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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.04.1922
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1922-04-26
- Erscheinungsdatum
- 26.04.1922
- Sprache
- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1922
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Redaktioneller Teil. X: 97, 26. April 1922. Bekanntmachung- Di« Mitglieder des Arbeitgeber-Verbandes der Deutschen Buchhändler, Sitz Leipzig, werden hier mit zu der am 13. Mai 1922, vormittags 9 Uhr stattfindenden Hauptversammlung des Arbeitgeber-Verban des der Deutschen Buchhändler, Sitz Leipzig, im Buchhändlerhause, Portal m, eingeladen. Als Ausweis dient die Mitgliedskarte. Tagesordnung: 1. Geschäftsbericht. 2. Rechnungslegung. 8. Neuwahlen des Vorstandes. 4. Erhöhung der Beitragsleistungen. 5. Werbetätigkeit. S. Tarisnachrichtendienst. 7. Allgemeines. Leipzig, am 26. April 1922. Der Vorstand des Arbeitgeber-Verbandes der Deutsche» Buchhändler, Sitz Leipzig. l>r. Arthur Meiner, Vorsteher. Mindestbedingungen des Vereins Leipziger Kommissionäre. Auf vielfach an unseren Vorstand und an unsere Mitglieder ergangene Anregung hin haben wir uns veranlaßt gesehen, den Mindcstbedingungen der unserm Verein angeschlossenen Firmen eine wesentlich vereinfachte Form zu geben, die in der Hauptver sammlung unseres Vereins vom 19. April 1922 angenommen worden ist. Die Gebührensätze dieser neuen Mindestbedinguugen kommen ab 1. Mai 1922 seitens der Mitglieder unseres Vereins zur Be- rechnung. Die insbesondere in der Hauptversammlung unseres Vereins vom 19. Dezember 1917 beschlossenen Platzbestimmungen (Börsen blatt Nr. 299 vom 24. Dezember 1917) bleiben in der nachfolgen den Form auch weiter in Kraft: t. Für den Verkehr zwischen Kommissionär und Kommittenten sind die Bestimmungen der Buchhändlcrischen Vcrkchrsordnung maß gebend. Es ist nicht statthast, daß ein Kommissionär mit seinem Kommittenten Vereinbarungen trifft, die diese Bestimmungen zum Nachteil des elfteren verändern. 2. Der Kommissionär wird durch Übernahme und Beibehaltung einer Kommission dem Kommittenten gegenüber nur zum geschäftlichen Verkehr mit denjenigen Leipziger Kommissionären und von ihnen vertretenen Firmen verpflichtet, die die durch Beschluß einer Hauptversammlung des Vereins Leipziger Kommissionäre je weilig festgesetzten Platzbestimmungen und Mindestbedingungen im Verkehr mit ihren Kommittenten einhalten. s. Für den Fall, baß ein Leipziger Kommissionär durch Streik oder ähnliche Maßnahmen seiner Arbeitnehmer bedroht ist, oder daß er durch höhere Gewalt, Krieg, Revolution und ähnliches an der ordnungsmäßigen Kommissionsbesorgung verhindert ist, ruhen während der Dauer dieses Zustands die von ihm dem Kommittenten gegenüber übernommenen Verpflichtungen, ohne daß letzterer Schadenersatz verlange» kann. Beschluß der Hauptversammlung des Vereins Leipziger Buchhändler vom 28. Januar 1W7: »Wer während eines Ausstands Kunden eines vom Ausstand betrossenen Geschäfts übernimmt ober zum Wechsel der Geschäftsverbindung zu bestimmen sucht, begeht eine mit der Ehre eines Kaufmanns unvereinbare Handlung«. 4. Vereinbarter ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem gegenseitigen Kommlsslonsverhältnis ergebenden Rechtsstreitig keiten ist Leipzig. ä. Allgemeine Bedingungen, l. Monatliche Kommissionsgebühr zur Abgeltung der Gene ralunkosten, wie Lokal, Heizung, Beleuchtung, Jnventarab- Nutzung, Geschäftsformulare, Telephon, Korrespondenz, Um satz« und Gewerbesteuer usw., sowie als Vergütung für die Handhabung des Empfohienen-Dienstes und für die durch die Benutzung der Verkehrsanstalten des Vereins der Buch händler zu Leipzig entstehenden Verwaltungskosten 257° desjenigen Betrages, der dem Kommittenten im vorher gehenden Monat gemäß den Mindestbedingungen insge samt belastet wurde, mindestens jedoch -kl 30.