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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.04.1922
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- 1922-04-26
- Erscheinungsdatum
- 26.04.1922
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Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. S7, 26. April 1922. bereigesetzgebung ablehnen, so gibt doch diese Stellungnahme des Reichsjustizministers Fingerzeige für die vom Buchhandel zu füh rende Aufklärungspoliiik. Wenn ich also glaubte, darauf Hinweisen zu sollen, daß der Weg zu einer erheblichen und notwendigen Ladenpreiserhöhung doch noch mit bedenklichen Hindernissen besetzt ist, so will ich da mit keineswegs die Begehung dieses Weges widerraten, sondern nur darauf Hinweisen, daß es not wendiger ist denn je, diese noch vorhandenen Hindernisse durch weitestgehende Aufklärung zu beseitigen. Noch sind ja leider nur sehr wenige von den Autoren, Käufern und Richtern soweit in das Wesen der Verlags kalkulationen eingeweiht, daß sie zu erkennen vermögen, wie sehr bei den langfristigen Geschäften des Verlagsbuchhandels das investierte Kapital nur dann einigermaßen wieder hereingewirt- schaftet werden kann, wenn die unter ganz anderen Bedingungen festgesetzten Ladenpreise sich dauernd der Geldentwer tung anpassen. Jeder Buchhändler hat hier an seinem Platz dauernd die Aufgabe, durch Wort und Schrift dazu beizutragen, daß sich allmählich das Verständnis für diese eigenartige wirt schaftliche Lage und für die »Marktlage« einstellt. Dann ist der Zeitpunkt gekommen, wo der Ladenpreis sich wirklich den heuti gen Verhältnissen anpassen läßt, ohne daß der immerhin zu be fürchtende Rückgang des Bücherabsatzes allzusehr in Erschei nung tritt. Dann wenigstens wird ein Käuferstreik soweit zu vermeiden sein, wie eben nicht die besonders ungünstige Lage aller Geistesarbeiter notgedrungen den Büchcrkanf cinschränkt. Daß diese letztere sozialwirtschaftliche Tatsache nicht aus dem Auge verloren werden darf, bedarf ja an dieser Stelle keiner weiteren Ausführungen. 1)r. Alexander El st er. Im Anschluß hieran geben wir einen Auszug aus einem Gutachten wieder, das kürzlich in einem Verfahren wegen Verstoß gegen die Preis- treibcreiverordnung erstattet wurde und das zeigt, gegen welche Vor urteile dabei u. a. angekämpst werden muß. Es heißt dort: Nachdem nicht nur das vorliegende Werk, sondern durch eine Reichsgerichtsentscheidung alle Bücher, mit einigen ausdrücklich angegebenen Ausnahmen, zu Gegenständen des täglichen Bedarfs erklärt worden sind, muß die Frage, ob bei Erhöhungen der La denpreise eine unerlaubte Preistreiberei vorliegt, eine grundsätz liche Beantwortung finden. Es ist die Lage des Verlagsbuchhan- dels und die besondere Art der Ladenpreisfestsetzung dabei zu be rücksichtigen. In keinem anderen Fabrikationsbetrieb ist eine so hohe Risikoprämie in die Kalkulation mit einzubeziehen wie beim Verlagsbuchhandel. Ferner ist die auch in anderen Branchen not wendige Vorsicht, nicht die Gestehungspreise, sondern die neuen Anschaffungspreise mit zu berücksichtigen, anzuwenden. Vor allen Dingen aber sind die Ladenpreise der immer fortschreitenden Entwertung der Markvaluta anzupassen. Im Verlagsbuchhandel hat bisher der rein kaufmännische Gesichtspunkt eine viel gerin gere Rolle gespielt als bei anderen Fabrikationsbranchen. Erst sehr spät hat der Verlag angefangen, die Rücksichten fallen zu lassen, die ihm aufgezwungen sind durch die Bibliographie (die offizielle Bekanntgabe der Ladenpreise erster Auslagen) und durch die Verträge mit den Autoren, in denen meistens die Ver pflichtung zu einem bestimmten Ladenpreis ausgesprochen, fast immer aber eine Relation zwischen Ladenpreis und Honorar aus gestellt ist. Durch diese Rücksicht ist der Verlagsbuchhandel mit seinen Preisen weit hinter den Preissteigerungen anderer Gegen- stände des täglichen Bedarfs zurückgeblieben. Lange Zeit, wäh rend der bereits eine ungeheure Teuerung herrschte, war jedes Buch, auch das wertvollste, noch immer der billigste Gebrauchs gegenstand. Hierdurch hat der Buchhandel nominell ein sehr gutes Geschäft, d. h. große Umsätze gemacht. Tatsächlich aber hat er dadurch sein Kapital in unverantwortlicher Weise aufgezehrt und steht vor außerordentlich schwierigen Problemen. Die Er kenntnis der falschen Preispolitik ist viel zu spät gekommen. Als sie aber endlich durchbrach, konnte naturgemäß die