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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.07.1893
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1893-07-03
- Erscheinungsdatum
- 03.07.1893
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- Deutsch
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Art«»«. Vieweg » S«h» tn Veauuschwetg. sVIktlsmunu, L., v. ll. Ldert, pb^siliLlisebss krulitikvm w. beso«>1. ksröclcLickt. der pl^siliLlised-ekemisoksu Llstkoäso. 2. xr. 8». (XXIV, 455 8. io. 280 öolrst.) n. 9. —; xsb. n. 10. — E«org Weih, Verlag, in Heidelb,eg. Krosta, F., Hilssbuch f. den Unterricht in der Geschichte an höheren Mädchenschulen. 2 Tl. Das Mittelaller. 9. Ausl gr. 8'. (IV, 64 S. m. 2 Karten.) n. —. 80 Riegrl's, E., kurzgesaßte deutsche Geschichte in 73 zusammenhängenden Bildern f. die Hand der Schüler. Nach d. Vers. Tode durchgesehen u. ergänzt v PH. A. Büchler. 15. Ausl. d. „Ersten geschichtl. Unter richts". gr. 8°. (80 S.) o. —. 40; kart. o. —. 55 Wrndt lb Slauwell in Laagensalia. Detruen, It., Uarts des Xreises Uavxell8Llra 1:125,000. 21x32 ew. UtiotoIit.ii. n. —. 15 Verzeichnis künftig erscheinender Bücher, welche in dieser Nummer znm crstenmale angckündigt sind. vd. Braun » St«, in Dörnach. 3978 Vsntari, Oiv 6ewäiäs-6aierisn kows. ». «. Herbig in «erllu. 398i klcstr, ü k»ris. 13. Xuü. Bibliograph. Institut <»lbt.: Meyer» Reisebücher) i„ «ripzig. 397« 8ebwur3wslj, Odenwald stv. 6. Lull. Meijer «, SchaasSma in Leeuwarden. 3980 Priesob TVordsubosir. Lewsrlrt door Oislrstra sn Usttema I. v. Metzler'sche Buchhandlung «. vuchdrmkerct Verlags-Eonto tn Stuttgart. 3981 Hammer, LeitbestimmunA (Obrkolltrole) otins Instrunioute. Deutsche Schristfteller-Senossenschast, BerlagSabtheilung tn Berlin. 397« Stegemann des Horatius schönste Lieder. Malkowsky, die Secession auf der Berliner Kunstausstellung. W. Schwalb« in Emden. 3980 Ostsriesische Volks- u. Rittertrachten um 1500. Bernhard Dauchnttz in Leipzig. 8983 Llliot, Oiaiz- ok an idle wowau in Ooostautinopie. (I'auetiuitr ed. vol. 2921.) A. DempSkh in Wien. 3983 kublilratioosll der kaiserl. Xüademis der ^Vissenseliafteu iu Wien: Uortsetruuxss und Ueuigksitso. Veit Li Somp. in Leipzig. > 3981 8ievsltinx, Oas Zssdarletiso dea Xltertuws. Nichtamtlicher Teil. Urheberrecht und Verlagsrecht. Bon Albert Osterrieth. (Mit Genehmigung des Verlegers, Herrn Paul Siebeck, in Firma Akademische Verlagsbuchhandlung von I. C. B. Mohr in Freiburg i/Br., sowie des Herrn Verfassers aus dem »Archiv für ösfentliches Recht-, Band VIII, Heft 2/3, S. 285—314, abgedruckt.) Die Entwickelung des Urheberrechts bestätigt den allgemeinen Sah, daß die wahren treibenden Kräfte der Rechtsbildung nicht in der Welt der juristischen Prinzipien, sondern in den Bedürf nissen des Verkehrslebens zu finden sind. So lange das Urheberrecht nicht Gegenstand der wissen schaftlichen Forschung war, entwickelte eS sich ungezwungen und zweckentsprechend >). Ein Wechsel trat ein im vorigen Jahr hundert. Die Schwierigkeit, das neue Rechtsgebilde in die Formen des herrschenden, d. i. des römischen Rechtssystems einzufüge», hatte seine Beschränkung aus das äußerste Maß zur Folge. Als uni den Anfang dieses Jahrhunderts Buchhändler und Autoren die Wahrung ihrer berechtigten Interessen forderten und die Ge setzgebung diesem Verlangen zögernd und nur unvollkommen nach kam, trat die Notwendigkeit ei», mit dem neuen Rechisinstitul zu rechnen und ihm eine Stellung im Rechtssystcm zu geben. Zur Förderung des Urheberrechts hat die Wissenschaft bis heute wenig beigetrage»; um so mehr mühte