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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.03.1893
- Strukturtyp
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- 1893-03-09
- Erscheinungsdatum
- 09.03.1893
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- Deutsch
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1402 Nichtamtlicher Teil. 56, 9. März 1893. Cellulose-Papieren. Bei den gestrichenen Papieren hängt die Haltbarkeit der Farbe mehr von dem Barht-Strich, als von der Papiermasse ab. Die Papiere ans geschliffenem Holzstoff oder halb aufgeschlossener Cellulose nehmen weniger Farbstoffe auf als die aus Lumpen her gestellten; aber der Stoff selbst verändert sich am Licht infolge der Oxydation von fremden, unreinen Bestandteilen, die nicht zur Cellulose gehören. Bei den Papieren aus Lumpen oder reiner Cellulose erhalten sich die schonen Farben am besten. Der Ton dieser Papiere verändert sich kaum, selbst wenn dieselben längere Zeit dem Lichte ausgesetzt werden, die Druckfarben stehen am besten darauf, und selbst auf den sehr schwach satinierten Sorten kann die Druckerschwärze reichlich ausgetragen werden, ohne das; der Druck geschmiert erscheint. Das Vorhandensein der Holzstoffmasse in einem Papier bringt un fehlbar die Veränderung aller Farbstoffe hervor. Nicht nur das Tages licht, sondern jedes andere Licht mit chemisch wirkenden Strahlen reagiert auf dieses Papier. Jedes weiße Papier, das nur 20'/y Holzstoff oder halb ausgeschlossene Cellulose enthält, wird schnell gelb. Am direkten Sonnenlicht erscheint die Wirkung nach einigen Tagen; bei zerstreutem Lichte ist sie eben so sicher, aber langsamer; selbst das Bleiweis; und der Lampenruß verändern sich am Licht auf dem Holzstoffpapier. Die auf den gestrichenen Papieren für Chromo angewcndetcn Farben halten viel weniger am Licht, als die auf nicht gestrichenen Papieren. Je dunkler die Farben sind, desto weniger sind sie gegen Licht empfindlich. Wenn man Farbstoffe mischt, muß man daraus achten, solche zu nehmen, die die gleiche Lichtempfindlichkeit besitzen, besonders bei den Holzstoffpapieren, sonst wird die durch ihre Mischung erhaltene Wirkung nicht lange währen Verlagsanstalt und Druckerei A.-G., vorm. I. F. Richter in Hamburg. — Am 25. Januar d. I. fand, nachdem die gerichtlich bestimmte Kaution von 150 000 seitens der klagenden Minderheit gestellt war, Verhandlung vor dem k. Landgericht Hamburg gegen die beiden Emissionshäuser statt. Deren Vertreter erhob, wie uns von be teiligter Seite geschrieben wird, eine Reihe von prozeßhindernden Ein reden, welche aber durch das am 1. März verkündete Urteil insgesamt verworfen wurden. Es steht nunmehr dem Eintreten in die Hauptver handlung nichts mehr im Wege, für welche denn auch auf 25. April d. I. Termin anberaumt ist. (Allg. Ztg.) Eine Erinnerung an Ernst Keil. — Der in Leipzig im zweiten Jahrgange erscheinenden Zeitschrift -Unser Verkehr« entnehmen wir die Mitteilung folgender, zwar früher schon bekannt gewordenen, aber um ihres beherzigenswerten Inhaltes willen hier gern wiederholten Aenßcrung Ernst Keils. Die Mitteilung lautet: Der verstorbene Herausgeber der Gartenlaube Ernst Keil schrieb gegen das Ende seines Lebens einem seiner vertrauten Freunde einen Brief, der in ergreifender Weise zeigt, wie viel unerfüllte Wünsche auch für denjenigen übrig bleiben, der auf glänzende Erfolge stolz sein darf. Zur Zeit der'Absendung des Briefes im Jahre 1874 belief sich die Auf lage der Gartenlaube auf 382 000 Exemplare. Wie viele mögen den Mann beneidet haben, der solches Glück gehabt, durch seine Energie so Großes erzielt hat! Und doch muß der Mann