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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.04.1888
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1888-04-30
- Erscheinungsdatum
- 30.04.1888
- Sprache
- Deutsch
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98, 30. April 1668 Nichtamtlicher Teil. 8151 Verzeichnis künftig erscheinender Bücher, welche in dieser Nnnnner ;nm ersten Male angckündigt sind. Cli. Claesen S? (sic. in Berlin. 22773 Werner (Grosse in Berlin 22770 Mayer S< Müller in Berlin. 2276S Zander, Wilhelm, farbige Skizzen zur Kornblume und Veilchen, oder „Unser Orinaxonns N)Mo„aei epixrammata Decoralion innerer Räume. I. Serie. Wilhelm" und „Unser Fritz". ! sä. Ll. Lubsnsobn. Nichtamtlicher Teil. Vorläufiger kurzer Bericht über die Verhandlungen der werden müßten, aber es seien alle diese Bestrebungen im Sande Außerordentlichen Hauptversammlung des Börscnvercins verlaufen, weil man immer zu viel ans einmal gewollt habe. Man habe vielfach hervorragende Juristen befragt, aber immer nur Sonnabend den 28 April, nachmittags 3 Uhr im großen Saale der alten Buchhändlerbörse. (Ohne Gewähr der Redner.) Der erste Vorsteher Herr Ad Kröner eröffnet die ungemein zahlreich besuchte Versammlung und ernennt die Herren Hirsch und Francke zu Stimmzählern. Der einzige Punkt der Tagesordnung ist der Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung genehmigt die den Mitgliedern des Börsenvereins mittelst Rundschreibens vom 18. Januar d. I. vorgelegte und im Börsenblatt Nr. 20 veröffentlichte Grundord nung für den buchhändlerischen Geschäftsverkehr, deren Bestim mungenmangels besonderer Vereinbarungen von Firma zu Firma sür den geschäftlichen Verkehr der Mitglieder des Börsenvereins maßgebend sind, und beauftragt den Vorstand, im Jahre 1890 eine erneute Prüfung und etwaige Ergänzung derselben zu ver anlassen. Zu dieser Grundordnung sind seitens des antragstellenden Vorstandes noch folgende Abänderungsvorschläge gemacht worden: 1. anstatt .-Grundordnung« ist zu setzen »Verkehrsordnung«. 2. 8 8 ist folgende Fassung zu geben: Leipzig ist der Mittelpunkt des deutsche» Buchhandels dadurch, daß jeder deutsche Buchhändler in Leipzig einen ständigen Kommissionär hat. Unter Buchhändlermesse versteht man die Woche nach dem Sonntag Kantate, an welchen, die satzuugs- gcniäße jährliche ordentliche Hauptversammlung des Börsen vereins der Deutschen Buchhändler in Leipzig staltfindet. 3. Z 27 ist folgende Fassung zu geben: Die Haftbarkeit des Sortimenters sür die ihm ans Verlangen (Einzelbestcllung oder laut Bezeichnung im Buchhändler-Adreß buch) expedierten Bücher beginnt mit deren Übergabe an seinen Kommissionär und endet sür Remittenden mit deren Übergabe an den Kommissionär des Verlegers. Bei direkten Sendungen beginnt die Haftbarkeit des Adressaten im Moment der Ab- sendung, falls er direkte Expedition bestimmt hat. Für die aus dem Kommissionsplatz abhanden gekommenen Rechnungs-Pakete (Beischlüsse) ist der Kommissionär haftbar, wenn nachweislich der Verlust durch ihn entstanden ist. Ist das Verschulden des Kom missionärs nicht sestzustellen (insbesondere wegen der herkömmlichen Abgabe ohne Quittung oder Avis, so haben der Sortimenter (als Absender oder Empsänger) und die beteiligten Kommissionäre dem betreffenden Verleger die Hälfte des Fakturabetrages der abhanden gekommenen