Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.02.1922
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- 1922-02-25
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- 25.02.1922
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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48. 25. Februar 1922. Redaktioneller Teil. Eröffnung des Saales die Abendkasse für den Verkauf von Eintritts karten gesperrt werden mußte. Es wurde aber auch ganz Hervor ragendes geboten; erste Kräfte der Berliner Staatsoper und großer auswärtiger Blihnen vereinigten sich, um ihr Bestes darzubieten, und so wird sicher jeder Besucher auf seine Kosten gekommen und voll be friedigt heimgegangen sein. Eine anschließende Tanzfestlichkcit hielt nicht nur die Jugend bis zur Polizeistunde beisammen; auch eine ganze Reihe auswärtiger Mitglieder des Vereins, die durch die Börscnblatt- Veröffcutlichungen Kenntnis von der Veranstaltung bekommen hatten, zeigten lebhaftes Interesse hierfür. Zahlreiche Zuschriften und Geld spenden aus allen Teilen des Reiches bewiesen dem Vorstand die leb- baftestc Anerkennung des Buchhandels für die Bestrebungen des Vereins Erholungsheim für Deutsche Buchhändler im Ostseebad Ahlbcck. H. G. Eine deutsche SchulauSstcllung in Magdeburg. — Auf der mittel deutschen Ausstellung des Wiederaufbaus zu Magdeburg (Geschäftsstelle Breiteweg 86), die vom Juni bis Sep tember dieses Jahres stattftndct, wird auch eine großzügige Sonderausstellung zu finden sein, die den Titel »Die deutsche Schule« führt. Diese Sonderausstellung zerfällt in zwei Abteilun gen. Die erste gibt einen Überblick über die neuzeitlich.'« Hilfsmittel, die die Lehrmittelindustrie auf dem Gebiete des Unterrichts und der Erziehung geschaffen hat. Die zweite Abteilung, die von einer Reihe von Lchrerverbänden und Schulfachvereinigungen ins Leben gerufen ist, behandelt die verschiedensten Gebiete der Schule, beginnt mit einem historischen Überblick über Lehr- und Lernmittel aller Zeit, behandelt dann die Themen: Kindergarten, Volksschule, .Hilfsschulwesen, Fort bildungsschule, Berufsschule, die höheren Schulen, Volkshochschule, Uni versität, Spiel und Sport, Jugendwandcrn und Jugendherbergen, das städtische Schulwesen. Während der Ausstellung wird eine Reihe von Tagungen stattfinden. Post-Zeitungs-Preislistc. — Das am 21. Februar 1922 ausge gebene Post-Nachrichtcnblatt Nr. 15 enthält nachstehende drei, für Zei- tungs- und Zeitschriftenverleger wichtige Vorschriften: Anmeldung von Änderungen in der Erscheinungsweise der Zei tungen. Die Frist von einem Monat und drei Tagen vor Beginn der Bezugszeit wird von jetzt au außer für die Anmeldung von Bezugspreiserhöhungen versuchs weise auch für die Anmeldung von Änderungen in der Erschei nungsweise der Zeitungen zugclasseu. Wenn es sich dabei um den Übergang von einer häufigeren zu einer selteneren Erscheinungsweise handelt, darf auch eine Ermäßigung des Bezugspreises mit dieser Änderung verbunden sein. Im übrigen muß aber unbedingt daran fcstgehaltcu werden, daß die Bezugspreise der Zeitungen nach Ablauf der für den Auslandvertrieb festgesetzten Anmeldefrist von einem Monat und siebzehn Tagen vor Beginn der Bezugszeit, wenn sie ge ändert werden sollen, nur erhöht, nicht aber ermäßigt werden dürfen. Hiernach bestehen bis auf weiteres folgende Vorschriften: Bis spätestens 1 Monat und 3 Tage vor Beginn der Bezugszcit können angemcldet werden a) Preiserhöhungen für das Inland, b) der Übergang zu einer häufigeren Erscheinungsweise. e) der Übergang zu einer selteneren Erscheinungsweise, mit dem auch eine Preisermäßigung für das Inland verbunden sein darf. Alle sonstigen Änderungen der Bezugsbedingungen müssen bis spätestens 1 Monat und 17 Tage vor Beginn der Bezugszcit auge meldet sein. Die Anmeldung der vorstehend unter u bis e aufgeführteu Ände rungen kann für das nächste Vierteljahr ausnahmsweise durch Ver sendung von Benachrichtigungskarten noch bis zum 8. März er folgen. Bezugspreiserhöhungen vierteljährig zu beziehender Zeitungen für das 2. Vierteljahr 1922. — Bezugspreiserhöhungen vierteljährig zu beziehender Zeitungen für den Jnlaudvertrieb im 2. Vierteljahr 1922 zur Aufnahme in den 6. Nachtrag zur Zeitungs-Preisliste sind aus nahmsweise noch zuzulassen, wenn die Anmeldungen bis spätestens 1. März bei den Verlags-Postanstalten vorliegen. Vor diesem Zeit punkt bereits eingehende Anmeldungen müssen dem Postzeitungsamt so gleich Zug um Zug mitgeteilt werden. Schlußzeit für fehlerfreie An meldungen beim PostzeitungSamt ist am 3. März früh. Ter 6. Nach trag zur Zeitungs-Preisliste erscheint infolgedessen voraussichtlich erst am 11. März. Die Einziehung der Zeituugsbczugsgelder durch die Briefträger hat in der Zeit vom 18. bis 23. Mürz zu erfolgen. Ferner sollen auch noch die bis e i n s ch l i e h l i ch 8. M ä r z bean tragten Preiserhöhungen unter folgenden