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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.07.1891
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- 1891-07-01
- Erscheinungsdatum
- 01.07.1891
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den Kulturverhältnissen selbst und auch in der meist vicrzigvrozentigen österreichischen Teuerung durch die bekannte ausländische kleinere Geld- währung zu suchen, nicht aber in den schützenden und fast notwendigen Bestimmungen des besagte» Paragraphen, welcher durch Erwirkung von Er laubnisscheinen jedem Konzessions'nhabcr seinen Zwecken nach Belieben dienlich gemacht werden kann. Einen Vertrieb durch freie Verkaufsstelle», Reisende und Hausierer an zustreben, wäre voraussichtlich ein höchst ungesunder Versuch, den Provinzsortimcntern ihr ohnehin engbegrcnztcs Vcrkaufsgcbict noch mehr zu schmälern und die unentbehrliche Konzession für ganz Oesterreich zu gefährden! Was uns nichts als ein glänzendes Elend und uns auf dieselben Stufen brächte, wo wir zur Zeit gegenüber den vielen Schulbücher-, Kalender- und Gebetbücher-Verschleißern stehen, welch' letztere erst un längst am l. Juni l. I. anläßlich einer Firmung in Wiener-Neustadt eine genug traurige Charakteristik dadurch gaben, indem solche nicht nur korporativ Gebetbücher Stand an Stand gereiht vor den Kirchenthoren etabliert hielten, sondern auch ihre Markt - Gebetbücher - Waren mittelst Körben und Schwingen in sämtlichen Häusern, Gasthöfen und an allen Plätzen Neustadls darbotcn. Um wie viel ärger würden unausbleibliche Ucbclstände erst durch ein frei erlaubtes Hausicrwesen werden? Auch wäre eine Abänderung im Sinne der Kolportage-Freigabe auf nur periodisch erscheinende Druckschriften nicht geboten, zumal bei den bestehenden Bestimmungen ohnehin jede geeignete Kolportage zu lässig ist, wie auch eine andere Demarkation die gleichen seitherigen Um stände wieder mit sich brächte. Und da, wo Oesterreich erfahrungsgemäß den Gewerbe- und Handcls- stand immer mehr cinzuschränken für gut findet, dürste sich eine Freigabe der Kolportage und des Hausicrens nicht leicht erreichen lassen, weil diese wieder andere Freigebungcn bedingen würde. Selbst der österreichischen Zcitungsindustrie könnte kein ersprießlicher Vorteil erwachsen, weil derselben die Konkurrenz Deutschlands durch ihre unerreichbare Leistungsfähigkeit wieder cntgegenstände.- Der Herr Vorsitzende teilt mit, daß er den Wortlaut der Petition sämtlichen Sektionsobmännern zur Meinungsäuße rung zugesandt habe, und bringt die einzelnen brieflichen Mit teilungen durch den Schriftführer zur Verlesung. Herr Ant. Schumacher (Innsbruck) schreibt: -Leider nicht in der Lage persönlich an der General-Versammlung am 20. d. M. teilnehmen zu können, erlaube ich mir, dem geehrten Auf träge vom 14. Mai d. I. nachkommend, Namens der Sektion Tirol und Vorarlberg schriftlich über die Stellung der Mitglieder derselben zum Petitions-Anträge in Kürze zu berichten Von den befragten 15 Firmen, denen ich mich als 16. zuzählc (vier konnten wegen Mangel an Zeit nicht befragt werden, es sind: Rusch in Dornbirn, Schuster in Lienz, Rauch in Kusstein und Voigt in Bruncck) sprachen sich zwei für den Petitions-Entwurf in seinem ganzen Umfange aus (Pötzclbergcr in Meran und Fclician Rauch dahier), vierzehn jedoch erklärten sich gegen das Petitum um Freigabe der Kolportage mit Büchern. Es sind: F. I. Gaßner, Carl Rauch, Vereinsbuchhandlung und Wagner'sche Universitäts-Buchhandlung hier, die zwei Bregenzer, drei Bozener, zwei Brixencr Firmen, die