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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.05.1893
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1893-05-03
- Erscheinungsdatum
- 03.05.1893
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- Deutsch
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2700 Amtlicher Teil HOI, 8. Mai 1898. am 9. April 1893 Anton Fredebeul, in Firma Fredebeul L Koenen in Essen, im Alter von 59 Jahren, „ 10. April 1893 Friedrich Schnell, in Firma A. Laumann- sche Verlagsbuchhandlung in Dülmen, im Alter von 51 Jahren. Zu ihrem fünfzigjährigen Berufs- bezw. Geschäfts- Jubiläum hat der Vorstand in diesem Jahre die Glückwünsche des deutschen Buchhandels dargebracht: am 1. Juni 1892 Herrn Carl Santz, in Firma P. A. Santz in Altena i/W., „ 1. Januar 1893 Herren Braun L Schneider in München, ., 1. Januar 1893 Herrn Curt Ferna», in Firma L. Fernau in Leipzig, „ 1. Januar 1893 Herren vr. Gustav Janke und Richard Janke, in Firma Otto Janke in Berlin, „ 1. Januar 1893 Herrn Alexander Twietmeyer, in Firma A. Twietmeyer in Leipzig, „ 1. Februar 1893 Herrn Carl Louis Heuser, in Firma Heuser's Verlag (Louis Heuser) iu Neuwied, „ 15. März 1893 Herrn Anton Stein, in Firma A. Stein'sche Buchhandlung in Werl, „ 4. April 1893 Herrn I. F. Bergmann, in Firma C. W. Kreidel's Verlag in Wiesbaden, „ 18. April 1893 Frau Nora Williams, in Firma Williams L Norgate in London. Zum 100jährigen Bestehen ihrer Firmen beglückwünschte der Vorstand: am 25. Mai 1892 Herrn I. F. Steinkopf in Stuttgart, „ 12. Juni 1892 Herren Benziger L Co. in Einsiedeln, „ 25. September 1892 die Hahn'sche Buchhandlung in Hannover, ferner zum 150jährigen Bestehen seiner Firma: am 4. Juli 1892 Herrn Ernst Neumann, i» Firma Simon Schropp'sche Landkartenhandlung in Berlin. Außerdem wurden dem Niederländischen Buchhändler- Verein am 31. Juli 1892 anläßlich seines 75jährigen Be stehens die Glückwünsche des deutschen Buchhandels ausgesprochen. Auch im vergangenen Jahre hat die seit 1887 zu den satzungsgemäßen Aufgaben des Börsenvereins gehörende Aufrecht erhaltung der Bücherladenpreise und des von diesen dem Publikum zu gewährenden Rabatts den Vorstand in umfassender Weise beschäftigt; doch ist es ihm gelungen, teils selbständig, teils unter Mitwirkung der Orts- und Kreisvercine, teils endlich unter Zuziehung des Vereinsausschusses, die große Mehrzahl der eines Verstoßes gegen die betreffenden Satzungsbestimmungen Ange- schuldigtcn zur freiwilligen Unterwerfung unter die Satzungen zu bestimmen. Er hat auch die gegen zwei Firmen verhängte Entziehung der Benutzung der Vereinsanstalten wieder ausheben können, während er die Verpflichtung, Nichtmitgliedern die Be nutzung der Vereinsanstalten und -Einrichtungen zu entziehen, nur in einem einzigen Falle ausüben mußte. Die Zahl der Firmen, die aus dem Börsenvercin ausgeschlossen sind, oder denen die Benutzung der Vereinsanstalten und -Einrichtungen entzogen ist und die aus diesem Grunde den Verlag der verbündeten Ver leger gar nicht oder nur mit verkürztem Rabatt geliefert erhalten, beträgt gegenwärtig 15. Erfreulich ist, daß auch die preußischen Staatsbehörden in neuester Zeit den berechtigten Wünschen der Sortimentsbuch handlungen, keinen höheren Rabatt als den von ihnen für ihr Gebiet sestgestellten zu beanspruchen, mehr als bisher entgegen- kommen. Dies wird von zwei Vereinen berichtet. Die Sorti mentsbuchhändler in Wiesbaden hatten an die Königlich Preußischen Ministerien des Innern und der Finanzen eine Eingabe gerichtet, in der sie die betreffenden, auch seitens des Vorstands des Börsenvereins dem preußischen Staatsministerium wiederholt auseinandergesetzten Uebelstände nochmals darlegten und die Bitte aussprachen: die staatlichen Behörden in Wiesbaden anzuweisen, ihren Bücherbedarf nur in Wiesbaden zu kaufen, und denselben zu