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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.05.1893
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1893-05-16
- Erscheinungsdatum
- 16.05.1893
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
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Anlage. Internationales Verlagsrecht-Gesetz, 1686. Bekanntmachung. Mit Bezug auf das Internationale Verlagsrecht-Gesetz von 1886 (tbo International 6op)rigdt L.et ot 1886) und die darüber ergangene Ministerial-Versügung vom 28. Nov. 1887, sowie auf frühere internationale Verlagsrecht-Gesetze, und zufolge der getroffenen Ucbereinkunft vom 5. Sept. 1887 zwischen Ihrer Majestät und folgenden kontrahierenden Staaten, nämlich: Deutschland, Belgien, Spanien, Frankreich, Haiti, Italien, Schweiz und Tunis*), wo durch die Verlagsrecht-Eigentümer in den genannten Ländern im Vereinigten Königreiche in Bezug auf litterarische und artistische Werke das gleiche Verlagsrecht haben sollen, wie wenn die Werke im Vereinigten Königreich zum erstenmale erschienen wären, und während der gleichen Zeitdauer, aber nicht länger, als sie dieses Recht in dem Lande, wo die betreffenden Werke zum erstenmale erschienen sind, genießen: werden die Zollkommissare von den Eigentümern eines Verlagsrechts an „Büchern", welche zuerst in irgend einem der genannten Länder erschienen sind, oder in deren Namen „Anträge" entgegennehmen, in Gemäßheit der Ab schnitte 42 und 44 des Zoll-Konsolidierungs-Gesetzes von 1876, in Begleitung von einer Erklärung, wie durch den letzteren dieser Abschnitte vorgeschrieben, unter folgenden Bedingungen: 1. Der Antrag muß den Titel und eine Abschrift des Titelblattes des Buches enthalten, mit Angabe des Datums, unter welchem das Verlagsrecht in dem fremden Lande angefangen hat, und mit Angabe des genauen Tages, an welchem es er löschen wird. 2. Der Antrag kann durch den Eigentümer des Verlagsrechts selbst, oder durch seinen Agenten oder Vertreter im Ver einigten Königreich eingereicht werden. Falls er durch den Eigentümer des Verlagsrechts eingereicht wird, muß der Antrag den Namen eines Agenten oder Vertreters im Ver einigten Königreich enthalten, an welchen das Zollamt, wenn nötig, sich wenden kann. 3. Das Datum des Erlöschens des Verlagsrechts, wie in dem Anträge angegeben, wird von dem Gesetze des fremden Landes, in Verbindung mit dem Verlagsrecht-Gesetze des Vereinigten Königreichs abhängen. Der Antrag muß von einem Nachweise über das wirkliche Vorhandensein eines Ver lagsrechts und dessen Dauer in dem betreffenden fremden Lande begleitet sein. Dieser Nachweis muß demjenigen ähnlich sein, wie es Abschnitt 7 des obengenannten Gesetzes von 1886 hinsichtlich des Nachweises über das Bestehen des Verlagsrechtes in einem fremden Lande vorschreibt, oder mit anderen Worten, es muß ein nach den Vorschriften jenes bezeichnten Abschnitts beglaubigtes Certifikat sein, daß das Verlagsrecht existiert und nach dem Gesetz des betreffenden Landes bis zu einer gewissen Zeit dauern wird. 5. Antrag und Erklärung sollen so viel als möglich folgende Form haben: *) Dazu kamen später noch Luxemburg und Monaco. Erschienene Neuigkeiten des deutschen Buchhandels. (Mitgeteilt von der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung.) o vor dem Titel — ohne Aufdruck der Firma des Einsenders auf dem betr. Buche. f vor dem Preise — nur mit Angabe eines Nettopreises eingeschickt. «bei i>> Müller in Leipzig. Aguilar, G., der Lohn e. Mutter. Eine Erzählg. f. Mütter u. Töchter. 3 Ausl. Nach dem engl. „Iks Llotber's reoowpenss". 8". (337 S.) Geb. in Leinw. u. 4. — Formular des Antrages, wenn derselbe von dem Eigentümer unterschrieben wird. An die Kommissare von Ihrer Majestät Zollverwaltung. Ich bringe hierdurch zu Ihrer Kenntnis, daß das Buch Z dessen volles Titelblatt wie folgt lautet 2) zuerst erschienen ist in") ani, Tage 18 bei'-) in .. daß das Verlagsrecht für dieses Buch jetzt existiert und mir gehört und erlöschen wird am Tage .. und daß in mein Agent oder Vertreter im Vereinigten Königreich betreffs des Eigentums dieses Verlagsrechts ist. Datum: Unterschrift: 18 Formular des Antrages, wenn derselbe von dem Agenten des Verlagsrechts-Eigentümers unterschrieben wird. An die Kommissare von Ihrer Majestät Zollverwaltung. Ich bringe hierdurch zu Ihrer Kenntnis, daß das Buch r) dessen volles Titelblatt wie folgt lautet^) zuerst erschienen ist iw') anr Tage 18 _ bei 4) in daß das Verlagsrecht für dieses Buch jetzt existiert und gehört*) in und am Tage erlöschen wird, und daß ich der Agent des genannten im Vereinigten Königreiche betreffs des Eigentums dieses Ver lagsrechts bin. Datum: Unterschrift: ) .. 18 Formular der Erklärung, welche auf der Rückseite des Antrags beizufügen ist. Ich in erkläre feierlich und aufrichtig, daß der Inhalt des vorliegenden Antrags richtig ist, und ich gebe die feierliche Erklärung gewissen haft, indem ich glaube, daß dieselbe wahr ist, in Gemäßheit und zufolge des statutarischen Deklarations-Gesetzes von 1835 und des Zoll-Konsolidierungs-Gesetzes von 1876. Unterschrift: Erklärt am Tage 18 in (Friedensrichter oder Zoll-Kollektor.) Zollamt London, 16. März 1888. Im Aufträge: R. T. Prowse. ^ Allgemeiner Titel. *) Genaue Kopie des Titelblattes. °) Name des fremden Staates. <) Voller Name und Adresse des ersten Verlegers, ch Name des Eigentümers des Verlagsrechts. «lbel ä, Müller in Leipzig serner: Aguilar, G., Mädchensreundschaft. Eine Erzählg. f. Mütter u. Töchter. 3. Ausl. 8-. ,331 S.) Geb. in Leinw. 0. 4. — — Mutterliebe. Eine Erzählg. f. Mütter u. Töchter. 3. Ausl. Nach dem engl. „Home ivLaeoes". 8". <334 S.) Geb. in Leinw. o. 4. — Taine, H., die Entstehung d. modernen Frankreich. Autoris. deutsche Bearbeitg. v. L. Kätscher. 2. Ausl. 3. Lsg. gr. 8'. (S. 225-336.) bar 2. — vr H. Brendtck« In Berlin. Lrlsliuarkeu-AslllliiN, äsutsobe. Illustr. 2sitsebrikt k. Lostvsrt- reieben-Lunäs. Llit 0. Leiblatt: Vereins- n. Lörseo-dkaodriobtsv. LrsK. v. H. Lrenäielcs. III. labr^. Oirtbr. 1892 — Lsptbr. 1893. 12 Ilrn. boeb 4". (Hr. 8. 16 8.) Laibjäbrlieb bar 0. 2. —
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