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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.05.1891
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1891-05-01
- Erscheinungsdatum
- 01.05.1891
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- Deutsch
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2534 Nichtamtlicher Teil. 99, 1. Mai 1891. Hauptversammlung des Börsenvereins die Ln dloc-Annahme des Verkehrsordnungs - Entwurfs in seiner vorliegenden Fassung zu beantragen. Der Deutsche Verlegerverein habe sich nicht verhehlt, daß der Entwurf noch keineswegs die Verwirklichung des erträumten Ideals sei. Viele und keineswegs immer ganz unberechtigte Wünsche seien im Entwürfe nicht berücksichtigt. Eine Anzahl von Interessen und Jnteressentcngruppen hier im Saale seien nur wenig befriedigt. Aber alle Wünsche gleichmäßig zur Geltung zu bringen, werde nicht gelingen. Es sei mit Dank anzuerkennen, daß im Entwurf etwas Gutes geboten sei und die Arbeit des Vereins-Ausschusses einen entschiedenen Fortschritt bedeute. Lasse man nicht das erwünschte Bessere den Feind des dargebotenen, erreichbaren Guten sein. Gleichzeitig könne er mitteilen, daß der Deutsche Verleger verein beschlossen habe, seine bisherigen Grundsätze fallen zu lassen und dagegen die Verkehrsordnung anzunehmen. Er hoffe und wünsche, daß auch die anderen Verlegervereine sich anschließen möchten. Er sei überzeugt, daß durch den Beitritt der Verleger zur Verkehrsordnung ein wirklich vollkommenes und ganzes Werk geschaffen werden könne. Für die heutige Hauptversammlung aber handle es sich darum, einen Anfang zu machen. Vielleicht schaffe eine spätere Revision ans Grundlage inzwischen gesammelter Erfahrungen ein reiferes Werk. Bis dahin mögen die heute nicht ganz Befriedigten ihre Wünsche vertagen. Herr R. L. Prager-Berlin: Auch in der Berliner Ver einigung der Börsenvereinsmitglieder habe man sich eingehend mit dem Entwürfe beschäftigt, leider aber erkennen müssen, daß viele sehr berechtigte Wünsche nur sehr mäßig berücksichtigt worden seien. Dennoch habe man dort beschlossen, in der Börsenvereins hauptversammlung nicht in die Einzelberatung einzutreten, die in einer so großen Versammlung ein Unding sei; nur bezüglich des tz 7 habe man geglaubt eine Aenderung beantragen zu müssen. Im übrigen sei auch die Berliner Vereinigung für die Ln bloo Annahme. H 7 habe eine durchaus unklare Fassung. Er laute- »Ohne besondere Erlaubnis des Verlegers darf weder der Ladenpreis noch der Nettopreis eines Werkes abgeändert werden.« Daß der Ladenpreis nicht geändert werden dürfe, sei schon im tz 4 gesagt, die Wiederholung sei also mindestens überflüssig. Daß der Nettopreis aber nicht abgeändert werden dürfe, verbiete sich von selbst; dieser liege doch ganz in der Hand des Verlegers. Der Sinn solle, wie eine von Herrn Albert Brockhaus ge fälligst gegebene Aufklärung über die Veranlassung zu diesem Paragraphen dargethan habe, freilich ein anderer sein; umsomehr sei eine klarere Fassung dringend zu wünschen. Der Paragraph wolle eine planmäßige Unterbietung des Verlegers bei Weiter vertrieb großer Partieen durch Barsortimenter und Restbuchhändler treffen; in Wirklichkeit treffe er aber auch die durchaus legitime Herabsetzung des Preises in Notfällen, wo der Sortimenter oder Barsortimenter versuchen müsse, bei zu starkem Bezüge von irgend einem nicht mehr recht gangbaren Werke seinen Verlust durch Weiterverkauf an andere Sortimenter möglichst zu ver ringern. Der Sortimenter, der sich bei einem Partiebezuge ge irrt habe, müsse die Freiheit habe», sich möglichst schnell von solchen Lager-Exemplaren zu befreien und sie noch zu einer Zeit abzustoßen, wo ihre Gangbarkeit noch nicht gar zu sehr gelitten habe. Herr Albert Brockhaus habe die Berliner Vereinigung versichert, daß es sich hier nicht darum handle, den bona ücke- Erwcrb und -Weiterverkauf lahmzulegen. Aber die bona üäso sei immer schwer zu beweisen. Herr Otto Mühlbrecht-Berlin beantragte den Schluß der Debatte. Der Schlußantrag wurde^angenommen. 