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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.03.1893
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1893-03-30
- Erscheinungsdatum
- 30.03.1893
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- Deutsch
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1984 Nichtamtlicher Teil. 74, 80. März 1898. sührung über die Besonderheiten des buchhündlerischrn NeschästeS. dem eben westen dieser Besonderheiten eine planmäßig geübte Pieisiinterbictung gefährlicher werden müsse als anderen kauf männischen Berufszweigen. Unter diesen Umständen bitte er, dem Angeklagten, der ohne jede beleidigende Absicht, lediglich in Wahrung berechtigter Interessen gehandelt habe, den vollen Schutz des 8 193 Strafgesetzbuchs zuzubilligen und ihn von Strafe und Kosten freizusprechen. Zum Schlußworte zugelassen, gab auch der Angeklagte eine ausführliche Darlegung der Bestrebungen des Börscn- vereins und der Gefahren, die dem deutschen Gesamtbuch handel und mittelbar auch der Verbreitung der Liitcratur aller Zweige durch eine rücksichtslose Benutzung der Gewerbe freiheit, wie solche in der Konkurrenz durch systematische Preis unterbietung liege, drohten. Ter Gerichtshof erachtete eine formelle Beleidigung als vor liegend und verurteilte den Angeklagten zu 20 ^ Geldstrafe und Tragung der Kosten. Den Klägern wurde die Befugnis zuerkannt, den verfügenden Teil des Erkenntnisses innerhalb vier W-chen nach dessen Zustellung in demselben Teil und mit der selben Schrill, wie der als strafbar befundene Artikel, im Börscn- blatte für den Deutschen Buchhandel zu veröffentlichen. Verwischtes. Vereinigung der Berliner Mitglieder deS Börsenvereins — Die ordentliche Vereinsversammlung der Vcreiniqunq der Berliner Mitglieder des BörsrnvcrcinS wurde aus Mittwoch den 12. April, abends 7'/i Uhr in das Theater-Restaurant, Charloltcnstraße 58, einberufen. Die Tagesordnung findet sich in der bezüglichen Bekanntmachung im amtlichen Teile des Börsenblattes Nr. 72. Für Schulbücher-Verleger. — Für die Voß'sche Ueber- setzung des Homer tritt eine im -Ceniralblatt der Unierrichtsver- waliung- abgedruckte Verfügung des preußischen Kultusministers ein. Durch die Auiiübrung dieser Uebkvsctzung in den Lehrplänen und Lehr ausgaben vom Jahre 1891 als deutsche Lektüre sei eine wohlerwogene Hinweisung aus diesen klassischen Bestandteil unserer Nationatlitwratur beabsichtigt gewesen. Das Interesse des Schülers stoße hier kaum aus größere Schwierigkeiten als bei klassischen Dichtungen überhaupt -Wenn die Form durch manche gezwungene oder veraltete Wendung Anstoß giebt. so tritt dieser Eindruck doch zurück hinter die Wirkung, welche von der den Vvß'schcn Rhythmen eigenen Kraft und von der echt dichterischen Gesamtwiedergabe des Homerischen Stiles hervorgebracht wird, so daß das Werk nur erscheint als der wirkliche Homer in deutschem Gewände, schlicht, cinsältig, treuherzig, im Tone weder zu niedrig noch zu hoch, im Stile verständnisvoll nachgebildet, das Formelhafte nicht verwischt, die Bciworte glücklich bewahrt, ein Werk hingehenden Fleißes und ernster Vertiesung, überall aus einer klaren Anschauung altgriechischer Zustände ruhend,» wie Wilhelm Scherer sagt. Andere gute Ueb.rsepuugen sollen darum nicht ausgeschlossen sein, falls diese besonderen