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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.05.1893
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1893-05-03
- Erscheinungsdatum
- 03.05.1893
- Sprache
- Deutsch
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2702 Amtlicher Teil. 101, 3. Mai 1893. rechthaltung die Kräfte des Vorstandes nicht mehr in der bis herigen Weise fast ausschließlich beansprucht. Solche neue Aufgaben, an deren Lösung sich der Börsen verein nach Ansicht des Vorstandes zu beteiligen hat, sind zunächst: 1. Regelung des Verlagsrechtes, 2. Revision der Urhebergesehe über Schriftwerke, Werke der bildenden Kunst, Photographieen u. s. w., 3. Revision der Berner Uebereinkunft, 4. Herbeiführung des Anschlusses Oesterreich-Ungarns an die Berner Uebereinkunft und Anbahnung desselben durch Ab schluß einer Litterarkonvention zwischen Oesterreich-Ungarn und dem Deutschen Reiche, 5. Revision der Amerikanischen 6opMAbt-^.ot. Jede dieser Aufgaben, zu denen sich noch mehrere verwandte zählen ließen, ist eine schwierige und zeitraubende. Aber sie müssen sämtlich rechtzeitig und bald in Angriff genommen oder wenigstens vorbereitet werden, um nicht durch ihr plötzliches Hervortreten zu überraschen. Die zuerst genannte Aufgabe ist seitens des Börsenvereins bereits so weit vorbereitet worden, wie es möglich war; wird die »Verlagsordnung für den deutschen Buchhandel« heute von Ihnen endgültig angenommen, so ist damit, abgesehen von ihrer sofortigen Nutzbarmachung bei Verlagsverträgen, eine Zusammenfassung der Anschauungen des deutschen Buchhandels über das Verlagsrecht geschaffen, die sicherlich schon jetzt von den Gerichten beachtet und für die gesetzgebenden Faktoren eine wichtige Vorarbeit bilden wird. Gerade hierbei zeigt sich, wie wichtig es ist, an eine solche Aufgabe rechtzeitig heranzutreten: ohne das Vorgehen des Börsenvereins hätte das Verlagsrecht vielleicht noch lange auf eine einheitliche Regelung warten müssen, wie sie dem Vernehmen nach vor kurzem seitens der Reichsbe hörden in Angriff genommen worden ist. Zur Lösung der zweiten Aufgabe, einer Revision der Urhebergesetze, schlägt Ihnen der Vorstand die Niedersetzung eines außerordentlichen Ausschusses vor, um diese schon im Jahre 1890 von dem Vorstande in Angriff genommene Ange legenheit rascher zu fördern. Sowohl in dieser Beziehung als zur Lösung der drei anderen wichtigen Aufgaben hat der Vorstand teils vorbereitende Schritte gethan, teils ist er mit solchen beschäftigt und behält sich darüber weitere Mitteilungen vor. In einer anderen wichtigen Angelegenheit ist der Vorstand bereits vorgegangen. Bei einem Prozesse, den Herr Rechtsanwalt vr. Paul Schmidt in Leipzig im Aufträge mehrerer Verlags-1 Handlungen wegen Einführung amerikanischer Nachdrucke deut scher Verlagswerke in England mit Erfolg geführt hat, ergab sich, daß die Rechtsprechung in England die Gewährung des Urheberrechtsschutzes der englischen Gesetze noch immer von der vor Abschluß der Berner Uebereinkunft erforderlichen Ein tragung der deutschen Verlagswerke in Stationär« Uall in London abhängig macht, während jene Uebereinkunft nur die Erfüllung! der Bedingungen und Förmlichkeiten, welche durch die Gesetz gebung des Ursprunglaudes vorgeschrieben sind, verlangt. Der I Vorstand hat infolge dessen den Reichskanzler ersucht, diese An gelegenheit bei der englischen Regierung zur Sprache zu bringen und aus Abhilfe hinzuwirken. Ferner stellte sich bei diesem Prozesse heraus, daß das englische Zollgesetz von 1876 und eine Bekanntmachung der eng-^ lischen Ober-Zollverwaltung (Loarä ok oustow«) in London vom ^ 16. März 1888 einen Weg dnrbietet, welcher es ermöglicht^ die Einführung von Nachdrucken deutscher Verlagswerke in Eng land, ohne besondere Kosten und Schwierigkeiten, durch Anmeldung bei jener