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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.03.1893
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1893-03-20
- Erscheinungsdatum
- 20.03.1893
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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1740 Nicktamtlicker Teil. vrrlagSanftalt u Druckerei R.-S. in Hamburg felriier: Hurras, stuwmer 8cbul-7ltls.s rrr. ?er^un>snt-Ur>.wen-8IÜ1tsrn. Os- reiebnet in 7—10 Lübensebiobtso. ^nsA. Tltlus ovns^vk. ßr. 4°. (19 lurb. üui-ienssiteo w. 10 LI. Der^s-meiitpup ) n.n. —. 90; üurt. n.n. 1. 20; ^us^. 8. m. 4 8. Icultur-^eogruxb. Durstl'Ii^n. u. 12 8. Lildsr o. 1. 20; Kurt. n. 1. 50; -Insu 6 (1 Dvbrer), svtb. ^us^. 8 w. dsr Lrosobürs: ,Dsr 8ebulutlus u. dsr Aso^rupb. Unterriobt,«. ßr. 8". (43 8.) u. 1. 70; Kurt n. 2. — verlagShauS s. valttlltteratur u. Kunst i» Berlin. Grothe, W., Berlin bei Nacht od. der Nachtgesellen Leben u. Treiben in der Reichshauptstadt Berlin Ein Aufsehen erreg. Volksroman. 37.-39. Hst. gr 81 (S. 865-912 m je 1 Bild) bar ä —. 10 Ehr. Ariedr. vteweg'S Bucht,, in Quedlinburg. 21mmer, kl, LIemcntar - ülusiülebrs. 8ntb. dus zVisssnsuötins 1. jedso Uusiktreibendsii. III. 8kt. ^r. 81 n. 1. 50 Orglluilr, mnsiti-tisoli« ikoementskrs u. .Vdri'-s äse gssvInolNIiolisn Lntviotrolnng äsr libsuälLuä. Llusili, iLLOuäsrksiß ä. svavßssl. I(ir6ksugsS8aii^o8. 9. ^uü. (XV, 126 8. w. üolLsobo.) — kleiner Liederschatz. Eine Sammlg. 1-, 2- u. 3stimm. Lieder in volkstüml. Satze, f. deutsche Schulen nach Jahreskursen methodisch ge ordnet u. m. ton. Uebgn. versehen. 9. Ausl. 8°. (92 S.) n. —. 30 Eduard Weber'S Verlag (Julius Flittner) tn Bonn. 8uminIuuA tbeologiseiivr llanäbnoker. 2. 11: ^ltes lestument. 1. ^btb. gr. 8". n 11. — Livleituvx in äa8 i^Its l'sgtriuisllt w. Lin8edlu83 äsr iVpo^r^xlisn n. äsr kssu- äosxixraxlisii ^Itsu 1?68tlnusvt8. Von L. Lövix. (XII, 680 8.) B. Wehberg in Osnabrück. Emmerich, A. K., das bittere Leiden unseres Jesu Christi. Nach den Betrachtgn. der A. K. E. Nebst dem Lebensumrist dieser Begnadigten. Von C. Brentano. Billige Volksausg. 81 (367 S.) v. 1. —; geb. o. 1. 50 Wendt ch Klauwell in Langensalza. Reinhardt, G., Geschichte d. Marktes Gräfentonna. Eine Festgabe zur Feier d 200jähr. Jubiläums der Kirche St. Petri u. Pauli Mit 4 Ansichten, 3 Ortsplänen u. 2 Geschlechtslos, gr. 81 (VIII, 387 S.) In Komm. o.n. 4 —; geb. in Leinw. n o. 5. — Reinhold wertster in Leipzig. Varlcy, H., der Fluch der Mannheit. Zwei Borlesgn. f. Männer. Nach dem 180. Taus, der engl Ausg. übers von R. v. Zimmermann. Einzige vom Vers, genehmigte Uebertragg 5. Ausl. gr. 81 (126 S) n. 1. — Verzeichnis künftig erscheinender Bücher, welche in dieser Nummer zum erstenmale anqekündigt sind. Rudols Abt in Passau. >7K7 IVuldbuussii, jüdisoliss Ülirvsrbslobeii. 5. ^uü. I. P. Bachem in Köln. I7»t Ztusrstesbsr, üsivriok Leins der Antisemit und Uibilist. 8obol und 8kiu ,,2vüuuktsstLLt" vor dsw Ileicbstsg. Franz »orgmester'S Buchhandlung in HtldeShrim. ,75g 8reiteobaeb, Duuduts. W. Schultz-Sngelhard, Sep-Si«. i» vrrltn. >7bs Lieber, Details Herliner Loubautsu. L. Schwann in Düssrldors. I7SS drotslsuds Oeserrgsbuogs-Nutoriul. 18. dsbrguug. Bernhard Dauchnitz in Leipzig. 17b» IVbitbx, In tbs suntiuis ok lier z-outb. (luuebnitL e<I. vols. 2899.2900) Akademischer Verlag in München. I7S7 Vorlesung - Verrsietmisss der Doiversitätsn, tsobnisebsa, tdisr- ärrtiiebon v. landiviitbsobaktliebsn Iloebscbuisn Doutsoblands, Oestsrreieks und der 8ebwoir. 8.-8. 