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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.09.1866
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1866-09-12
- Erscheinungsdatum
- 12.09.1866
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- Deutsch
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HO, 12. September. Nichtamtlicher Theil. 1841 Die 8t. ^lsrlcusllircke nebst voßenpalast in Veneäitz. Xsck <jer xer. von ?rof. L. Lns len, litb. von 6 u s t. I'öubert. > voppel-lon^ruelc. ljv. k'ol. I l'on^ruölc. ß»-. k'ol. 15 p>-°-°pe -°» II. Kram,»». 4. ». g». 4. - öl. Nichtamtli Nachlaßgesuche. Der Artikel über diesen Gegenstand in Nr. 103 d. Bl. ver- thcidigt den Standpunkt des Verfassers ausgezeichnet, nur ist dieser Standpunkt ein falscher, und mir dem Wegziehen der nicht naturgemäßen Grundlage seines Standpunktes fallen beide, Standpunki und Vertheidigung, zusammen. Ich will es versuchen, diese Behauptung zu rechtfertigen, indem ich hoffe, daß geschicktere Federn sich dieses Gegenstandes bemächtigen und den Ursprung dieser und vieler ähnlicher im Buchhandel auftauchenden Streitfragen, nämlich den Gegensatz zwischen Verleger und Sortimenter, möglichst streng bloßlegen und dadurch die widerstrebenden Ansichten und Anforderungen zu der möglichen Grenze der Aussöhnung bringen, einer Aus söhnung, wo beide Thcile zu ihrem Vortheil arbeiten, ohne stets durch Verrückung ihrerStandpunkte Streitigkeiten hervorzurufen. Der Verleger begegnet im Verkehr mir der Mehrzahl der Sortimenter sonderbaren Anschauungen. In den Augen des Sortimenters ist der Verleger stets der Reiche, er selbst der Armer der Verleger ist Derjenige, der hergeben muß, der verlie ren kann, der den Credit ins Unendliche hinein verlängern sollte. Der Verleger soll einen Ladenpreis und einen Nettopreis für seine Bücher machen, und der erste und unumstößlich wichtigste Grundsatz des deutschen buchhändlerischen Verkehrs ist der, daß der Verleger gehalten ist, jedem Sortimenter den gleichen Netto preis anzusehen; keinem höher, bei Leibe nicht, aber jedem ein zelnen — insgeheim womöglich immer noch niedriger, als jedem andern. Dies wünscht der Sortimenter, dies kann man alle Tage auf Verlangzetteln lesen, sei nun der niedrigere Preis in Gestalt von Freiexemplaren oder in Exrrarabatr, oder in Fran colieferung, oder in Stellung des BaarpreiseS in Rechnung ic. verlangt. Wie weit sich die Verrückung der Standpunkte steigern kann, hat wohl am besten der in feiner Haltlosigkeit zusammen- gestürztc Sorlimentcrveecin gezeigt; am naivsten aber waren in neuerer Zeit die Erklärungen, bei Äriegszeiten und schlechten Geschäften nur noch in Rechnung zu beziehen, und eine Prager Firma gelangte in Nr. 70 d. Bl. glücklich an den Punkt, wo sic ihr Verlangen damit begründen konnte, daß eS so allseitigc Zustimmung gefunden habe. Mit Ausnahme von ein oder zwei Verlegern doch wohl nur von Seiten der Sortimenter, und da könnte ich ihr einen Vorschlag machen, der noch weil grö ßere Zustimmung finden würde. Ich rathe derselben, von neuem einen Sortimenterverein zu begründen und folgende Ueberein- kunfl zur Annahme zu bringen; Erster und einziger Artikel. Die Verleger haben ihre Vcrlagsartikel den Sortimentern unentgeltlich zu liefern. Einstimmige Annahme ist im voraus gesichert. Doch Scherz bei Seite. ch er Theil. Das Grundübel liegt darin, daß die meisten Sortimenter sich gewöhnt haben, ihr Geschäft in althergebrachter, den jetzigen Verhältnissen nicht mehr entsprechender Weise zu betreiben, und wenn es ihnen schlecht gehl, den Schaden auf den Verleger zu rückzuwerfen, von ihm die Mittel zu verlangen, um mehr zu ver dienen und der Concurrenz zu begegnen, stall daß sie nach dem Grunde des Uebels bei sich selbst forschen und seine Heilung durch rationelle Geschäftsbelreibung herbeiführen sollten. Jener Artikel in Nr. 103 d. Bl. offenbart diesen falschen Standpunkt auf das eclatanteste. Es wird darin gesagt, daß es keine Geschäftsbräuche gebe, worin die Eoncurrenz eine solche Höhe erreicht habe, wie im Sortiment (was noch zu bestreiten wäre); daß diese Concurrenz die Sortimenter nölhige, ihren Kunden langen Credit zu gewähren, und daß dieses lange Credi- tiren, namentlich in Papiergeldländcrn, sehr vcrhängnißvoll wer den könne. Es geht die offenherzige Erklärung vorher, daß, wenn ungünstige Umstände das Geschäft zahlungsunfähig machen, die ses sich nicht etwa bankerott erklärt, sondern einfach die Zahlung seiner Schulden bis zu einem günstigeren Zeitpunkte hinaus schiebt und inzwischen seinen Bedarf ruhig aus zweiter Hand bezieht. Hieran schließt sich zum Schluß die Belehrung, daß auch Kaufleuke oft sehr bedeutende Beträge stunden, wenn der Schuld ner dadurch große Coursverluste vermeiden kann. Gegen diese Schlußbemerkung erwidere ich zuerst, daß solche Fälle im kaufmännischen Verkehr nicht mit buchhändlerischen zu vergleichen sind. Der Fabrikant verkauft größere Posten auf ge wisses Ziel, in der Regel auf drei Monate; er verkauft zu gewis sen Zeilen auf gewisse Zeiten, und neue Bestellung knüpft sich erst an Bezahlung der alten. Wenn seine Forderung, unter ge wöhnlichen Verhältnissen, nicht prompt bezahlt wird, so wird er sich wohl vorsehen, weitere Maaren zu liefern, und wenn er seine Forderung stundet, so stundet er sie nur da, wo er Sicherheit in Händen hat und wo er von der Solvenz feines Schuldners über zeugt ist, und wird auch schwerlich ohne Sicherheit neue Lieferung machen. Etwas Anderes ist es mit dem Verleger. Er liefert, nament- licb russischen Handlungen gegenüber, bereits während fünf bis sechs Monaten in neue Rechnung, wo er über die Zahlung der alten Rechnung nicht die geringste Sicherheit hat, und bei Ueberlrägen noch vier Monate länger. Er besitzt weder einen acceplirten Wechsel, wie meistens der Kaufmann, über seine Forderung, noch kann er sehr häufig auch nur die Höhe seiner Forderung vor vier bis fünf Monaten neuer Rechnung feststellen und zu einer gerichtlich klagbaren machen. Hier eine weitere Stundung der Schuld verlangen, heißt den Credit mißbrauchen, und hier diese Stundung zu gewähren, heißt leichtsinnigen und verderblichen Credit gewähren. An diesem Platze muß ich auch der Sünden des altherge-
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