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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.12.1892
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1892-12-22
- Erscheinungsdatum
- 22.12.1892
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- Deutsch
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X? 297, 22. Dezember 1892. 7895 'Verlag d. „»orivärt»", Berliner Bolksblatt, iu Berlin. ^ D.'assnllt'ö, F., Neben n. Schriflen. Neue Gesammt-Ausg Hrsg, im Aufträge d Vorstundes der sozialdemokrat. Partei Deutschlands v. E. Bernstein. 32. Hst 8". >2>/^ Bog.) bar * 20 Schwei,. »erlagt-Drnckerei i» Basel. Kanngießer, O-, Geschichte d. Krieges von 1866. Nebst e Vorbericht: „Die deutsche Frage iu den 1850er Jahren". 2. (Schluß-) Bd. gr. 8'. (IX, 344 S) * 5. -; geb. bar * 6. 50 Bos, Sortiment (<». Haessel) in Leipzig. "lmurleu d. >>l,)'si>!a>i-olien Osotrül-Odssrvutorivws, brsg. V. ll. Wild. (Ilussiscb u. doutseb.) lakrx. 1891. 2 Tblo. Iwp.-4'. * 25. 60 XXII, 13: XXI, >7 XXII, 82: VII, 34 u. VI, 17 8.) — 2. Llslsorvlo^iseliv 86l,o„i». (M, II. OXIX, 98t n. 165 8.) Ernst Wiest, BerlagSbuchl,., in Leipzig. fBogt, I. G., c Welt- u Lebensanschauung s. das Volk ui. bcsond. Berücksicht, der wirtschaftlichen u. gesellschaftlichen Fragen. 33. u. 34. Lsg. gr. 8". (S. 517-548.) bar a * 10 Berzrichnis kiinstig erscheinender Bücher, welche in dieser Nummer zum erstenmale angekündigt sind. OScar Soblentz in Berlin. Xilgsmsios wodiomiselis 6eutraI-2situuA. 62. dubrg. Llouatsaebrikt 1. Okronbeiiknuäs. 27. dakrg. Mriedr. Jrrgang in Brünn. Genealogisches Taschenbuch des Uradels. 2. Band. — do. der adeligen Häuser. 18. Jahrgang 1893. 7«u3 7S0l 7V0I Juli»« Springer in Berlin. I.ecisrsr, das östsrr. öeiKsvdadeureekt. Diesel, Tdeoris und Lonstrnktion eines rntiunsllsn Wüimewotors. Löbn«, das Oesetr über die Lleinbabneo n. Drivatansedlnssbabnen. »erlag »es „RelchS-Mevicinal-Anzeigers" B. Konegen in Leipzig. Reiobs-LIsdieival-^llrsiKsr 1893. 18. dslirg. Leopold Botz in Hamburg. Asitsodrilt, tue anor^an. Okernis. Kd. 3. Obewisebes Osntralblatt 1893 64. datirg. Llonatsbelts 1. prskt Dermatologie. Kd. 16 ^eitsekritt k. Leblllgesandboitspüsuo 1893. — l. ks^cboiogie u. kb^siologis der Sinnesorgane. Land V. 7 «03 7 «03 Nichtamtlicher Teil. Aus dem Reichstage. Der Reichstag nahm am 15. Dezember die am 3. d. M. abgebrochene Beratung der Novelle zum Strafgesetzbuch (die so genannte lox Heinze) wieder auf. Unseren Bericht aus Nr 285 d. Bl. ergänzend, tragen wir heute nach, was in diesem zweiten Abschnitt der ersten Lesung von den Rednern über die be absichtigte Verschärfung des 8 184 Reichsstrafgesetzbuchs (Ver breitung unzüchtiger Schriften) vorgebracht worden ist: Abg. vr. Horwitz (dfr.): Sehr bedenklich sind die allgemeinen Bestimmungen über die Unsittlichkeit. Da würden sich, wenn wir die Definitionen der verschiedenen Gerichtshöfe zusammenstellen, die wunderlichsten Resultate ergeben. Das ist doch eine sehr schlimme Terminologie Der einzelne Richter ist doch ein Produkt seiner selbst, und der Richter, der privatim Kunstgeschichte treibt, wird ganz anders urteilen als der, der abgesehen von seiner amtlichen Thätigkeit nur in beschränktem Maße mit den übrigen geistigen Dingen sich beschäftigt. Wir würden uns lächerlich machen, wollten wir die Grenzen der Anständigkeit landespolizeilich seststellen. Es ist doch zweifellos, daß leider die Konsumenten für die unanständige und ekelhaste Litteratur sich in den vornehmen Salons finden. Das läßt sich nicht ändern. Ein jeder möge solche Lektüre von seiner Familie sernhalten. Aber wir können doch nicht eine Reichsbehörde einsetzcn, die eine in usum Dolxliiui bearbeitete Litteratur