—. 2. Kontenführung ir/zN von der größeren Seite des Konto auszuges des Vormonats ausschließlich der Saldozahlen. Bei Beschränkung der Einlösungsvollmacht für Barpakete und Barfakturen auf einen bestimmten Betrag werden 2^ berechnet. 3. Führung der Porto- und Frachtenkafse 10»,!, der veraus lagten Porti, Frachten und Rollgelder. 4?) Auspacken, Vergleichen und Befördern bzw. Einlagern der eingehenden Sendungen (Einschlag) sszA des Wertes der eingehenden Sendungen von Sortimentern und von Ver- , legern, welche ganz oder größtenteils in Leipzig ausliefern j lassen; 1^ des Wertes der eingehenden Sendungen von Verlegern, die nur ab Verlagsort auslicfern. Bei Sen dungen, die vorzugsweise Zeitschriften, Restnummern, bil lige Hefte oder ähnliches enthalten, erhöhen sich die vor- stehenden Prozentsätze auf das Doppelte. 5?) Gebühren für Fertigstellung, Verpackung und Abfertigung Sie betragen: ->) bei Ballen in Pappe 4,5 N d) bei Kisten oder Körben 3,57» °) bei Postpaketen 5^ des Wertes der Sendungen. Bei Sendungen vom Auslieferungslager der Verleger, wo Auslieserungsgebühr berechnet wird, ermäßigen sich vor stehende Prozentsätze zu a) auf 2,5N, zu b) aus 27», zu c) auf 3^. Bei Kisten und Körben wird neben den Gebühren a—o der Selbstkostenpreis berechnet. <I) bei Kreuzbändern: je nach Material- und Zeitauf wand, mindestens jedoch im Jnlandsverkehr 307», im Auslandsverkehr 20^ des Portobetrages. 6. Auslieferungsgebühr wird in der Regel von der Fakturen summe berechnet. Sie beträgt 7??, für Ausland-Ausliefe rungen 8°/». Bei besonders teuren Werken (Bibliophilen- Ausgaben, Prachtwerken usw.) oder bei großen Massenver sendungen (Novitäten, Zeitschriften, Lieferungswerken in besonders großen Auflagen) kann eine Ermäßigung ein- treten. Andrerseits kann bei besonders billigen Werken (Musikhesten, Sammlungen, Zeitschriften usw.) eine pro zentual höhere Auslieferungsgebühr berechnet werden. Bei Einsendung der ausgeschriebenen Fakturen mit Auslieferungslisten (z. B. bei Novitätenversendungen) kann die Auslieferungsgebühr auf 5 bzw. 6^ ermäßigt werden. 7. Jährliche Lagermiete und Lagerverwaltung: Handlager für das Fach von 1 m Länge mindestens -kl 6.—, Ballen lager für den Zentnerballen oder die Zentnerkiste minde stens .kl 4.50. Für größere Lager kann der Raum nach Quadratmetern berechnet werden. 8. Für vereinbarten oder stillschweigend in Anspruch genom- menen Kredit werden Zinsen und Provision berechnet. Die Berechnung erfolgt auf Grund eines für den Monatsschluß festgestellten Durchschnitt-Guthabens des Kommissionärs. Die Höhe der Zinsen und Provision richtet sich nach dem Risiko und nach den Grundsätzen, die im Bankgeschäft üblich sind. ') Anmerkung zu 4und 5. Es wird der Durchschnitts wert der durch den Leipziger Platz fließenden Sendungen pro kg auf statistischem Wege ermittelt und jeweils im Börsenblatt sür den Deutschen Buchhandel bekanntgegeben. Das Kilogewicht der Sendungen (bei Postpaketen werden mindestens je 5 kg berech net) wird mit dem so gefundenen Wertindex multipliziert. Von der sich aus der Multiplikation ergebenden Summe werden die angegebenen Prozentsätze berechnet. Im Verkehr mit Koinmit-
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