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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.04.1893
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1893-04-06
- Erscheinungsdatum
- 06.04.1893
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- Deutsch
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2124 Nichtamtlicher Teil. 78, 6. April 18S3. Neue Bücher, Zeitschriften, Getegenheitsschrislen, Kataloge rc. für die Hand- u. Hausbibliothek des Buchhändlers. Lataiogo dlo. 100 äa Lilvio Loooa a Roma. Detters k—8. 12°. 8. 449-560. dlo. 6104-7620. IVissensebsstlieb-Iittsiariseber cksbrosbsriekt. Xusgs^ebsa voa . . . . (8ort.-ks.) 2. cksbrx. 17o. 7. (1. Lxril 1893.) 8°. 8 97 —112. Verlag von 8. Oalvsrx L 6o. io Üsrlio. Libliotbec» pdilologiea elassioa. Vsrrsiebniss äer auk äew 6ebieto äer clsssisoben tUtertbuwsrvisseosedskt ersobionsoon Lüober, 2sit- scbriitso, Dissertationen, krograwm-^bdaoälllngoll etc. 19. labrg. 1892. 4. Haartal. 8°. 8. 217-319. Lerlin 1893, Verlag von 8. 6alvarx L 6o. Dicbtsr unä Lüostlsr aller Nationen. Verreiebuiss einer rvsrtbvolleu 8awrnlnng svböner nnä seltener kortraits. 2. llskt. Von Lugust Hirseb in Lsrlia-Lbarlottonburg. 8°. 16 8. 405 blrn. öibliolbsea paeäagogioa. Vsrreiobois von IVerirsu äer Drmobuoxs- unä Doterriebtsvissensebast äer gangbarsten 8ekulbüober, VVortvr- büeber, Atlanten, Llnsiüalieo ete , sorvis äer nensstsn Debrmittei von X. dlnllsr-k'röbsibaus, Drssäsn. Irl. 4». VIII, 68 8. Gerichtsentscheidung. Gestohlenes Check-Buch. — Ein Kaufmann stand mit einer Bank im Checkverkehr unter der Bedingung, daß zu Gelderhebungen nur die von der Bank ausgestellten Checkformulare ver wendet werden dürften. Dem ihm ausgehändigten Hefte mit Check formularen war die Bemerkung aufgedruckt, daß es forgsältig unter Verschluß zu halten und sein etwaiger Verlust sofort der Bank anzuzeigen sei. Die Einzahlungen und Abhebungen bei der Bank be sorgte gewöhnlich ein Lehrling. Dieser wurde am 13. November ent lasse», brachte aber am 16. November ein mit gefälschter Unterschrift des Kaufmanns versehenes Checkformular über 550 ^ zur Bank, das diese einlöste. Erst am 17. November zeigte der Kaufmann der Bank an, daß er sein Checkhest vermisse und den Lehrling entlassen habe. Seine Klage gegen die Bank aus Wiedergutschrist der 550 ^ wurde vom Oberlandesgericht in Celle am 18. November 1886 abgewiesen, weil der Kläger durch nicht gehörige Verwahrung des Checkbuchs den Mißbrauch des Checks verschuldet habe. ^Papier-Ztg.) Nachdrucksprozeß Jolowicz (Posen) gegen Meher (Breslau) und Perthes (Gotha). — Der seltene Fall, daß ein Autor sein eigenes Werk nachdruckt und deshalb strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wird, hatte am 16. Dezember v. I. das Landgericht Breslau beschäftigt. Der kgl. Archivrat Dr. Christian Meyer in Breslau hatte bei Joses Jolowicz in Posen eine Landesgeschichte von Posen erscheinen lassen und später von dem Buchhändler Bernhard Perthes in Gotha, In haber der Firnis Justus Perthes, den Auftrag erhallen, eine Geschichte der Provinz Posen zu schreiben. Diesem Aufträge kam er nach, ent nahm jedoch aus seinem früheren Werk jo viel für das neuere, daß Herr Perthes Bedenken trug, das letztere so wie es war drucken zu lassen. Er machte Herrn Dr. Meyer Vorhaltungen, und dieser ent schloß sich, das Werk umzuarbeiten. Er lhat dies und verwandte dabei die neuesten Ergebnisse der wissenschaftlichen Forschung. Nachdem Herr Perthes das Manuskript abermals geprüft und von Sachverstän digen, die er zu Rate gezogen hatte, beruhigt worden war, ließ er das Buch drucke». Kaum war es aber erschienen, so beantragte Herr Jolowicz dessen Beschlagnahme und die Bestrafung von Verfasser und Ver leger. Das Landgericht Breslau verurteilte denn auch beide zu Geld strafen und erkannte gleichzeitig auf Einziehung des beschlagnahmten Werkes. Beide Verurteilte hatten Revision eingelegt, die dieser Tage vor dem vierten Strafsenat des Reichsgerichtes zur Verhandlung kam. Herr Reichsanwalt Treplin beantragte die Verwerfung der Revision des Herrn Dr. Meyer, aber die Aushebung des Urteils, soweit es sich um die Verurteilung des Herrn Perthes handele, da die den subjektiven That- bestand betrestenden Feststellungen au so wesentlichen Mängeln litten, daß das Urteil nicht aufrecht erhalten werden könne. Das Reichsgericht verwarf hieraus die Revision Meyers, hob aber aus Revision des An geklagten Perthes das Urteil auf und verwies