Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.02.1922
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1922-02-16
- Erscheinungsdatum
- 16.02.1922
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19220216
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192202163
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19220216
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1922
- Monat1922-02
- Tag1922-02-16
- Monat1922-02
- Jahr1922
-
1774
-
1775
-
1776
-
1777
-
1778
-
1779
-
1780
-
1781
-
1782
-
1783
-
1784
-
1785
-
1786
-
1787
-
1788
-
1789
-
1790
-
1791
-
1792
-
1793
-
1794
-
1795
-
1796
-
209
-
210
-
211
-
212
-
-
-
-
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Sprechsaal. 40, 16. Februar 1922. Behörden an; das sollte doch stutzig machen! Um der geringen Zinsen- ersparnis halber versäumt der Sortimenter gewis; keine Zahlung, wie wohl die Verleger anznnehmen scheinen. 2. Jeder Sortimenter hat oder sollte bestimmte Zahltermine ha ben, z. B. den 1. und 15. eines jeden Monats. Es ist aber nicht immer möglich, eine Sendung vom 10. bis 14. eines Monats gleich am 15. des betreffenden Monats zu bezahlen. Erstens erfordert jede Sen dung eine gewisse Bearbeitungszcit, und zweitens kommt es vor, daß die Sendungen später eintreffen. Der Verleger sollte also nicht gleich in Unruhe geraten, wenn er für seine Sendung vonl 13. eines Monats nicht bereits am 21. des betreffen den Monats das Geld hat. Mit Zufriedenheit kann festgcstellt wer den, das; der Zahlungstermin von acht Tagen nur noch von wenigen sehr ängstlichen, meist kleinen Verlegern beansprucht wird. Da lacht der Sortimenter nur — oft kommen solche Sendungen an, wenn der gesetzte Zahlungstermin schon überschritten ist — und »tut'S zu den übrigen« . . . Fakturen! 3. Die sogenannten Monatskonten, die nicht nach Ablauf des Mo nats fällig sind, sondern innerhalb vier Wochen vom Datum der Fak tura an gerechnet, sind eigentlich keine Monatskonten. Sie gehören natürlich zu einer annehmbaren Einrichtung! Aber eine so große Er leichterung wie die richtigen Monats- und Vicrteljahrskonten, die gerade von großen Verlegern in dankenswerter Weise häufiger er öffnet werden als von den kleinen Verlagsfirmcn, sind sie nicht. Selbstverständlich muß anerkannt werden, daß sich auch bei diesem Modus immer mehrere Fakturen eines Verlags zusammensinden, die dann zusammen bezahlt werden können. 4. »Das Mahnwesen«. Sendet ein Verleger beispielsweise am 0. Januar aus Berlin einen Kontoauszug über Leipzig uach Naum burg oder Halle und stellt darin eine Zahlungsfrist bis zum 20. Ja nuar, so trifft diese Mahnung meist erst nach Überschreitung des ge stellten Termins ein. Oder aber auch angenommen, die Mahnung gelangt am 15. in den Besitz des Sortimenters, und dieser erkennt die Faktur und den Betrag an, setzt sich sofort hin und zahlt, so wird der Postscheck am 16. in Leipzig sein, dort am 17. nach Berlin abgebucht, am 18. dem Verleger gutgeschrieben werden, der dann frühestens am 19./20. die Benachrichtigung hat. Das ist aber ein günstiger Fall! Meistens dauert es länger. Jeder sollte berücksichtigen, daß nicht auf ihn und seine Mahnung gewartet wird. Wie oft irren sich auch die Verleger, bzw. deren Kontensührer, und der Betrag ist längst bezahlt oder die Sendung nicht cingetroffen, zu- rückgewiescn, sodaß der Sortimenter erst eine Rückschrift machen muß. Soll er diese direkt vornehmen? Nein — ich bin der Ansicht, daß der Verleger, mahnt er über Leipzig, auch mindestens die Zeit ver streichen lassen muß, daß ihm der Sortimenter über Leipzig antworten kann. Der Weg ist langsam und nicht modrr», aber dafür, daß er benutzt werden muß, ist nicht der Sortimenter, sondern der Post minister verantwortlich zu machen und vor allen Dingen der Klein kram, der nun mal mit dem Buchhandel eng verbunden ist, so sehr man auch bemüht ist, sich von ihm loszumachen. Unverantwortlich lange wird oft von seiten des Verlegers die Expedition hinausgezogen. Will sich der Verleger eine Zahlung durch Drohung mit Nachnahme schnell erzwingen, so wird dem Sortimenter nichts übrig bleiben, als in Zukunft die Unkosten, die ihm durch un gebührlich lange Verzögerung der Expedition seitens des Verlags ent stehen (wiederholte Bestellung usw.), dem Verleger bei Zahlung in Abzug zu bringen. Wie oft wird anch um direkte Nachricht ans eigene Kosten gebeten, und der Herr Verleger benutzt gedankenlos oder mit Absicht den Leipziger Weg. Darum, Sortimenter und Verleger, handelt mit Überlegung! Ter eine verzögere seine Zahlung nicht mit Absicht und aus Haß ans alle Verleger, der andere aber expediere umgehend oder benachrichtige seinen Besteller und stelle angemessene Erfüllungstermine. Ein Verleger ist nicht immer ein Böscwtcht, weil er ein Verleger - und ein Sortimenter noch lange kein Betrüger, weil er ein Sorti menter ist! Ein