1. Vorsteher Herr Adolf Kröner stellte den Antrag des Herrn Konsul Bielefeld aus Ln dloc-Annahme des Verkehrs- ordnungSentwurfs zur Diskussion. Herr Theodor Ackermann-München: Er habe zwar die Ucberzeugung gewonnen, daß seine Stimme die eines Predigers in der Wüste sei; allein, er stehe hier und könne nicht anders. (Heiterkeit.) Im großen Ganzen sei die neue Verkehrsordnung eine Verbesserung; aber daß vieles, was man mit vollem Rechte gewünscht habe, nicht zur Geltung gelangt sei, sei von den ver schiedensten Seiten anerkannt worden. Gegen einen Punkt wolle er sich insbesondere wenden, wenn er auch zum voraus wisse, daß es vergebliche Mühe sein werde. Herr Kvebner habe der Hauptversammlung gesagt, daß mit der neuen Ver kehrsordnung die Rechtsunsicherheit beseitigt werden solle; wenn Redner aber den Absatz 2 von tz 2 betrachte, so müsse er sich sagen, daß hier eine Unrechtssicherheit geschaffen zu werden scheine. (Schlußrufe.) 1. Vorsteher Herr Adolf Kröner machte den Redner aufmerksam, daß nach der Annahme des Schlußantrages über die Einzelberatung nur noch die Ln bloo-Annahme zur Er örterung kommen dürfe. Herr Theodor Ackermann verzichtete auf das Wort. In der Abstimmung wurde der Antrag des Herrn R. L. Prager auf Beseitigung des 8 7 der Verkehrsordnung ab gelehnt, hierauf der Antrag des Herrn Konsul Bielefeld auf Ln blov- Annahme der Verkehrsordnung in der vom Vereins-Ausschüsse vorgelegten Fassung mit großer Mehrheit angenommen. Es folgte Punkt 6 der Tagesordnung: Antrag des Herrn Friedrich Adolf Ackermann-München auf Errichtung einer Centralstelle in New Jork oder Washington zur Wahrnehmung der dortigen Interessen deutscher Verleger. Herr vr. Eduard Brockhaus-Leipzig: Der Antragsteller sei nicht persönlich anwesend; er habe aber eine Begründung seines Antrages gegeben, die durch das Börsenblatt zur Kenntnis der Mitglieder gebracht worden sei. Auch der Börsenvereins-Vorstand halte die von Herrn Ackermann vorgebrachte Angelegenheit für wichtig und habe den Antrag in eingehender Beratung unter sich verhandelt. Hierbei sei er zu dem Ergebnis gelangt, daß eine weitere Prüfung dieser Angelegenheit sehr wünschenswert sei. Namentlich werde es notwendig sein, sich mit dem Auswärtigen Amt in Verbindung zu setzen. Der Vorstand schlage der Haupt versammlung daher vor, beschließen zu wollen, daß der vorliegende Antrag des Herrn Friedrich Adolf Ackermann dem Vorstande überwiesen werde mit dem Aufträge, denselben in dem Falle zur Ausführung zu bringen, daß ihm eine solche nach näherer Prüfung der ganzen Angelegenheit im Interesse des Deutschen Buchhandels zu liegen scheine. Herr Otto Mühlbrecht: Er habe sich zum Worte ge meldet, um für den Antrag Ackermann zu sprechen, der eine sehr wichtige Angelegenheit des deutschen Verlagshandels berühre. Allerdings treffe seine Befürwortung eine sehr veränderte Form dieses Antrags. Vor neun Jahren habe er einmal im Börsenblatte einen Vorschlag zur Errichtung einer Centralstelle für die Interessen des Urheberrechts in Leipzig gemacht. Jeder Verleger wisse, so habe er damals gesagt, wie schwierig es für ihn zuweilen sei, seine eigenen Neuigkeiten gemäß den bestehenden Vorschriften gegen Nachdruck und Uebersetzung zu schützen. Der Ort und die Be hörde der sogenannten Eintragsrolle, die Zeit der Einreichung der Pflichtexemplare, die dabei zu beachtenden äußeren Formalitäten seien je nach den in Betracht kommenden Ländern verschieden. Umgekehrt sei es für die deutschen Verleger schwierig, sich über ein Werk, das sie übersetzen oder anderweitig benutzen wollten, genügend zu unterrichten, ob es den Schutz des Litterar- vertrages genieße, oder ob der ausländische Verleger durch Nichterfüllung der gesetzlichen Vorschriften hierauf verzichtet habe. Es würde unzweifelhaft eine große Erleichterung für den Ver leger sein und auch eine vermehrte Rechtssicherheit zur Folge haben, wenn der Verleger ein oder zwei Exemplare seiner Ver-
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