Behörde zu verhüten. Um unfern Mitgliedern diese Vergünstigung möglichst leicht zugänglich zu machen, haben wir die Errichtung einer Amtlichen Stelle für den deutschen Buch-, Kunst- und Musik-Verlag in London beschlossen, welche die für die Anmeldung vorgeschriebenen Förm lichkeiten zu erfüllen Und die Anmeldung selbst zu besorgen hat. Die Verhandlungen darüber sind ihrem Abschlüsse nahe, und wir werden das Nähere in kurzem durch eine Bekanntmachung mitteilen. Die am 1. Juni v. I. errichtete Amtliche Stelle für den deutschen Buch-, Kunst- und Musik-Verlag in New-Dork hat sich vollständig bewährt und ist von unfern Mitgliedern mehrfach benutzt worden. Die dabei zu beobachtenden Förmlich keiten haben wir in neuer Fassung mit einigen durch seitdem gemachte Erfahrungen bedingten Zusätzen unterm 6. Februar d. I. in Nr. 38 des Börsenblattes veröffentlicht. Auch die am 1. November 1891 errichtete und Herrn Rechtsanwalt Or. Paul Schmidt übertragene Auskunftstelle für Urheber- und Verlagsrecht in Leipzig ist für die Besorgung von Eintragungen in die beim Rat der Stadt Leipzig geführte Eintragsrolle und die Erteilung von Rechtsauskunft hierüber sowie in allen das Urheber- und Ver lagsrecht betreffenden Fragen viel in Anspruch genommen. Auch der Vorstand hat Herrn vr. Paul Schmidt über diese Fragen vielfach zu Rate gezogen, namentlich in Bezug auf die oben erwähnten neuen Aufgaben des Börsenvereins. Sie ersehen aus diesen Ausführungen, deren Ausführlichkeit sich durch die Wichtigkeit der meisten dieser Angelegenheiten erklärt, daß der Vorstand im vergangenen Vereinsjahre ein reiches Feld für seine Thätigkeit fand und auch in der Folge finden wird. Wenn er sich bewußt ist, seine Pflicht dabei nach bestem Wissen und soweit es seine Kräfte gestatteten, erfüllt zu haben, so gesteht er doch offen, daß ihm dies nicht möglich gewesen wäre ohne die Unterstützung, die er dabei seitens der Mitglieder der verschiedenen Ausschüsse des Börsenvereins gefunden hat und weiter zu finden gewiß ist; er fühlt sich deshalb verpflichtet, denselben hierdurch mit seinem Dank auch den Dank des Vereins auszusprechen. Unter diesen Ausschüssen, deren Mitglieder die von ihnen satzungsgemäß übernommenen Pflichten sämtlich auf das gewissen hafteste erfüllt haben, glaubt er einen noch besonders hervorheben zu müssen, den Vereinsausschuß, weil dieser genötigt war, im Laufe dieses Jahres dreimal zusammenzutreten, um über die vorher von den einzelnen Mitgliedern verfaßten, oft sehr schwierigen und umfangreichen Referate Beschluß zu fassen, und weil er mit den unangenehmsten Angelegenheiten zu thun hat; hoffentlich wird die Zahl der ihm vorzulegenden Fälle von Verstößen gegen die Satzungen immer mehr abnehmen. Ein anderer dieser Ausschüsse, der Ausschuß für das Börsenblatt, hat neben seiner Hauptaufgabe, der Verwaltung des Börsenblattes, einer Anregung des Vorstandes entsprechend, sehr dankenswerte Vorschläge zu einer Umgestaltung des Börsen blattes gemacht. Bei ihrer Wichtigkeit glaubte der Vorstand der Hauptversammlung die Niedersetzung eines außerordentlichen Aus schusses zur Berichterstattung darüber an die nächstjährige Haupt versammlung empfehlen zu sollen, während er über zwei dabei gemachte Vorschläge sofort zu beschließen beantragt und sie zur Annahme empfiehlt. Neben den Mitgliedern der Ausschüsse glaubt der Vorstand aber auch einmal der Beamten des Vereins gedenken und ihre Pflichterfüllung sowie ihren Eifer für die Interessen unseres Vereins öffentlich anerkennen zu sollen. In erster Linie gebührt diese Anerkennung dem Geschäftsführer unseres Vereins, Herrn G. Thomälen, der die ihm anvertraute Geschäftsstelle fort während musterhaft verwaltet. Und in ähnlicher Weise gilt sie dem ersten Redakteur am Börsenblatt, Herrn Max Evers, der
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