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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.04.1922
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- 1922-04-26
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- 26.04.1922
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Der Wertindcx für den kommenden Monat Mai ist vom Ver ein Leipziger Kommissionäre auf Grund der im April vorgenom- mcnen statistischen Zusammenstellungen auf 60 errechnet worden. In der Vorkriegszeit stand statistisch sest, das; das Kilo Literatur, zu Nettopreisen berechnet, einem Werte von etwa 4,30 Goldmark entsprach. Die Festsetzung des Wertindexes auf 60 bedeutet, daß das Kilo Literatur zurzeit im Durchschnitt, ebenfalls zu Netto preisen berechnet, einen Wert von 60 Papiermark hat. Es ergibt sich also, daß für den Monat Mai 1922 im Durchschnitt eine etwa sünfzehnfache Steigerung der Nettopreise der Literatur im Ver gleich zur Vorkriegszeit angenommen wurde. Der Verein Leip ziger Kommissionäre hat jetzt den Wcrtindex verhältnismäßig niedrig festgesetzt, weil er bei Einführung dieses neuen Berech- nungssystems zunächst allein für dessen Ermittelung die Verant wortung zu übernehmen hatte. Die Erhöhung der Geschäfts spesen der Leipziger Kommissionäre war in den letzten Wochen eine so außerordentliche, daß die Kommissionäre unverzüglich nach einem Ausgleich für diese Mehrausgaben suchen mutzten und nicht erst den Abschluß schwebender Verhandlungen mit anderen buch händlerischen Berufsorganisationen, die, wenngleich sie auch ein- geleitet sind, doch nicht so schnell beendet werden können, abwarten konnten. Zukünftig hofft der Verein Leipziger Kommissionäre bei der Festsetzung des Wertindcxes die Unterstützung der Vor stände des Bürsenvercins der Deutsche» Buchhändler zu Leipzig, der Deutschen Verlcgervcreins und der Deutschen Buchhändler- gildc zu finden. Die Feststellung des jeweiligen Wertindcxes muß voraussichtlich monatlich einmal erfolgen, sofern nicht ein unge ahntes Fortschrcitcn der Geldentwertung eine öftere Feststellung dieser Zahlen notwendig machen sollte. Der Verein glaubte, die Neugestaltung seiner Mindestbedin gungen aber besonders auch dazu benützen zu sollen, einem viel fach geäußerten Wunsche nach Abschaffung des Teucrungspnuschalc zu entsprechen. Diese Gebühr wurde bekanntlich nach den Spesen- bercchnungen des Vorjahres ermittelt und brachte daher den Kom mittenten eine feste Belastung, auch wenn sie die Dienste ihres Kommissionärs nicht mehr im gleichen Umfange in Anspruch nah men, Auf diese hierin liegende geldliche Sicherung haben die Kommissionäre schweren Herzens verzichtet, Ihre Berechnungen werden zukünftig also nur der tatsächlichen Inanspruchnahme sei tens des Kommittenten entsprechen. Auch die Sondergebühren für die Benutzung der Leipziger Vcrcinsanstalten sind gefallen. Dagegen mußte natürlich die allgemeine Kommissionsgebühr er höht und in Verbindung mit dem derzeitigen Umsätze eines jeden Kommittenten über Leipzig gebracht werden, was nur möglich war, wenn sie in ein Prozentverhältnis zu der Summe der Be rechnungen des Kommissionärs gebracht wurde. Die Kommis sionsgebühr wurde jedoch längst nicht in dem Ausmaße erhöht, wie es bei Wegfall des Teuerungspauschale und der Beiträge für die Leipziger Verkehrsanstalten nötig gewesen wäre. Das Teue rungspauschale allein betrug bisher monatlich 5^ der den Kom mittenten im ganzen Vorjahre belasteten Kommissionsspesen, also etwa 60^ der tatsächlichen Spesen; die neue Kommissionsgebühr beträgt aber nur 25^ derselben. Diese einzige Pauschalgcbühr der neuen Bedingungen beträgt daher in Berücksichtigung des Wegfalles der Beiträge für die Leipziger Verkehrsanstalten pro zentual nicht einmal die Hälfte der bisherigen Belastung, Auch dem Wunsch der Kommittenten nach einer Neugestaltung des Barverkchrs über Leipzig ist entsprochen worden. Die Bar Paketprovision ist sowohl für Sortimenter wie sür Verleger gefal len, Dagegen mutzte aber die bisherige Provision für Konten führung, die betrug, auf ltz^ erhöht werden. Hoffentlich wird durch diese Maßnahme der Barverkchr über Leipzig weiter belebt werden. Wenn Verlag wie Sortiment berechnen, welche Menge von Kosten für Buchhaltungskontrollen, Porti usw, und auf seiten der Verleger auch für das Mahnverfahren, das Kredit risiko und die Zins- und Geldentwertungsvcrluste entstehen, da durch daß die Abrechnung mit Firmen, die kein regelmäßiges Konto beim Verleger unterhalten, sich