Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.08.1893
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- 1893-08-07
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- 07.08.1893
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neueren photomechanischen^ Verfahren hat sie sich verdient ge macht und mittelst dieser mit großem Erfolg auch einer idealen Richtung in Kunst und Gewerbe Vorschub geleistet durch die Herausgabe prächtiger Sammelwerke zur älteren Geschichte der Typographie und der graphischen Künste. Und, was bei solchen Produktionen so oft fehlt, die Anschaffung ist durch den mäßigen Preis in einer Weise erleichtert, daß der Zweck wirklich erreicht werden konnte. Abgesehen von graphischen Arbeiten erwecken auch die Buchbinder-Arbeiten der Anstalt allgemeinste Anerken nung. Von letzteren liegen auch in der Ausstellung des Archäo- logischen Instituts des Deutschen Reiches (in den Einbänden der ausgestellten Werke) Proben aus. Wenn das amerikanische »kubliabor's IVoolrl^« das Zu standekommen der deutschen Buchgewerblichen Ausstellung in ihrer jetzigen Ausführung in hohen Tönen preist, als -den kräftigsten Beweis, den man sich nur wünschen könne dafür, was einiges Zusammenhalten und loyale Vereinigung zu geschäftlichen Zwecken zu erreichen im stände sind« — so ist dies etwas, was wohl jeder gern hört, ohne daß er sich zu verheimlichen nötig hat, daß dies und jenes fehlt, dies und jenes anders hätte sein können. Das Haupthindernis im Schaffen eines wohlabgerun deten Ganzen liegt in der Regel hauptsächlich an einem kleinen Teil sehr großer Firmen, deren Abwesenheit als eine Ab schwächung des Ganzen betrachtet werden muß, während ihre Anwesenheit nur zu erzielen ist durch besondere Vergünstigungen hinsichtlich der Einrichtung und des Raumes, um sich genügend geltend zu machen, die dem Einzelnen, selbst dem Bedeutendsten, in einer Kollektiv-Ausstellung, ohne das Interesse des Ganzen zu schädigen, nicht gewährt werden können. Die Reichsdruckerei hat keinen Augenblick solche Schwierig keiten erhoben. Sie hat keine Forderungen irgend einer Art gestellt und sich sofort bereit erklärt, sich in der Weise in den allgemeinen Rahmen einsügen zu lassen, wie es der Ausstellungs- Ausschuß für richtig hielt, obwohl es ihr ja weder an Stoff, noch an Mitteln fehlte, in glänzender Weise aufzutreten. Dafür gebührt ihr der Dank des gesamten Buchgewerbes. Das Weg bleiben von der Ausstellung würde ebenso nachteilig gewesen sein, wie eine über das übliche Maß weit hinausgehende Ausbreitung. Wir glauben, daß der so vollständige und schnelle Sieg der Buchgewerblichen Ausstellung gerade in dem Festhalten der gleichmäßigen äußeren Gestaltung eine große Stütze gehabt hat. Es war die Gelegenheit nicht gegeben, bei einigen glanzvollen Lichteffeklen stehen zu bleiben, um dann mit geblendeten Augen alles andere für dunkel zu halten, sonder» das Ganze er schien als ein Gesamtbild, wenn nicht im strahlenden Glanze, so doch im gleichmäßig Hellen, zugleich erwärmenden Sonnen licht und gefällt dem Beschauer, ehe er sich Rechnung über das Weshalb gemacht hat. Und der erste Eindruck bleibt doch gewöhnlich der entscheidende. Wir glauben daher auch, daß man recht handeln würde, wenn man künftig großen Wert aus einen gemeinschaftlichen, wenn auch nicht zu eng gehaltenen Rahme» legte, so daß man gleich fühlt, man habe es nicht mit Hunderten von Spezial-Ausstellungen, sondern mit einer wirk lichen Kollektiv-Ausstellung zu thun. — Im übrigen wollen wir uns nicht verhehlen, daß die mit dem Wesen und dem inneren Kern der deutschen buchgewerbliche» Ausstellung so voll kommen harmonierende innere Dekoration des Deutschen Hauses vieles zur Hebung des Ganzen und zu dem sofortigen guten Ein druck der Ausstellung beigetragen hat. Andererseits meinen wir aber auch, daß die Verwendung des Deutschen Hauses nicht leicht eine würdigere hätte sein können, als die, für den deutschen Buchhandel, der stets als Träger der Wissenschaft und der Litteratur gefeiert wird und in trübster Zeil mannhast für Deutschlands Einigkeit eingetreten ist, ein würdiges Heim zu schaffen und zu einem leichtern Sieg beizutragen. (Schluß folgt.) Vermischtes. Ein Faksimilewerk über die frühesten englischen Drucke.