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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.05.1893
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1893-05-03
- Erscheinungsdatum
- 03.05.1893
- Sprache
- Deutsch
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101, 3. Mai 1893. Amtlicher Teil. 2701 in Frage gestellt worden sind, und innerhalb der rechtlich für zu lässig erklärten Grenzen den Kampf gegen die Beeinträchtigung des deutschen Sortimentsbuchhandels mit allen Kräften fortsehen wird, und bittet die Mitglieder des Börsenvereins, Sortimenter wie Verleger, ihn ihrerseits darin wie bisher thatkräftig zu unterstützen. Die in der Hauptversammlung von 1891 angenommene Buchhändlerische Verkehrsordnung, die für die Mitglieder des Börsenvereins verbindlich ist, aber auch von zahlreichen Nicht mitgliedern (bis jetzt 1076) für sich als verbindlich anerkannt wurde, hat sich in den zwei Jahren ihrer Geltung gut bewährt und ist auch von de» Gerichten nach von ihnen eingeforderten Gutachten vielfach als Richtschnur für den geschäftlichen Verkehr der deutschen Buchhändler unter einander anerkannt worden. Der Vorstand ist zu ihrer Aufrechthaltung verpflichtet und hat sich deshalb am 15. Oktober v. I. genötigt gesehen, in einer Bekanntmachung darauf hiuzuwcisen, daß einseitige Erklärungen von Firmen, eine Bestimmung der Verkehrsordnung für sich nicht als verbindlich betrachten zu können, keine Geltung haben, sofern nicht besondere Vereinbarungen von Firma zu Firma getroffen worden sind. Sollte in kürzerer oder längerer Zeit die Abänderung einzelner Bestimmungen als notwendig oder wünschenswert erscheinen, so könnte eine solche am besten wohl durch einen Antrag auf teil weise oder vollständige Revision, mit welcher dann der Vereins- Ausschuß zu beauftragen wäre, herbeigeführt werden. Neben der Aufrechthaltung der Satzungen und satzungs mäßigen Beschlüsse, besonders in Betreff des Verkehrs der Buch händler unter einander und mit dem Publikum, bildet die Ver tretung der Interessen des deutschen Buchhandels und seiner Angehörigen den gesetzgebenden Faktoren und den Staatsbehörden des Deutschen Reiches gegenüber eine Hauptaufgabe des Vor standes. In dieser Beziehung hat der Vorstand im vergangenen Vereinsjahre vielfache Veranlassung zum Handeln gehabt. An den Deutschen Reichstag erfolgten im Januar und Februar d. I. drei Eingaben in Bezug auf Gesetzesvorlagen, die zwar nur zum kleinsten Teile, aber in um so empfindlicherer Weise be rechtigte Interessen des deutschen Buchhandels zu schädigen drohen. Es waren dies 1. ein Gesetzentwurf der Verbündeten Regierungen, die Abzahlungsgeschäfte betreffend, 2. der von den Abgeordneten Gröber und Genossen (Centrum) eingebrachte Gesetzentwurf, die Abänderung der Gewerbeordnung betreffend, 3. der Ge setzentwurf der verbündeten Regierungen über Abänderung von Bestimmungen des Strafgesetzbuchs. Durch elfteren werden besonders die Interessen der Reisebuchhandlungen und der Ver leger von eucyklopädischcn Werken gefährdet, durch den zweiten die der Sortiments- und insbesondere Kolportagebuchhandlungen, sowie der Verleger von allen in Lieferungen erscheinenden Werken, durch den sdritten die der Sortimentsbuchhandlungen, Kunsthandlungen und Kommissionäre. Die (sämtlich im Börscn- blatte veröffentlichten) Eingaben wurden durch mündliche Be sprechungen des ersten Vorstehers mit ihm persönlich bekannten einflußreichen Reichstagsabgeordneten und Mitgliedern der zur Vorberatung der Gesetzentwürfe gewählten Kommissionen unter stützt; nach dem gegenwärtigen Stande der Beratungen ist auch zu hoffen, daß die von uns ausgesprochenen Wünsche im wesent lichen Berücksichtigung finden werden. In der zuletzt erwähnten Eingabe wird die Streichung zweier viel zu weit gehender Bestimmungen über Erweiterung der straf baren Handlungen in Bezug auf die Verbreitung und Ausstellung sogenannter unzüchtiger Schriften und Abbildungen erbeten. Sie hebt dabei aber ausdrücklich hervor, daß der Börsenverein um so berechtigter zu einem solchen Ersuchen sei, als er es sich von jeher zum Ziele gesetzt habe, auf die möglichste Unterdrückung der Verbreitung unzüchtiger Litteratur hinzuwirken, und des halb in seine Satzungen