verzögerte oder zu Differen zen führte, so wird diese Maßnahme der Kommissionäre sicher all seitig begrüßt werden. Bei denjenigen Firmen, welche die Ein lösungsvollmacht ihres Kommissionärs immer noch durch Fest halten an einer Einlösungsgrenze beschränken, mußte mit Rück sicht auf die hierdurch bedingte Mehrarbeit wie bisher bet der Barprovision eine Erhöhung der Provision für Kontenführung auf 2°/» eintreten. Von Verlegerseite ist weiter bei unserem Verein angeregt worden, den Barverkehr über Leipzig noch dadurch zu heben, daß ei» Teil der dem Sortiment für Kontcnführung des Kommissio närs entstehenden Spesen vom Verleger getragen werden kann, nämlich dann, wenn dieser es vorzieht, bar über Leipzig zu Ver kehren und nicht unter Nacheinsendung des Betrages an diejeni gen Firmen zu liefern, die bei ihm kein offenes Konto besitzen, gerade eben um sich dadurch die oben erwähnten Vielfachen Kosten und Weiterungen zu ersparen. Das ist auf einfachstem Wege er reichbar, wenn die Verleger, die sich diesen Vorteil verschaffen wollen, in ihre Lieferungsbedingungen die Bestimmung ausneh men, daß sie von allen Barpaketen oder Barfakturen über Leipzig, die prompt eingelöst werden, 1?S Skonto kürzen werde». Der Sortimenter erhält auf diese Weise von solchen Verlegern der ihm bcimKommissionär entstchendenProvision für Kontenführung zurückerstattet, sodatz er dann sicher gern solchen Verlegern die mit dem direkten kleinen Abrechnungsverkehr verbundenen Unkosten ersparen wird. Der Verein Leipziger Kommissionäre hofft, daß er durch solche Neugestaltung seiner Mindestbedingungen im Rahmen des Möglichen allen Wünschen des Verlages und Sortiments Rech nung getragen hat. Er erwartet daher auch eine bedeutende Be lebung des Verkehrs über Leipzig, zumal da nur in dieser Hoffnung die Kalkulation der neuen Gebührensätze so niedrig wie möglich erfolgt ist und eine Enttäuschung zu einer schweren Gefährdung des für den Gesamtbuchhandel so wichtigen Leipziger Platzes führen müßte. Rechtliche Vorfragen der Preiserhöhung. , , , und es erhob sich ein Sturm und setzte das Gewölk hin weg, das beengend auf der Festsetzung der Ladenpreise der Bücher lastete. Dieser Sturm hat gewiß sein Gutes; er läßt einmal den Blick durch das sich teilende Gewölk zu dem Himmel der wirt schaftlichen Wahrheit hinauf sich richten, wo zu erkennen ist, daß in der Tat die Bllcherpreise viel zu niedrig waren. Soweit haben die Sturmerreger zweifellos recht, und alles, was sie zur Klärung der Erkenntnis tun, ist gut getan. Aber sie dürfen nun nicht glauben, daß sie auf so stürmischem Wege einen ewig blauen Him mel Heraufzaubern können. Vor allen Dingen haben sie Wohl nicht daran gedacht, daß hier noch ein paar Rechtsfragen als baro metrisches Minimum in der Nähe stehen oder zum Teil noch bis vor kurzem sehr hinderlich standen. Die eine hinderliche Rechtsfrage war die nach Z 21 d e s Verlagsgesetzes notwendige Zustimmung der Verfasser zu der Preiserhöhung. Diese ist nun dank der am 15, März in Leipzig abgeschlossenen Verhandlungen mit den Vertretern des Akademischen Schutzvereins und des Deutschen Hochschultages für die wissenschaftliche Literatur in einem für den Buch handel günstigen Sinne erledigt worden, insofern Preiserhöhun gen, die lediglich als eine Anpassung an die Geld entwertung erscheinen, vom Verfasser nicht untersagt wer- den dürfen. Die Befürworter der stürmischen Preiserhöhungen haben also Glück darin, daß ihnen dieser schwere Stein für einen großen Kreis der Literatur eben noch rechtzeitig aus dem Wege geräumt worden ist, denn das hätte ihren Sturmlauf böse anf- halten können. Sie sollten aber immer noch bedenken, daß dieses Ergebnis, das zwar symptomatisch bedeutsam, aber immerhin langsam und nicht ohne Schwierigkeit erzielt worden ist, nicht dazu angetan erscheint, so sehr als eine Selbstverständlichkeit behandelt zu werden, daß man nun ins andere Extrem geht und dem Verfasser jede Anpassung an den heutigen Weltstand, wie er sich in der Valuta ausdrllckt, unvermittelt zumutet. Denn hier liegen doch auch noch wirtschaftliche Gesichtspunkte, die auf die Rechtsfrage nicht ohne Einfluß sind. Es ist sehr Wohl denkbar, daß man mit Goldmark zu rechnen wünscht und den Ausdruck eines Preises in Goldmark als die rechtliche Sürpassung an die Geldentwertung bezeichnet, aber man darf die andere sehr wesent liche Tatsache dabei nicht übersehen, daß diese Goldmark — leider
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