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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.05.1922
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1922-05-18
- Erscheinungsdatum
- 18.05.1922
- Sprache
- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1922
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d) Beschränkung der Miigliedschaflsrechte für später erworbene oder geleitete Betriebe: KA 4K; 21 d Z. 3. Verlust der Mttgliedschasi bet Veränderung des bisherigen Betriebes oder Eintritt in einen neuen vom Vorsiand ntch! gebilligten Betrieb: KZ 7 Z. 6; 2Id Z 3; 32a. e) Zulassung der Frauen zu den Hauptversammlungen und Ehrenämtern: 8 4» Z. 2 u. 3. ä) Belastung der Mitgliedschaft auch ohne Zugehörigkeit zu einem Kretsverein: ZK 7 Z. 4 Abs. 2; 21b Z. 4; 32 a; 45 Z. 1 Abs. 4. e) Etnsüyrung außerordentlicher gestaffelter Beiträge: tz 14s Z. 3. Hierzu Antrag des Herrn vr. Krih (Springer-Berlin: Die Hauptversammlung wolle beschließen: .Der Schluß atz in Z 14„ Zister 3 fällt fort». k) Einsührung und Abänderung von Ordnungen: A >4» Z. 7. g> Redefreiheit der Vorstandsmitglieder außerhalb der Reihenfolge der Rednerliste: K 15. Termrn für die Einreichung von Anträgen zur Hauptversammlung: A 16v. Termin für die Einreichung von Slimmvertretungs-Vollmachten: A l7ci. Wiederholung der Abstimmung bet Anzweiflung der RichUgkett: Z 17b. d) Überwachung der Kasten« und Buchsührung durch geeignete Beaujtragte: H 27». j) Änderung der Zusammensetzung und der Ausgaben des VereinsausschusseS: 29 Z. 1; 32 svgl. oben unter 4). Ir) Einsetzung des VerlagSausschusies als ordentlicher Ausschuß unter Einziehung des Börsendlattausschustes: K 29 Z. 4; 35. l) Die Ausschüsse 88 29—39: Wahl der Mitglieder der in ß 29 Z. 4—9 genannten ordentlichen und der außerordentlichen Ausschüsse gemeinsam mit dem Wahlausschuß: 88 21 b Z. 7; 30k; 33 Z 5; 41 k. Wahl von Ersatzmilgliedern des Vorstandes und der ordentlichen Ausschüsse: 88 20c; 2l b Z 8; 30c; 33 Z. 5. Wahl des Ausschusses sür Urheber- und Verlagsrecht mit bestimmter Amlsdauer: 88 31 K; 44. Kein Zwang zur Berichterstattung über die Arbeiten der außerordentlichen Ausschüsse: ß 41o. Vorschrift über die Abstimmungen bei Beschlüssen des Vorstandes und der Ausschüsse: 8 43. w) Erhöhung der Summe, über die der Vorstand verfugen kann: 8 34. n) Streichung des bisherigen 5. Abschnittes .Vom Avrechnungsgeschäst im Buchhändlerhaus". o) Verfügungsdeschränkungen bei Vereinsvermögen: 8 48. p) Verfahren bei Satzungsänderung: 8 52. g> Termin für das Inkrafttreten der Satzung: K 54. r) Übergangsbestimmung sür etwaige Zuwahl von Vorstands- und Ausschußmitglicdern: Z 58. V) Abstimmung en bloc über Entwurf L und, salls dieser Entwurf nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit findet, über Entwurf 8. 8. Anträge mit Rücksicht auf den Ablauf der Notstandsordnung: s) Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung wolle beschließen: An Stelle der außer Kraft tretenden Notstandsordnung tritt zunächst bis Kantate 1923 die nachstehende Wirtschaftsordnung: 8 l. Auf alle Verkäufe von Gegenständen des Buchhandels ;VerkaufSordnung K 4 Ziff. 1) an das Publikum darf während der Zeit mangelnder Anpassung der Bllcherpreise an die Kauftrast der Mark und an die Steigerung der Geschäftsunkosten ein angemessener Teueiungszuschlag zum Ladenpreis des Verlegers erhoben werden, soweit dem nicht besondere Vereinbarungen zwischen Verlegern und Sortimentern zur Herbeiführung des zuschlagslosen Ver kaufs entgegenstehen. 8 2. Für die Bemessung des Teuerungszufchlags find örtliche Sortimenter-Zusammenschlüsse oder Arbeitsgemeinschaften von Verlegern und Sortimentern zuständig, die für eine möglichst einheitliche Durchführung und Bekanntgabe im Börsenblatt zu sorgen haben. 8 3- Werden die Teuerungszuschläge durch eine Arbeitsgemeinschaft von Verlegern und Sortimentern mit der Maß gabe vereinbart, daß ihre Jnnehaliung vom Einzelhandel gefordert wird, so sind die der Arbeitsgemeinschaft an geschlossenen Verleger gehalten, A3 Zister4 der Satzungen sinngemäß auch aus diese Teuerungszuschlage anzuwenden. 8 4. Der Verleger ist bei unmittelbarer Lieferung an das Publikum verpflichtet, im Falle der Nichierhcdung der orts üblichen oder veieinbarten Zuschläge sAH 1,3) Verpackung;, und Poriokoslen in Anrechnung zu bringen. b) Antrap I der Herren Paul Nüschmann-Berlin, Albert Oiederich-Dresdeu, Otto Paetsch-Königs- berg i. Pr., I. H. Eckardt-Heidelberg, Ernst Schmersahl-Berlm: Die Hauptversammlung des Börsenvereins Kantate 1922 wolle an Stelle der ablaufenden Notstandsordnung nachfolgende Wirtschaftsordnung des Börsenvereins beschließen: 8 l- Auf alle Verkäufe von Gegenständen des Buchhandels <Verkaufsordnung Z 4 Zister l> an das Publikum ist während der Zeit mangelnder Anpassung der Bücherpreise an die Kaufkraft der Mark und an die Steigerung der Geschäftsunkosten ein TeucrungSzuschlag zum Ladenpreise des VerleMS (Verkaufsordnung 8 7) zu erheben, der für das ganze Gebiet des deutschen Buchhandels verbindlich ist.
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