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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.06.1871
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1871-06-28
- Erscheinungsdatum
- 28.06.1871
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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SvkollLe in IivipLiA sei„>-r( llebre der ker8peetive in kurrer, leiokt sssslieiiei llar8tellun^. 4»k die einkacbste Ketl(ode rnrüelexesäkrl Mn drcliitekteii, bsnbsnd- vverleer, Kaler und Illleltanlen von ü. llerger. 4. 4ull. (12 8. loxt u. 4 liiliogr. Iskeln in I^ol.) 4. 6el>. 22^ kl-k Ltein vorm. 6. Mlrick i» Lerlio. Operations - liebersiobt der deutseben Armeen im beldru^e xexen branlireieli. Kack den liefen lliilvrialien ^eiieieknet, mit Aenaner dn^abe den Ilsuptgusriiere, 8!lmw11ieltkr Hlärsoke (len Armeen, ^rmee-4l»tbeilunxen und 4rmee-6orp8, 8vvvie den 8oi>Iaebt- und llekeobtskelder, naeb dnßabe d«8 8ta»t8ani!oixer8 und anderen ruverlüssißten Ouellen bearli. durolt ü. linden, lopograpb im grossen Ueneralslabv. Ilsssstab 1:1000,000. lilim^n. ». larbch Uödruolel non b'ranr Werner. gu. lluz.-b'ol. (6n. 52 u. 70 Lent.) Oebrveben 20 Mittel in vresäen. Linruu der deut8olien Iruppen in I'aris AM 1. Ilärr 1871. bitboxr. barbendruole und eolor. Ulii lloldrand auk sollvvarrem 6nunde. gu. b'ol. (lüld^r. 29 u. 40 llent.) 7YH iV-k 8cklaobt bei Orleans; liampl rvvincben preussiseben Oardebusaren, säcbsisoben Dianen und Ilbasseurs d'rlkriciue. liklio^n. b'arben- drnoli u. eolon. Uit Ooldrand auk sobvvarrsm Orunde. xr. qu. b'ol. (liildbr. 33 u. 48 Lent.) 7^ ö>-( lörpo L, 2enninA8 in klnueir. llladonna di 8an 8i8io, uaob ilalael. In litboxr. b'arbendruole naoll einen Leiolinung: von Ilettiss. 4. (Ilildgr. mil breiter Ornament- öondüno 19 u. 15ytz Oent.) 5 VerlLK „l-e^kLm-^osekstknI" in 6ru2. IVilbelm v. legettboll', I(. le. oesterreioltiscber Vioe-^dmiral. brust- Iiil,!. lili>o^ru>>>iie okn« Hintergrund. kl. Dol. 10 ; ekln. I'apier (17 u. 21 Oent.) 20 ^LAver in lSerlin. Osdenkblatt un unsere geksllensn Helden 1870—71 rum besten der Hinterbliebenen. (Drisdensengel öden den Oräbern den tlslallenen, in lineilen reieber8pitrbogen Ornamentirungwitkalmen, Illumen u. lextevorten gesolimüok!, in barbendruek; äusserlieb umgeben von 4robiteoturreiobnungen uul longrund.) Kem. v. 1. v. öud- denbrooku. in litbogr. Darben- u. tlolddruok v. W. losillol. Do!. (Ilildgr. 37 u. 27 Oent.) In llmsolilag 2 ^ lk. O. ^eiUvI in I-eiprdA. Denlimule ilulieniseksn dlulenei von Venssll den dnlilie Izi8 rum 16. Islinliundenl. Von l. leörsten. 32—35. ll^ (lull,. 8 I!I. nuek leje8ole, uls: die tiiönunx und die VerliünditzunA Uuni», 6nub- leAuo^, irsn8liAuns1ion, 8l. .lolisune8 eie. ^esl. v. II. VVulde, li. v. Oonreniiueli u. nel)8l lexls. 25—40.) ?ol. In 1Im8oIiIsA u 20 Nichtamtlicher Theil Grundzüge eines Reichsgesetzes über die Presse.*) Wie schon gemeldet, geht der Bundesrath mit großem Eifer an die Vorbereitung des Entwurfs eines Rcichsgesetzes über die Presse, welcher dem Reichstage schon in der bevorstehenden Herbstsession vorgelegt werden soll, also zur Erledigung der in dieser Richtung von mehreren Seiten gestellten und vom Reichstage iu seiner eben geschlossenen Sitzung angenommenen Anträge. Man lege dabei, heißt es, viel Gewicht auf Vorschläge und Gutachten in dieser Materie, welche von sachverständigen Kreisen ausgehen möchten, und sei sogar angeblich geneigt, den Entwurf unter Zuziehung von Sach verständigen auszuarbcitcn. Nur au Len Sachverständigen selbst, welche zugleich zum aller größten Theilc die bei einer Bessergestaltung der Preßgesetzgebung im ganzen Reiche zumeist Beteiligten sind, an den Schriftstellern, Zeitungsredacteuren, Verlags- und Sortimentsbuchhändlcrn, Buch druckern re. würde es also liegen, wenn ihre Wünsche und Vorschläge