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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.05.1893
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1893-05-01
- Erscheinungsdatum
- 01.05.1893
- Sprache
- Deutsch
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äs 99, 1. Mai 1893. Nichtamtlicher Teil. 2249 wie sie uns direkt oder durch die Verhandlungen der Vereine bekannt geworden sind, sich weit mehr gegen die Schleuderet einzelner Verleger mit ihren Verlagsartikeln als gegen das Sor timent richten. Und wer möchte verkennen, daß diese Schleuderei, die sich auf das angeblich unbeschränkte Recht der Verleger be ruft, mit seinem Eigentum ganz nach Willkür zu handeln, weit gefährlicher ist, als die eines einzelnen Sortiments. Aus einem Kreise, dessen Verhältnisse wir genau übersehen können, wurde uns ein ganz besonderer Fall dieser Art berichtet. Ein Verleger, der leider bis vor kurzem in der^Hauptsache Sor timenter war und als solcher doch beurteilen konnte, welchen Schaden er mit seiner Handlungsweise anrichtet, setzte eine weit verbreitete Zeitung in den Stand, ein Handbuch zum vierten Teile des Ladenpreises zu verkaufen. Dieser Herunter- setzung ging keine Zurücknahme des Buches aus dem Verkehr nicht die geringste Benachrichtigung und Warnung des Sortiments zuvor, das in nicht geringer Anzahl das an sich gute, nur in seiner Gangbarkeit zu dem ursprünglichen hohen Ladenpreise durch ungeschickte Acußerlichkeiten, die weniger dem Verfasser als dem Verleger zuzuschreiben waren, behinderte Buch noch zum ursprünglichen Preise auf Lager hatte. Von seinen Kollegen er sucht, die Sache rückgängig zu machen, erwiderte der Verleger, er mache mit seinem Eigentum, was er wolle und sei haupt sächlich zu dieser Manipulation durch den Umstand bestimmt worden, daß das Sortiment sich gar nicht für den Absatz seines Buches bemüht habe und bemühe. Der Vereinsvorstand ver anstaltete eine kleine Enquöte über den Vertrieb des Buches bei den Vereinsgenossen, die ergab, daß es für das gute Buch wahr haftig nicht an Verwendung gefehlt hat, zumal wenn man be denkt, daß der Verleger den Vorsprung, den er als gleichzeitiger Sortimenter für den Vertrieb hatte, sehr ausgiebig ausgenützt hatte und in der That seinen Sortimentskollegen nur übrig ge lassen hatte, auf einem ziemlich gründlich abgeernteten Felde nach zuhacken. Und dieses Nachhacken war fleißig genug betrieben worden. Aehnliche Manipulationen wurden aus vielen Kreisen ge meldet und sind ja auch genügend im Börsenblatte besprochen worden. Wenn sie sich päufen und zur Regel werden, welche Bedeutung hat dann aber noch der Ladenpreis eines Buches, den, abweichend von andern Kreisen des Handels, im Buchhandel der Verleger dem Vertriebe lediglich nach seinem Ermessen und seiner Willkür bestimmt? Man müßte doch blind sein, um nicht zu erkennen, daß nichts die ohnehin nicht allzu große Kauflust des Publikums so vermindern muß, als wenn ihm immer wieder vorgeführt wird, daß es nur kurze Zeit, mitunter nicht einmal ein Jahr, zu warten braucht, um ein Buch zum dritten oder vierten Teile des erst geforderten Preises zu erhalten. Soll denn der Ladenpreis nur für Erzeugnisse gelten, die überhaupt nur ein Leben von einigen Wochen führen und dann den schönen Tod der Makulatur sterben? Wirklich jeder unparteiische und gerechte Beurteiler wird es dem Sortiment nicht verdenken können, wenn er nach Schutz maßregeln gegen solche Schädigungen sucht, und empfehlen wir den Vereinen, die Frage im Auge zu behalten, ob denn nicht ein gewisser vernünftiger Schutz des Ladenpreises durch Bestim mungen der Verkehrsordnung zu erlangen sein könnte. Wäre dies nicht möglich, dann käme wohl die Frage in Erwägung, ob nicht bei den Bestellungen allgemein durch einen entsprechenden Vordruck auf den Verlangzetteln eine gewisse Garantie für Auf rechterhaltung des einmal bestimmten Preises gefordert werden könnte. Gestern abend ist uns noch ein dankenswertes Schriftchen in die Hand gekommen, das i» genauen, soweit eine flüchtige Prüfung erkennen läßt, auch zuverlässigen Berechnungen darzu legen sucht, was das Sortiment an Zeitschriften