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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.07.1893
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- 1893-07-10
- Erscheinungsdatum
- 10.07.1893
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- Deutsch
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409S Nichtamtlicher Teil. 157, 10. Juli 1893. und passende Räume für die Unterbringung der Bestellanstalt mit ihrem Fuhrpark darbietet, für jede notwendig werdende Er weiterung des Geschäftsbetriebes Platz läßt und im übrigen durch Vermietung der durch drei Stockwerke sich erstreckenden Wohnungen und Fabrikrüume die Verzinsung und Amortisation des Bau kapitals ermöglicht. Es sei vorweg hierbei hervorgehoben, daß alle Insassen des zum größten Teil bereits bezogenen Hauses sich darin sehr wohl fühlen und die oben angedeuteten Ab sichten somit in vollem Maße erreicht sind. Das Haus hat seitens der Korporation die Bezeichnung »Buchhändlerhaus« erhalten, und das Polizeipräsidium hat auf Antrag des Vorstandes der von der Mauerstraße nach der Wilhelmstraße führenden Privat straße, an der das Gebäude liegt, die offizielle Bezeichnung »Buchhändlerhof« verliehen. Die um 121/2 Uhr mittags in einem festlich geschmückten Saale des Hauses stattfindende Feier blieb auf den Kreis der Korporationsmitglieder beschränkt; als Gäste waren nur die beiden ausführenden Baumeister, die Herren Erdmann und Spindler, sowie die Beamten und Angestellten der Bestellanstalt zugezogen. Der Vorsteher der Korporation, Herr Hermann Meidinger, gab in einer längeren Rede eine Darstellung der Geschichte der Korporation und der Bestellanstalt und lieh dabei der Freude Ausdruck, daß auch von den Gründern der Korporation noch eine Anzahl werkthätiger Berufsgenossen der Feier beiwohnen konnten. Unter namentlicher Hervorhebung dessen, was die einzelnen Vor standsmitglieder im Verlauf der beinahe fünfzig Jahre seit Be stehen der Bestellanstalt für die Förderung des Berliner buch händlerischen Verkehrs gethan, erstattete Herr Meidinger denselben den Dank der Korporation. Den heutigen Angestellten der Be- stcllanstalt gab er einen Hinweis auf das Vorbild jahrzehntelanger treuer Pflichterfüllung ihres Vorgesetzten, des Geschäftsführers Herr» Feindt, und richtete an dieselben die Mahnung, durch Tüchtigkeit und gute Führung sich selbst den Weg zum Ausrücken zu bahnen. Sodann gab der Vorsteher einen kurzen Ueberblick über den Verlauf des Hausbaues und sprach den Baumeistern den aufrichtigsten Dank der Korporation aus. Mit einem herzlichen Segenswunsch übergab er darauf das Haus den Mitgliedern der Korporation. Herr Ernst Bollert, in Firma Weidmannsche Buchhand lung, stellvertretender Schriftführer der Korporation, hatte aus Anregung des Vorstandes aus Anlaß der Einweihnngsfeier des Buchhändlerhauses in liebenswürdiger Bereitwilligkeit eine Fest schrift verfaßt: »Die Bestellanstalt für den Berliner Buch handel. Ein Beitrag zur Geschichte der Korporation der Berliner Buchhändler«, wovon der Vorsteher unter gebührender Hervorhebung der mühevollen Arbeit und der Anerkennung deren Gelingens der Versammlung Kenntnis gab. Der Korporationsvorstand von 1892 hatte zu diesem fest lichen Tage ein stattliches Album gestiftet, das die Kabinett bilder sämtlicher, seit 1847 bisher amtiert habender Vorstands mitglieder enthält. Herr O. Mühlbrecht, der Anreger dieser Idee, übergab das Album dem Vorstand zur Aufbewahrung und Fortführung und gedachte mit anerkennenden Worten der Arbeit des Vorstandes, besonders der Thätigkeit des Herrn Meidinger und des früheren stellvertretenden Vorstehers, Herrn Simion, aus denen die Hauptlast der Arbeit bei dem Hausbau geruht habe. Damit war der Festakt beendet und nun fand die Besich tigung des neuen Hauses statt. Die wohldurchdachten, prakti schen Einrichtungen der neuen Bestellanstaltsräume, die vom Keller bis