Zwecken ent sprechen und die von Voß geschaffene und n.cht aufzugcbende Grundlage beibehalten ist. Versammlung deutscher Historiker. — Die Versammlung deutscher Historiker findet in München vom 5. bis 7 April d. I. im Fcstsaale der bayerischen Akademie der Wissenschaften statt. Ans der Tagesordnung dieser Versammlung stehen folgende Fragen: -Inwieweit hat der Geschichtsunterricht zu dienen als Vorbereitung zur Teilnahme an den Aufgabe^, welche das öffentliche Leben der Gegenwart an jede» Gebildeten stellt? Wie ist demgemäß der Geschichtsunterricht zu erteilen?» «Berichterstatter: Dr. Richard Martens, Direktor des Gymnasiums zu Maricnburg; Nr Alfred Dove. Professor zu München; I)-. Georg Kauirnann, Professor der Universität zu Breslau'. -Wie sind die histo rischen Seminare an den Universitäten einznrichten und zu leiten?» lBerichtcrstaitcr: Dr. Wilhelm Arndt, Professor der Universität Leipzig). -Wie ist Erleichterung der Benützung von Archiven und Handschristen- sammlungen zu erreichen?» «Berichterstatter: D-. Carl Theodor Heigel, Professor an der Universität zu München 1 Außerdem sind noch einige Äeratungsgegenstände zur Erörterung vorgcschlagen worden, darunter folgende Fragen: -Welche Bedeutung ist der Heimatkunde im Geschichts unterrichte einzuräumen?, «vorgeschlagen von Dr. Johann Krallinger, Gymnasial-Prosessor zu München) und -Welche Grundsätze sind bei der Herausgabe von Aktenstücken zur neueren Geschichte zu befolgen?» (vorgeschlagen von Dr. A. Pribram, Privatdozenten an der Universität zu Wien) " Beschlagnahme. — Am 21. d. M. wurden in der Buchhandlung von Georg Höppner In Berlin (Inhaber: Gustav Adolf Dcwald) von Polizcibeamten Nachforschungen nach den dort verkauften -Fahr karten »ach Jerusalem- und nach dem Bexierbilde: -Wo ist Ahl- wardt? Juden ranS!» gehalten. Von ersteren wurden einige Hundert Stück mit Beschlag belegt, von dem Bexierbilde wurde nichts ausgesunden. Neue Bücher, Zeitschriften, Gelcgenheitsschristen, Kataloge re. für die Hand- u. Hausbibliothek des Buchhändlers. klass. Philologie. II. ^ItortnmsivissevsekLftsn >ntig Katalog Ho. 73 von Oostav poek io I-eiprig 53 8. 1476 Kro. Versebisckenes. ^ntiq. Kokains Ko. 53 von Oskar 6 ersobei io 8lottgort. 8°. 116 8. 3279 Kro. Ideologie, käckagogik, K>oss. Philologie, neuere Philologie, Osr- monistik. ^vckg. plicheraoroiger Ko. 15 von Oskar Oersedol io 8tottgart 8'. 63 8. 1875 Kro. Latdol. Theologie o. a. >otig. Katalog Kr. 116 von zVild. llaoob- sodo L 6o. in Lreslao. Pol. 16 8. Deutsche Ickttsrator o. Ditteratorgesediohts. >ntig. Katalog Ko. 84 voo Dekwaoo io pranktort a/Ll. 8". 83. 2442 Kro. Kevs Veröck-ntliodongso cksr Verlagsbocdhaoäloog 8igwoock Llaxsr io Trier. 8°. 16 8. katdol. Theologie, 0->sehiehte. schöne Dittsratur, 8oeialpolitik u. s. Solist Katalog 1893 Ko. 4 voo Tos. 2oobsr» tkotigoariat (kleinrieh 2. Oooski) io Köln. 8". 