1893. Bern!,. Friede. Voigt in Weimar. NS7 Dukresus, Der jnvgs Lebaedspislsr. 2. ^vti. Nichtamtlicher Teil. Hat der Eigentümer einen Anspruch auf Schutz gegen Vervielfältigung eines ihm gehörigen Schrift- oder Kunstwerks? Von vr. O. Bahr. Aus dem Archiv für bürgerliches Recht VI l. Bd. (Berlin, C. Heymanns Verlag) mit Genehmigung des Herrn Verfassers und des Herrn Verlegers abgedruckt. Diesem Aussatze liegt ein Gutachten zu Grunde, das der Verfasser auf folgende Veranlassung erstattet hat. Unter den im Verlage von S. Hirzel zu Leipzig erschei nenden »Publikationen aus den Königlich Preußische» Staats archiven« war ein Werk »Memoiren und Tagebücher von Henri de Catt« im französischen Originaltexte mit berichtigenden und erläuternden Anmerkungen von A. Koser herausgegeben. Bald darauf wurde eine Uebersetzung dieses Werkes veranstaltet, die ein anderer Buchhändler, jedoch ohne die Anmerkungen, heraus gab. Die Firma Hirzel erhob gegen diesen Buchhändler Klage Wege» Nachdrucks, wurde aber damit zurückgewiesen, weil dem von ihr verlegten Werke ein gesetzlicher Schutz nicht zur Seite stehe. Infolge hiervon wurde von der königlichen Verwaltung der Staatsarchive die Frage angeregt, ob nicht in unserer Gesetz gebung eine Lücke sei, indem darin ein Schutz für den Heraus geber solcher bisher noch nicht erschienenen, an sich nicht mehr schutzberechtigten Schriftwerke fehle. Auch von anderer Seite war diese Frage schon angeregt worden. Der Börsenverein der deutschen Buchhändler hatte sich gleichfalls für die Einführung eines solchen Schutzes zu grinsten der Veranstalter kritischer und instruktiver Ausgaben älterer, nicht mehr geschützter, insbesondere handschriftlicher Werke erklärt. Der Verein deutscher Musikalien händler hatte auf den Mißstand hingewiesen, der in der Schutz losigkeit der Herausgabe älterer handschriftlicher Musikwerke liege und der namentlich bei Veranstaltung kritischer Gesamt ausgaben älterer Meister, deren Werke jetzt erstmalig aus den verborgenen Schätzen deutscher und italienischer Musikarchive hervorgezogen worden, sich fühlbar mache. Dies alles gab Veranlassung, daß im Jahre 1887 der damalige Leiter des Reichsjustizamts von einer Anzahl deutscher Rechtsgelehrten, zu denen auch der Verfasser dieses Aufsatzes gehörte, eine gutachtliche Aeußerung über die Frage forderte: ob und inwieweit demjenigen, welcher ein bisher ungedrucktes Werk, auf dessen Schutz niemand mehr Anspruch zu machen hat, mit Genehmigung dessen, der über das Manuskript zu verfügen berechtigt ist, herausgiebt, ein gesetzlicher Schutz ge währt werden solle. Da über den weiteren Verlauf dieser Angelegenheit nichts verlautet hat, nehme ich keinen Anstand, mein damals erstattetes Gutachten über diese wissenschaftlich interessante Frage nach einer nochmaligen Ueberarbeitung jetzt zu veröffentlichen. Vorausgeschickt muß werde», daß die Frage nicht ohne eine Vorgeschichte ist. Bereits der Entwurf eines Gesetzes der früheren Deutschen Bundesversammlung vom 19. Mai 1864 enthielt in Z 10 folgende Bestimmung: »Dem Urheber wird hinsichtlich des Schutzes gegen Nach druck gleichgeachtet der Herausgeber bisher nicht gedruckter Schriften, deren Urheber bereits gestorben ist und die an sich gegen Nachdruck nicht geschützt sind, mögen sie litterarische Er zeugnisse sein oder nicht. Von derartigen Schriften ist jedoch Dritten ein freierer Gebrauch als bei anderen durch dieses Gesetz geschützten Werken gestattet, soweit derselbe durch das Bedürfnis
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