Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.12.1893
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1893-12-18
- Erscheinungsdatum
- 18.12.1893
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18931218
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189312183
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18931218
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1893
- Monat1893-12
- Tag1893-12-18
- Monat1893-12
- Jahr1893
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
7854 Nichtamtlicher Teil. 298, 18. Dezember 1893. Wickelung seines Zeitungswesens gezwungen ist, in erster Linie auf die Schnelligkeit seiner Maschinen zu sehen, und dieser obersten Eigenschaft zu liebe auf manches verzichtet, was wir außerdem noch verlangen, wie z. B. leisen Gang, gefälliges Aus sehen, möglichste Raumersparnis re. Um nun diese möglichste Schnelligkeit der Produktion zu erreichen, bringen die Amerikaner häufig außerordentlich geniale Konstruktionen an ihren Pressen an, und in Bezug auf die Rotationsmaschinen ist es R. Hoe in New Uork, der amerikanische Schnellpressenkönig — in der »Republik« der Bereinigten Staaten bezeichnet man ja mit Vor liebe Personen, die sich in irgend einer Branche hervorgetha» habe», mit den verhaßten europäischen Herrschertiteln — dem wir deren mehrere verdanken. Vor allem ist es der, auch schon an deutschen Maschinen angebrachte Trichterfalz, der in so einfacher und geistreicher Weise die zeitraubende Arbeit der Falzmesser ersetzt, der zu erwähnen ist Bei dieser Gelegenheit sei übrigens bemerkt, daß ich in der obenerwähnten Patentausstellung eine Falzmaschine aus dem Jahre 1856 von Thompson gesehen habe, bei der diese Konstruktion schon vorgeahnt war. Zweitens ist es eine eigentümliche Wendevorrichtung in Form von im Winkel von 45" zu den rechtwinklig angeordneten Druckcylindern stehenden Gleitrollen, die bemerkenswert ist; diese Konstruktion ist für Deutschland neu. Allerdings hat das seinen guten Grund; denn in Deutschland würde jede Zeitung bei diesen Gleitrollen total verschmieren, was in Amerika nicht geschieht, da sich die Farb- fabrikanten dort einen Stoff zusammenbraue», der nach deutschen Begriffen alles andere, nur keine Farbe ist. Da versteht man denn einerseits die Klage der deutschen Maschinenfabrikanten: Ja, wenn in Deutschland diese Farbe verwendet würde, könnten auch wir die Schnelligkeit der Hoe'schen Presse erreichen, — ander seits die Klage der Farbefabrikanten: Ich kann meinen Kunden die Farbe nicht schlecht genug machen. Die Konsistenz dieser Druckfarben läßt sich auch daraus erkennen, daß man in manchen Zeitungen — so sah ich das z. B. in der Daily News in Chicago — die Farbe von einer Centralstation in sämtliche Rota- tionsmaschincn pumpt. Aus allem diesem ist zu ersehen, daß der Amerikaner viel weniger Gewicht legt auf ein hübsches Aussehen der Maschine und eine große Uebersichtlichkeit der Teile — man findet des halb, die Hoe'schen Pressen ausgenommen, nicht die Sorgfalt im Ban wie in Deutschland, wozu auch kommt, daß die Amerikaner infolge sehr hoher Arbeitslöhne gezwungen sind, ihre kühnen Ideen in nicht vollkommenen Konstruktionen auszuführen, und man ist dann erstaunt, mitunter neben ganz vorzüglichen Details veraltete Gesamtarrangements zu finden. Dazu gehören vor allem die komplizierten Bewegungskonstruktionen, die auf Um wegen schließlich doch nicht erreichen, was unsere einfache Eisenbahnbewegnng leistet, und die^empfindlichen Luftfedern a» beiden Enden das Karrens. Hierhin gehören auch die bevorzugte Tischfärbung im Gegensatz zu unserer Cylinderfärbung, sowie die häufig recht primitiven Anlegevorrichtnngen etc. vermischtes. Der Kolportagebuchhandel und die Centrumsauträge. — Zu der in Nr. 284 des Börsenblattes veröffentlichten Liste der Mit glieder der Leipziger Agitationskomniission zur Bekämpfung der Centrumsanträge haben ivir noch nachzutragcn, daß der »Deutsche Ber- legerverein- Herrn Robert Voigtländer in Leipzig zu den Sitzungen der Kommission delegiert hat. In der am Freitag den 1b. d. M. abends im Restaurant »Marien garten» abgehaltenen Sitzung erstattete Herr F. W. von Biedermann Bericht über die Audienz, die die Delegierten der Kommission, die Herren von Biedermann, Hesse und Maier bei Sr. Excellenz dem könig lich sächsischen Staatsminister von Metzsch am Mittwoch den 13. d. M. halten. In einer an das königlich sächsische Ministerium des Innern gerichteten Eingabe hatte die Kommission gebeten, das königliche Mini sterium möge die eingereichte Denkschrift -Preßsrei heit und Gewerbe ordnung»*) einer eingehenden Beachtung würdigen, von den Wünschen *) Vgl. Börsenblatt 1893 Rr 270, 272, 27b, 278, 281. und Beschwerden des Buchhandels Kenntnis nehmen und den CentrumS- anträgen zur Gewerbeordnung im Bundesrate die Genehmigung ver sagen, sofern sie im Reichstage doch angenommen werden sollten. In der Audienz haben die Petenten die lleberzcugung gewonnen, daß die königlich sächsische Regierung