Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.01.1867
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- 1867-01-02
- Erscheinungsdatum
- 02.01.1867
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sondern dnrch Vermittelung von Commissionären zugehen lassen, beruht aus der dadurch ermöglichten bedeutenden Porto-Ersparnis sür die Empfänger, und hat also lediglich im Interesse der Sorti menter ihre Begründung. Dasselbe Interesse zeichnet aber auch dieser Einrichtung gewisse natürliche Grenzen vor, und cs ist gewiß ein berechtigtes Verlangen, daß die Verleger das Interesse ihrer Ge schäftsfreunde im Sortiment soweit berücksichtigen mögen, um un aufgefordert in allen solchen Fällen directe Zusendung eintreten zu lassen, wo dieselbe durch die natürlichen Verhältnisse geboten erscheint. Die nächste Veranlassung zu diesen Bemerkungen bietet uns eine ! mehrfach wiederholte Anzeige des Hrn. F. A. Brockhaus in Leipzig in d. Bl. Hr. Blockhaus kündigt an, daß er auf die neue Ausgabe seines Conversationsl«rikons„masicnhafteBcstcllnngcn"erhaltenhabe, und erklärt zugleich, daß er entgegen dem Verlangen der Sortimen ter directe Zusendungen nicht machen werde. Nehmen wir nun als Beispiel an, eine Berliner Handlung verlangt 300 EremplarcHest l. nebst den entsprechenden Vcrtriebsmitteln — und dieser Fall dürste Angesichts der „massenhaften Bestellungen" nicht selten sein —, so ergibt dies einen Ballen von mindestens 100 Psd. Gewicht. Anstatt denselben auf dem natürlichen Wege, d. h. direct per Eisenbahn zu erpediren, übergibt Hr. Brockhaus den Ballen einem Commisfionär, dieser läßt ihn durch die Eisenbahn bei sich abholcn und berechnet seinem Eommittenten für eine so einfache Manipulation I Thtr. — Istz Thlr. Emballage-Gebühren. Zur Vertheidigung dieses Versah- ^ rens wird zwar angeführt, es geschehe nur, um Niemande» zu be vorzugen; wir sind dagegen der Meinung, daß in solchen Fällen der entgegengesetzte Ausweg, nämlich alle größeren Packele direct zu versenden, weitaus vorzuziehen ist, und können Hrn. Brockhaus den Vorwurf nicht ersparen, seinen Geschäftsfreunden eine völlig über flüssige, nutzlose und leicht zu vermeidende Ausgabe zu verursachen. Ein ganz ähnlicher Fall liegt uns aus jüngster Zeit vor. Die Hrn. Lipperhcide L Co. in Berlin geben eine Zcitungsbeilage über ihre Zeitschrift „die Modcnwelt" aus und erklären auf der Begleit- saclur, directe Zusendungen nicht machen zu können. Infolge dessen ! erhielt z. V. ein in Lirecter Eisenbahnverbindung mit Leipzig stehen der Sortimenter 12,000 Eremplarc — 250 Psd. schwer — durch Vermittelung seines Commissionärs, und mußte diesem 2 Thlr. 27HH Ngr. Emballage-Gebühren bezahlen. Derartige Fälle sind nicht gerade selten, und wir wollen daher hier nur noch um des Gegensatzes willen das Verfahren zweier hochge achteten Verlagsfirmen hervorhcbe». Die Hrn. Wiegandt cd Hempel in Berlin versenden ihren landwirthschaftlichen Kalender durchgängig direct; Hr. Aug. Hirschwald in Berlin dagegen ist zu seinem Be-! dauern außer Stande, seinen Medicinalkalender direct zu versenden. Welche von beiden Handlungen sich größern Dank seitens der Sor timenter erwirbt, dürfte sehr leicht zu entscheiden sein. Wir wollen für heute die Frage nicht erörtern, ob der Verleger überhaupt berechtigt ist, der bestimmten Vorschrift seines Bestellers absichtlich zuwider zu handeln, und ob er diesem nicht zum Ersatz des zugefügte» Schadens verpflichtet ist. Aber bei der stetig wachsenden Ausdehnung der Verkehrsmittel und der fortschreitenden Herab setzung der Frachtsätze werden Fälle, in denen directe Zusendung sür die Empfänger vortheilhaft und erwünscht ist, immer häufiger und damit der Wunsch immer lebhafter werden, daß die Herren Verleger in der vorliegenden Frage endlich eine Praxis adoptiren mögen, welche durch die Natur der Dinge und das Interesse der