die Bestimmung ausgenommen habe, daß die Ausschließung eines Mitgliedes »wegen fortgesetzter Ver öffentlichung und Verbreitung unzüchtiger Schriften, Abbildungen und Ankündigungen« erfolgen kann. Den Kampf gegen die Ver breitung unzüchtiger Litteratur wird der Vorstand auch ferner fortsetzen, hofft dabei aber auf die kräftige Mitwirkung seiner Mitglieder, da er die Selbsthilfe, das Nichtverbreiten derartiger Litteratur durch die Sortimentsbuchhandlungen, für wichtiger und wirksamer hält als Strafbestimmungen und Polizeimaßregeln. Wie an den Reichstag hat der Vorstand auch mehrere Ein gaben an die obersten Reichsbehörden gerichtet. Auf Ver anlassung und unter dankenswerter Mitwirkung des Vereins Leipziger Kommissionäre und des Vereins der Buchhändler zu Leipzig ist beim Reichs-Versicherungsamt Beschwerde darüber er hoben worden, daß eine Anzahl (22) buchhändlerischcr Firmen, ausschließlich Leipziger, zur Unfallversicherung herangezogen worden waren, und zwar zum Beitritt zur Speditions-, Speicherci- und Kellerei-Berufsgenossenschaft. Als diese Beschwerde abschlägig beschicken und erklärt worden war, daß alle Buchhändler, welche ein größeres Bücherlager halten, in jene Berufsgenossenschaft auf zunehmen seien, stellte der Vorstand schon unterm 30. September 1891 an den Bundesrat das Gesuch um Errichtung einer besonderen Deutschen Buchhändler-Berufsgenossenschaft. Nach mehrfachen schriftlichen und mündlichen Verhandlungen gab das Reichs- Versicherungsamt unterm 30. Dezember v. I. dem Vorstande die Zurücknahme seines Gesuches anheim, unter Hinweis darauf, daß weitere buchhändlerische Firmen als jene 22 voraussichtlich nicht von der Speditions- rc.-Berufsgenossenschaft herangezogen werden würden und die Ausdehnung der Versicherungspflicht auf das gesamte Handelsgewerbe durch Bildung einer besonderen Berufs- genosseuschaft für dasselbe zu erwarten sei. Der Vorstand hat daraufhin unterm 27. März d. I. an das Reichs-Versicherungs amt das Gesuch gerichtet, eine nochmalige Untersuchung der 22 Betriebe durch eine aus Buchhändlern und Spediteuren gebildete Kommission stattfinden zu lassen, da, wenn jene, auch alle anderen deutschen Buchhandlungen, welche ein größeres Bücher lager halten, versicherungspflichtig seien, und hat für den Fall der Gewährung dieses Gesuchs die Zurückziehung seines an den Bundes rat gerichteten Gesuchs auf Bildung einer besonderen Berufs genossenschaft für den Buchhandel in Aussicht gestellt. Der Vor stand wird die Mitglieder von dem weiteren Verlaufe dieser Angelegenheit unterrichten. Der bevorstehende Abschluß neuer Handelsverträge zwischen dem Deutschen Reiche und Spanien, Rußland und Rumänien veranlaßte uns, den Reichskanzler um Wahrung der dabei beteiligten Interessen des deutschen Buchhandels sowie des Musikalienhandels und der Buchgewerbe zu bitten, nament lich in Bezug auf die hohen Zölle, welche jene Länder für in ihren Sprachen gedruckte Bücher und für gebundene Bücher in allen Sprachen erheben; bei Rußland und Rumänien wurde daran die weitere Bitte geknüpft, diese Länder womöglich zum Anschluß an die Berner Uebereinkunft oder wenigstens zum Ab schluß von Litterarkonventionen mit dem Deutschen Reiche be hufs Schutzes des Urheberrechtes zu bestimmen. Nach diesen und ähnlichen Richtungen hin ist noch viel zu thun, und die nächsten Jahre dürften dem Börsenverein noch reichere Veranlassung bieten, dabei die Interessen seiner Mit glieder und des gesamten deutschen Buchhandels, für dessen be rufenen Vertreter er allgemein angesehen wird, zu wahren, als es im vergangenen Vereinsjahre der Fall war. Der Vorstand hat sich deshalb entschlossen, ähnliche Aufgaben, wie sie der Börsenverein vor mehreren Jahrzehnten durch die Vorbereitung des jetzigen Urhebergesetzes gelöst und sich dadurch anerkannter maßen ein hohes Verdienst erworben hat, künftig wieder mehr in den Vordergrund seiner Thätigkeit zu stellen, als dies im letzten Jahrzehnt möglich war, wo die Reorganisation des Börsenvereins und die Regelung der inneren Verhältnisse des deutschen Buchhandels in erster Reihe stehen mußten. Diese Verhältnisse sind jetzt so gesunde und gefestigte, daß ihre Auf- 360*
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