folgendes Bekenntnis ablegen: -Das ist ein Erfolg, auf den ich wohl stolz sein kann; denn das Werk ist mein und ganz allein mein, sowohl durch den Verlag wie durch die Leitung desselben. Würde mich aber jemand fragen, ob es mich glück lich gemacht hat, so könnte ich ihm nur eine traurige Antwort geben. Seit 15 Jahren habe ich nur diesen einen Gedanken gehabt, welcher mich Tag und Nacht und überall mit dämonischer Gewalt beherrscht, der mich der letzten Freuden meines Lebens beraubt, der mich zu einem verein samten Manne gemacht und dadurch unbeschreibliches Elend über mich und meine Familie gebracht hat. Fünfzehn Jahre des schönsten Teiles meines Lebens habe ich mich in Arbeit begraben, ich habe keinen Sonntag gehabt, habe mich zurückgezogen von meinen Freunden, nur meinen; Ge schäfte gelebt. Trotzdem mir die Reisemittei zu Gebote stehen, habe ich mit Ausnahme einer Tour durch die Schweiz, nichts von der Welt ge sehen, und sollten meine müden Glieder sich morgen zur Ruhe legen, so werden die Leute sagen: -Er war ein Thor und hat sein Leben nicht genossen.» Die Leitung eines solchen Werkes ist ein Fluch, der uns mit eisernen Krallen gefangen hält und zuletzt das Leben vernichtet, ohne etwas anderes errungen zu haben als — eine günstige Anzahl Abon nenten. In sechs Jahren habe ich nur drei Erholungstage gehabt, welche ich in Thüringen zugebracht habe. Der Ehrgeiz mag durch den Erfolg eines solchen Blattes befriedigt sein, aber das Glück kann nicht darin gefunden werden, das weiß ich aus Erfahrung.» Verlorenes Manuskript. — Der belgische Komponist Edmund Waucamps hatte den belgischen Staat auf Schadenersatz verklagt, weil im Ministerium des Innern die Partitur seiner komischen Oper -Iw Oabnret äs Rompono^c- verloren gegangen ist. Das Brüsseler Civil- gericht hat jetzt das Erkenntnis gefällt, das den Staat zu voller Ent schädigung des Komponisten verurteilt. Nach diesem Erkenntnisse erhält der Komponist vorweg 300 Fr.; der Staat hat die Kosten und die Ent schädigung für die Wiederherstellung der Partitur für Gesang und Orchester, für Gesang und Piano zu tragen, auch den Komponisten dafür zu entschädigen, daß die Aufführung seines Werkes verzögert worden ist Mit der Festsetzung der Höhe der von dem Staate sofort zu zahlenden Entschädigungen hat der Gerichtshof den Direktor des Loewener Konser vatoriums Mathien, den Direktor des Brüsseler Monnaietheaters Stoumon und den Brüsseler Musikalienverleger Junnö betraut. Ausstellung. — Im Mai und Juni d. I. wird in Magdeburg eine größere Gewerbe- und Nahrungsmittel-Ausstellung veranstaltet werden. Das Komitee hat sich aus Mitgliedern des »Vereins zur Wahrung gewerblicher Interessen in Magdeburg- gebildet. Verurteilung. — Wie wir s. Z. mitgeteilt haben, hat das Be zirksgericht Zürich den Gründer und früheren Direktor der Verlagsanstalt -Helvetia- in Zürich, Herrn I. Laurencic, am 27. Januar d I. wegen leichtsinnigen Bankrotts zu einem Jahre Gefängnis unter Ein rechnung von sieben Monaten Untersuchungshaft verurteilt. Der Ver urteilte hatte hiergegen an das Obergericht appelliert, weil das Urteil eine Wiederholung der Katastrophe für ihn bedeute und ihm die Mög lichkeit nehme, seine früheren Gläubiger mit Hilfe des neuen von ihm geleiteten Geschäftes nach dem projektierten Rückzahlnngsplanc schadlos zu halten. Am 23. Februar erfolgte das obergerichtliche Urteil, laut welchem daS frühere Urteil bestätigt und die Strafe durch fünfjährige Landesverweisung ans dem Gebiete der schweizerischen Eidgenossenschaft verschärft wurde. Verein der Buchhandlungsgehilfen zu Leipzig. Vor trag. -- Auf Sonnabend den 25. Februar, abends i/z9 Uhr, hatte der Verein