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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.10.1892
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- 1892-10-10
- Erscheinungsdatum
- 10.10.1892
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- Deutsch
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Ü996 Nichtamtlicher Teil. 236, 10. Oktober 1892. das von ihm hervorgebrachte Werk das Urheberrecht wie an einem Original werke, sofern die Nachbildung mittels eines andere», als des von, Ur heber des Originalwerkes angewendeten Kunstverfahrens hergestellt worden ist. Die Nachbildung der rechtmäßigen Nachbildung ist jedoch nur mit Genehmigung des Urhebers des Origiualwerkes gestattet. Auch der Urheber eines durch Nachbildung eines photographischen Werkes entstandenen Werkes der bildenden Künste hat in Bezug auf das von ihm hervorgebrachtc Werk das Urheberrecht wie an einem Original werke. 8 31. Ein Eingriff in das Urheberrecht wird insbesonders begangen: 1. durch Nachbildung des Originalwerkes, selbst wenn sie mittels eines anderen als des vom Urheber angewendeteu Verfahrens erfolgt; 2. durch eine nicht unmittelbar nach dem Originalwerke, sondern mittelbar nach einer Nachbildung desselben bewerkstelligte Nachbildung; u. durch eine Nachbildung des Originalwerkes, welche an einem Werke der Baukunst, der Industrie oder des Handwerkes angebracht wird. Die Bestimmungen des tz >7, Z. I, 3 und 4 finden auf Werke der bildenden Künste sinngemäß Anwendung. 8 32. Ein Eingriff in das Urheberrecht wird nicht begangen: 1. durch Hervorbringung eines neuen Werkes unter freier Benützung eines Werkes der bildenden Künste; 2. durch Herstellung einzelner Nachbildungen, wenn der Vertrieb derselben nicht beabsichtigt wird, also insbesonders einer ohne solche Ab sicht angesertigten Einzelkopie eines Werkes der bildenden Künste. Es ist jedoch verboten, die Nachbildung mit dem Namen oder der Signatur des Urhebers des Originalwerkes zu bezeichnen; 3. durch die Nachbildung eines Werkes der malenden oder graphischen Kunst durch die plastische Kunst oder umgekehrt; 4. durch die Nachbildung von Werken der bildenden Künste, welche auf oder an Straßen oder öffentlichen Plätzen bleibend sich befinden, aus genommen die Nachbildung von Werken der Plastik durch die ilastik; 5. durch die Aufnahme von Nachbildungen einzelner erschienener Werke der bildenden Künste bloß zur Erläuterung des Textes in ein Schriftwerk, vorausgesetzt, daß das letztere als die Hauptsache erscheint. Es besteht jedoch die Verpflichtung, den Urheber des Originales oder die benützte Quelle anzugeben. <1) Bei Werken der Photographie (Z 1, Absatz 2 und ß 2, Absatz 2>. 8 -'3. Das Urheberrecht an den durch Photographie hergestellten Werken erstreckt sich insbesonders auf das ausschließliche Recht, das Werk zu ver öffentlichen, aus photographischem Wege 2, Absatz 2l zu vervielsältigcn, Vervielfältigungen in Vertrieb zu setzen und das Werk oder Verviel fältigungen öffentlich auszustellen. An erschienenen Werken der Photographie mit Ausnahme der Porträts besteht das Urheberrecht aber nur dann, wenn auf jeder rechlmähigen Vervielfältigung der Original-Aufnahme oder auf dem Karton, auf wel chem die Vervielfältigung befestigt ist, ersichtlich gemacht ist: 1. der Name, beziehungsweise die Firma, ferner der Wohnort des Verfertigers der Original-Aufnahme oder des Verlegers; 2. das Kalenderjahr, in welchem das Werk erschienen ist. 8 34. Ein Eingriff in das Urheberrecht wird nicht begangen 1. Durch Herstellung einzelner Vervielfältigungen, wenn der Vertrieb derselben nicht beabsichtigt wird; 2. durch die Aufnahme von Vervielfältigungen einzelner erschienener Photographieen bloß zur Erläuterung des Textes in ein Schriftwerk, vorausgesetzt, daß das letztere als die Hauptsache erscheint. Es besteht jedoch die Verpflichtung, den Urheber des Originales oder die benützte Quelle anzugeben. 8 35. Die vorstehenden Bestimmungen über das photographische Urheber recht gelangen nur hinsichtlich solcher Werke der Photographie zur An wendung, welche nicht als Nachbildungen von Werken der Littcratur oder Kunst oder als Bestandteile litterarischer Werke vermöge der hierfür gel tenden Bestimmungen geschützt sind. «Schluß folgt.) Vermischtes. Deutsches Buchgewerbe-Museum. — Neu ausgestellt ist das soeben erschienene Werk von G. Rehlender, Allerlei Sinnbilder, 1000 Entwürfe. (Berlin, Verlag von Heßling L Spielmeyer.) Wie alle ähnlichen in den letzten Jahren erschienenen Werke, die ornamentale Ent würfe zum Zwecke der Buchausstattung oder zum Gebrauch für Litho graphen und Zeichner bringen, bewegen sich auch die auf den vorliegenden Tafeln enthaltenen Motive in den viel begangenen Pfaden der verschie denen Ornamentprob n Besonders gelungen sind die in Anlehnung an Peter Flötner und seine Nachfolger entworfenen Mauresken. Die Aus stattung des Werkes ist vorzüglich; die Hersteller der Zinkätzungen, Meisenbach L Co. in München, und der Drucker, Julius Klink- hardt in Leipzig, haben ihr Bestes geleistet. Neue Bücher, Zeitschriften. Gelegenheitsschriften, Kataloge re. für die Hand- u. Hausbibliothck des Buchhändlers. Oie krsisberabsstravASn äsr VsrIaAs-, Rest- u. UartieartHrol im äeutsebsn öaebbanäsl. Lsarb. v. lläaarä Volicsnin A. 3. Insk. 8". 8.97—114 (llbsrnauä—Oattbolä). l-sipriA, llIaarä VokKonivA. OssLmur<.-VerlLAs-llg.taioA des äsntsoksn Onebbanäsls ste. llrAÜnrnvASv. 1ü. Oä. 1. tlbt. (llrAänr. r. 8ä. 1—4.) lass. 3. 16. „ 2. „ ( „ „ „ 5—7.) „ 3. 16. .. 3. .. l .. ... 8-11.) „ 3. 16. „ 4. ( 12-15) 3. Ar. 8". jo Lpalts 385—544. Nünstsr i. IV, tläolpb kussslk's Verla. A. Os Loskärnlckers, Loskvorkoopors on OitAsvsrs ia -Viitcvsrpsa ssäsrt äs nitviväiuA äsr Ooskäruklcunst tat vp onrs äaAso. voor llruns Oltbvtk äer 8ts.äsbibliotbsok: van ^ntvvsrpsn. 4". 134 8. tknt- rvsrpsn 1891, 8oölrbg.lläol Nrrx Uusk. Vsrrsiebois äsr Voriges- u. kartis-^rtiirsi van äosspk 8aor ck Oo. in llrankkurt a/N Nanuskript kür Luobbänälsr. Nit Netto-Ikar- prsissn. 8eptvmbsr 1892. 8^. 48 8. IbeoloAis, Osbrrrioa, Uiülosopbis ste. ^utig. lla.ta.IoA vo» 1b' 8 las sin As Olliv.-8lloIiI>o.näIunA n. ^ntiguariat (II. Notier L llikklänäsr) in llrlavAsn. 8". 46 8. Vrebltsictur, Ornamentik, Innsuäskoratian, Nöbsl (sinsobi. Oibliotbsk äes Kredit. llsinriob Nülisr in Lrewsv). tintig, llatalug ist». 108 von Nsrl IV. Oiorsomanu in UeipriA. 8". 192 8. 3063 Nro. Novati. ^nrsiAsr üb. Novitäten unä ^ntigaaria a. ä. Osb ä. Nsäiein u. Natnrwisssvscturkt. 2u berisbsn äureb (8art.- llirma) 1892. No. 8. 