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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.09.1871
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1871-09-04
- Erscheinungsdatum
- 04.09.1871
- Sprache
- Deutsch
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2720 Nichtamtlicher Theil. 203, 4. September. seinen gewöhnlichen Geschäftsspesen schon schwer genug zu tragen hat, solche Extraspesen bei der Remission mit nachnimmt und die Firma bittet, für die Zukunft erst die Einwilligung der betreffenden Handlungen, denen sie unter solchen Bedingungen Neuigkeiten übersendet, einzuholen. Rüge. — Es kann dem Buchhandel nur angenehm sein, wenn man Fälle von Rücksichtslosigkeiten veröffentlicht, wie folgen der ist: Hr. H. Kolck in Troppau bestellt bei mir am 1. April a. c. direct p. Eilgut und Nachnahme Fortsetzungen meiner Lieferungs- Werke. Ich sende wie bestellt und mit Nachnahme von 15 Thlr. ab. Auf Meldung der Troppaucr Eilgut-Expedition, daß nicht einge löst werde, forderte ich Hrn. Kolck 4 bis 5 Mal (das letzte Mal Mitte Juli), erst sehr höflich, dann entschiedener zur Einlösung auf. Alle Briefe blieben ohne Antwort und mußte ich mich endlich dazu bequemen, am 1. August das betreffende Collo zurückzuverlangen. Ich erhielt es heute unter Zuschlag von 5Thlr. 23Ngr. Spesen. Nicht allein, daß mir dieser Schaden erwuchs; unter der Zeit hatte auch Hr. Kolck über Leipzig gegen baar Sachen verlangt, die ich im Glau ben, daß obige Bahnsendung cingelöst sei, expedirte. Auch hier mußte ich, nachdem die Packete ca. 2 Monate in Leipzig gelagert hatten und mehrmals präsentirt und Anfragezettel ergangen waren, zurücknehmen, wie Hr. Jünger, mein Commissionär bestätigen kann. — Natürlich erhält jetzt Hr. Kolck nichts mehr von mir, doch dadurch wird der Schaden nicht gehoben, indem ich nickst allein die unsinnigen Spesen nicht wieder erhalte, sondern auch meine Abonnenten ein büße. — Meine Herren Kollegen bitte ich von der ungerechtfertigten Handlungsweise des Hrn. Kolck Act zu nehmen und verkommenden Falles darauf zu fußen. Ich erachte cs als Pflicht jedes Geschäfts mannes, derartige gemeinschädliche Vorkommnisse zur Nachachtung zu veröffentlichen. Dresden, 25. August 1871. C. G. Lohse, Verlagsbuchh. Entgegnung. Wenn es dem Buchhandel angenehm ist, Rücksichtslosig keiten von Sortimentern zu erfahren, zu welchen ich mich gerade nicht zähle, so ist es demselben auch angenehm, wenn ihm die Hand lungsweise der Verleger vorgcführt wird. Hr. C. G. Lohse hat mich im vorigen Jahre durch Zugeständnisse aller Art bewogen, mich für seinen Verlag besonders zu interessieren. Ich glaubte diesen Ver sprechungen und habe eine starke Continuation erzielt. Als er mich aber am Bändel glaubte, zeigte er mir auch seine rauhe Seite, d. h. er wurde so grob, wie cs nur der Hochmuth zuwege bringen kann. Daß ineine Baarpackete in Leipzig nicht gleich cingelöst wurden, lag Wohl mehr an der großen Krankheit meines Hrn. Kommissionärs als an mir; als Hr. C. G. Lohse aber so bodenlos ungezogen wurde, entschloß ich mich, gänzlich ohne Hrn. Lohse zu leben und löste na türlich nicht ein. Seine billigen Sachen finden in so vielem Andern einen Ersatz und ich habe gefunden, daß sich auch ohne Hrn. Lohse leben läßt. Was die Einbuße seiner Abonnenten betrifft, so ist Hr. Lohse im Jrrthum, indem ich mix durch das Sitzenlassen derselben ebenso wie Hrn. Lohse geschadet hätte; ich habe mir die Fortsetzungen durch einen Dritten verschafft; von neuen Abonnenten ist aber nicht mehr die Rede, da ich nur für solche Verleger arbeite, welche „moros" gelernt haben. Hr. C. G. Lohse möge sich jedoch die Lehre aus seiner Handlungsweise merken: „Wie man in den Wald hinein ruft, so hallt es wieder". Troppau, 29. August 1871. H. Kolck. Aus Barmen. Auf einen noch eigenthümlicheren Höhepunkt wie in Görlitz kommt jetzt der hiesige Buchhandel zu stehen. Die Bücherbesorgungsanstalt zu herabgesetzten Baarpreisen von Ferd- Reinhardt, noch manchem Verleger von früher durch seinen Aus gleich mit 2 och im Gedächtniß, offerirt nämlich Alles, selbst schon vor dem Erscheinen, mit 16?^ bis25°ch Rabatt (z. B. „Diesseit und Jenseit des Meeres, Ladenpr. geh. 1 Thlr. 24 Sgr.: eleg. geb. zu nur 1 Thlr. 22^ Sgr.), so daß den übrigen Handlungen ein Versenden von Prospecten und Novitäten erspart wird, denn es würde doch überflüssig sein, Bücher Leuten zur Ansicht zu senden, die solches Wohl dankbar annehmen und ansehen, dann aber sich behufs wohlfeileren Einkaufs an die genannte Anstalt wenden. Offene Frage. — Soll man sich noch für den „Kalender des Preußischen Volks-Vereins 1872" verwenden?! Aus einem mir vorliegenden Prospect, welchen Hr. O. Goedsche in Berlin einem Gendarme in hiesiger Gegend zugesandt hat, offerirt er den Kalender broschirt zu 10 Sgr. und in Pappband zu 12^ Sgr., und dabei unterläßt derselbe nicht ausdrücklich zu melden: daß der Kalender im Buchhandel 1 2s4 Sgr., resp. 15 Sgr. kostet. — Was sollen wir Sortimenter da thun?! M. F. Für die Universitätsbibliothek in Straßburg hat Hr. Or. G- Parthey, Mitglied der Akademie der Wissenschaften zu Berlin und einstiger Eigenthümcr der dortigen NicolaischenBuch- handlung, ein ansehnliches Geschenk bestimmt, das mit den von der Berliner Akademie überwiesenen Schenkungen zugleich nach Straß burg gelangt. Es enthält Nicolai's Allgemeine und Neue Allge meine Deutsche Bibliothek und Nicolai's Reise durch Deutschland, zusammen 279 Bände. (Strßb. Ztg.) Aus Stockholm, 19. Aug. berichtet der Hamburgische Korre spondent: „Der dritte schwedische Journalistentag wurde gestern eröffnet. Den ersten Vcrhandlungsgegenstand bildete die Gründung eines Pensions- und Untexstützungsvereins für Journa listen; die Versammlung erklärtenach längerer Debatte die Errichtung eines solchen Vereins für wünschenswcrth und beauftragte ein zu diesem Zwecke niedergesetztes Counts, eine Aufforderung zum Bei tritte zu erlassen. Ferner sprach die Versammlung den Wunsch aus, daß in Schweden derselbe gesetzliche Schuh gegen Nachdruck und Uebersetzung gewährt werde, welcher in Dänemark und Norwegen unter Voraussetzung der Reciprocität bereits bestehe." Vers Probe aus einem in Versen herausgegebenen oester- rcichischen Strafgesetzbuche: „Besondere Bestimmungen über die Zurechnung bei Verbrechen durch Druckschriften. Ward ein Verbrechen durch Druckschrift begangen, Hat, vom Verleger angefangen, Verfasser, Buchhändler, Redacteur, Herausgeber, Drucker, Translatcur, Ueberhaupt wer nur daran gerochen, Ein und dasselbe Verbrechen verbrochen." tVeuei' /ÜT' 8sr- nn8A0Aobsri von Ist. d. Nstrllcddt. dallrA, 1871. Heckt 8. Inlla.lt: 2ur Xsulle.Al-ündunA dsr 8trassllurAor Lillliotllsll. (Lolllnss.) — Ists b'ürstl. Osttin^sn - IVallsrstsin'sollon Xunst- nnck vcks8öN8ollkicktIjollsn8arllinlliuASn in ista^'llinASn null k?rsilltzrr ckiöllslllolr. — Vsrssiollniss sinsr Libliotllslr im kränlrisollsn Rsiolls aus dem IX. dallrllnndsrt. — Ois Idttsratur des Ovutsell - I'ranrösisollsn Xrie.Aks 1870. — Istttsratur und Lliseollsn.
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