— Im Verlage von Kcgan Paul, Trench, Trübner L Co. in London erscheint demnächst ein von E. Gordon Duff, dem Bibliothekar an der neu gegründeten Rylands-Bibliothek in Manchester, herausgegebenes Werk, das in 60 Faksimiles alle von den englischen Druckern während des 15. Jahr hunderts verwendeten Typen reproduzieren wird. Während Holtrop in seinen -dlonawonts t^po^rapkigass- die Niederländer behandelt, Thierry- Poux eine Auswahl der frühesten Drucke Frankreichs wiedergegeben hat und die von K. Burger herausgegebenen -Uonumenta Oermaoiav et Italiae txpoxrapbiea- die frühesten Druckerzeugnisse Deutschlands und der deutschen Drucker in Italien behandeln, fehlte es bis jetzt an einem ähnlichen Werke für England. Nur der erste Drucker Englands William Caxton war in dem meisterhaften Werke von Blades auf das ausführ lichste behandelt worden; die Erzeugnisse der Pressen von Oxford und St. Albans, die Drucke Lettous und Wilhelms von Mecheln, von Wyn- kyn de Morde, Pynson und Julian Notary, die zum Teil fast noch seltener als die Drucke Caxtons sind, waren bis jetzt vollständig vernach lässigt worden. Um so dankenswerter ist das Unternehmen Gordon Duffs, uns diese Drucke in Faksimiles vor Augen zu führen. Der Sub skriptionspreis für das 60 Tafeln und einen Text umfassende Werk ist auf 25 sb. festgesetzt. Reichsgerichtsentscheidung. — Die im H 24 des Wechsel stempelsteuergesetzes vom 10. Juni 1869 vorgeschriebene Befreiung der Cheks vom Wechselstempel findet nach einer Reichsgerichtsent- scheidung vom 28. Mai 1893 nur dann Anwendung, wenn aus der Urkunde hervorgeht, daß es sich um eine Anweisung auf das Guthaben des Ausstellers bei dessen Bankier handelt. Postpakete nach der Schweiz. — Von einem Schweizer Sorti menter empfingen wir unter Einsendung von Belegen folgende Mitteilung, die der Beachtung empfohlen sei: -Den wenigsten Verlegern dürste, wie es scheint, bekannt sein, daß bei direkten Postpaket-Sendungen nach der Schweiz auf sämtlichen Begleit adressen deutlich ein Stempel -Zollfrei- — wahrscheinlich von der Post stelle — aufgedruckt sein muß, sollen derartige Bücher-Sendungen gänzlich ohne Zollspesen dem Adressaten ausgehändigt werden. Fehlt ein solcher Stempel, so ist für jedes Kilo 1 C. Zoll zu bezahlen, ein allerdings geringer Betrag, der sich aber im Laufe des Jahres summiert und der durch eben jenen Stempel vollständig in Wegfall kommt. Mir ist es schon sehr oft passiert — und laut mitfolgenden Belegen erst heute wieder — daß mir vier und mehr Bücherpakete mit ganz gleichem In halt zugingen, für die ich zur Hälfte Zollspesen zu entrichten hatte, weil eine Begleitadresse fraglichen Stempel hatte, die andere nicht, und der Inhalt der zu letzterer gehörigen Pakete deshalb mit Zoll belastet war - Falsche Angabe der Auflagehöhe von Zeitungen. — Dem in Essen erscheinenden «Allgemeinen Beobachter- entnehmen wir folgenden Bericht über eine Gerichtsverhandlung in Duisburg: Das Duisburger Schöffengericht beschäftigte sich am 27. Juli mit der Strafsache gegen den Buchdruckereibesitzer Ferdinand Strunck, Heraus geber desDuisburgerTageblatts verbunden mitGeneralanzeiger. Die Sache beschäftigte schon einmal das Schöffengericht, wurde aber auf Antrag des Angeklagten vertagt Der Angeklagte ist beschuldigt, durch Vorspiegelung falscher That- ächen, und zwar dadurch, daß er die Auflage seiner Zeitung bedeutend höher angab, als sie wirklich war, sich einen Vermögensvortetl verschafft zu haben. Der Sachverhalt ist kurz folgender: Die Auslage der Zeitung, welche der Angeklagte herausgiebt, schwankte in den Jahren 1888 bis 1891 zwischen 7 und 9000. Im Jahre 1889,90 betrug die Auflage bezw. die Abonnentenzahl etwa 8000. Angeklagter hat nun in einer ganzen Reihe von Fällen, von denen aber nur zwei Fälle zur Anklage standen, die Auflage fälschlich auf über 17 000 Exemplare angegeben. Eine von der Firina Langen scheid t'sche Verlagshandlung in Berlin an ihn ge richtete Anfrage, welche Bellagengebühr er verlange, wie hoch die Auf lage seines Blattes sei und wie viel Beilagen zum Beilegen in seiner Zei tung er effektiv nötig habe, beantwortete Angeklagter dahin, die Auf lage seines Blattes betrage 17 860; so viel Beilagen seien also auch erforderlich; er berechne das Beilegen pro 1000 mit 3 Eine gleiche Antwort erteilte er auch dem Vertreter von »Warners Sase Cure- für beizulegende Broschüren. Angeklagter erhielt von beiden Auftraggebern je 17 860 Exemplare Prospekte bezw. Broschüren zum Beilegen in einer Nummer seiner Zeitung. Selbstverständlich konnte der Auftrag nicht im Sinne der Auf traggeber ausgesührt werden; aber der Angeklagte wußte sich zu helfen Von den vielen Tausenden übrig bleibender Beilagen ließ er einen Teil durch Lehrjungen und Mnschinenmädchen in der Stadt an jedermann verteilen; die dann noch übrig bleibenden Exemplare lagen erst eine Zeit lang in der Druckerei herum, bis sie schließlich aus Anweisung und mit Wissen und Willen des Angeklagten zerrissen, die Broschüren mittels der Schneidmaschine in Stücke geschnitten, unter die übrige Makulatur ge mischt und mit letzterer als solche an den Althäudler verkauft wurden.
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