730 8. krport-llooroal. Ko. 70 (vol. VI. 10) ^pril 1893. Doipgig, 6. kleckolsr. lob alt: Keos Lrseksioongeo. — klitteiluogeo aus Odieago. — pirweoverreichois. — kleine Mitteilungen. — Kens pirmeo. Vorlesungen über buchhändlerische Rechtsverhältnisse. — Die von Herrn F. W. v. Biedermann im Lokale der Handels- Akademie des Herrn Dr Hubert! (Leipzig, Marvnstraße 23) gehaltenen Vorlesungen über die Rechtsverhältnisse im deutschen Buchhandel haben Montag den 27. d. M ihr Ende erreicht. Während der Zeit seit unserem letzten Berichte hat der Vortragende die Materie des Verlagsrechtes be handelt. worüber sich leider in der Gesetzgebung sehr wenig vorfindct. Das sächsische bürgerliche Gesetzbuch und das preußische Landrecht sind die einzigen thatsächlichen rechtlichen Grundlagen des Verlagsrechtes, die aber ihren Zweck sehr unvollkommen erfüllen, da sie nicht nur lücken haft, sondern auch veraltet sind. Die Ergänzung des geschriebenen Rechtes durch eine von den interessierten Kreisen ausgestellte Verlagsordnung ent spricht deshalb einem Bedinsnisse. Diesem Bedürfnisse suchte zuerst Schürmanns -Grundordnung» nachzukommen, wonach dann der Börsen- vercin auf Anregung des Herrn Voigtländer eine -Verlagsordnung- ansarbeitete und seinen Mitgliedern die Anwendung derselben bei Ver tragsabschlüssen empfahl. Aber auch der Schrisisteller-V-rband arbeitete eine -Verlagsordnung» aus, die bei gesetzlicher Regelung des Verlags rechtes zu Grundlage dienen sollte. Für die relativ beste Arbeit erklärte Herr von Biedermann die Schürmannsche -Grundordnung., die aber den Fehler habe, etwas zu weitläufig zu sein und zu sehr ins einzelne zu gehen, wodurch in vielen Fällen eine unberechtigte und oft wohl auch gar nicht beabsichtigte Be schränkung der Aklionssreiheit der Vertragschließenden veranlaßt werde. Ganz und gar zu verwerfen sei die Verlagsordnung deS Schriftsteller- Verbandes, welche, wie der Redner an zahlreichen Beispielen nachwieS, in vielen ihrer Bestimmungen unklar und widersinnig sei und eine totale Verkennung des thatsächlichen Verkehres zwischen Autoren und Verleger erwecke. Die Verlagsordnung des Börsenvcreins und die jenige deS Schrislsteller-VerbandeS habe Herr von Biedermann durch seinen Entwurf einer -Dcut'chen Verlagsordnung» zu vereinigen gesucht. Den in dem Werke -Dos Recht für Urheber, Buchhändler und Presse» von Friedrich Strcißler (Leipzig 1890) veröffentlichten Entwurf habe der Vortragende seit der Zeit seiner Veröffentlichung vielfach verändert oder, richtiger gesagt, ergänzt. Die danach von ihm ausgearbeitele Fassung einer Verlagsordnung fand eine eingehende Besprechung. Vielfachen Wünschen nachkommend, wiederholt Herr von Biedermann seine Vortragsreihe in bedeutend erweiterter Form. Dienstag den 4. April d I. beginnt der neue Kursus, der jeden Dienstag und Freitag von 8 9 Uhr gehalten werden wird. Die aus ungefähr fünfundzwanzig Abende berechneten Vorträge werden i» systematischer Weise zur Dar stellung bringen: Preßrecht, Urheberrecht, Verlagsrecht Buchhandelsrecht (Usancenkunde). Es werden zunächst erörtert die Bestimmungen der Gesetze in -den Ländern deutscher Zunge, d. h. im deutschen Reich, Oester reich-Ungarn, in der Schweiz, sonne die rechlsgiltigen Geschästsgebräuche unter Berücksichtigung wichtiger Entscheidungen höherer Gerichtshöfe, die aus Urheberrecht, Buchhandel und Presse Bezug haben. Dabei werden in organischer Verbindung des StofseS zugleich die Beziehungen anderer Gesetze zu de» behandelten Rechtes, agcn, sowie die Rechtsverhältnisse des Auslands, die internationalen Urheberrechts-Gesetzgebungen und Konven tionen erörtert werden Ter Zutritt zu den ersten beiden Vorlesungen ist.' zur Orientierung jedermann unentgeltlich gestaltet. 8r.
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