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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.06.1893
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1893-06-19
- Erscheinungsdatum
- 19.06.1893
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
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«e«lagS-Maga,In (I. «chabelitz) in Zürich. 8it1erutur-L»1siiä«r, oobrveirsrioebsr, auk ä. ä. 1893. 8rsx. v. V. 8aräuux. 1. äaiir^. 8". (IV, 260 8 ) Io Xoium. 6sd. in liSinrv. v. 3. — «ufta» W«ts« in Stuttgart. Lviuskeu, kli., ä»8 6riolret-8pisl, oacb äsn neue8ten vom ongl. ülarxlebons Orieicst Olnb brs^. Rexslu bearb. s^us: ,8., Uasen- 8piels".j 12". (III, 26 8. w. Illustr.) Xnrt. n. —. 60 — äss 6roekst-8piol, nacb äen oeuegtsn vom trüberen XI! Doxlanä Orognet Olnb, jstrt >.0 Ln^iaiiä bavo Vennis Olob brass. Kesseln bearb. sXua: ,8., Usasnspisle'.j 12". (18 8. m Illnstr.) Lart. o. —. 50 — VuaabnII (Rnssb^ o. Xseooiatioo). 8rass. iw Xnktrasss ä«8 Oaoo- atattsr I'uksballiclobs uneti äen neuesten evssl. v. äer Rnssb^ Union ii. Vussball-Xaeoeiation brsss. Rösssln bsnrb. sXna: ,8., Rs.sso8pisls".j 12°. (VI, 104 8. m. Illu8tr.) Lsrt. n. 1. 2b — ÜN8 Imrell leNnis-Lpiöi, nsob äen neuesten V. äer snssl. I.LIVN Tennis Xssoeiation brass. Resseln bearb. s^.us: ,8., Uirsenspiele".s 12". (III, 65 8. w. Iliustr.), Lart. v. —. 80 — äis beliebtsten Rsssnspisls. Line ^usamwevatsllss. äsr bauptaiiek- liebstvn engl. Out Ooor Oswoa rum 2rreelrs ibrsr Linkübrss. in Dsntsoblanä. 8rsss. im Xuitrass äse ^osaballlrlubs. 12°. (XlV, XliVIII, 362 8. m. 180 Iliustr) 6sb. n. 4. — Verzeichnis künftig erscheinender Bücher, welche in dieser Nummer zum erstenmale anqekündigt sind. Juli«» »ohne in verltn. sssi IVieäs, Unkuss ä. raboärrtliobsn kssuäo-vootorsu. «. Pierson'« Bering in rre»d«n. 3881 Fischer, Antoniusseuer. Lowke, Tannenburg Peters, Fata Morgana. Pfahl, Soldatenleben. Reichert, Richard Wahrlieb. Bernhard Lnnchnttz in Leipzig. 3681 8ret Harts, 8all^ Oorvs. (Tanoknite eä. vol. 2918.) S. Ungleich in Leipzig. 3681 8obm, Xirobsnssssebiebts im Orunäriss. 8. Xnki. Vron, Oer Roaeorvirt v. IVimpksu. — Das Lräntsrrvsibls v. IVimpksn 3. cluii. v. blantsnllsl, II komavo. 3. ^uü. Nichtamtlicher Teil. Schweizerischer Buchhändler-Verein. Von der Züricher Messe 1893. Am 5. d. M. hielt der Schweizerische Buchhändler-Verein seine gut besuchte Hauptversammlung in den schönen Räumen des Grand Hotel Bellevue in Zürich ab. Aus dem Jahresbericht des Präsidenten Herrn Alexander Francke dürften folgende Abschnitte auch für außerschweizerische Kollegen Interesse haben. . . . Die Mitgliederzahl, welche am Schluß der vorletzten Periode sich auf 114 (wovon 5 Nichtmitglieder des Börsenvereins) belief, beträgt heute 118. ... In dem uns aufgedrängten Kamps ums Dasein haben wir uns redlich unserer Haut zu wehren gesucht. Die größte Gefahr schien uns zu drohen durch den internationalen Postvertrag vom 4. Juli 1891, der am 1. Januar 1893 in Kraft getreten ist und den schwei zerischen Postanstalten ermöglicht, die deutschen Zeitschriften bedeutend billiger als bisher zu liefern. Wir Buchhändler sind gewiß die ersten, die jeden Fortschritt im Postwesen freudig begrüßen, aber doch nur so lange, als unsere Existenz nicht dadurch in Frage gestellt wird. Die Preisherabsetzung von einigen Franken fällt für den einzelnen Abon nenten nicht stark ins Gewicht. Wenn dieser sich aber durch dieselbe veranlaßt sieht, sich der Post statt des Buchhändlers zur Besorgung seiner Journale zu bedienen, so bedeutet die Summe dieser Ausfälle einen Gesamlverlust, den viele unserer Kollegen nur schwer würden ertragen können. Wir suchten zunächst Hilfe bei der eidgenössischen Oberpost- direklion in einer Eingabe, die Ihnen in einem Abdruck konfidentiell mitgeteilt worden ist. Dieser Schritt blieb leider erfolglos. Die Be hörde wies uns nach, daß sie durch den internationalen Vertrag, an dessen Aenderung vorläufig nicht gedacht werden kann, gebunden ist. Es blieb uns daher nichts übrig, als uns an die deutschen Verleger zu wenden. Anfänglich verhielten sich dieselben etwas kühl, in der Meinung, es handle sich um eine interne Angelegenheit, in der wir uns selber zu helfen hätten. Nachdem es uns aber gelungen war, durch schriftliche und mündliche Auseinandersetzungen diesen Irrtum zu beseitigen, fanden wir das größte Entgegenkommen. Der Vorstand des Börsenvereins, die Hauptversammlung des Deutschen Verlegervereins, die Delegiertenversammlung der Kreis- und Ortsvereine, — sie alle zeigten sich willig, uns beizustehen, und