verdient. In vielen Vereinen ist diese Frage erwogen worden und Vorschläge verschiedener Art sind gemacht worden. Wenn die Kollegen eines Ortes in solcher allgemeiner Harmonie leben, daß sie sich ohne weiteres dahin einigen konnten, bei ganz billigen, viel Arbeit und wenig Gewinn bringenden Zeitschriften einen Zuschlag in Form eines Bestellgeldes zu erheben, den das Publikum kaum merkt und ohne Anstand bewilligt, so ist dies wohl die beste Lösung, die aber nur in ganz wenig Fällen gelingen wird. In der Hauptsache wird die Frage nicht ohne das einsichtige Ent gegenkommen der Verleger zu lösen sein. Interessant ist es, daß auch die Postbehörde gegenwärtig damit beschäftigt ist, ihren Zeitungstarif zu Prüfen, nachdem ihr nachgerechnet worden ist, daß sie viele Tageszeitschriften nur mit erheblichen Verlusten ver breiten kann. Es liegt nun hier die große Gefahr vor, daß diese Umänderung des Tarifes gerade bei den in größerer Anzahl durch den Buchhandel verbreiteten teureren Zeitschriften noch weitere Abweichungen von den Ladenpreisen schaffen wird. Jeden falls wird es sich empfehlen, dieser Angelegenheit einige Auf- merksamkeit zu widmen. Ein Verein wünscht durch die Versammlung bestätigt zu er halten, daß die Lieferung an einen Beamtenverein, der seine Mit glieder anweist, ihren Bücherbedarf an einer Stelle zu entnehmen, die dann einen Rabatt von zehn Prozent gewährt, nicht, wie der Betreffende behauptet, deswegen statthaft sei, weil dieser Verein als Wiederverkäufer anzusehen sein, sondern daß hier eine satzungs widrige Schleuderei vorliege. Die Frage wird wohl ohne jeden Widerspruch zu bejahen sein. Mit spontaner Gewalt hat sich im Buchhandel seit einiger Zeit aller Orten eine Bewegung gegen die unfern Stand be sudelnde unsittliche Litteratur geltend gemacht. Es erging an uns sogar von einer angesehenen Vereinigung die Anfrage, ob wir nicht die Frage in Erwägung ziehen wollten, wie unter Benutzung unserer Vereinsorganisation eine Art Centralstelle geschaffen werden könnte, die den Buchhandel vor Erscheinungen warnte, die unter unverfänglichem Titel einen gemeinen Inhalt verbergen, und wie überhaupt ein einheitliches Vorgehen gegen ihre Verleger und ihre Verbreitung durch den Buchhandel angebahnt werden könnte. So sehr wir den Grundsätzen, die zu dieser Anfrage führten, zustimmten, mußten wir uns doch darauf beschränken, die Vereine zu ersuchen, in ihren Kreisen energisch gegen unsittliche Litteratur aufzutreten. Wir glauben, daß durch den bisherigen wiederholten Hinweis auf diesen Schandfleck doch schon viel gewonnen worden ist. Das Gewissen des einzelnen wird geschärft und in etwas wird doch das schmachvolle Hand werk ehrloser Spekulanten in unfern Kreisen geschädigt worden sein. Die in letzter Zeit angeregte Umgestaltung des Börsenblattes wird in ihrer guten Begründung durch den Börsenverein wohl unschwer die Zustimmung der Vereine finden. Wir schließen unfern Bericht mit dem am Anfang ausge sprochenen Wunsche, daß wir aus den Kreisen der Vereine reichere Anregung finden möchten. Geben Sie uns im letzten Jahre unsrer Amtsführung recht tüchtig zu thun, damit wir uns leichter von der uns lieb gewordenen Arbeit trennen und sie aufatmend frischen Schultern auflegen. Was in unfern Kräften steht, den Interessen der mit uns verbundenen Vereine zu dienen, das versprechen wir bis dahin zu leisten, wie wir uns bemüht haben bisher unsere Pflicht zu thun. Wir haben uns allerdings davon überzeugt, daß die Vereine einer ihnen allein dienenden unabhängigen Centralstelle bedürfen; denn nur eine klare und die Kräfte des Einzelnen und der einzelnen Vereine zusammenfassende Thätigkeit wird in schwierigen Fällen Erfolge verzeichnen können. Daß auch wir hierzu helfe» könnten, unterstützt wie bisher von einsichtsvollen Kollegen, deren Blick weiter reicht als über die Wände ihres eigenen Lokals und Geschäfts, die ein Herz haben für die allgemeine Sache und die Ehre und Blüte unseres ganzen ehrenwerten aber vielfach bedrohten Berufes, ist unser herzlicher Wunsch für dieses letzte Jahr unserer Amtsführung. 353'
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