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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.10.1892
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1892-10-26
- Erscheinungsdatum
- 26.10.1892
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18921026
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189210264
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. — Jahrespreis: fiir Mitglieder ein Exemplar IO si'ir Nichtmitglieder 20 Börsenblatt für den Anzeigen: für Mitglieder 10 Pfg., ftir Nichtmitglieder 20 Pfg., fiir Nichtbuch händler 30 Pfg. die dreigespaltcne Petit zeile oder deren Raum. Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Börsenvcreins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. 250. Leipzig, Mittwoch den 26. Oktober. 1892. Amtlicher Teil. Bekanntmachung. Der Z 2 der in der Hauptversammlung vom 26. April 1891 angenommenen Buchhändlerischen Verkehrs- ordnung lautet: Die Bestimmungen der Verkehrsordnung sind, in Ermangelung besonderer Vereinbarungen von Firma zu Firma, verbindlich für den geschäftlichen Verkehr 1. der Mitglieder des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, bezw. der von denselben vertretenen Firmen, unter einander; 2. der Mitglieder des Börsenvereins, bezw. der von diesen vertretenen Firmen, mit denjenigen Nichtmitgliedern, bezw. den von diesen vertretenen Firmen, sowie der letzteren unter einander, welche durch eine dem Vor stande des Börsenvereins abzugebende, von ihnen Unterzeichnete Erklärung die Verkehrsordnung für sich als ver bindlich anerkannt haben und als solche vom Vorstande im „Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel" bekannt und im „Adreßbuch des Deutschen Buchhandels" kenntlich gemacht worden sind. In letzter Zeit haben 57 Firmen — worunter 46, deren Besitzer Mitglieder des Börsenvereins sind, und 7, welche die Verkehrsordnung anerkannt haben — im Börsenblatte die Erklärung abgegeben, daß sie den 8 33 der Verkehrsordnung für sich teilweise nicht als verbindlich anerkennen. Andererseits sind im Börsenblatte auch Anzeigen von Verlegern veröffentlicht worden, in welchen für die Rücksendung zurückverlangter Bücher ein kürzerer Termin gestellt wird, als der in 8 63 Absatz 4 der Verkehrsordnung festgesetzte. Der Vorstand hält sich für verpflichtet, behufs Ausrechterhaltung der von der Hauptversammlung beschlossenen Verkehrsordnung darauf hinzuweisen, daß dieselbe in allen ihren Bestimmungen (lt. 8 2) für alle Mitglieder des Börsen vereins und für alle Nichtmitglieder, welche die Verkehrsordnung für sich als verbindlich anerkannt haben, verbindlich ist, und daß durch einseitige Erklärungen kein Paragraph der Verkehrsordnung außer Kraft gesetzt oder abgeschwächt werden kann. Etwaige von der Verkehrsordnung abweichende Bestimmungen für den Geschäftsverkehr können laut 8 2 derselben nur durch „besondere Vereinbarungen von Firma zu Firma" gegenseitig anerkannt, demnach nicht durch einseitige Er klärungen festgesetzt werden. Einseitige Erklärungen von Mitgliedern des Börsenvereins und Nichtmitgliedern, welche die Verkehrs ordnung anerkannt haben, haben demnach keine Rechtskraft und tragen nur dazu bei, die Rechtssicherheit im buchhüudlerischen Geschäftsverkehre, welche durch die Verkehrsordnung geschaffen werden sollte und thatsächlich geschaffen worden ist, zu gefährden. Leipzig, den 15. Oktober 1892. Der Vorstand des Sörscnvereins der Deutschen Suchhändler zu Leipzig. vr. Eduard Brockhaus. Paul Siebeck. Franz Wagner Arnold Bergstraeßer. Max Niemeyer. Heinrich Wichern. Erschienene Neuigkeiten des deutschen Buchhandels. (Mitgeteilt von der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung.) (* vor dem Titel — Titelauflage, f — wird nur bar gegeben. o --- ohne Aufdruck der Firma des Einsenders auf dem betr. Buche.) Ben,Igtr k Co. in «insledelu n. Waldshut. Rolfus, H., katholischer Hauskatechismus, d. i. griindl. Unterricht v. allem, was der kathol. Christ zu glauben, zu hoffen, zu lieben u. zu thun hat, um in den Himmel zu kommen. Zugleich e, Christeulehr- buch f. Religionslehrer u. Seelsorger. 19. Lsg. Lex.-8°. (S. 66b— 696 m. Jllustr.) —. 40 L. «hlermanu i» Dresden. Wocrmann, K„ zu Zwei'n im Süden. Dichtungen. 12°. (IX, 160 S.) * 2. 50; geb. m. Goldschn. * 4. — Neunundfünfzigster Jahrgang. Carl Alemnilng i» Slogan. Laiiätktz, I'., 6snsrs>-Lsrts äer Halksniislbillsöl. 1 : 600,000. 5. Xnü. Larbevär. 80,5x65 5 ein. * 1. — — 6svsrs.i-La.rts v. Ursiilcreieli. 1:1,700,000. 18. Xuü. Varbonär. 66x79 em. * 1. 50 — 6svsrsi-Lsrtg v. Italien. 1:1,850,000 10 Xnii. b'srbshär 75X 63 «m. * 1. 50 — Osvsrsl-Lsrts äsr Urvv. kosen. 1: 500,000. 29. itutU l'aibsnlr. 69,5x55,5 cm. * 1. — — Osusrsl-Lsrto vom kllropäisebsn Uusslsnä. 1:5,000,000 20. Xuki. ksrbsnär. 79x64 em. * 1. 50 — 6snsisi-Xsrts äsr krov. Lvblssisn. 1: 510 000. 37. ilull. ksrbsnär. 60,5x81 om. * 1. - — Osvsrsl-Xarts äsr Vereinigten Ltaateo v. Horä-Xwerits m. Ltsatev- Usbersiebt. 1: 6,000,000. 28. Xnti. ksrdsoär. 65x80,5 em. * 1. —; w. 6sbirgen etc 4. Xuü. * 1. — — 6sncraI-Lsrts v. IVest-kreusssv. 1: 472,000. 2b ^.nü. karbenär. 57,5x72 em. * 1. — 872
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