Wagner'sche Buchhandlung (A. Dittrich) in Feldkirch, und von den Meraner Firmen Jandl und Rospini's Nachfolger. Die Gründe, welche uns bewegen, gegen die Freigabe der Kolportage mit Büchern Stellung zu nehmen, lassen sich in die wenigen Worte zu- sammensasscn: weil wir in derselben eine Benachteiligung des Provinz- Sortimenters zu grinsten einiger großen Firmen der großen Städte, insbesondere Wiens, erblicke», die mit ihren hausierenden Bücherver käufern die ohnehin schwache Kauflust und Kaufkraft des Publikums in kleineren Orten vollends aufsaugen werden, und daher durch die Frei gabe der Kolportage dem Buchhandel in der Provinz eine Konkurrenz geschaffen würde, die den größten Teil desselben erdrücken würde. Wenn es die Geschäfts-Ordnung gestattet, so bitte ich zu Protokoll zu nehmen, daß die genannten 14 Firmen in Tirol und Vorarlberg gegen das Petitum der Frcigcbung der Kolportage mit Büchern Protest einlcgen. Indem ich den übermorgigcn Verhandlungen recht gedeihlichen Erfolg wünsche, zeichne ich in kollegialer Hochachtung und Ergebenheit. Die Firmen in Welschtirol habe ich nicht befragt, weil dieselben infolge der dortigen eigentümlichen Verhältnisse in der Frage der Kol portage doch nicht in Betracht kommen.« V Herr Anton RivnLL (Prag) schreibt: -Mit Bezug auf mein gestriges Schreiben beehre ich mich in folgendem meine Meinungsäußerung betreffs der Petition an das Abgeordnetenhaus, welche am 20. d. der Hauptversammlung zur Beschlußfassung vorgelegt werden wird, in aller Kürze abzugebcn, wobei ich mich auf das buch- händlerische Moment beschränke, die übrigen Standpunkte vollständig außer acht lassend. Ich halte es nicht für zeitgemäß, mit irgend welchen Anträgen auf Gesetzänderungen, den Buchhandel betreffend, hcrvorzutretcn, weil ich die Befürchtung hege, daß im Falle einer Aenderung vor allem die Auf hebung der Konzessionierung des Buchhandels — hauptsächlich seitens der liberalen Partei — angcstrebt würde; ich kenne in dieser Richtung auch die Gesinnung der Handelskammern, die ich als Vorsitzender der Handels- Sektion und Vize-Präsident der hiesigen Kammer öfters kennen zu lernen Gelegenheit hatte. Wie es dann im Buchhandel aussehen würde, darüber verliere ich kein Wort, weise höchstens auf unsere zweite Reichs- Hälfte hin. Nicht unbekannt ist es mir, daß dies manche Verleger wünschen, doch vergessen dieselben meines Erachtens, daß der Verlagsbuchhandel nur neben einem gesunden, kräftigen und soliden Sortimentsbuchhandel gedeihen kann. Wir — in Böhmen — sind im ganzen zufrieden mit dem heutigen Stande der Dinge, und prosvericrt bei uns Verlag und Sortiment zu meist in zufriedenstellender Weise und würde noch mehr prosperieren, wenn die Schleudere! einen Teil des Geschäftes nicht schädigen würden, gegen welche wir nirgens Schutz finden! Diese sind viel schädlicher als alle die citicrten Punkte der Gesetzgebung. Auch das Journalwesen (ich sehe dabei von politischen Zeitungen ab) und die in Heften erscheinende Buchlitteratur gedeiht bei uns in Böhmen anz zufriedenstellend, wie die vielen Zeitschriften und Lieferungswerke, die ei uns erscheinen, hinlänglich beweisen. Daß auch wir des Zeitungsstcmpels los werden wollten, ist übrigens wahr, und habe ich gegen diesen Punkt keine Einwendung. Betreffs der Kolportage kann ich — fußend auf hiesigen Verhält nissen — nur einen AuSspruch thun, daß sie der Mehrheit des Buch handels nur ein Ucbel ist, daß sie zumeist unsolid (im buchhändlerischen Sinne) ist, daß sie schleudert und daß sie noch unsolider und schleuder- hafter wird, wenn sie