Preissteige, rung nicht gleich in dem Matze einsetzen, wie sie notwendig gewc- sen wäre, um eine Gesundung des Verlages zu bewirken. Erft »7» allmählich konnten die Preis« erhöht werden. Dieses langsame Erhöhen der Preise führte zu einer großen Unsicherheit beim Sor timent und beim Publikum. Von Monat zu Monat säst steigerte der Verleger die Ladenpreise, um wenigstens einigermaßen der Entwertung der Mark und den ständig sich steigernden Unkosten nachzukommen. Erreicht ist der notwendige Höhepunkt immer noch nicht, und er wird wahrscheinlich auch niemals erreicht wer den können, da bei neuen Auflagen die Erhöhung der Material preise allen Gewinn aus der früheren Auslage auszehri. Diesen Verhältnissen entspringen die etwaigen Klagen über Preistreibereien der Verleger. Sie sind in den meisten Fällen völlig unberechtigt. Denn von einem übermäßigen Gewinn bei einem einzelnen Buche ist selten die Rede, da bei den heutigen Verhältnissen selbst bei hohen Ladenpreisen mindestens drei Viertel einer Auslage verkauft sein müssen, ehe überhaupt an einen Ge winn gedacht werden kann. Häufig ist das Verhältnis noch ungünstiger. Handelt cs sich nun um ein Buch, von dem der Verleger überhaupt nicht annehmen darf, daß es in absehbarer Zeit ausverkaust wird, so kann er überhaupt von einem Gewinn nicht sprechen. Auch ist der Einwand, daß die Vorräte, wie das bei anderen Artikeln der Fall ist, ihren Verkaufswerl behalten, nicht stichhaltig, da ein großer Teil der Werke, die vom Verlag gedruckt werden, sich als Nieten Herausstellen und ihren Wert völlig verlieren, wenn sie nicht bei Erscheinen sofort Erfolg haben. Wenn man diese grundsätzlichen Angaben auf die vorliegende Streitfrage anwendct, so ergibt sich folgendes: Es liegt ein Buch vor, dessen erste Auflage in 1000 Exem plaren, wie bekannt, 20 bis 30 Jahre gebraucht hat, um ausvcr- kauft zu werden. Ob dieser Ausverkauf zu regulärem Preise er folgt ist, oder ob ein Rest der Auflage als unverkäuflich verramscht worden ist, ist nicht bekannt. Immerhin kann dies aber auch an genommen loerden, da dies häufiger bei so alten Werken vor-' kommt. Es handelt sich ferner um ein Buch, das keiner speziellen Wissenschaft angehört, das aus ein ganz bestimmtes Publikum überhaupt nicht rechnen darf. Es steht zwischen zwei Wissen schäften: der Jurisprudenz und der Anglistik. Sein Publikum sind nicht alle Juristen, da nur ein kleiner Teil der Juristen sich wis senschastlich zugleich mit englischer Literatur und deren Bezie, Hungen zur Jurisprudenz besaßt, und auch die Anglisten stehen diesem Spezialfach völlig fern. Es wendet sich also nur an einen kleinen Kreis gebildeter Laien, die für beide Wissenschaften Inter- esse haben, und wahrscheinlich in erster Linie an Shakespeare freunde. Bei diesem Werk ist also die Risikoprämie des lang samen Verkaufs sehr hoch zii bewerten. Wenn der Verlag seiner- zeit geglaubt hat, auf Grund seiner Kalkulation einen Laden Preis von 22.— -kt als genügend erachten zu können, so hat er aus den angegebenen Gründen schon damals falsch kalkuliert. Zur Einsicht dieser falschen Kalkulation ist er aber erst gekommen durch die Sturmzeichen der Markentwertung und durch die Leich tigkeit, mit der das Publikum alle mehr oder weniger notwendi gen Bedürfnisse immer höher zu bezahlen sich gewöhnt hat. Er hat daher mit Recht den Ladenpreis erhöht. Wenn er noch nicht das Vierfache des früheren Ladenpreises dafür genommen hat (die 16.— mehr bedeuten einen Sortimenterzuschlag, von dem der Verleger überhaupt nichts bekommen hat), so ist hierin ein« übertriebene Preistreiberei nicht zu erblicken. Es ist vielmehr anzunehmen, daß auch hier noch die Rücksicht auf alle möglichen Nebenumstände den Verleger bewogen haben, den Preis nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend zu erhöhen. Wie jetzt feststeht, ist der heutige Ladenpreis, den der Verleger ansetzt, 140.— -kt für das Werk, und wenn man diesen Ladenpreis mit demjenigen vergleicht, der für andere Werke ähnlicher Art genom men wird, so muß man ihn den Zeitverhältnissen entsprechend finden. Zusammenfassend muß gesagt werden, daß erstens von Ver legergewinn überhaupt nicht die Rede sein kann, also viel weniger noch von einem übermäßigen. Zweitens, daß eine Vervierfachung des Ladenpreises in der fraglichen Zeit die übliche Preiserhöhung im Verlagsbuchhandel nicht überschreitet.
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