her- ausgiebt. Wir können doch nicht nachträglich die Litteratur von vor einigen Jahrhunderten mit Strafmandaten belegen, und können doch nicht Litteraturströmungen aus der Welt schaffen, indem wir gegen sie nach Hunderten von Jahren zu Felde ziehen. Geheimer Oberjustizrat Lucas: Im 8 184 wird eine Aenderung des bestehenden Rechts in doppelter Hin sicht vorgeschlagen. Zunächst sollen gewisse Handlungen unter Strafe gestellt werden, die jetzt als bloße vorbereitende Handlungen an gesehen werden, also straffrei bleiben. Das ist das Bestellen, das im Besitz haben zum Zweck der Verbreitung u. s. w. Ich glaube, über diesen Punkt wird in der Kommission sehr leicht eine Einigung zu erzielen sein; denn einerseits werden wir Ihnen das Bedürfnis als zweifelsohne vorhanden Nachweisen und auch gewichtige Argumente dafür geltend machen können, daß die Be stimmungen, wie sie formuliert sind, über dieses Bedürfnis nicht hinausgehen und nicht den legitimen Gewerbebetrieb bedrohen. Anderseits aber ist die vorgeschlagene Formulierung keineswegs sakrosankt. Gelingt es in der Kommission, Besseres zu schaffen, so würden die Regierungen gern entgegenkommen. Viel lebhafter angegriffen ist die zweite wesentliche Aende rung, die 8 184 beabsichtigt und die darin besteht, daß die öffentliche Ausstellung von Abbildungen u. s. w. schon daun bestraft werden kann, wenn diese Dinge, ohne geradezu im juristischen Sinne unzüchtig zu sei», dennoch das Scham- und Sittlichkeitsgefühl in gröblicher Weise verletzen und dadurch Aergernis erregen können. Daß hier eine Veranlassung zur Aenderung der Gesetzgebung wirklich vorliegt, davon können Sie sich alle Tage durch einen Spaziergang in den Straßen Berlins überzeugen. Sie werden da in manchen Stadtgegenden vor einzelnen Schaufenstern kleine Menschenansammlungen sehen, größtenteils bestehend aus halbwüchsigen Personen, größere» Schülern, Lehrlingen, einige Schulmädchen sind auch darunter. Wenn Sie näher treten, um festzustellen, worauf die Neugier dieser Personen eigentlich gerichtet ist, so werden Sie regelmäßig finden, daß es die Auslagen eines Buch- oder Bilderhändlers sind, von denen der Laienverstand ohne weiteres sagt: diese Auslagen, meist Bilder, sind einfach ganz unsittlich und schamlos. Nun werden Sie mir zweierlei zugeben: 1) daß das Aus stellen solcher Bilder an unseren Straßen nicht nötig ist; es geschieht nicht zur Befriedigung des künstlerischen Interesses; davon ist überhaupt nicht die Rede. Diese Bilder dienen nur als Lockvögel; sie sollen Reklame machen, das Publikum soll sich ansammeln, in den Laden treten und dann kaufen. Ferner werden Sie mir zugeben, daß es im höchsten Grade unerwünscht ist, wenn unserer Heranwachsenden Jugend täglich auf allen Wegen und Stegen derlei Dinge vor Augen geführt werden. Daraus können sich sehr bedenkliche Folgen ergeben. In einer kleinen Stadt wäre das gar nicht möglich. Da würden diese Auslagen einfach von dem Sturm der Entrüstung des anständigen Publi kums hinweggefegt. Das anständige Publikum schreitet da eher ein. als die Polizei überhaupt davon Kenntnis hat. Warum soll es in der Hauptstadt anders sein? Wollte man der Hauptstadt ein solches Privilegium vindizieren, so wäre das nicht ein Privi legium kavorabile, sondern ein Privilegium oäiosum. Nun sind an die Aenderung unserer Gesetzgebung in dieser Vorlage von einigen Rednern die schärfsten Befürchtungen ge knüpft worden. Es wurde gesagt: wenn dieser Rechtszustand geschaffen wird, dann wird man künftig die Statuen, die aus öffentlichen Plätzen stehen, beseitigen müssen; ferner wurde be merkt, daß möglicherweise ein Bildhauer, der in seinem Schau- 1063*
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