zum Boden führenden doppelten hydraulischen Aufzüge, der stattliche Pferdestall, der vortreffliche Zustand der einzeln Vorge fühlen schmucken Pferde fanden allgemeine Anerkennung. Dem stellvertretenden Schatzmeister, Herrn Habel, dem der Fuhrpark unterstellt ist, wurde das laute Lob aller Kollegen zu teil. In den nahegelegcnen Räumen des Hotels zu den vier Jahreszeiten fand hieraus ein einfaches Festmahl statt, das fröhlich verlief. Die Freude, die jeder über die Verwirklichung der langgehegten Pläne empfand, die Gewißheit, daß hiermit ein Werk geschaffen sei, das dem ausstrebenden Buchhandel Berlins zur weiteren Förderung und Stütze dient, kamen auch in den mannigfachen Toasten zum Ausdruck, deren erster, vom Vor steher ausgebracht, den Segnungen des Friedens galt, unter dem allein das Werk gedeihen konnte und dessen Schirmherr der Wahrer des Reiches, Se. Majestät der Kaiser ist. Möge ein ungetrübter Friede, nach innen und außen, unserem Stande auch ferner seine Segnungen zu teil werden lassen! Gerichtsverhandlung. Vor der 2. Strafkammer des Landgerichts zu Hamburg als Berufungsinstanz wurde am 26. Juni eine Privatklagesache des Herrn Ehr. Gütlich in Leipzig gegen den ersten Vor sitzenden und den ersten Schriftführer des Buchhändlerverbandes »Kreis Norden«, die Herren Gustav Ad. Laeisz und Justus Pape in Hamburg, verhandelt. Beide Beklagte waren am 23. November 1892 vom Schöffengericht zu Hamburg zu hohen Geldstrafen verurteilt worden und hatten hiergegen rechtzeitig Berufung eingelegt. Gegenstand der Klage war ein von den Beklagten am 11. Juni 1892 erlassenes Rundschreiben an den deutschen Buchhandel. Durch einzelne in diesem Rundschreiben enthaltene Ausdrücke hatte sich Herr Ehr. Gütlich beleidigt ge fühlt. Das Landgericht nahm nur bei einem dieser Ausdrücke die Beleidigung als vorhanden an, während es zwei andere unter Anklage gestellte Ausdrücke als nicht beleidigend betrachtete. Wichtig ist, daß das Landgericht aus Grund der thatsächlichen Feststellungen die von den Beklagten behaupteten Vorgänge, die zuerst von Herrn Gütlich in Abrede gestellt worden waren, als erwiesen angenommen hat. Die Verurteilung erfolgte somit nur aus Grund eines in der Form beleidigenden Ausdrucks, und das Landgericht legte bei der Strafausmessung erhebliches Gewicht darauf, daß die Beklagten durch die der Wahrheit nicht entsprechenden Angaben des Privatklägers (daß er an Epstein L Engelcke nicht liefere) in begreifliche Erregung versetzt worden seien. Auf Wunsch des Vorstandes des »Kreises Norden« geben wir im Nachstehenden den Wortlaut des Urteils wieder, in dessen Abdruck wir im Interesse eines klaren Bildes vom Thatbestand und von der Beweisführung die sachdienlichen Stellen äußerlich hervorgehoben haben. In der Privatklagesache des Ehr. Gütlich in Leipzig, Privatklägers, gegen 1. Justus Pape, 2. Gustav A. Laeisz, beide zu Hamburg, Angeklagte, wegen Beleidigung hat, auf die von den Angeklagten gegen das Urteil des Schöffengerichts zu Hamburg vom 23. November 1892 eingelegte Berufung, die Strafkammer II des Land gerichts Hierselbst in der Sitzung vom 26. Juni 1893, an welcher teil genommen haben: 1. Landrichter vr. Goverts, 2. Landrichter Katt mann, 3. Landrichter Albrecht als Richter, C Scharmenhop als Gerichtsschreiber, für Recht erkannt: daß unter Aushebung des Urteils des Schöffengerichts Hamburg vom 23. November 1892 die Angeklagten wegen öffentlicher Beleidigung des Privatklägers und zwar der Angeklagte Laeisz in eine Geldstrafe von 100 eventuell 10 Tage Gefängnis, der Angeklagte Pape in eine Geldstrafe von 150 eventuell 15 Tage Gefängnis, jeder auch zur Tragung des ihn betreffenden Teils der Kosten des Verfahrens, ein schließlich der dem Privatkläger erwachsenen notwendigen Aus lagen zu verurteilen seien. Dem Privatkläger wird die Befugnis zugesprochen, den
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