9. tlnA. n. 8sxtbr. 8°. 8. 57—68. Leilin, VsriaA äsr Nirsobtvalä'sebsv OaebbanälunA. Oittoratur u. 8praebs äsr onrox. Oultnrvölksr (8idl. v. kbil. v. Natbnsias ank Nsinstsät). III. (Osntsebs 8praobs n. Oitt.-Osseb.) IV. <Ois äsntsebs Oittsratnr bis 1750.) V. (Ois OiebtsrArösssn äer iciass. 2sit.) ^vtig. NatalvAS No. 896, 897, 893 von Lirebbakk L IVrAUnä in OeipriA. 8°. 34, 50, 26 8. 1084, 1271, 895 Nru. Bureau für internationalesRecht in Bern. — Der Schweizer Bundesrat hat an sämtliche Staaten ein Rundschreiben gerichtet, in welchem er diese zu einer etwa Anfang nächsten Jahres in Bern abzu- haltendcn Konferenz eiuladet behufs Besprechung des Beschlusses der «8oeistS ä' äroit iutornationai» in Brüssel, wonach ein internationales Bureau in Bern geschaffen werden soll, welches sämtliche Verträge (Handels-, Auslieferuugs-, Schiffahrtsverträge rc.) veröffentlicht. Zur Sonntagsruhe. — Der Vorstand des Verbandes deutscher Handlungsgehilfen zu Leipzig hat an die deutschen Handelskammern das schriftliche Ersuchen gerichtet, auf die Geschäftsinhaber in geeigneter Weise cinznwirkcn, nicht weiter gegen die eben eingesührte Sonntagsruhe anzu- stürmeu, vielmehr womöglich für eine Abkürzung der vielfach noch über mäßig ausgedehnten Geschäftszeit einzutreten. In diesem Rundschreiben heißt es: -Unter die Vorkommnisse, die wir lebhaft bedauern, gehören die fast aller Orten zu Tage tretenden Klagen und Nörgeleien über das vor kurzem erst eingesührte Gesetz, be treffend die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe. Die Zeitungen sind voll von Berichten über Versuche verschiedener und zahlreicher Kreise, auf die Behörden und Regierung cinzuwirken, damit die kaum errungene Sonn tagsruhe wieder eingeschränkt oder gar beseitigt werde. Das halten wir für ein vorschnelles und unbesonnenes Beginnen. Vorschnell ist es, weil eine ungünstige Wirkung des Gesetzes aus den Geschäftsbetrieb nach so kurzer Zeit entschieden noch nicht sestgestellt werden kann; es gehört zur sachgemäßen Beurteilung zweifellos ein längerer, alle Jahreszeiten umfassender Zeitraum, also wenigstens ein ganzes Jahr. Unbesonnen aber ist das Vorgehen der Geschäftsinhaber, weil es bezweckt, eine Wohlthat, die von allen betroffenen Handlungsgehilfen und von nicht wenigen Prinzipalen mit Behagen empfunden wird, wieder aus der Welt zu schaffen und damit die Unzufriedenheit in den von den Sozialdemokraten umworbenen Kreisen zu erwecken. Man sollte eher darauf bedacht sein, die Angestellten in den Handelshäusern durch Ver kürzung der wochentäglichen Geschäftszeit, wo diese zwölf und mehr Stunden einuimmt, noch weiter zufrieden zu machen, als daß man ihnen den Ge nuß der immerhin wenigen freien Sonntagsstunden wieder rauben möchte; Zufriedenheit ist jedenfalls das beste Bollwerk gegen Umsturzbestrebungen! Die verehelichen deutschen Handelskammern ersuchen wir nun dringend, in geeigneter Weise auf die Geschäftsinhaber einzuwirken, daß sie den An sturm gegen die eingesührte Sonntagsruhe unterlassen und daß sic für eine Abkürzung der übermäßig ausgedehnten Geschäftszeit besorgt sein möchten » Verband Deutscher Handlungsgehilfen zu Leipzig. — Der obigen Mitteilung über eine Kundgebung des Verbandes deutsche
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