recht frei wird Dabei betone ich, daß ich selbst auch Verleger und auch von Licferungswerken bin. (Solche seriösen Lieferungswerke läßt die Kolportage hübsch seitwärts — auch deshalb, weil sie nicht mit 50»/g geliefert werden und weil sie deshalb nicht 15—20"/g dem Publikum Nachlassen kann.) Der Kolportage (die doch gleichbedeutend mit Hausierhandel ist) werden sich nie solide und anständige Elemente (bis auf Ausnahmen) zuwenden, möge die Gesetzgebung in dieser Richtung welche immer werden; und für -feine Reisende- genügt auch die heutige Gesetzgebung. Rütteln wir an dieser, so schütten wir das Kind mit dem Bade aus und wir bekommen, wenn die -liberale- Anschauung durchdringt, den freien, an keine Konzession gebundenen Buchhandel! Dann -Adieu- solider, angesehener Buchhandel! Ich stehe nicht an, offen zu bekennen, daß ich eher in der Gesetz gebung eine andere Lücke, einen anderen Mangel finde, weil sie vom Buchhändler den bloßen Nachweis allgemeiner Bildung, nicht aber den Befähigungsnachweis verlangt. Wie mangelhaft ist aber gar zu oft diese allgemeine Bildung, und trotzdem wird die Konzession erteilt! Wenn es möglich wäre, einen soliden Kolporteurstand heranzuziehcn, so ist nicht zu leugnen, daß selbst dort (z. B. bei uns in Böhmen) der Ab satz ein noch viel größerer würde, als der jetzige zufriedenstellende; überaus Grund meiner 33 jährigen buchhändlerischen Erfahrung habe ich keinen Anlaß, mich einer solchen Hoffnung hinzugeben; der Kolporteur bleibt gleich dem Hausierer ein Paria. Welcher anständige Mensch läßt sich gerne anschnaubcn, Hinausweisen? Und dieser Eventualität bleibt der Hausierer-Kolporteur immer ausgesctzt und um so ausgcsetzter, je zahl reicher die Gilde wird. Es ist nicht richtig, daß die jetzige Organisation des Buchhandels eine intensive Verwendung und massenhafte Versendung nicht zuläßt; sic findet in meinem Geschäfte und in vielen anderen Geschäften statt und hat Erfolg, und wird sehr erleichtert durch die 1 Kr.- und '/z Kr.- Briefmarken! Was die Form der fraglichen Petition betrifft, erlaube ich mir zu bemerken, daß ich an manchen Stellen konkrete, überzeugende Belege für die darin aufgestellten Behauptungen vermisse. Ich bedaure nochmals, mich an der Hauptversammlung nicht be teiligen zu können, und mich auf die wenigen, nur flüchtig hingcworscncn Bemerkungen beschränken zu müssen.» Herr Julius Dase (Triest) schreibt: -Ich habe die gesandte Eingabe aufmerksam durchgclesen, kann mich jedoch mit dem Teile, der die Freigebung des Hausierhandels betrifft, nicht befreunden. Wenn schon die neueren Kolportagegcschäftc den Sortimentsbuch handel geschädigt haben und fort schädigen, so wird dies noch mehr durch die Freigabe des Hausierhandels geschehen. Beide arbeiten mit ganz geringen Spesen, und da muß das stabile Sortimentsgeschäft, welches starke Spesen hat, nach und nach unterliegen. Italien liefert den Beweis, wo der Sortimentsbuchhandel gerade aus diesem Grunde in der letzten Zeit vollkommen ruiniert dasteht. Es bestehen dort hauptsächlich Verleger, die aber auch ohne Ausnahme mit dem Publikum direkt verkehren, dann Hausierer und der Handel in den Edicolc (mit dem Eisenbahnbuchhandel identisch), wo die Litteratur ohne Verbindlichkeit auch bogenweis abgegeben wird, wie die Zeitungen. Einige Sortimentsgeschäfte haben sich natürlich halten können; haupt sächlich solche, die irgend Selbstverlag hatten oder solche, die fremde Litteratur importieren. Etwas anderes ist es mit dem freien Verkauf der Zeitungen 514*
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