der Buchhandlungsgehilfen zu Leipzig zur Anhörung eines Vor trages des Herrn vr I. Springer aus Berlin eingeladen. Herr vr. Springer, Assistent im Direktorium des königlichen Knpferstichkabincts zu Berlin, ist dem Leipziger Buchhandel durch seine Vortragsreihe über die Ausstattung des Buches, die er im vorigen Jahre an gleicher Stelle hielt, bestens bekannt. Es hätte daher wohl eine stärkere Beteiligung der Hörer, deren Zahl nur einige vierzig betrug, erwartet werden dürfen. Der Vortrag behandelte die Geschichte des Bucheinbandes. Er hatte, wie die frühere», im Buchhändlerhause statt und fand aufmerksame Hörer, die dem Redner am Schluffe mit lebhaftem Beifall lohnten. Eine lange Reihe von ausgestellten Abbildungen diente zur Erläuterung. Herr vr. Springer begann mit einem Hinweis auf die Kostüm geschichte und bezeichnete auch das äußere Kleid des Buches als in ge wissem Sinne dahin gehörend; denn wie das Kostüm ein charakteristisches Kennzeichen der Zeitrichtung bilde, so folge auch die Kunst des Bucheinbandes dem herrschenden Geschmack, der Mode und der allgemeinen Stilrichtung. Nebenher spreche auch die Art der Verwendung und Aufbewahrung ein entscheidendes Wort. Der Vortragende erwähnte zunächst mit kurzen Worten die im Altertum übliche Rollenform des Buches, von der sich indessen kein einziges Exemplar erhalten habe. Die später all emein üblich gewordene und auf uns überkommene Form des ge- »ndenen Buches sei auf die sogenannten Diptychen des Altertums zurück- znsühren, hölzerne, mit Wachs überzogene Schreibtafeln, die je paarweise an einem Rande mit Bändern znsammengehalten waren. Steigender. Luxus verdrängte später den einfachen Grundstoff Holz und ersetzte ihn durch Edelmetalle und Elfenbein. So zeigen auch die ältesten Einbände die beiden Elfenbeinplatten, deren Material kunstfertigen Bildnern Gelegenheit zu sinnvollen Verzierungen bot. Auch Zusammenstellungen von Holz und Elfenbein kamen vor, wobei das Elfenbein gewöhnlich ein Mittelfeld bildete und zur Aufnahme eines Wappens oder irgend einer anderen bcziehungsvollen Darstellung diente. Der dunkle Grund des Holzes wurde nicht selten durch eingelassene Metallstreifen belebt, die eine zierliche Umrahmung bildeten und zur geschmackvollen und ge diegenen Erscheinung des Ganzen beitrugen. Diese Pracht wurde noch in mancher Richtung erweitert. Die alten Ritualbücher — gewöhnlich Geschenke der Fürsten an Klöster und Kirchen — zeigen außerordentlich prächtige Einbände, deren Gediegenheit noch durch Hinzufügung von getriebenem Goldblech und echten Perlen ver mehrt wurde. Auch Email und kameenartig geschnittene Steine fanden sich bisweilen dem Deckel aufgesetzt; große Halbedelsteine dienten als Knöpfe zum Schutze der kunstvollen Deckenreliefs. Als technisches Hilfs mittel zur Bewältigung der spröden Pergamentbände traten die Schließen hinzu, die gleichfalls zu künstlerischer Behandlung Raum boten. Der Buchrücken zeigte schon in frühester Zeit die bekannten hervor- tretcnden Querwülste, die ihn in Felder teilten und znm Teil heute noch Vorkommen, obwohl unberechtigt, da sie bei der modernen glatten Rücken- Herstellung ihren Wert als konstruktive Linie verloren haben. Der Schmuck des Rückens unterblieb in jener frühen Zeit ganz. Man schmückte nur die Decken, den Schnitt und die Schließen. Das erklärt sich aus der Art der Aufbewahrung; denn man verwahrte die damaligen Bücher liegend auf Altären, Pulten, Tischen, wo sie ihren festen, be- stimmungsgcmäßcn Platz hatten, oder in Truhen. Als man begann, sie aufrecht in Bücherschränke zu stellen, geschah dieses nicht in der jetzt
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