Sortimenter so klar vorgezeichnet ist. Unscrs Erachtens sollten, soweit die Eisen bahnverbindungen reichen, alle Pallete von mindestens 50 Psd. ! Gewicht ausschließlich direct versendet werden. Streifzüge durch den Buchhandel. I. Im December 1865 machten wir im Börsenblatt bekannt, daß wir durchaus keine Disponenden gestatten könnten und beim Abschluß auf dennoch gestellte keine Rücksicht nehmen würden; eine gleiche Bemerkung stand aus der Remittendensactur, die allen Handlungen ohne Ausnahme, mit denen wir im Jahre 1865 in Rechnung gestan den, zuging, aber nicht von allen benutzt wurde. Trotz unserer Anzeige, daß wir Disponenden nicht gestatten würden, wurden sie häufig gestellt, z. B. auch von der Oehmigke L Riemschneider'schcn Buchhandlung (Rud. Petrenz) in Neu-Ruppin. Unterm 21. April v. I. zeigten wir derselben an, daß wir diese gestrichen und später nicht mehr zurücknehmen würden. Die Dis ponenden wurden nicht zurückgesandt und die Firma am 1. Novem ber mit jämmtlichen, die ihr Conto nicht ausgeglichen hatten, von der Ausliefcrungsliste gestrichen. In Folge dessen wurde derselben ein Vcrlangzettcl über 1 Fink, Hausschatz mit der Bemerkung: „Gef. erst Saldorest" zurückgesandt. Die Antwort lautet: „Wenn Sie uns Ihren »Hausschatz» nicht liefern wollen, lassen Sie's bleiben; Ihre von uns disponirtc »Chronik» erhalten Sie demnächst zurück." Wie kann sich der Verleger gegen eine so gewaltsame Verfügung über sein Eigenthum schützen? Die sehr häufig kleinen Beträge er möglichen ein gerichtliches Verfahren nicht und somit bleibt wohl nur übrig, solche Vorkommnisse in »nscrm Sprechsaal, dem Börsen- blatte, zu veröffentlichen. Dergleichen Vergewaltigungen werden aber erst anfhörcn, wenn die Verleger nicht mehr mit dem Sortiments buchhandel in unmittelbaremVerkchr stehen, sondern nur an eine An zahl von Agenten oder Commissionären in den verschiedenen Theilen Deutschlands liefern, die den Verkehr mit dem Sortimentsbuchhandel ihres Kreises sür eigene Rechnung besorgen. Durch eine solche kaufmännische Organisation des Buchhandels würde sowohl den Ver legern, in deren Händen sie allein liegt, als auch den Sortimentern außerordentlich viel Arbeit und Zeit erspart werden; die Verleger würden sich außerdem gegen Maßregelungen von den Sortimentern und auch mehr oder minder gegen Verluste sichern, die Sortimenter aber wären dadurch vorzüglich gegen das moderne Antiquariat, den Krebsschaden des Buchhandels, geschützt. Ein gewiß nicht niedrig anzuschlagender Vortheil. H. Haendckc. Aus dem Verkehr mit Frankreich. Laut Mittheilung eines Geschäftsfreundes in SIraßburg ist die autorisirte Uebersctzung des neuesten Paul de Kock'schen Ro mans „Kleine Bäche —große Flüsse" beim Uebergang über die fran zösische Grenze confiscirt worden, „weil der Bücherinspector einen Beweis verlangt, daß es wirklich eine autorisirte Ueber- setzung ist". Nachdem aus dem Titel des betreffenden Werkes groß und breit gedruckt steht: „Autorisirte Ausgabe", fragt es sich: welche Doku mente müssen jedem einzelnen Eremplare von Ucbersetzungen bei Passirung der französischen Grenze bcigesügt werden, wenn die In-, spectionsbeamten die Glaubwürdigkeit des deutschen Buchhandels in so plumper Weise anzweifeln? Diese Frage erscheint uns nicht unwichtig, um so mehr als die literarischen Verträge zwischen Frankreich und Deutschland dem deutschen Buchhandel beinahe keinen Vortheil gewähren — und ihm auf solche Weise auch noch die einzige Chance, der Import von Ueber- setzungen nach Frankreich, entzogen wird. Wir haben unser» Geschäftsfreund gebeten, dem betreffenden Beamten nochmals Vorstellungen über das Pedantische seincs-Begeh- rens zu machen, und werden uns, falls dies nichts hilft, direct an das französische Handelsministerium wenden. Wien, 22. December 1866. A. Hartleben's Verlag.
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