unbeachtet blieben, nämlich wofern sie versäumten, solche rechtzeitig geltend zu machen. Wir fürchten dies nicht. Im Gcgentheile, wir wissen, daß bereits mehrseitig daran gearbeitet wird, einesteils die Interessen der Presse, anderntheils namentlich auch jene mannigfachen prak tischen Erfahrungen, die nur der recht kennt, welcher lange Zeit und tagtäglich mit der Presse und der Preßgesetzgebung zu thun ge habt hat, beider Neugestaltung dieser letzter» zum Gehör zu bringen. Der Verein „Presse" in Berlin hat, wie man uns eben schrieb, einen förmlichen Preßgesetzentwurf durch einige seiner Mitglieder (worunter auch juristische Sachkundige) auf Grund von Berathungen des Vereins darüber ausarbeiten lassen. Dieser Eifer wird gewiß Nachahmung finden. Die Schriftstellervercine zu Leipzig, Dresden und wo sonst dergleichen bestehen, werden so wenig dahinten bleiben, als die Buchhändler und Buchdrucker, welche ja den Vortheil haben, als geschlossene und öffentlich anerkannte Korporationen auftreten zu können. Für einen sehr umfänglichen und gewichtigen Theil der Presse endlich, die periodische Presse,'hat schon längst der Deutsche Journa listentag die Sache in die Hand genommen. Nachdem derselbe in fast *) Aus der Deutsch. Mg. Zeitung. jeder seiner bisherigen allgemeinen Versammlungen (1864 zu Eisenach, 1865 zu Leipzig, 1867 zu Berlin) die Grundsätze einer rationellen Preßgesetzgebung discutirt, die discutirten öffentlich pro- clamirt und damit augenfällig auf manche Verbesserung der Preß- gesetzgebung in einzelnen deutschen Staaten einen günstigen Einfluß geübt hat, mußte er natürlich es für seine Pflicht erachten, bei der nunmehr zu «erhoffenden Reichsgesetzgebung über die Presse eben falls seine Stimme, als die eines Organs der deutschen Publicistik, vernehmen zu lassen. So hat denn der Ausschuß des Deutschen Jour nalistentags in seiner Sitzung zu Berlin am 6. Mai d. I. beschlossen, auf die Tagesordnung der nächsten Generalversammlung desselben als ersten und Hauptgegcnstand die Berathung „über die Grundlagen eines deutschen Reichspreßgesetzcs" zu stellen. Das Referat darüber ward dem Redacteur der Deutschen Allgemeinen ZeituNg, Professor Biedermann, übertragen. Das betreffende Referat ist im Drucke ziemlich vollendet und wird noch vor der Versammlung zu Breslau an alle Mitglieder des Journalistentags versandt werden, damit diese sich in Ruhe für die Versammlung vorberciten können. Inzwischen erscheint es nicht un nützlich, schon jetzt wenigstens die Hauptpunkte desselben auf diesem Wege zu veröffentlichen, damit auch den außerhalb des Journalistcn- tags stehenden, gleichwohl ebenfalls bei der Preßgesetzgebung bctheilig- teu oder iu sonstiger Hinsicht sachkundigen Kreisen alsbald ein Anstoß zu einer näheren Prüfung der Frage gegeben werde. Natürlich ist das Referat znr Zeit eine bloße Privatarbeit, da dessen Inhalt nicht einmal im Ausschüsse vorher erörtert werden konnte. Das Referat gedenkt zuerst der neuesten, schon in wesentlich freierm Geiste gegen früher abgcfaßten Preßgesctzc von Baden, Wei mar, Königreich Sachsen, und bezeichnet als einen diesen allen ge meinsamen Fortschritt, daß man sich darin mehr als bisher von dem Präventiv- oder Polizeisysteme entferne und dem Repressiv- oder Justizsystcme wenigstens nähere, freilich ohne dasselbe noch conse- guent zur Grundlage der ganzen Preßgesetzgebung zu machen. Dann fährt das Referat fort: In die Verfassung des Deutschen Reichs ist die Bestimmung ausge nommen worden, daß die Reichsgesetzgcbung auch über die zwei wichtigen, im Norddeutschen Bunde noch der LandeSgesetzgcbnng vorbehaltenen Mate rien: Presse und VcrcinSwesen, zu versügcn haben soll. Sicherlich ist die > Meinung dabei nicht die gewesen, dah etwa das Rfich gleich dem alten 278*
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