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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.04.1892
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1892-04-22
- Erscheinungsdatum
- 22.04.1892
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18920422
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189204229
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- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18920422
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- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1892
- Monat1892-04
- Tag1892-04-22
- Monat1892-04
- Jahr1892
- Titel
- Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.04.1892
- Autor
- No.
- [1] - 2421
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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn» und Feiertage. — Jahrespreis: silr Mitglieder e i n Exemplar lg X, stirNichtmitgliedcr 2» X. Börsenblatt für den Anzeigen: für Mitglieder Ii> Psg., für Nichtmitglieder 20 Psg., für Nichtbuch händler SV Psg. die dreigespaltene Petit zeile oder deren Raum. Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. 92. — Leipzig- Freitag den 22. April. 1892. Amtlicher Teil. Uebereinkommen zwischen dem Mich und den Bereinigten Staaten von Amerika über den gegenseitigen Schutz der Urheberrechte. Vom 15. Januar 1892. Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen, im Namen des Deutschen Reichs, und der Präsident der Ver einigten Staaten von Amerika, von dein Wunsche geleitet, den beiderseitigen Staatsangehörigen den vollen Genuß der in beiden Länder» geltenden gesetzlichen Bestimmungen bezüglich des Schutzes der Urheberrechte zu verschaffen, sind übereingekommen, zu diesem Behuf ein Abkommen abzuschließen und haben zu Ihre» Bevollmächtigten ernannt: Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen: - Allerhöchstihren Geschäftsträger bei der Regierung der Ver einigte» Staaten von Amerika Alfons Mumm von Schwarzenstein; der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika: den Staatssekretär der Vereinigten Staate» James G.Blaine, welche mit den erforderlichen Vollmachten versehen unter Vor behalt der Ratifikation nachstehendes Abkommen abgeschlossen haben: Artikel 1. Die Bürger der Vereinigten Staaten von Amerika sollen im Deutschen Reich den Schutz des Urheberrechts bezüglich der Werke der Litteratur und Kunst, sowie den Schutz der Photo graphier» gegen unbefugte Nachbildung auf derselben Grundlage genießen, wie solcher den Reichsangehörigen gesetzlich zusteht. Artikel 2. Dagegen übernimmt die Regierung der Vereinigten Staaten die Verpflichtung, daß der Präsident der Vereinigten Staaten in Gemäßheit der Sektion 13 der Kongreßakte vom 3. März 189l die hierin vorgesehene Proklamation behufs Ausdehnung der Bestimmungen dieses Gesetzes auf deutsche Reichsangehörige erlassen wird, sobald der Staatssekretär amtlich davon in Kenntnis gesetzt worden ist, daß deutscherseits das gegenwärtige Abkommen die erforderliche gesetzgeberische Genehmigung er halten hat. Artikel 3. Das gegenwärtige Abkommen soll ratifiziert und die Rati fikations-Urkunden sollen sobald als möglich in Washington aus getauscht werden. Das Abkommen tritt mit dem Ablause von drei Wochen von dem Tage des Austausches der Ratifikations-Urkunden ab in Kraft und findet nur auf die zur Zeit seines Inkrafttretens noch nicht veröffentlichten Werke Anwendung. Dasselbe bleibt in Wirksamkeit bis zum^Ablaufe von drei Monaten nach erfolgter Kündigung seitens eines der vertragschließenden Teile. Nrunundsünfztgster Jahrgang. Vollzogen zu Washington in zweifacher Ausfertigung in deutscher und in englischer Sprache am 15. Januar 1892. A. von Mumm. (ll. 8.) James G. Blaine. ft. 8) Das vorstehende Uebereinkommen ist ratifiziert worden und die Auswechselung der Ratifikations-Urkunden hat am 15. April 1892 in Washington stattgefunden. Oessenlliche Suchhändler-Lehranstalt. j17056j Die Anmeldung neu eintretender Schüler erbittet sich der Unterzeichnete von Montag den 25. April bis Sonn abend den 30. April in der Stunde von 3 — 4 Uhr, an der Pleiße 411 (Centralhalle). Vorzulegen ist das letzte Schul zeugnis. Leipzig, den 23. April 1892. vr. Smltt. Erschienene Neuigkeiten des deutschen Buchhandels. (Mitgeteilt von der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung.) (* vor dem Titel — Titelauflage, ff — wird nur bar gegeben. ° -- ohne Aufdruck der Firma des Einsenders auf dem betr. Buche.) »arl Baedeker i» Leipzig. Pütz, W-, Leitfaden bei dem Unterrichte in der Geschichte d. Preußischen Staates 14. Ausl. Hrsg, v H. Cremans. gr. 8". (VI, 85 S. m. 1 sarb. histor. Karte.) KaU. * 1. — Wilhelm vaeusch, HosverlagSduihh., i» Dresden, ffkelvboudavb, 4is ksiolienbaeb'sebs Llüns- >i LleäuillsnsammIunA, nseb ä. verstorbeueo 8esitrsrs ^ukssieduAN. susammsvASstellt. Oie Xeuseit. 5. Ibl. Uisäersüebsisober Xrsis, vvestksl. Lreis. liebst krsisliste. Ar. 8°. flext IV, 50. 8. m. 1 Inobtäi.-I'iit.) kür lert m. kreisliste ff** 2. 70 Dheadar Bertling i» Daazig. °ffX»t»1vA 4sr UavsiAsr 8tu4tb>bliotbelr, vsrkertiAt u. brsA. im ^nk- traAe 4or stiiät. 6sbör4ev. I. 64. 1. VKI.: Dis Ilaosis: betrübt. Uau4sokrikten 6ex.-8". (X, 850 8.) ff" 5. — «dwia «ormaim'S Selbstverlag invelpztg: ffBormann, E , mei' Lcibzig low' ich mir! B.ösicen ünncS aldcn Letbz'gersch. 6. Aufl. 8°. (118 S. m. Jllustr.) Geb. m. Goldschn. * 3. — Wilhelm BraumSller, Hof. ». Uaiv.-Viichh. in Wien. "Zsrlokt, ärstlieker, 4. Ir. lr. allAsweiusv Xranlceobausss su Vien vom 4. 1890. Ar. 8». <6X1, 271 8.) * 5. — tiritok«, k., rvie bsdütst war, 6sden u. 6ssuu4bsit seiner Xm4sr? 3. Xnti. Ar. 8». (VIl, 232 8.) » 5. —; Asb. » 6 50 Lurnvrl, 8., unAurisebs Volkslieder u. 6aIIa4en. Usutseb v. 6. 6. 12°. (VIII, 40 8.) 6eb. m. 6oI4sekn. * 2. — Lewslius, L, sur 6ebre v. 4sr Ueebtslrrakt 4. 6ivil-UrtbsiIs useb Aslteo4sm östsrrsiobisebsm ksobts u. 4ew Lntrvurko vom 4. 1881. 6ex.-8°. (VII. 104 8.) » 2. 40 kluttsror, L., rur 6bsmis 4. Lleerss. Ar. 8°. (31 8.) * —. 70 klllvax, 4l, 6ebrbuob 4. Uok- u. XIuuou-llesodlLASs. 5. ^uü., bs»rb. v. 6. Unten äeksr. Ar. 8°. (XI, 309 8. m. 147 Illustr.) * 5. — 327
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