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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.10.1892
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1892-10-01
- Erscheinungsdatum
- 01.10.1892
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18921001
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1892
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Einladung zu einer außerordentlichen Versammlung des Vnterstnhunggvereins deutscher Buchhändler und Buch- handlungsgrhnlfen. Die außerordentliche Versammlung des Unterstützungsvereins findet Sonntag, den 16, Oktober 1892, vormittags 11 Uhr, im mittleren Saale des Architekten-Hauses (Wilhelmstraße Nr. 92) statt. Tagesordnung: Beschlußfassung über die nachstehenden, von dem Königlichen Ober-Präsidenten der Provinz Brandenburg und dem könig lichen Polizei-Präsidenten von Berlin verlangten Aenderungen der „Satzungen für den Unterstützungöveretn". Berlin, 9. Juli 1892. Der Vorstand des Anterstiltzungsvereins deutscher Buchhändler und Luchhandlungsgehülfen. W. Hertz. H. Hoefer. E. Partei. B. Brigl. C. Röstell. Ueberschrift. Revidierte Satzungen für den Unterstützungs-Verein deutscher Buchhändler und Buchhandlungs-Gehülsen, 8 1. Die Erfordernisse der Mitgliedschaft haben auf (Zusatz » die jetzigen Mitglieder des Vereins keinen Bezug. 8 8. Die Zusammensetzung des Vorstandes unter sich wird Absatz 4 durch das „Börsenblatt für den deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige" (Buchhändler- Börsenblatt), welches überhaupt das regelmäßige Anzeige blatt des Vereins ist, bekannt gemacht sund ist der Borstand durch diese Bekanntmachung sowohl in seiner Gesamtheit, als auch die einzelnen Mitglieder in ihren besondere» Aemtrrn und Amtsgeschäften nach allen Seiten hin beglaubigt^ (Der eingeklammerte Schlußsatz fällt fort.) 8 9. Die Mitglieder des Vorstandes werden in der ordentlichen Hauptversammlung (8 19) von den An wesenden durch Stimmzettel gewählt, wobei unbedingte Stimmenmehrheit entscheidet. Bei etwa eintretender Stimmengleichheit entscheidet das durch die Hand des Vorsitzenden zu ziehende Los. Wählbar sind nur Berliner Buchhändler, welche dem Verein als Mitglieder angehören. Die Wahl geschieht auf fünf hintereinander folgende Jahre. Ueber die Wahl wird eine notarielle Verhandlung ausgenommen, welche von drei Vereinsmitgliedern zu unterzeichnen ist. sEine beglaubigte Abschrift der aus gefertigten Wahl- Verhandlung wird dem Königlichen Polizei-Präsidium zu Berlin zur Kenntnisnahme eingesandt.) <Zusatz.) Urkunden, welche den Verein vermögensrechtlich verpflichten sollen, sind unter dessen Firma von min destens 2 Vorstandsmitgliedern zu vollziehen. Zur Legitimation der Vorstandsmitglieder nach außen dient eine Bescheinigung des Königlichen Polizei-Präsidenten von Berlin, welchem zu dem Bchufe die jedesmaligen Wahlverhandlungen mit- zutcilen sind. (Der eingeklammerte Satz fällt fort.) z 16. II. Den Reservesonds bilden die seit dem Bestehen des Vereins angesammelten Gelder. Demselben fließen zu: a. alle Zuwendungen, welche nach le nicht dem beweglichen Fonds angehören; b. die nach 8 7 zurückgezahlten Unterstützungen. Die Gelder des Reservefonds sollen in sicheren öffentlichen Papieren oder in sicheren inländischen Hypotheken angelegt und die betreffenden Papiere bei der Reichshauptbank, Urkunden vom Vorsitzenden ver wahrt werden. Der Reservesonds — mit Ausnahme der ihrer Bestimmung zu erhaltenden Stistungskapitalien — kann, wie schon oben bemerkt, nach dem Beschlüsse der Haupt versammlung, aber nur durch diesen (§ 19a.) gleichfalls zur Unterstützungsleistung Verwendung finden. 8 18. Der Vorstand ist verpflichtet, jährlich möglichst im (Zusatz) Monat März, die in Berlin abzuhaltende Hauptver sammlung aller Vereinsmitglieder durch das „Börsen blatt für den deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige" zusammen zu berufen, wobei gleichzeitig Tag, Stunde, Ort und auch die Tagesordnung der abzuhaltenden Versammlung bekannt zu machen ist. Sollte das Börsenblatt zu erscheinen aushören, so sind die Bekanntinachungcu und Einladungen des Vor standes solange durch besondere Rundschreiben an die Vereinsmitglieder zu erlassen, bis die nächste ordent liche Hauptversammlung ein anderes buchhändlerisches Fachblatt an Stelle des Börsenblattes zur Ausnahme der Anzeigen bestimmt hat 8 19. Zur Befugnis der Hauptversammlungen, sowohl der ordentlichen als der außerordentlichen, gehören fernerweit: a) die Verfügungen über den Reservefonds nach 8 16, b) alle den Verein betreffenden Angelegenheiten, welche nicht bereits durch eine der Vorbestimmungeu ge regelt sind. o) die etwaige Abänderung der Satzungen. (Zusatz) cl) dir Auslösung des Vereins. Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden in der Regel nach einfacher Stimmenmehrheit gefaßt, doch dürfen die zu fassenden Beschlüsse den Satzungen nicht widersprechen. Veränderungen der Satzungen sind (abhängig:) sl. von der Genehmigung der preußischen Staats regierung, und ferncrj dadurch bedingt, daß: 1. die diesfälligen Vorschläge des Vorstandes oder ein zelner Mitglieder, — welche letzteren dieselben aber schriftlich von mindestens zwanzig Mitgliedern unter stützt dem Vorstände einzureichen haben — durch Veröffentlichung im „Börsenblatt für den deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige" als Gegenstand der Beratung mindestens drei Monate vor der betreffenden Hauptversammlung bekannt ge macht werden, und 2. in solchen Hauptversammlungen mindestens fünfzig Vereinsmitglieder gegenwärtig und schließlich 3. die Abänderungsbeschlüsse mindestens durch zwei Drittel der anwesenden Mitglieder gefaßt werden. (Die eingeklammerten Worte fallen fort.) 8 21. Abänderungen der Satzungen, welche den Sitz, den (Neu.) Zweck oder die äußere Vertretung des Vereins be treffen, sowie Beschlüsse, welche die Auslösung des Vereins zum Gegenstände haben, bedürfen landes herrlicher Genehmigung. Sonstige Satzungs-Abänderungen sind von der Zu stimmung desKöniglichcn Ober-Präsidenten derProvinz Brandenburg abhängig. (Die verlangten Aenderungen und Zusätze sind fett gedruckt.)
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