sie sich um seine Bestimmung. Es ist staunenswert, wie viel Fleiß und Scharfsinn hierzu aufgewcndet worden ist; und doch ist heute weniger als jemals Aussicht auf Einigung der verschiedenen Urheberrechtslheorieen Vorhanden. Unterdessen hat das schnellwachsende Wesen einen solchen Umfang angenommen, daß die dürftige gesetzliche Hülle, mit der man es bekleidete, nicht mehr genügt. Bevor dem Kind ein Namen gegeben ist, müssen wir für seine weitere Ausbildung sorgen. Es muß anerkannt werden, daß zur Vorbereitung hierzu schon viel geschehen ist, im Inland von seiten der Buchhändler und Autoren, und besonders im Ausland, wo von Beteiligten und Juristen aus eine internationale Neuregelung des Urheber rechts hingearbeitet wird?). Ob letztere Bestrebungen von baldigem Erfolge begleitet sein >) Vgl. hierzu die Schrift des Verfasser: Altes und Neues zur Lehre voni Urheberrecht. Leipzig, Hirschseld 1892. S. 45. >) Vgl. hierüber die vom internationalen Bureau in Bern heraus gegebene Zeitschrift Iw droit d'auteur, Jahrgang 1892. werden, ist fraglich, so sehr es zu wünschen wäre. In erster Reihe kommt für uns die inländische Gesetzgebung in Betracht. Und hierbei stoßen wir auf große Schwierigkeiten, als deren be deutendste wir die Uneinigkeit zwischen den beteiligten Interessenten kreisen, Verlegern und Schriftstellern, bezeichnen müssen. Während in den ersten Zeiten der Urheberrechlsentwickelung die Buchhändler als einzige Beteiligte in Betracht kamen, sind seit dem vorigen Jahrhundert die Autoren zu Trägern des Ur heberrechts, und ihre Interessen für seine Gestaltung fast aus schließlich maßgebend geworden. Heute wird von beiden Seiten über ungenügenden Schutz geklagt und die Forderung weitgehen derer Berücksichtigung ihrer Interessen erhoben. Es sind soziale und wirtschaftliche Gründe, die in die Er örterung gezogen werden: die Förderung der Litteratur und Kunst, die Erhaltung des um seine Zukunft besorgten, bis jetzt wegen seiner vortrefflichen Organisation gepriesenen Buchhandels. Natur gemäß verdichtete sich der Jnteressenzwiespalt zu einem Prinzi pienstreit: Primäres, ausgedehntes Recht des Urhebers und selbst ständiges Verlagsrecht der Verleger stehen sich gegenüber. Der Weg zum Richtigen ist schwer zu finden. Man kann weder die Forderungen auf einer Seile ganz abweisen, noch scheint eine Vereinigung der angerufenen Interessen möglich. Unseres Erachtens liegt einer der Fälle vor, wo wir den Stand unserer gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse noch nicht unbefangen genug würdigen können, um aus dieser Betrach tung allein in dem Widerspiel streitender Interessen das Richtige herauszufinden. Um zu einem Standpunkt zu gelangen, ziehen wir uns auf die Höhe der juristischen Doktrin zurück. Damit soll nicht ge sagt sein, daß wir auf konstruktivem Wege aus dem schulmäßigen römischen System zur Erkenntnis der leitenden Grundsätze ge langen wollen. Wir werden vielmehr versuchen, zu ermitteln, welchen allgemeinen sozialen und wirtschaftlichen Zwecken das Urheberrecht dient, um hiernach das Wesen der Rechte festzu- stellen, das diese Zwecke verwirklichen soll. Zugleich wird sich der Weg zur Umgestaltung und Weiterbildung des bestehenden Zustands ergeben. Der in unserem öffentlichen Leben wirkende sozialistische Zug macht sich auch im Privatrecht fühlbar. Die wellenförmig fortschreitende Entwickelung unserer Verhältnisse zeitigt Zustände, wo der soziale und wirtschaftliche Wettkampf eine solche Schärfe annimmt, daß der Staat der eigenen Erhaltung wegen den In-
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