Bedingungen in Kraft gesetzt werden: Diese Preiserhöhungen sind den bisherigen inländischen Absatz- Postanstalten der Zeitungen von der Verlags-Postanstalt durch be sondere Benachrichtigungskarlen bekanntzugeben. Die Karten sind auf Kosten der Verleger herzustellen und freizumachen. Hatte der Verleger für den 6. Nachtrag zur Preisliste bereits einen anderen Preis ange meldet, so ist zur Vermeidung von Unsicherheiten folgender Vermerk in die Benachrichtigungskarten aufzunchmen: »Der im 6. Nachtrag zur Zeitungs-Preisliste angegebene Bezugspreis ist ungültig«. Die Versendung der Karten hat nach Prüfung ihrer Vollzähligkeit stets durch die Verlags-Postanstalt zu erfolgen, und zwar auch dann, wenn der Verleger die Zeitung selbst verpackt und infolgedessen auch die Auf schriften der Karten selbst ausfertigt. Die Absatz-Postanstalten haben beim Eingang der Karten die Zeitungs-Preisliste sogleich zu berich tigen. Bei der Annahme von Zeitungsbestellungen für das zweite Vierteljahr oder für einzelne Monate hat die Postanstalt jeden Be stellzettel (Vordruck 6 81), wenn nicht für die bestellte Zeitung ein erhöhter Preis durch Beuachrichtigungskarte bereits angemcldet wor den ist, handschriftlich oder durch Aufkleben eines Zettels mit dem Ver merk zu versehen: »Die Annahme der Bestellung erfolgt nur unter der Bedingung, daß für den Fall einer nachträglichen Erhöhung des Bezugspreises der Bezieher entweder den Mehrbetrag nachzahlt oder gegen Erstattung des eingezahlten Betrags vom Bezug zurücktritt«. Die Bezieher sind auf diesen Vermerk ausdrücklich aufmerksam zu machen. In den Vordrucken 0 80 »Zeitungsbestellung« ist von den Absatz-Postanstalten in jedem Falle in Spalte »Benennung der Zei tungen« anzugeben, welchen Bezugspreis sie erhoben haben. Die Ver- lags-Postanstalt prüft beim Eingang des Bestellschreibens, ob der rich tige Preis angegeben ist. Ist dies nicht geschehen, so übersendet sie dieser Postanstalt nunmehr die in Betracht kommende Benachrichti- gungskarte des Verlegers, und zwar ebenfalls gebührenpflichtig mit der Aufforderung, den Mehrbetrag nachzuerheben oder die Zeitung so gleich abzubestellen. Die Verleger haben zu diesem Zwecke den Ver- lags-Postanstalten über den Bedarf für die bisherigen Absatz-Post anstalten hinaus eine gewisse Zahl von Benachrichtigungskarlen zur Verfügung zu stellen und für die noch zu versendenden Karten die Gebühren zu entrichten. Kann die Abbestellung einer Zeitung wegen Verweigerung der Nachzahlung durch den Bezieher in Ausnahmefälleu erst nach Beginn der Bezugszcit erfolgen, so muß der Verleger aus die Bezahlung der bereits gelieferten Nummern verzichten. Auf Verlangen sind jedoch die Nummern von dem Bezieher zurückzusordern. Anträge ans nochmalige Erhöhung des Preises einer Zeitung, für die eine Er höhung in der Zeit vom 2. bis 8. März schon einmal angemcldet worden ist, ferner alle Anträge auf Preiserhöhungen, die noch nach dein 8. März gestellt werden, sind unter allen Umständen abzulehncn. Die mit der Zulassung der Preiserhöhung durch das Karten- verfahreu verbundenen besonderen Schreib- und Bnchungsarbeiten ha ben die Verleger mit 50 Pf. für jedes bestellte Stück der Zeitungen an die Postverwaltung zu erstatten. Die Beträge sind bei der Ab rechnung mit dem Verleger zu vereinnahmen und mit besonderem Beleg durch die Zeitungsgcbühreurechnung für das zweite Kalendervierteljabr abzuführen. Für die richtige und vollzählige Vereinnahmung dieser Be träge ist der Amtsvorsteher oder ein von ihm besonders zu bestim mender, am Zeitungskassengeschäft nicht beteiligter Beamter verant wortlich. Die erhöhten Preise haben keine Geltung für die von den Postanstalten des Auslands für das zweite Vierteljahr eingehenden Bestellungen. Für das dritte Kalendervierteljahr werden die neuen Preise nur dann in Kraft gesetzt, wenn sie innerhalb der vorgeschric- benen Fristen von neuem angemcldet werden. Außergewöhnliche Zulassung von Bezugspreiserhöhungen ganz- uud halbjährig zu beziehender Zeitungen. — Um auch den Verlegern ganz- und halbjährig zu beziehender Zeitungen die Möglichkeit zu geben, die Preise für ihre Zeitungen noch im Laufe dieser Bezugszcit zu erhöhen, wird folgendes Verfahren zugelassen: Die Preiserhöhungen, die sowohl für die ganze Bezugszcit als auch für den Nest der Bezugszeit von den Verlegern festgesetzt werden können, müssen bis spätestens 14. April bei der Verlags-Postanstalt angemeldet und von dieser dem Postzeitungsamt unter Verwendung des Vordrucks 6 82a sogleich mitgeteilt werden. Sie werden durch die Nachträge 6, 7 und 8 zur Zeitungs-Preisliste veröffentlicht, und Zwar die bis 1. März angemeldeten dnrch Nachtrag 6, der voraussichtlich am 11. März erscheint, die bis 14. März angemcldeten durch Nachtrag 7 vom 25. März und die bis 14. April angemeldeten dnrch Nachtrag 8 vom 25. April. 249
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