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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.07.1871
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1871-07-03
- Erscheinungsdatum
- 03.07.1871
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- Deutsch
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Nichtamtlicher Theil Die buchhändlerischen Reformvorschläge. Noch vor einigen Wochen folgten in diesen Spalten Vorschläge amd Bemerkungen zu Reformen ans dem Gebiete des Buchhandels schnell und zahlreich einer hinter dem andern; jetzt nachdem die Ostermesse vorüber ist, scheint dieses rege Treiben, ohne irgend wel chen Erfolg erzielt zu haben, gänzlich erlahmt zu sein, — und viel leicht nicht zum Schaden der Beteiligten selbst. Denn dafür, daß durch die angedcnteten Mittel doch nicht allseitig Besserung erwartet wird, spricht schon das augenblickliche Schweigen. Einzelnes Gute, wie z. B. die Vereinfachung der Buchführung durch Schließung der zu geringen Conti von Seiten der Verleger, ist allerdings dankbarst anznerkcnncn und mag von den Betreffenden Wohl schon jetzt in der Praxis verwendet werden; andere Vorschlägedagcgen, wie besonders der, den dircctcn Verkehr zwischen Verleger und Sortimenter durch Einschiebung eines Commissionärs als vermittelndes Zwischenglied zwischen Fabrikant (Verleger) und Detailhändlcr (Sortimenter) auf- znheben, beruht entschieden auf einem Verkennen des wahren We sens des Buchhandels und seiner Productioncn. Der Verleger ist eben kein Fabrikant einer Waare, welche er vielleicht gar ans Jahre hinaus im ganzen Umfange seiner Production in der Weise der französischen Industrie an einen Großhändler verkaufen könnte, uni sich sodann bei gänzlich gesichertem Absätze und Gewinn der ruhigen Vervollkommnung seiner Producte hinzugeben. Gerade wer wie Schreiber dieses von andern Geschäftsverhältnisscn an den Buchhan del herantritt, sieht den Unterschied deutlicher und ist mehr geneigt, die so ungemein künstlich und doch so einfach geregelte Gliederung des Buchhandels namentlich in der Ordnung des Verhältnisses zwi schen Verleger und Sortimenter zu bewundern. Der Verleger ist nicht nur der mechanische Hersteller eines Werkes, sondern oft hat er auch die Idee oder wenigstens die Veranlassung zur Abfassung ge geben, immer muß und kann er auch selbst am besten für den Ver trieb desselben sorgen. Hierbei hat er allerdings ans dicMitwirkung der Sortimenter zu zählen; doch auch deren Thätigkeit für den einen oder andern Artikel kann am besten der bemessen, welcher eine Reihe ähnlicher Werke in gleicher Weise hcrgestellt und vertrieben hat, nicht aber ein Großhändler, welchem zufällig heute dieser, morgen jener Artikel unter die Hände kommt. Trotz dieser so oft besprochenen und auch meist anerkannten ausgezeichneten Organisation des Buchhandels sind nicht nur jetzt, sondern schon mehrmals früher gar mannigfache Bedenken und Vor schläge zu Aenderungen laut geworden. Als Grund hat man dieses Mal hauptsächlich die immer mehr und mehr sich steigernde Ar beitslast geltend gemacht; gewiß nicht mit Unrecht. Denn seit Einführung der Gcwcrbefreiheit wächst die Zahl der neuen Firmen besonders im Sortimcntshandel so sehr, daß der dirccte Verkehr mit allen unmöglich wird. Doch ehe man darangcht, die altbewährten Prinzipien aufzngcbcn und ganz neue an ihre Stelle zu setzen, müssen wir doch sehen, ob sich nicht mit Beibehaltung und Weiler- bildung der alten sicherere Besserungen erzielen lassen, als durch Einführung noch nicht erprobter neuer Usancen. So erwünscht und uöthig auch hierbei ein gleichmäßiges Vorgehen der Gesammtheit ist, so kann doch der Einzelne schon manches thun, und wir glauben daher nichtsUnnützcs zu unternehmen,wenn wir hier diePnnktc aufzählcn, in denen uns eine Vereinfachung des Geschäftsganges möglich scheint. Daß wir hierher vor allem auch den schon oben erwähnten Vorschlag rechnen:nichtlohncndekleinereContizn schließen, wieder holen wir hier nochmals. Eine fast ebenso große Erleichterung für die Buchführung würde für manche Verleger die gänzliche Aufhebung der Ue Ver träge sein. Dieselben sind in dem jetzigen Abrechnungstcrmine,. welcher die Zahlung für das in einem Kalenderjahre fest Genom mene erst vier Monate nach Schluß jedes Jahres verlangt, durch aus unbegründet, und cs ist sogar schon im vorigen Jahrhundert vielfach dagegen remonstrirt worden. Abgesehen von der erhöhten Arbeitslast der Buchung und Abrechnung hat dieser Mißbrauch noch die gefährliche Seite, daß er die Betheiligten über ihre eigenen und über fremde Creditverhältnisse leicht täuscht. — Eng hiermit zusam men hängt der Mißbrauch, Saldoreste in falschen Disponenten zu verstecken. Beide Bräuche, welche in gleicher Weise Verleger und Sortimenter schädigen, scheinen in allernenester Zeit wieder stärker als vor Einführung der Gewerbefreiheit in Hebung gekommen zu sein. Daß der Verleger, welchem auf diese Weise stz bis Va seiner Gelder am Fälligkeitstermine vorenthalten werden, Schaden leidet, liegt auf der Hand; doch handelt der Sortimenter ebensowenig in seinem wahren Interesse, wenn er diese Mißbräuche aufrecht zu erhalten sucht. Denn durch dieselben wird die Concurrenz, über deren fortwährende Zunahme fast von allen Seiten Klage geführt wird, ungemein erleichtert und unterstützt. Wer diese beiden Fac- toren, Ucberträge und Disponcnden, gehörig auszubeutcn weiß — und von der geschickten Berechnung, mit welcher das geschieht, könnten wir Beispiele anführcn —, findet in denselben die besten Mittel, mit möglichst geringem eigenen Capital ein Geschäft weiter fortzusetzen. Daß es Geschäfte gibt, wie das des Hrn. C. in Nr. 111 d. Bl., welche für 800 — 900 fl. und mehr monatlich baar beziehen, erkennen wir gern und frendigst an; doch möchten wir auch auf die Gegensätze aufmerksam machen, welche wir zum Theil gar nicht für existenzfähig und berechtigt halten. Der Sortimenter wird uns hier einwerfen, daß er selbst für einen Theil seines Umsatzes längere Zahlungsfristen braucht, weil er selbst längern Credit geben muß. Das letztere dürfen wir jedoch in kei ner Weise als begründet anerkennen; theils wird wirklich dem Publi cum kein so sehr langer Credit gegeben, theils muß der Einzelne und auch die Gesammtheit der Sortimenter darauf dringen, daß über mäßig langes Hinziehen der Zahlungen von Seiten des Publicums nicht gestattet wird. Denn bei sorgfältiger und gewissenhafter Ver rechnung wird sich leicht Herausstellen, daß ein Gewinn bei ungefähr- zweijähriger Crcditbewilligung gar nicht gemacht wird; daß sich aber wirklich Käufer durch solche Concessionen anlocken lassen, und daß die Concurrenz solche Zugeständnisse nöthig mache, halten wir nicht für richtig. Schlechte Bczahler sind doch meistens nur geringe Bücher-- käufer, und wenn man die hier am leichtesten verkommenden Ver-- luste mit in Betracht zieht, ist dabei kaum etwas zu verdienen. Al lerdings wäre zur Abschaffung dieses Mißbrauches ein einiges Ver gehn der Sortimenter höchst erwünscht, doch kann auch der Einzelne für sich schon manches Gute durchsetzen. Daß aber dadurch allen Be- theiligtcn viel Arbeitslast, Aerger und Zeitverlust erspart wird, liegt aus der Hand. Zu den evidenter» mißbräuchlichen Einrichtungen des jetzigen Buchhandels rechnen wir auch das Meßagio von vier alten Pfen nigen auf einen Thalcr; dasselbe ist allerdings ans der Ostcrmesse von 1810 als zu Recht bestehend anerkannt, aber wohl mit Unrecht; denn da keine Zahlung in Convcntionsgeld geleistet wird noch wer den kann, hat ja auch das Agio, welches diese Münze beanspruchen würde, bei dem allgemein nur als Zahlungsmittel angesehenen preußisch Courant keinen Sinn mehr. Eine Abschaffung desselben läßt sich allerdings nur durch einen allgemeinen Beschluß herbeiführen. Die hier berührten Punkte beanspruchen nicht allen Berufsgc- nosscn etwas besonders Neues zu sagen; sie sollen nur dazu dienen^ die Aufmerksamkeit Aller darauf hinzulcnkcn, daß sich in dem altbe-
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