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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.01.1883
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1883-01-04
- Erscheinungsdatum
- 04.01.1883
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18830104
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-188301045
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Erscheint außer Sonntags täglich. — Bis früh g Uhr ein. gehende Anzeigen kommen in der Regel u.wenn irgend möglich in der nächsten Nr. zur Aufnahme. Börsenblatt Beiträge für das Ngrsenblatt sind an die Redact! an — Anzeigen aber an die i > heditio« desselben zu senden. für den Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige.' Eigenthnm d-S BörsenvereinS der Deutschen Buchhändler. .V:r. Leipzig, Donnerstag den 4. Januar. 1883. Amtlicher Theil. Ri Bekanntmachung. Wir veröffentlichen nachstehend sub die Eingabe, welche wir, veranlaßt durch mehrfache dringende Gesuche einzelner Vereinsmitglieder und ganzer Vereine, in Sachen des Reichs-Kursbuches au Se. Excellenz den Staatssecretär l)r. Stephan richteten, sowie sub 8. das Antwortschreiben, welches seitens des Kaiserlichen Reichspostamtes Abth. I. und III. darauf erfolgte. Stuttgart, Breslau und Leipzig, im December 1882. Der Vorstand des Lörsenvereins der Deutschen Äuchhändter. Adolf Kröner. Emil Morgenstern. Herm. Haessel. An Se. Excellenz Herrn Staatsseeretär v>. Stephan in Berlin. Hochgebietender Herr Staatssecretär! Hochgeborener Herr! In der Zuversicht, daß Ew. Excellenz auch scheinbar unter geordneten Vorgängen innerhalb Ihres Ressorts in gleicher Weise wie den umfassendsten Aufgaben Ihres hohen Amtes Ihre so be deutungsvolle persönliche Fürsorge widmen, beehrt sich der Unter zeichnete Vorstand Ew. Excellenz Nachstehendes ehrerbietigst vor zutragen. Das im Kursbureau des Reichs-Postamtes bearbeitete und im Verlage von Julius Springer in Berlin erscheinende Kurs buch ist bisher vorzugsweise durch Vermittlung des Buchhandels verbreitet worden; daneben ist dasselbe zwar von jeher auch bei den postalischen Geschäftsstellen zu haben gewesen, doch war der dadurch bewirkte Verkauf wohl immer nur ein beschränkter und hat deshalb unseres Wissens niemals von irgend welcher Seite zu Einwendungen Veranlassung gegeben. Seit dem Monat Mai dieses Jahres hat nun die Postverwaltung ihre unmittelbare Be theiligung an dem Vertriebe des Kursbuches bedeutend erweitert, indem sie an das Publicum durch die Briefträger in großem Maßstabe gedruckte Zettel vertheilen läßt, den Hinweis enthaltend, daß die Orts-Postanstalten Bestellungen auf das Kursbuch an nehmen. Wie glaubhaft versichert wird, hat sich das Verfahren hierbei in der Praxis so gestaltet, daß die Briefträger unmittelbar Bestellungen annehmen und ebenso unmittelbar die Exemplare gegen Bezahlung des Betrages den Bestellern kostenfrei ins Haus liefern, für welche Leistung dieselben von der Verlags handlung eine pro Exemplar bemessene Provision empfangen. Wie die Verlagshandlung in einem gedruckten Rundschreiben ausgesprochen, hat sich der Absatz des Kursbuches infolge dieser Maßregel bedeutend gehoben, in manchen Städten geradezu ver doppelt, und dieser Erfolg wird begreiflich, wenn man bedenkt, daß viele Personen aus einer nahe liegenden persönlichen Rücksicht Fünfzigster Jahrgang. auf den häufig bei ihnen verkehrenden Briefträger demselben gern eine Bestellung überwiesen haben mögen. In buchhändlerischen Kreisen dagegen hat jene Maßregel eine weit verbreitete und tief gehende Beunruhigung hervorgerufen, welche weit über die Bedeutung des einzelnen Falles binausge- steigert wird durch nahe liegende Befürchtungen, die daran für die Zukunft des Buchhandels überhaupt geknüpft werden und durch manche, amtlich nicht widerlegte Kundgebungen der Presse von Zeit zu Zeit neue Nahrung finden. Ew. Excellenz bitten wir als berufene Vertreter buchhänd lerischer Interessen um Erlaubniß, Ihre hochgeneigte Aufmerksam keit auf diejenigen Momente hinlenken zu dürfen, welche in dieser Beziehung geltend gemacht werden: Während einerseits in dem Reichs-Kursbuche zahlreiche für das Publicum wichtige Nachrichten über den Dienstbetrieb der Postanstalten fehlen, enthält dasselbe andererseits ungefähr zu neun Zehntel seines gesammten Umfanges Nachweisungen aus Gebieten, welche gar nicht zum Ressort des Reichs-Postamtes gehören. Hier nach glauben wir ohne Widerspruch behaupten zu dürfen, daß das Reichs-Kursbuch keineswegs ein für den Verkehr des Publicums mit den Postanstalten nothwendiges postalisches Hilfsmittel ist. Dasselbe ist vielmehr nach unserer Auffassung trotz seines amtlichen Ursprunges ein verschiedenen Interessen dienendes literarisches Unternehmen, welches gleich anderen gleichartigen Privat-Unter- nehmungeu den buchhändlerischen Markt betritt und mit diesen uni die Gunst des Publicums wirbt. Wenn nun die Reichsbehörden diese Werbung dadurch unterstützen, daß sie den mächtigen ihnen zur Verfügung stehenden Apparat und die Privilegien, mit denen sie im öffentlichen Interesse ausgestattet sind, einseitig in den Dienst eines bevorzugten Verlegers stellen, so glauben wir uns wohl berechtigt, freimüthig aussprechen zu dürfen, daß nach unserer Ansicht das dargestellte Verfahren einen staatlichen Eingriff in den freien Gewerbebetrieb bedeutet, für welchen bei der großen Zahl bestehender Buchhandlungen eine höhere staatliche Nothwendigkeit uns in keiner Weise erkennbar ist. Dieser Eingriff wird bei der dargestellten Praxis nur sehr wenig dadurch gemildert, daß auf den 6
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