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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.05.1922
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- 1922-05-18
- Erscheinungsdatum
- 18.05.1922
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- Deutsch
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X: 115, 18. Mai 1922. Redaktioneller Teil. I. ». D»ch«»»dkl. Der Vorsitzende läßt zunächst Wer den Antrag des Vorstandes abstimmen, der in K 14 «, Ziffer 3, beider Entwürfe Be triebsbeiträge, die «der Leistungsfähigkeit der Mitglieder angepaßt und demgemäß gestaffelt sind, auch in der Satzung aus drücklich festlegt. Der Antrag des Vorstandes wird von allen anwesenden Mitgliedern einstimmig angenommen. Der Vorsitzende stellt fest, daß sich niemand der Stimme enthalten hat. Er stellt ferner fest, daß hiermit die Satzung bereits im Sinne des Vorstandsantrages insoweit geändert sei, daß gegen das Abstimmungsergebnis keinerlei Widerspruch laut wird und daß damit der Antrag Springer gefallen sei. Der Vorsitzende erklärt nochmals, daß die Satzung sowohl hinsichtlich der Gratislieferung an die Deutsche Bücherei wie hinsichtlich der Einführung gestaffelter außerordentlicher Beiträge im Sinne des Vorstandsantrages mit einer unbestrittenen Zweidrittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder sormgerecht abgeändert ist. Nachdem die Hauptversammlung befragt worden ist, ob weiter zu der Satzungsänderung das Wort gewünscht wird, und diese Frage verneint ist, wird den Referenten das Schlußwort erteilt, die hierauf verzichten. Herr Albert Diederich«Dresden beantragt geheime Abstimmung. Dem Anträge, der die Unterstützung von mehr als 50 Mitgliedern findet, wird stattgegeben. Mitglieder, die sich der Stimme enthalten wollen, werden vom Vorsitzenden gebeten, sowohl die Worte »für den Antrag- als auch die Worte »gegen den Antrag- durchzustreichen, auf jeden Fall also ihre Stimmzettel abzugeben, damit festgestellt werden kann, daß alle Stimmzettel eingesammelt sind. Der Vorsitzende macht darauf aufmerksam, daß derjenige, der »für den Antrag- stimmt, damit das Kurialsystem gulheißt, während derjenige, der »gegen den Antrag- stimmt, hiermit das Kurialsystem ablehnt und immer noch die Möglichkeit hat, für den Entwurf v im zustimmenden oder im ablehnenden Sinn« seine Stimme abzugeben. Die Geheimabstimmung, die nunmehr stattfindet, hat folgendes Ergebnis, welches vom Vorsitzenden verkündet wird: In der Hauptversammlung anwesend sind 514 stimmberechtigte Mitglieder, für den Entwurf ^ ergeben sich 163 Stimmen, gegen den Entwurf rr 344 Stimmen, 7 haben sich der Stimme enthalten. Der Vorsitzende stellt fest, daß hiernach der Entwurf L abgelehnt sei, weil die erforderliche Zweidrittel-Mehrheit nicht erreicht sei. Der Vorsitzende erklärt, daß sich die Zahl der anwesenden Mitglieder nicht verändert habe und daß hinsichtlich des Ent wurfes s von einer geheimen Abstimmung abgesehen werden könne, weil kein gegenteiliger Wunsch geäußert sei. Auch macht er darauf aufmerksam, daß Verlegermitglisder nicht etwa aus einer Politik der Verärgerung heraus den Entwurf S ablehnen sollten, daß sie vielmehr mittels Zustimmung zum Entwurf 8 dazu beitragen möchten, die heute erreichbare Satzungsänderung durchzu führen, zumal über zwei Gegenstände der Satzungsänderung bereits endgültiger Beschluß gefaßt sei. Herr vr. Georg Paete l - Berlin schließt sich diesem Rat an, zugleich auch im Namen des Deutschen Verlegervereins. Es wird hierauf über den Entwurf 8 abgestimmt, der mit folgendem Stimmenverhältnis