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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.06.1893
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1893-06-08
- Erscheinungsdatum
- 08.06.1893
- Sprache
- Deutsch
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Der Vertreter der Gewerbebehörde, Herr Magistratsrat Silberbauer macht aufmerksam, daß nach der Gewerbeordnung aus der Korporations-Kasse nur solche Beträge entnommen werden dürfen, welche zu Genossenschaftszwecken dienen. Nach dieser Amtsbelehrung zieht der Vorstand seinen Antrag zurück, und es wird in einer demnächst unter den Korporations- Mitgliedern herumzusendenden Liste für den genannten Zweck an die Freigebigkeit der einzelnen Mitglieder appelliert werden. Nach Erschöpfung der Tagesordnung erbittet Herr Fey- Felber das Wort, um namens der Gehilfenschaft dem Herrn Vorsteher den Dank für das jüngst erlassene Cirkular, die Sonn tagsruhe betreffend, auszusprechen und daran die Bitte zu knüpfen, daß seinen Kollegen auch bei allen Firmen volle Sonn tagsruhe in den Sommermonaten gewährt werden möge. Weilers erwähnt Herr Fey-Felber der von dem »Verein für erweiterte Frauenbildung« angeregten Anstellung junger Mädchen in Buchhandlungen. Er erklärt sich im Prinzipe durchaus nicht gegen die Frauenarbeit, meint aber, daß weibliche Gehilfinnen besonders in Sortimentsgeschäften aus verschiedenen Gründen nicht ausreichen werden. Bei dieser Gelegenheit be rührt er den Umstand, daß die Lehrlinge des Buchhandels mit zu geringer Vorbildung in unseren Beruf treten, und daß daher die Errichtung einer buchhändlerischen Fachschule aufs neue ins Auge zu fassen wäre. Ferner weist er auf die bisher noch mangelhaft funktionierende Stellenvermittlung hin, welche durch Inserate in der »Correspondenz« unterstützt werden möge. Der Herr Vorsitzende beantwortet diese Wünsche mit der Versicherung, daß es jederzeit Sorge des Ausschusses war, die In teressen unserer Gehilfen zu wahren und daß so manche wohl gemeinten Einrichtungen infolge der Teilnahmlosigkeit der be treffenden Kreise erfolglos waren, wie es die Einrichtung einer Stellenvermittlung am deutlichsten bewiesen habe. Wegen der Frauenfrage sei von Beschlüssen jetzt keine Rede, die ganze Angelegenheit noch in weitem Felde. Nachdem die Statuten nirgends von männlichen Lehrlingen sprächen, könne angenommen werden, daß weibliche Lehrlinge ebenso zulässig seien; daher auch in diesem Sinne die Beantwortung der Ein gabe des Vereins für erweiterte Frauenbildung erfolgt sei. Auch in Gehilfen-Angelegenheiten werde der Vereinsvorstand berechtigten Wünschen jederzeit ein williges Ohr leihen. Das nun zur Mitteilung gelangende Resultat der Wahlen ergab die Wiederwahl der bisherigen Funktionäre. Der Herr Vorsteher, lebhaft akklamiert, dankt für das durch die Wahl neuerdings dokumentierte Vertrauen und wird cs für eine Ehrenpflicht halten, wie bisher mit allen Kräften für das Wohl des Wiener Buch-, Kunst- und Musikalienhandels zu wirken. Funktionäre der Corporation der Wiener Buch-, Kunst- und Musikalienhändler. Vorsteher: Herr Julius Schellbach. Stellvertreter: Herr V. A. Heck. Ausschuß: Herr C. Aug. Artaria. „ F- Beck. „ F. Deuticke. „ O. Friese. „ B. Herzmansky. „ H. Kirsch. (Kassierer) „ C. Konegen. (Schristf.) „ C. Kubasta. „ R. Lechner. „ L. Mayer. „ Ad. Robitschek. „ Ant. Schroll. Ersatzmänner: Herr Herrn. Gilhofer. „ H. O. Miethke. Herr Rob. Mohr. „ M. Perles. „ C. Reger. „ F. Rörich. Schiedsgerichts-Kollegium: Herr C. Aug. Artaria. „ F- Beck „ A. v. Holder. „ C. Konegen. „ R. Lechner „ H. O. Miethke. „ W. Müller. ,. Ad. Robitschek. „ Lud. Seidel. Ersatzmänner: Herr Th. Daberkow. „ V. Kratochwill. „ A. Künast. „ A. Schroll. Herr E. A. C. Schulze. „ C. Teufen. Schiedsgerichtlicher Ausschuß: Herr C. Aug. Artaria. „ A. v. Holder. „ R. Lechner. „ H. O. Miethke. „ W. Müller. „ Ad. Robitschek. Ersatzmänner: Herr Alb. Köhler. „ M. Stein. „ I. C. Wawra. Vorstand der Gehilfen-Kran- kenkasse: Herr V. A. Heck. „ L. Mayer. Ersatzmann: Herr F. Beck. Ueberwachungs-Ausschuß der Gehilsen-Krankenkasse: Herr O. Friese. Ersatzmann: Herr Vj Schurich. l Außerordentliche Komitees: 1. Rechts-Komitee: Herr C. Aug Artaria. „ C. Konegen. „ R Lechner. „ A. Robitschek. 2. Stempel- u.Steuer-Komitee: Herr F. Deuticke. „ V. A. Heck. „ H. Kirsch. „ C. Kubasta. 3. Verkehrs-Komitee: Herr F. Beck. „ B. Herzmansky. „ R. Lechner. „ A. Schroll. 4 Komitee zur Wahrung der Standesehre: Herr O. Friese. » V. A. Heck. „ L. Mayer. „ Ad. Robitschek. 5. Komitee für Altersver sorgung: Herr C. Aug. Artaria. „ F. Deuticke „ B. Herzmansky. „ H. Kirsch. Die Revision der Berner Nebereinkunft. Von Professor Ernst Röthlisberger. Als im Jahre 1886 die Berner Litterar-Konvention geschlossen wurde, war man sich darüber nicht im Unklaren, daß der Vertrag noch mancherlei Unvollkommenheiten enthielt. Man ließ daher die Möglichkeit späterer Revisionen offen und sprach dies in Artikel 17 der Konvention aus. Punkt 6 des Schlußprotokolls gab sodann bestimmte Anweisungen betreffs der Ausführung der ersten Revision. Danach würde diese im Laufe dieses Jahres stattznfinden haben. Vom Berner internationalen Bureau der damals geschlossenen Union empfingen wir mit Bezug hieraus die nach folgende Arbeit des Herrn Professors Ernst Röthlisberger, die in dankenswerter Weise über den Stand der Angelegenheit belehrt und der Aufmerksamkeit des Verlagsbuchhandcls empfohlen sei: »Als im Jahre 1884 die erste diplomatische Konferenz zur Beratung über ein vom schweizerischen Bundesrat entworfenes Projekt einer Litterarunion in Bern zusammentrat, da stellte einer der Vertreter der deutschen Regierung, Herr Geh. Legations rat Reichhardt, vorgängig jeder Diskussion folgende Motion: -Wäre es nicht besser, statt eine auf dem Prinzipe der Gleich stellung fremder Autoren mit den einheimischen fußende Uebereinkunst zu treffen, schon jetzt auf eine Kodifikation hinzuarbeiten, welche die Gesamtheit der den Schutz des Urheberrechts umfassenden Bestimmungen in Form einer Konvention und in einer für alle dem zu gründenden Verbände angehörenden Länder verbindlichen, gleichartigen Weise enthielte?- Das Ideal, das allen Freunden des internationalen Schutzes vorschwebt, nämlich die einheitliche Regelung der ganzen Materie auf internationalem Boden, war hier klar vorgezeichnet; aber man überzeugte sich bald, daß die Zeit zu dessen Verwirklichung noch nicht gekommen war und daß man auf weniger weitgehende Lösungen sinnen mußte, sollte überhaupt eine Einigung zustande kommen. Die große Zahl der einzelnen Landesgesetzgebungen und der verschiedenen Litlerarverträge, die alle mehr oder weniger stark hervortretende nationale Eigentümlichkeiten wiederspiegeln, sowie die Thatsache, daß verschiedene von diesen Gesetzen in den achtziger Jahren einer Revision unterworfen waren, bewies, daß die Vereinheitlichung noch in weiter Ferne lag. Man sagte sich daher, daß es besser sei, sich auf Grund derjenigen Punkte zu verständigen, deren Erledigung eine größere Anzahl von Regierungen annehmen würde. Dies geschah, und ein erster Entwurf wurde in der Konferenz von 1884 ausgearbeitel. Bevor aber diese Konferenz auseinanderging, konnte sie nicht umhin, den Vorschlägen des deutschen Abgesandten die gebührende Ehre an gedeihen zu lassen, und nahm daher folgenden Antrag an:
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