die Sache an das Land gericht zurück. Gleichzeitig wurde aber die erkannte Einziehung des Werkes in Wegsall gebracht, da der Antrag auf Einziehung nicht als gestellt erachtet wurde. Königlicher Besuch. — Der -Allgemeinen Zeitung- entnehmen wir folgende Mitteilung: Das Verlagsgeschäst Union, Deutsche Verlagsgesellschast in Stutt gart, halte am 28. März die Ehre eines mehr als einstündigen Besuchs Sr. Majestät des Königs von Württemberg. Der König suhr in Be gleitung seines Flügeladjutanten um 3'/< Uhr an dem Geschäfrsgebäude vor lind wurde von den Herren Paul und Alfred Kröner (Herr Geheimer Kommerzienrat Adolf Kröner befindet sich zur Zeit in Italien) und W. Spemann empfangen. Im Sitzungszimmer, in das der König zuerst geführt wurde, war eine kleine Ausstellung von Verlagswerken der Union, sowie der hochinteressanten Kleinodien des alten Cotta-Verlags — der ersten Ausgaben der Werke Schillers und Goethes — und hand schriftlicher Seltenheiten aus dem Cotta'schen Archiv veranstaltet. Nach eingehender Besichtigung dieser einzigartigen Ausstellung begab sich der König in die Werkstätten der technischen Betriebe, in denen die Abteilungs- Vorstände die Erläuterung übernahmen. Als der König um 4'/, Uhr die Geschäftsräume wieder verließ, gab er seiner vollen Befriedigung über das Gesehene huldvollen Ausdruck. In Rumänien verboten. — Das in Paris bei A. Lemerre erschienene Werk Scheffer, Nisörs roxals (Aufzeichnungen von Carmen Sylva) ist in Rumänien verboten worden. Dieses Verbot hat, wie uns mitgeteilt wird, in Rumänien, das sich einer unbegrenzten (?) Preßfreiheit erfreuen soll, großes Aussehen gemacht. Weltausstellung in Chicago. — Die persönliche Vertretung des französischen Buchhandels auf der Weltausstellung in Chicago wird der Pariser Verleger Herr Emile Terquem übernehmen, der seine Reise in diesen Tagen angetreten hat. Schriftsteller-Pensions-Anstalt. — Die in Wien erscheinende -Allgemeine Künstler- und Schrislstellerzeitung- veröffentlicht in ihrer neuesten Nummer den Entwurf der Satzungen der Pensionsanstalt deut scher Journalisten und Schriftsteller. Die Lieblingsschriftsteller der gegenwärtigen fran zösischen Litteratur. — Von einem litterarischen Plebiscit wird aus Paris berichtet: Um zu ermitteln, welche vierzig lebenden französischen Schriftsteller die Lieblinge des gebildeten Frankreichs seien und demnach die richtige -Akademie» bilden würden, hat die Pariser Zeitung -Le Journal» an säst alle französischen Redakteure, als die Träger der öffentlichen Meinung, Fragebogen versandt. Auf nahezu sämtlichen der ausgefüllten 1200 Fragebogen nahm Zola die oberste Stelle ein; er erhielt 1193 von 1200 Stimmen. Nach langem Abstand folgen: Taine (774) und Daudet (718), dann in kleinen Zwischenräumen mit etwa 600 Stimmen: Coppee, Goncourt, Maupajsant, Leconte de Lisle, Richepin. Ueber 500 Stimmen erzielten auch noch Dumas, Rochefort, Vaquerie, Bourget, Sully-Prudhomme; dann folgen: I. Simon, Claretie, Sardou, Verne, Meilhac. Die vierund zwanzigste Stelle nimmt Theuriet ein, der neueste Akademiker Bornier gar die allerletzte. Von den siebenunddreißig zur Zeit lebenden Mitgliedern der Akademie haben nur dreizehn vor diesem litterarischen Plebiscit Gnade gefunden. Personalnachrichten. Haftentlassung. — Herr I. Laurencic, der frühere Direktor der in Konkurs geratenen Verlagsanstalt A.-G. -Helvetia» in Zürich, dessen in Leipzig erfolgte Verhastung wir gemeldet hatten, ist, wie er uns bei einem Besuche mitteilte, auf Verfügung des König!. Sächsischen Justizministers und des Reichsjustizamtes aus der Hast entlassen worden. Allzcigcdlatt. Geschäftliche Einrichtungen und Veränderungen. (14811) Ariern, 1. April 1893. k. k. Ich bringe hierdurch zur Anzeige, daß ich Meine seit 1852 hier bestehende Buch- und Papierhandlung mit Buchbinderei seit 1. September 1892 an Herrn I. Christ mann käuflich abgetreten habe, welcher das Geschäft unter seinem Namen weiterführen wird. Hochachtungsvoll A. Schmoldt. Im Anschluß an vorstehende Mitteilung des Herrn A. Schmoldt gestatte ich mir die Mitteilung, daß dessen Geschäft am 1. September 1892 in meinen Besitz überging und von mir unter der Firma ,z. Khristmann weitergeführt werden wird. Indem ich bemerke, daß auch sür mich Herr Carl Fr. Fleischer in Leipzig die Vertretung besorgt, bitte ich von vorstehender Firma-Aende- rung gef. Kenntnis nehmen zu wollen. Hochachtungsvoll I. Christmann.
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