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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.05.1891
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1891-05-01
- Erscheinungsdatum
- 01.05.1891
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- Deutsch
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99, 1. Mai 1891. Nichtamtlicher Teil. 2533 Um so notwendiger sei es, sich selbst mit einer höheren Miete einzustellen. Das werde natürlich auf anderen Konten weniger günstige Abschlüsse ergeben, man werde dann aber wenigstens genau wissen, woran man sei. Noch eine Anfrage bezüglich des Börsenblatt-Kontos wolle er an den Vorstand richten. Hier hätten sich die Druckkosten auf etwa 90 800 ^ erhöht, gegen 81 252 ^ des Vorjahres, während der Papierverbrauch mit 20 257 90 H nur eine verhältnismäßig geringe Erhöhung aufweise. Da ihm nicht be kannt sei, daß das Papier billiger geworden sei, so bitte er um Auskunft. Herr Schatzmeister Franz Wagner: Der Schatzmeister habe die Verhältnisse, mit denen er zu rechnen habe, vorgefunden und sic so übernehmen müssen, wie sie gewesen seien; er habe sie nicht geschaffen. Der Wunsch des Herrn Springer nach einer durchsichtigeren und ausführlicheren Rechnungslegung lasse sich gewiß leicht erfüllen und werde, so viel an ihm liege, gern be rücksichtigt werden. Auch daß eine schnelle Amortisierung wünschenswert sei, habe seine volle Zustimmung. Immerhin sei es notwendig auch hier mit der nötigen Vorsicht zu Verfahren. Einstweilen seien die Kosten der notwendigen Ergänzungen des Baues jährlich sehr beträchtlich gewesen. Diese seien aber keines wegs als nutzlos aufgewendete Gelder, sondern als unzweifel hafte Wertvermehrungen zu betrachten. Ein Schatzmeister könne nicht mehr zahlen, als er Geld habe. (Lebhafte Zustimmung.) Die Hauptversammlung dürfe übrigens ja nur bestimmen, daß die Vermögensvermehrung zur Amortisierung benutzt werde. Er sehe aber hierfür zunächst keinen genügenden Grund, bitte vielmehr, dem Vorstande das Vertrauen zu schenken, daß er die Geschäfte des Vereins nach bestem Ermessen wahrnehmen werde. Was die Einwürfe des Herrn Springer bezüglich der Ver pflichtungen des Börsenvereins gegenüber der Stadt Leipzig an belange, so müsse er sagen, daß sowohl Herr Springer wie der Herr Einsender im Börsenblatt Gespenster sähen. Von »ge borgtem- Grund und Boden könne nach der Schenkungsurkunde unter keinen Umständen die Rede sein. Es sei klar, daß eine Stadtbehörde gewisse Bedingungen an eine Schenkung von so erheblichem Werte stellen müsse, vor allem die, daß die Schenkung zu dem Zwecke verwertet werde, zu dem sie erfolgt sei. Hierzu zwinge schon die Städteordnung. Man möge sich also nicht in Befürchtungen vertiefen. So lauge der Börsenverein ein ehrlicher Verein sei, so lange gehöre der Grund seines Hauses ihm. Mit der alten Börse sei es nicht anders gewesen als mit dem gegen wärtigen Bau. Auch an dem dortigen Grund und Boden habe ei» Anderer, die Universität, gewisse vertragsmäßige Ansprüche gehabt. Daß seit dem Auszuge aus jenem alten Hause eine Vermögensverschlechterung eingetreten sei, wie Herr Springer be hauptet habe, könne er nicht zugeben. Das habe die dankbar anzuerkennende Noblesse des Staates verhütet, der das alte Haus zu dem verhältnismäßig sehr hohen Preise von beinahe 250 000 Mark gekauft habe. Redner dürfe die Versicherung geben, daß der Börsenverein ein finanziell gut situierter Verein sei und die beste Aussicht habe, ein reicher Verein zu werden. (Lebhafter Beifall.) Bezüglich der Anfrage des Herrn Prager wegen des Ver hältnisses des Papierverbrauchs zu den Druckkosten des Börsen blattes bedaure er im Augenblicke nicht genügend orientiert zu sein, um eine erschöpfende Antwort geben zu können. So viel ihm bekannt, habe die Erhöhung der Drucklöhne, die durch den neuen Buchdruckertarif vorgeschrieben gewesen sei, einen sehr beträchtlichen Mehrbetrag erfordert. Die beantragte