dem Buchhandel und den mit ihm in Ver bindung stehenden Jndustrieen sympathisch gegenüber stehe und daß sie den von der königlich bayerischen Regierung gestellten Anträgen zur Gewerbeordnung, welche z T. mit denen des Centrums übereinstimmen, die Zustimmung versagen dürfte. Es ist somit zu hoffen, daß der Buchhandel in der königlich sächsischen Regierung eine kräftige Stütze findet. Ferner wurde beschlossen, eine Petition mit der Denkschrift an den Reichstag und zwar an sämtliche Abgeordneten und Mitglieder des Bundes rats zu senden. Eine Debatte entspann sich darüber, ob jede Korporation ihre besondere Petition absenden solle, was die Herren von Bieder mann, Jahn und Maier besürworteten, oder ob sich alle Korporationen zu einer Petition vereinigen sollen, wofür besonders die Herren Kommerzienrat Meißner und Theodor Naumann eintraten. Schließlich gelangte die letztere Meinung zur Annahme. Auch wurde beschlossen, zur Ausbringung der Agitationskosten bei den hervorragendsten beteiligten Firmen eine Sammelliste cirkulieren zu lassen. , 8t. Reichsgerichtsentscheidungen. — Hat sich ein Rechts anwalt im Verhandlungstermin durch einen — ihm nicht von der Landesjustizverwaltung als Vertreter bestellten — Referendar ver treten lassen, so kann er nach einem Beschluß des Reichsgerichts, IV. Civilsenats, vom 25. September 1893, die in der Rechtsanwalt- gebühren-Ordnung bestimmte Verhandlungsgebühr für diesen Termin nicht in Ansatz bringen, selbst wenn der Referendar schon zwei Jahre im Vorbereitungsdienste beschäftigt gewesen ist; dies gilt sowohl für die Vertretung im Anwaltsprozesse, als auch für die Vertretung im Prozesse, für den ein Anwaltszwang nicht besteht. — Der Verkäufer einer dem Käufer kreditierten und diesem von einem anderen Ort zugesandten Ware kann nach Z 36 der Konkurs ordnung diese zurückfordern, sofern sie nicht vor der Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen des Käufers am Orte der Ablieferung angekommen und in den Gewahrsam des Gemeiu- schuldners gelangt ist. In Bezug auf diese Bestimmung hat das Reichs gericht, I. Civilsenat, durch Urteil vom 18. Oktober 1893 ausgesprochen, daß das Zurückforderungsrecht des Verkäufers dadurch aufgehoben wird, daß Käufer die Ware an einen gutgläubigen Gläubiger rechtswirksam «beispielsweise durch Uebergabe des girierten Ordrekonnossements) ver pfändet hat; die Kenntnis des Pfandgläubigers, daß die Ware kredi tiert ist, kann nicht ohne weiteres die Redlichkeit desselben in Frage tellcn. — Verweigert ein ZeitungS-Redakleur die Ausnahme einer der Vorschrift des Z 11 des Reichs-Preßgesetzes entsprechenden Berichtigung von in der Zeitung mitgeteilten Thatsachen, weil er die in der Be richtigung bestrittenen Thatsachen sür wahr hält, so ist nach einem Urteil des Reichsgerichts, IV. Strafsenats, vom 6. Oktober 1893 diese Ver weigerung nicht als im guten Glauben geschehe» zu erachten, und der Redakteur ist ans 8 19 Nr. 3 des Prcßgesetzes zu beslrasen. — In Bezug aus 8 562 Absatz 3 der Civilprozeßordnung — »Das (im Urkunden- oder Wechselprozeß ergangene) Urteil, welches unterVor- beha'lt der Rechte ergeht, ist in Betreff der Rechsmittel und der Zwangsvollstreckung als Endurteil anzusehen- — hat das Reichsgericht, I. Civilsenats, durch Beschluß vom 4. Oktober 1893 ausgesprochen, daß ein solches unter Vorbehalt der Rechte ergangene Urteil nicht bloß vorläufig, sondern, wie jedes rechtskräftige Urteil, definitiv voll treckbar ist, und daß diesem Urteil gegenüber die Bestimmungen der 88 651 ff. der Civilprozeßordnung, betreffend die vorläufig vollstreckbaren Urteile, keine Anwendung finden. Weihnachtsaus stell uug im Buch hä» dl er Hause. — Den nach- vlgenden Bericht über die hier schon erwähnte Weihnachts-Ausstellung des -Centralvereins sür das gesammte Buchgewerbe» im Buchgewerbe museum zu Leipzig «Deutsches BuchhändlcrhanS) finden wir in der Leipziger Zeitung: »Die buchgewerbliche Weihnachtsausstellung, die im Buchgewerbe museum des Buchhändlerhauses in den Mittagsstunden von 10'/, bis 1 Uhr unentgeltlich geöffnet ist, ist nicht nur sür den Kenner und Freund des Buchgewerbes von hohem Interesse, sondern auch sür jeden, der ohne einen bestimmten Plan und Zweck aus der Suche nach einem Weihnachtsbuche ist Es ist der eigenartige Vorzug dieser Ausstellung, daß sie außer einem Ueberblick über die neuesten und vollendetsten Leistungen des Buchgewerbes auch einen Einblick in das.Werden des Buches gewäbrt. Wir sehen neben den fertigen Büchern, neben den Meister- und Musterwerken der immer herrlicher sich entwickelnden ver- vielsältigenden Kunst das allmähliche Werden des Bildes von der Zeich nung oder Photographie-Platte durch das Holz, den Stein, das Galvano bis zum letzten, makellosen Abzüge, die Entstehung des Notenblattes von dem ersten Striche bis zur Vollendung, ja wir sehen in kleinen, instruk tiven Modellen die verschiedenen Maschinen, die das Buchjund das Bild werden lassen.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder