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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.04.1922
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1922-04-11
- Erscheinungsdatum
- 11.04.1922
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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Nr. 86 (R. 58). Leipzig, Dienstag den 11. April 1922. 89. Jahrgang. Redaktioneller Teil Bekanntmachung. Als Geschenke wurden uns überwiesen: von Herrn ErustSchulzc in Fa. G. E. Schulze inLci p- zig anläßlich des 75jährigen Bestehens seiner Firma 5»».- .4k: von der I. G. Cotta'scheu Buchhdlg. Nachf. in Stuttgart 590.— -st, die der Firma als Entschädigung für eine» nicht berechtigten Abdruck aus einem ihrer Ver lagswerke gezahlt wurden; von der Fa. Julius Springer in Berlin 1500.— -kt, die ihr zugegangene Entschädigung für Verletzung eines Urheberrechts; von der Fa. I. F. S t e i n k o p s in Stuttgart 1000.— -kt. Wir danken hcrzlichst für diese uns hochwillkommenen Zu wendungen. Der Vorstand des Unterstützungs-Vereins Deutscher Buchhändler und Buchhnndlnngs-Gehiilfen. Or. Georg Paetel. Max Paschke. Max Schotte. R e i n h o l d' B o r st e l l. Wilhelm Lobeck. (VIes jacts. Von W. Junk. Die Würfel sind gefallen. Im Börsenblatt vom l. März ist die neue Verkaufsordnung für Auslandlieferungen vom 22. Fe bruar veröffentlicht. Bei der Unmöglichkeit, allen Beteiligten zur Zufriedenheit zu arbeiten, hat die Valutakommission einen in den jetzigen Zeiten besonders beliebten Ausweg ergriffen: Die Unzu friedenheit aller zu erregen. So kann sich keiner beklagen. Es mag nun Wohl unmöglich sein, daß ein anderer Ausweg als der, den gordischen Knoten zu durchhaucu, gefunden werden konnte. Wer nicht in der Kommission sitzt, hat, das muß zugegeben wer den, sicher keinen Begriff von den Schwierigkeiten und den Beden ken, welche der ganze Komplex der Fragen, die den Bücherexport betreffen, aufrollcn mag; ja es ist vielleicht nicht ausgeschlossen, daß gar noch politische Rücksichtnahmen, die wir als Volk von Sklaven nicht von der Hand lvciscn können, mitspielen. Ist es aber in der jetzigen Zeit der angeblich größten Öffentlichkeit für alle Gesetzgebers! und für behördliche Maßnahmen und bei der Tatsache, daß die Berichte über die unbedeutendste Versammlung eines kleinen Ortsvercins im Börsenblatt regelmäßig publiziert werden, wirklich ausgeschlossen, daß solche Verhandlungen einer wichtigen Kommission nicht ebenfalls veröffentlicht werden? Oder daß (wie dies bei Gesetzen üblich ist) deren beabsichtigte Beschlüsse vorher zur öffentlichen Verhandlung gestellt werden? Es braucht ja nicht alles w extenso erzählt zu werden; es könnten geheimzu haltende Ausführungen nur kurz gestreift werden"). Hinterher aber hat der von der Gesetzgebung Betroffene kein größeres Recht als das, welches er in früheren Zeiten angeblicher Tyrannei besaß, nämlich das Recht zu zahlen. (Nebenbei bemerkt: Gibt es für Entscheidungen wie die vorliegende, die für den Verlag höchst vital sind, keine Berufung? An eine Behörde? An ein Gericht?) *> Eine solche Veröffentlichung ist tatsächlich in Nr. 51 des Bbl. vom 1. März erfolgt. Red. . Das Wesentliche der neuen Ordnung ist der Z 7. Dieser be< .sagt in seinem ersten Absatz, daß erstens ein höherer als ein 200prozcntiger Zuschlag nach dem Auslande nur in fremder Wäh rung erhoben werden darf — seltene Ausnahmen in deutscher Währung sollen nur auf besonderen Antrag hin erlaubt werden, kommen also vorderhand, solange wir keine Beweise einer großen Liberalität der Behörde haben, nicht in Betracht —, zweitens, daß die Autzcnhandelsuebcnstelle sich die Entscheidung über die Zu lässigkeit dieser höheren Ausschläge — also auch solcher in fremder Währung — vorbehält und sie genehmigen oder ablehnen kann. Die Außcnhandelsncbenstelle soll die Zulässigkeit von der Tatsache abhängig machen, ob eine ausländische Konkurrenz für die höher als mit 200-S belasteten Bücher existiert oder nicht. (Oder darf sie auch dann nein sagen, wenn sic die Konkurrenzlosigkeit aner kennt?) — Als ich die Kundmachung las, war mein erstes Gefühl das des Mitleides für die Nebenstellen. Welch eine neue Quelle von Arbeit, Verärgerungen, Zank und Differenzen wird dieser K 7 für deren Leiter werden! Und sie hatten sich doch schon so gut eingearbeitet, nach Überwindung mancher Kinderkrankheiten! Wenigstens über die Berliner Stelle kann im allgemeinen nicht mehr geklagt werden. Sie ist nicht mehr so begierig, Verbrecher im Lager des legitimen Buchhandels aufzustöberu, sie leistet eine Arbeit im Kampf gegen die mächtige Gewalt des Schie- bertums, für die ihr jeder Berufsgenosse danken muß. Und noch in einem der letzten Börsenblätter (Nr. 48 und 54) konnten wir lesen, welche Mühe sich di Behörden gaben, um Hintergehungen, die speziell in Ost reich zu blühen scheinen (noch übler sieht es in den östlichen L dern aus, nach welchen größte Zurückhaltung angebracht ist), ei: Riegel vorzuschieben. Daß die Ämter nicht allmächtig sind wer kann etwas heute gegen das Schicbertum? —, das Wh, wir selbst am besten. Aber es ist schon etwas, daß, wie z. B. eben durch die Wiener Razzia, die Aufmerksamkeit und Vorsicht des Verlagsbuchhandels, welcher loyal den inländischen Exporteur und den ausländischen Importeur schützen will, erregt werden. (Übrigens nebenbei bemerkt, scheinen außer den Angriffen aus dem Buchhandel auch von oben die Außenhandelsnebenstellen nicht die genügende Förderung zu erfahren, sonst könnte es nicht möglich sein, daß ihnen gütigst gestattet wird, die 4?S Export abgabe zwar für Kreuzbänder zu erheben, daß sie aber nicht für- würdig gehalten werden, die Steuer auch für Postpakete und Kisten cinzukassieren, wegen welcher deshalb jedesmal von Fall zu Fall zur Zollstelle des Aussuhrortes geschickt werden muß.) Wie aber sollen sich nun die unglücklichen, überlasteten Leiter dieser Stellen zu der neuen Aufgabe stellen, zu der Entscheidung des Vorhandenseins oder Nichtvorhandenseins einer auslän dischen Konkurrenz für deutsche Bücher? Werden sie sich mit einem Stabe von Konsulenten umgeben, der ihnen umständlich in jedem einzelnen Fall raten wird, und sind sie sicher, daß diese Ratgeber, die sich doch wieder nur aus dem Buchhandel rekrutie ren können, ein sachgemäßes, uninteressiertes und uneigennütziges Urteil abgebcn werden? Oder werden die Leiter aus eigenem Wissen urteilen? Wenn ich heute ein Werk über die Lebensweise der Bohrfliegen publiziere, werden sie mir dann entgegenhaltm: Halt, nicht mehr als 2007°, da gibt cs eine italienische Publika tion, die schon dasselbe enthält, und die nur x Lire kostet! Ich
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