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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.05.1922
- Strukturtyp
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- 1922-05-18
- Erscheinungsdatum
- 18.05.1922
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- Deutsch
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Er empfehle Annahme des Antrages Schöningh, zumal bereits angedeutet sei, daß der Teuerungszuschlag binnen kurzem fallen müsse und es erwünscht wäre, daß bei Wegfall der Wirtschaftsordnung eine feste Ordnung des Börsenvereins, die den taisächlichcn Verhältnissen Rechnung trage, vorhanden fei. Er sei bereit, für Schulbücher eine Ausnahme zuzugestehen. Herr vr. Oskar S t e b e ck - Tübingen erklärt namens des Vorstandes des Verlegervereins, daß dieser den Antrag für satzungswtdrig halte und sich keinesfalls damit einverstanden erklären könne. Auf Anfrage des Vorsitzenden erklärt sich Herr vr. Schöningh damit einverstanden, daß sein Antrag zu K 7 der Ver- kaussordnung folgende Fassung erhält: Werke, die der Verleger mit einem geringeren Rabatt als 35N, bei Schulbüchern mit 30°/» vom Ladenpreis liesert, dürfen mit einem entsprechenden Ausschlag verlaust werden, sofern nicht Sonderverträge mit wissenschaftlichen Verlegern dem entgegenstehen. Der Vorsitzende läßt über diesen Wortlaut abstimmen. Die Abstimmung hat folgendes Ergebnis: Abgegeben sind 420 Stimmzettel, von denen 7 ungültig sind. Durch 413 Stimmzettel werden 1576 vertreten. Für den Antrag sind 272 Stimmzettel mit 1214 Stimmen; gegen den Antrag sind 141 Stimmzettel mit 362 Stimmen abgegeben. Der Vorsitzende stellt fest, daß damit der Antrag Schöningh angenommen ist. Es wird weiter das Abstimmungsergebnis über den Antrag Nitschmann <8 1 und 8 3 bis Schluß) bekanntgegeben. Der Vorsitzende stellt fest, daß 485 Stimmzettel abgegeben sind, von denen 13 ungültig sind. Es verbleiben 472 Stimmzettel mit 1724 Stimmen. Für den Antrag sind 308 Stimmzettel mit 1269 Stimmen; gegenden Antrag sind 164 Stimmzettel mit 455 Stimmen abgegeben. Der Antrag Nitschmann ist daher angenommen. Herr Paul Nitschmann'Berlin bittet nunmehr, über den 8 2 seines Antrages in der abgeändertcn Form, die mit dem 8 4 des Vorstandsantrages identisch ist, abstimmen zu wollen. Er stellt den Mitgliedern frei, den 8 2 anzunehmen oder abzulehnen. Herr vr. Otto Bielefeld- Freiburg erklärt, der Verlag befinde sich in der humoristischen Lage, hier für den Antrag Nitschmann stimmen zu müssen, um sich das Recht der direkten zuschlagsfreien Lieferung zu bewahren. Der Vorsitzende stellt als Ergebnis der Abstimmung über den 8 2 des Nitschmannschen Antrags fest, daß für den Antrag 142 Zettel mit 732 Stimmen, und gegen den Antrag 168 Zettel mit 773 Stimmen abgegeben worden sind. Der Antrag ist daher abgelchnt. Es bedeute, so führt der Vorsitzende aus, für den Vorstand des Börsenvereins ein großes Maß von Pflichterfüllung, nach diesem Abstimmungsergebnis seine Ämter weiter zu führen, denn er erblicke in dem Ergebnis eine unbedingte Motorisierung des Verlags. Der Vorstand werde jedenfalls kaum in der Lage sein, die Beschlüsse gegebenenfalls den Gerichten gegenüber zu verteidigen. Der Vorsitzende bittet, nunmehr dem Vorstand wenigstens insoweit Gefolgschaft zu leisten, als der Eventualantrag des Vorstandes einstimmig angenommen werden möge. Herr vr. Georg Paetel-Berlin erklärt namens des Vorstandes des Verlegervereins, daß dieser die Beschlüsse als rechtswidrig und daher nichtig betrachte. Er zieht zugunsten des Antrags des Vorstandes des Börsenvereins mit dem Amendement Jäh den auf Einführung einer Wirtschaftsordnung gerichteten, von Herrn vr. Bielefeld verlesenen Antrag zurück. Der Antrag des Vorstandes des Börsenvereins wird unter Wegfall des 8 3 mit den Änderungen des Herrn Jäh ein stimmig angenommen. Hierauf erteilt der Vorsitzende Herrn Nitschmann das Wort zur Begründung des in Punkt 8 c der Tagesordnung ent haltenen Antrags. Herr Nitschmann sührt aus, daß sich die beantragte Abänderung in Ziffer 1 der neuen Satzung des Börsen vereins anpasse und in Ziffer 2 Gewohnheitsrecht kodifiziere, das seit 1918 in Übung sei. Der Verweis auf 8 7 in Ziffer 3 da gegen sei aus einer früheren Fassung der Verkaufsordnung irrtümlicherweise stehen geblieben und müsse deshalb gestrichen werden. Der Vorsitzende weist darauf hin, daß es sich hier nicht um die Kodifikation vorübergehenden Rechtes handle, und er deshalb den Antrag im Namen des Vorstandes abzulehnen bitte. Herr vr. Otto Bielefeld-Freiburg erklärt, daß es sich hier tatsächlich um eine Änderung der Satzungen, nämlich des 8 3, Ziffer 3, handle und diese nur im Wege des satzungsmäßigen Verfahrens zulässig sei. Der Vorsitzende erteilt Herrn Nitschmann das Schlußwort, der hierauf verzichtet. Die Abstimmung hat folgendes Ergebnis: Für den Antrag sind 119 Zettel mit 601 Stimmen; gegen den Antrag 184 Zettel mit 539 Stimmen abgegeben worden. Der Antrag ist danach angenommen. Der Vorsitzende betont, daß mit dieser Abstimmung gegen den Willen des Vorstandes der Antrag zur Annahme gelangt sei, demgegenüber müsse sich der Vorstand Vorbehalten, ob er überhaupt in der Lage sei, weiterhin die Vereinsleitung zu behalten. Er werde vorläufig jedenfalls die Vorstandsgeschäfte weiter führen. So große Bedeutung der Hauptversammlung zukomme, weil sie dem Börsenverein eine neue Satzung gegeben habe, so tief bedauerlich sei das heute angewandte Verfahren, eine Wirtschaftsordnung im Wege der Majorisierung durchzusetzen, die ihm undurchführbar erscheine, weil sie einen Teil des Buchhandels schwer kränke und vergewaltige. Zu Punkt 9 »Neuwahlen- gibt der Vorsitzende den Bericht des Wahlausschusses bekannt. Es wurden gewählt: In den V o r st a n d: als Zweiter Schriftführer Herr Otto Paetsch-Königsberg, a<s Erster Schatzmeister Herr Hans Volckmar-Leipzig. 72N
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