gestatten, bei Bezug von neuen Büchern sich mit einem Rabatt von 5°/« zu begnügen. Darauf erhielten sie unterm 8. September v. I. seitens des Königl. Regierungspräsidenten in Wiesbaden die Antwort: »daß er sich auf Grund einer Ermächtigung des Herrn Finanzministcrs bis auf weiteres betreffs nicht anti quarisch zu beziehender Bücher im allgemeinen mit 5«/g Rabatt beim Bücherkauf begnügen und sich durch diesen geringen Rabatt nicht abhalten lassen werde, regelmäßig die Bücher hier am Platze zu beziehen, selbstverständlich ohne sich in irgend einer Richtung zu binden«. Ferner hat der Vorstand des Buchhändler-Ver bandes Han nover-Braunschweig am 8. Dezember V.J. dieMit- teilung erhalten, daß infolge eines Reskripts des Königl. Preußischen Herrn Justizministers vom 31. Juli v. I. »es den diesseitigen Behörden überlassen ist, aus besonderen Gründen bei der Ent nahme der für die Bibliotheken zu beschaffenden Bücher rc. sich mit dem Rabatt der Ortsbuchhandlung (5o/g) zu begnügen«. Nach diesen beiden erfreulichen Vorgängen ist ein gleiches Verfahren seitens aller preußischen Behörden zu erwarten, wenn sie darum angegangen werden. Im Gegenfalle wird eine Mit teilung darüber au den Orts- oder Kreisverein, oder an den Vorstand des Börsenvereins Abhilfe schaffen können. Der Vorstand fühlt sich gedrängt, den preußischen Staats behörden, wie denen in den übrigen Staaten des Deutschen Reiches, welche schon früher iu gleicher Weise Verfahren sind, den Dank des deutschen Buchhandels für diese wichtige Förderung seiner Interessen auszusprechen. Infolge der veränderten Sachlage werden auch die Hebel griffe einzelner Sortimentsbuchhandlungen bei Verkäufen in und nach den Gebieten anderer Orts- und Kreisvereine durch Ge währung eines höheren Rabatts, als des für diese festgestellten, gewiß allmählich verschwinden, weil sie keinen Erfolg haben würden. Die Mitglieder derjenigen Orts- und Kreisvereine, welche zur Beseitigung dieser Gefahr Ausnahmebestimmungen in ihre Satzungen aufnahmen, werden dann nicht mehr genötigt sein von ihnen Gebrauch zu machen; doch empfiehlt es sich, sie vorläufig noch aufrecht zu halten. Die gegen frühere und gegenwärtige Mitglieder des Vor standes seitens der Firma 'Mayer L Müller in Berlin wegen der satzungsgemüß gegen sie getroffenen Maßregeln eingeleiteten Prozesse haben größtenteils ihren Abschluß gefunden. In einem Falle haben sic mit der Verurteilung zweier früheren Vorstands mitglieder zu einer Geldentschädigung an die klägcrische Firma wegen angeblicher Schädigung ihres Gewerbebetriebes geendigt, in den drei andern Fällen mit der Zurückweisung der Klagen, bezw. der Freisprechung der betreffenden Vorstandsmitglieder. Die Entscheidungsgriinde der über diese drei Fälle erfolgten Erkennt nisse weichen in wesentlichen Punkten von den Entscheidungs gründen des Reichsgerichtes über den elfteren Fall ab. Außer dem hat das Vorgehen des Vorstandes in einer hochangesehenen juristischen Autorität einen warmen Verteidiger gefunden. Der Vorstand hat im Anschluß an seine Veröffentlichung der früheren Gerichtserkenntniffe mittels Bekanntmachung vom 2. Dezember 1891 auch die späteren durch Bekanntmachung vom 4. März 1893 veröffentlicht und darf daher an dieser Stelle auf das in diesen Bekanntmachungen und in den früheren Geschäftsberichten Aus geführte Bezug nehmen. Zu diesen Entscheidungen ist ganz neuerdings noch das Urteil des Königl. Landgerichtes zu Leipzig in der Klagesache der Artistischen Union E. K. Müller L Co. in Berlin gegen den Börsenverein hinzugekommen, durch welches die Klägerin mit ihrem Schadensersatzanspruch gleichfalls kosten pflichtig abgewiesen wird. Angesichts dieser Sachlage wiederholt der Vorstand die Versicherung, daß er auf Grund der Satzungen, die iu keinem Punkte durch die erwähnten Gerichtsentscheidungen
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