Sortimenter. Postgebührenersparnis. «Vgl. Bbl. Nr. 10 »nd 28.) Die Bestellung mit Postschcckvorauszahlnng hat für den Sorti menter einen großen Haken und macht auch beim Verleger einen dop pelten Kassabucheintrag und dadurch auch ciuc zweimalige Übertragung in das Auslieferungs- oder Hauptbuch nötig. Bei Vorauszahlung durch Postscheckübcrweisnng müßte der Sortimenter im Bestellbuch einen Vermerk machen, daß eine ä Konto-Zahlung erfolgte, ferner müßte eine Art Jnterimsfaktnr mit entsprechender Notiz angelegt werden, da sonst das Guthaben verlorengehcn könnte. Nach Eingang der Sendung müßte im Bestellbuch die L Konto-Zah lung durch einen Anstrich als erledigt notiert, die Jnterimsfaktnr her ausgesucht und der Originalfaktur beigefügt — oder es müßte das Zeichen des Kassaausgabenbuches auf diese notiert werden. Zum Ab schluß dieses sehr oft kleinen Warenumsatzes erfolgt die zweite Zah lung des Sortimenters, der das Buchungszeichen des Verlags zu no ticren nicht vergessen darf. Angenommen, daß das bestellte Buch nicht lieferbar ist, so erwächst durch die Scheckbestelllung beiden Teilen vielzuvtcl Arbeit, die nicht bezahlt wird. Als Sortimenter (Kaufmann) darf man nicht zu ängstlich sein. Berechnen wir für die Bestellkarte nicht nur 50 Pf. Porto, sondern 70 Pf., da das Papier der Karte, der Druck und die hierzu verwendete Arbeitszeit auch Gelb kosten. Warum sollen wir denn so kleinlich sein? Sehen wir uns nur die täglichen und monatlichen Spesen an und die Aufschläge der Bücher und sonstiger Lebensbedürfnisse! Ein Hamburger Kollege bestätigte meine Ansicht: nicht viel reden, aber handeln! Rechnen Sie, meine Herren, gut und nicht zu wenig, sonst kommen Sie unter das Rad! Wir müssen dafür sorgen, daß wir so viel verdienen, um leben und die Verleger (allerdings nicht bei 14tägiger Zahlungsfrist) prompt bezahlen zu können. Lörrach, den 11. Februar 1V22. Carl Poltier-Wceöcr. Buchhandel und Nachnahmesendung. «Zulctzt Nr. LS.) Nachnahmesendungen, deren Spesen der Absender voll trägt, sind mir im allgemeinen erwünscht, sofern ich zu der liefernden Finna das Zutrauen habe, daß sie richtig und nur auf Bestellung expediert und etwa falsch Geliefertes ohne große Schwierigkeiten umtauscht. Diese Vorbehalte zeigen schon, daß man manche Nachnahmepakete mit einem gewissen Mißtrauen einlöst. Ich möchte daher einer allgemeinen Ein führung nicht das Wort reden. Zahlung durch Postschecküberweisung bleibt trotz aller Arbeit der beste Weg, aber eine gewisse Einheitlichkeit würde die Sache verein fachen. Folgende Wünsche dürsten zu beachten sein. 1. Alle Sendungen mit Ziel bis 30 Tage mit 2 "/« Skonto. Es werden dann fast alle Klagen über säumige Zahler ver stummen. Warum zahlt das Sortiment die Rechnungen von Nebenbranchen zur rechten Zeit? Um die 2°/<, nicht cinzubüßen. Die Forderungen der Verleger: »sofort nach Empfang , -nach 8, 10, 12, 20 usw. Tagen« kann doch kein Mensch cinhalten. Die Zahlungen werden möglichst an festgesetzten Tagen im Mo nat ausgeschrieben, da aber der Anreiz der 2°/, fehlt, kommt es auf den Tag nicht an. Alle Nebcnbranchen werden zuerst er ledigt. 2. Alle Fakturen aller Verleger werden in einem Einheitsformat gcdrnckt. (^ cond.-Fakturen können beliebig sein, nur sollten sic nicht über einen halben Meter lang sein!) 3. Alle Fakturen aller Verleger tragen an der gleichen Stelle: die Postscheck-Nr., die genaue Adresse, die Bezeichnung: Monats-, Vierteljahrs- usw. Konto, die Rabattsätzc. Es ist doch eigentlich selbstverständlich, daß jedr Faktur die Post scheck-Nr. wenigstens an irgendeiner Stelle tragen sollte. Vor mir liegt aber eine Faktur eines sehr großen Leipziger Verlagshauses, die diese Bedingung nicht erfüllt, obwohl die Firma ein Postscheck konto hat, aber im Adreßbuch steht auch nichts davon. Die Firma legt ab und zu eine Zahlkarte bei. Zahlkarten haben wenig Zweck, denn 90"/» aller Zahlungen dürften überwiese» werden. 4. Als Ersatz für Kontoauszüge, die sich manche Verleger erspare» wollen, sollten die Fakturen der Terminkonten eine laufend«. Nnmmer tragen, bei Beginn eines neuen Termins wieder mit i beginnend. Noch besser wäre ein Transport von einer Faktur zur anderen, ivie bei den Postscheck-Zetteln, aber das würde eine Vermehrung der Arbeit sein. Vielleicht machte sie sich durch größere Ordnung bezahlt. 5. Die Benennung der Firmen sollte so kurz und klar sein, daß die Fakturen nur an einer Stelle eingeordnet werden könne» ohne große Überlegung und ohne Zuhilfenahme des Adreßbuchs. Wieviel Arger und Zeit bliebe dadurch erspart! Ähnliche Vorschläge zur Vereinfachung der Arbeit ließe» sich »och manche Vorbringen, aber es hat wenig Zweck. H. L.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Keine Volltexte in der Vorschau-Ansicht.
- Einzelseitenansicht
- Ansicht nach links drehen Ansicht nach rechts drehen Drehung zurücksetzen
- Ansicht vergrößern Ansicht verkleinern Vollansicht