angenommen wird: Für den Entwurf 8 502 Stimmen, gegen den Entwurf 8 5 Stimmen; 7 haben sich der Stimme enthalten. Der Vorsitzende gibt bekannt, daß die nunmehr beschlossene Satzung erst mit dem Tage der Veröffentlichung des Vor standes in Kraft trete, und daß der Vorstand die Veröffentlichung erst erlassen könne, wenn der Registerrichter die neue Satzung eingetragen habe. Bis zu diesem Zeitpunkt blieben die alten Satzungen in Wirksamkeit. Der Vorsitzende ersucht nunmehr die Hauptversammlung, den Vorstand zu ermächtigen, gegebenenfalls die vom Registerrichter geforderten Änderungen vorzunehmen, soweit sie redaktioneller Art seien. Die Hauptversammlung beschließt einstimmig in zustimmendem Sinne. Punkt 8 der Tagesordnung: Anträge mit Rücksicht aus den Ablaus der Notstand sordnung. Der Vorsitzende erklärt: Der Antrag des Vorstandes befriedige keineswegs die Sortimentermitglieder des Vorstandes selbst, deren Wünsche über das hier niedergelegte Maß hinausgingen. Im Vorstand herrsche aber darüber völlige Übereinstimmung, daß jeden falls diejenigen Punkte, aus die man sich in der Wirtschaftskonferenz geeinigt habe, zum Börsenvereinsbeschluß erhoben werden müßten, da andernfalls die Gefahr bestehe, daß mangels etwaiger Einigung über die sonstigen Anträge oder wegen der etwaigen Ungültigkeit einseitiger Mehrheitsbeschlüsse ein völliges Vakuum entstehe. Er glaube, daß der Vorstand mit der hier vorliegenden Fassung eine Form gefunden habe, die für' jedes Mitglied annehmbar sei, und sei es auch nur als das Minimum des von ihm Geforderten oder als das Maximum des von ihm Zugestandenen. Die Ordnung sei nur ermächtigender Art und beanspruche selbst nicht, wirklich geordnete Zustände in vollem Umfange zu schaffen. Der Vorstand halte jedenfalls die vorliegende Wirt schaftsordnung sür eine Basis, auf der man weiterkommen kann, wofern man sich nicht schon nüt ihr begnügen kann und muß. Der Vorstand habe bei Festlegung der Tagesordnung aus den Anträgen: v, e, n und « dasjenige gesammelt, was nach seiner Ansicht auch die Billigung des Verlages finden könnte. Wenn die auf der Tagesordnung veröffentlichten Anträge b—s noch nicht mit dem Anträge des Vorstandes in eine gewisse Übereinstimmung gebracht seien, so habe dies daran gelegen, daß der Antrag des Vorstandes, der hier an erster Stelle stehe, zeitlich erst nach den anderen Anträgen zustandegekommen sei. Herr Paul N i tschm ann«Berlin berichtet über das Ergebnis der Wirtschaftskonferenz und erörtert die Notwendigkeit, Wirtschafksfragen innerhalb des Börsenvereins zu behandeln. Erführt u. a. aus: Das Sortiment bedürfe für die von ihm benötigten Zuschläge keines genehmigenden Beschlusses des Börsenvcreins. Ein solcher in dem vorliegenden Entwurf enthalte jedenfalls keine wirkliche Regelung. Der Sortimenter-Teuerungszuschlag sei weniger als je entbehrlich. Schwierigkeiten auf juristischem Gebiete bestünden nicht. Er sei der Ansicht, daß, wenn er mit Geheimrat Heinsheimer die Angelegenheit besprochen hätte, dieser zu einem anderen Ergebnis gelangt sein würde. Das Preischaos werde sich gigantisch vermehren, wenn eine Regelung durch den verantwortlichen Verband fehle; Schleudern und erhöhtes Zuschlagswesen würden um sich greifen. Nur auf der Basis einer Wirtschaftsordnung sei der Aufbau halbwegs gleichmäßiger Preise im Buchhandel möglich. Die eigene Preispolitik des Verlags sei unrichtig, er solle nicht auch das Wirtschaftsfundament des Sortiments zerstören. Die bloße Freiwilligkeit im K 1 des Vor-
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