einstimmig genehmigte die Hauptversammlung des Börsenvereins folgende vom zweiten Vorsitzenden des Deutschen Verlegervereins, Herrn Fr. Thienemann (Gotha), einge- brachte Resolution: -Der Deutsche Verlegerverein ist der Ansicht, daß die Angelegenheit des schweizerischen Postzeitungsvertriebes die Interessen des deutschen Verlagsbuchhandels in gleicher Weise berührt, wie die des schweizerischen Sortimentsbuchhandels und schließt sich deshalb der Bitte des schweizerischen Buchhändlervereins an: Der Vorstand des Börsenvereins der deutschen Buchhändler wolle die Angelegenheit des schweizerischen Postzeitungsvertriebs als eine für den gesamten deutschen Buchhandel wichtige ansehen und die zur Ordnung der Angelegenheit geeigneten Schritte thun.» Der Vorstand des Börsenverelns wird nun die deutschen Verleger einladen, eine Eingabe an die Reichspostverwaltun g zu unterschreiben, in welcher dieselbe ersucht wird, der schweizerischen Post vom 1. Januar 1894 an keinen Rabatt mehr zu gewähren. Läßt sich Herr von Stephan hier auf nicht ein, so bleibt den Verlegern nichts übrig, als zu erklären, daß sie von den nach der Schweiz gehenden Zeitschriften keinen oder höchstens noch 10°/, Rabatt gewähren können. Ein gesetzliches oder sonst unüberwindliches Hindernis steht solchem Vorgehen nicht entgegen. Das deutsche Postgesetz vom Jahre 1871 schreibt nur vor, daß 25°/, auf den Einkaufspreis aufgeschlagen werden sollen. Es steht dem Verleger also frei, Rabatt zu geben oder nicht. Und, was die schweizerische Post be trifft, so weiß ich aus kompetentem Munde, daß dieselbe durchaus kein Verlangen darnach trägt, dem Buchhandel die Besorgung der Zeitschristen abzunehmen. Für sie würde das eine bedeutende Arbeitsvermehrung ohne entsprechenden Gewinn bedeuten, und wir dürfen das Zutrauen hegen, daß man nicht die Hand dazu bieten wird, eine achtungswerte Beruss- klasse, in der immer noch trotz aller Existenzschwierigkeiten ein Fünkchen Idealismus glimmt, zu opfern, so lange das Staatsinteresse es nicht er heischt. Hoffen wir, daß nächstes Jahr von dieser Stelle aus eine glückliche Abwendung der Gefahr konstatiert werden kann! Den deutschen Kollegen aber sagen wir schon heute Dank für ihre Mithilfe und wünschen ihnen guten Erfolg. Sie werden es nicht zu bereuen haben, wenn sie sich an den schweizerischen Sortimentern lebensfähige und willige Mitarbeiter erhalten. Auch durch eine andere Postangelegenheit fühlte der Buchhandel sich berührt. In der gerade jetzt tagenden Session wird den eidgenössischen Räten der Entwurf eines neuen Bundesgesetzes über das Po st regal vor gelegt werden. Derselbe gab uns in dreifacher Hinsicht Veranlassung, Obacht zu geben, daß wir nicht in wichtigen, bisher uns zustehenden Rechten beschränkt würden. Der Artikel 2, handelnd vom Umsang des Postregals, bestimmt: -Der Postanstalt steht unter den in Artikel 4 vorgesehenen Ausnahmen das ausschließliche Recht zu: e. des Transports von Briefen und von Karlen mit schriftlichen Mitteilungen (Postkarten); ä. des Transports von Zeitungen; s. des Transports von verschlossenen Sendungen aller Art, welche das Gewicht von 5 Kilogramm nicht übersteigen.» Wegen Punkt ä war in der französischen Schweiz einige Beunruhi gung entstanden, da die französische Sprache nicht wie die unsere zwischen Zeitungen und Zeitschriften unterscheidet und der Ausdruck -journau-c- die Auffassung zulieb, die Post wolle auch die Besorgung von Zeit schriften als ihr ausschließliches Recht beanspruchen. Diese Befürchtung wurde durch eine vom Herrn Bundesrat Zemp gewährte Unterredung als unbegründet zerstreut. Das Regal soll nur dte Zeitungen im deutschen Sinn umfassen. Das oben citierte alinsa s ließ es als nicht unmöglich erscheinen, daß man uns in Zukunst das Zusammenpacken verschiedener Beischlüsse an eine Adresse verwehren wolle. Wir erlaubten uns daher, in einer Eingabe dem tit. Post- und Eisenbahndepartement die Unentbehrlichkeit der im Buchhandel gebräuchlichen Sammelsendungen auseinanderzusetzen und erhielten die beruhigende Auskunft, daß an dieser Einrichtung nicht gerüttelt werden solle.*) In alinsa v, betr. Transport von Briefen und Karten, hatten wir nichts Bedenkliches erblickt, bis wir darauf aufmerksam gemacht wurden, daß es im bisherigen Gesetz heißt: -der Transport von verschlossenen Briefen.» Dieser Vergleich legte allerdings die Vermutung nahe, daß in Zukunst auch das Versenden von offenen Briefen, wie wir sie allwöchent- *) Vgl. Börsenblatt 1893 Nr. 68. 490'
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