Entlastung des Vorstandes wurde hieraus mit Einstimmigkeit erteilt. Vorsitzender des Rechnungsausschusses Herr Theodor Lamport: Bezüglich des Voranschlages für das nächste Jahr könne er sich noch kürzer fassen als vorher über die Rechnungs legung vom Vorjahre. Auch der Voranschlag liege ja im Druck vor. Redner dürfe die Versicherung hinzufügen, daß der Rechnungsausschuß ihn nach allen Richtungen gründlich geprüft, die erwarteten Einnahmen möglichst niedrig, die Ausgaben möglichst hoch gegriffen habe, und daß eine Ueberschreitung des als wahrscheinlich angenommenen Ueberschusses bestimmt zu er hoffen sei. Er beantrage die Genehmigung des Voranschlages. Die Genehmigung des Voranschlages erfolgte mit Ein stimmigkeit. Der 1. Vorsteher, Herr Adolf Kröner, verkündete die in zwischen festgestellten weiteren Wahlergebnisse: I» den Rechnungsausschnß wurden die Herren Theodor Lampart-Augsburg und Ernst Reimer-Berlin (mit je 462 Stimmen) wiedergewählt. In den Wahlausschuß wurden gewählt: Herr Fritz Borstell- Berlin mit 463, und Herr Leonhard Gecks-Wiesbaden mit 284 Stimmen. Herr Max Woywod-Breslau erhielt 178 Stimmen. In den Verwaltungsausschuß des Deutschen Buchhändler hauses wurden gewählt: Herr Justus Naumann-Leipzig mit 464, Herr Richard Einhorn-Leipzig mit 460, Herr Robert Boigtländer-Leipzig mit 451 Stimmen. Sämtliche Herren, soweit anwesend, erklärten die Annahme der Wahl. 1. Vorsteher Herr Adolf Kröner dankte den neuge wählten Herren für ihre Zusage und dankte unter lebhafter Zu stimmung der Versammlung insbesondere auch den aus der Ver waltung des Börsenvereins scheidenden beiden Ausschußmitgliedern, den Herren Max Müller-Breslau und Karl Franz Koehler- Leipzig, für ihre langjährige pflichtgetreue Mitwirkung. Es folgte Punkt 5 der Tagesordnung: Antrag des Vereins- Ausschusses auf Annahme des von ihm ausgearbeiteten, im Börsenblatt 1891 Nr. 68 abgedruckteu Entwurfes der revidierten huchhändlerischen Verkehrsordnung. Hierzu erhielt Herr Wilhelm Koebner-Breslau das Wort und erstattete in ausführlicher Weise Bericht über die Arbeit des Vereins-Ausschusses. (Wir müssen in diesem vor läufigen Bericht leider auf die Wiedergabe der Ausführungen des Redners verzichten und verweisen auf den bald zu erwar tenden stenographischen Bericht von amtlicher Stelle). Der Redner schloß mit der Bitte um unveränderte An nahme des Entwurfs. (Bravo!) 1. Vorsteher Herr Adolf Kröner: Zu dem Anträge des Vereinsausschusses sei vom Vorstande der Vereinigung der Ber liner Mitglieder des Börsenvercins eine Kundgebung an den Börsenvereinsvorstand gelangt, die folgendermaßen laute: Die Hauptversammlung der Vereinigung der Berliner Mitglieder des Börsenvereins vom 17. April 1891 hat beschlossen, dem Vorstande des Börsenvereins mitzuteilen, daß die Vereinigung den Z 7 des Entwurfs einer Ver kehrsordnung für unannehmbar erachte und den Fortfall dieses Paragraphen beantrage. Begründung: H 4 enthält bereits die Bestimmung, daß der Verleger den Ladenpreis und den Nettopreis seiner Verlagsartikel festsetzt. Die im deutschen Buchhandel bisher vorgekommenen Fälle, daß Sortimenter oder Barsortimenter ohne Erlaubnis des Verlegers die Preise abgeändert haben, sind ganz geringfügig und dürfen nicht Veranlassung geben zu einem Verkehrsgesetz von so großer Tragweite, wie H 7 sein würde. Denn jeder Sortimenter, der aus irgendwelchem Grunde den Rest einer Partie von einem bei ihm nicht gangbaren Werke einem Kollegen zum Bezugspreise (also billiger als zum Orginal-Nettopreis eines einzelnen Exemplars) abgiebt, würde gegen H 7 verstoßen. Dies kann aber vom Börsenverein nicht beabsichtigt werden. Herr Konsul I. Bielefeld-Karlsruhe: Er nehme das Wort im Aufträge des deutschen Verlegervereins, um der Hauptversammlung mitzuteile», daß der Deutsche Verlegerverein in seiner Versammlung vom Tage zuvor mit Stimmeneinheit beschlossen habe, bei der 339»
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