Pakete zu gleichen Teilen zu ersetzen. Außerdem soll der Vorstand beaustragt werden, redaktionelle Ände rungen vorzunchmen und eine erstmalige erneute Prüfung und etwaige Ergänzung der »Verkehrsordnung« spätestens im Jahre >890 durch den Vereinsausschuß zu veranlassen. Der zweite Vorsteher Herr Parey (Berlin), Mitglied des Ausschusses für die Vorberatung und Feststellung des Entwurfes der Grundordnung, übernimmt im Aufträge des Vorstandes das Referat. Beim Feste gelegentlich der Grundsteinlegung des Deut schen Buchhändlerhauses habe sich ein Senatspräsident des Reichs gerichtes dahin ausgesprochen, es sei ein gutes Zeichen für den Buchhandel, daß nur in seltenen Fällen die Hilfe des Richters in seinen Angelegenheiten beansprucht werde. Er halte das im Gegen teil für ein schlechtes Zeichen; denn es scheine ihm den Beweis zu scharfsinnige Gutachten erlangt, niemals materielle Unterlagen für l den praktischen Geschäftsbedarf. Referent erinnert an die Bestrebungen Enslins des Vaters und später des Sohnes, welche zuerst den Gedanken ersaßt hatten, nur die bestehenden, nicht strittigen Normen des Verkehrs zu sammeln, und geht sodann auf die Entstehung des gegenwärtigen Entwurfes über. Derselbe sei mit Ausschließung jeder theoretischen Hinzufügung rein praktisch basiert. Ein buchhändlerisches Geschäfts jahr sei durchgenomincn, jeder einzelne Standpunkt erwogen, das Gefundene sodann nach Ergänzung aller Lücken knapp zusammen gestellt. Bei dieser Arbeit habe sich jedem Teilnehmer die große Logik der buchhändlerischen Organisation aufgedrängt und in ihm die Überzeugung befestigt, die Ausstellung einer vom Standpunkte des rein praktischen Bedürfnisses ausgearbeiteien Verkehrsordnung müsse möglich sein Der Redner begründet ausführlich die beantragten Abände rungsvorschläge, um nach weiterer Beleuchtung des Verhältnisses der Berkehrsordnung zum Handelsgesetzbuch, zur Rechtswissenschaft und zum Richter zu betonen, daß hiermit kein drakonisches Gesetz geschaffen werden solle, daß vielmehr jedem Verleger sreistehe, sich seine Vorbehalte durch einfache Erklärung aus der Faktur zu machen. Es habe zunächst nur der Buchhandel im eigentlichen Sinne be rücksichtigt werden können, Kolportage, ausländisches Sortiment und anderes seien ausdrücklich ausgenommen und das Antiquariat sei nur soweit kodifiziert, als es Sortimentsgeschäfte betreibe. Redner hebt hervor, wie wichtig der Bestand einer Verkehrs ordnung für die Stärkung des korporativen Geistes im deutschen Buchhandel sei, und schließt mit der Bitte um Annahme der Vorlage. (Lebhafter Beifall.) Vorsitzender Herr A. Kröner verliest einen eingegangenen Antrag der Herren Konegen, Grunow, Staackmann, vr. Ed. Brock haus, Twietmeyer, Harrasiowitz, l)r. Kirchhofs, Rich. Schulze: Die außerordentliche Hauptversammlung beschließt: die vom Vorstande des Börsenvereins vorgelegte Gruiidordnung als eine Vor lage anzunehme», welche sämtlichen Ortsvereinen mit der Aufforde rung zuzustellen ist, sich über dieselbe gutachtlich zu äußern unk diese Äußerungen mit etwaigen Ergänzungs- und Verbesserungs-Vorschlägen bis spätestens Ende Dezember d. I. dem Börjenvereins-Vorstande einzusende», welcher daraus den Vereinsausschuß oder eine uä boo von ihm zu erwählende Kommission zu bcaustragen hat, aus Grund dieser Gutachten de» jetzigen Entwurf entsprechend zu ändern oder neu zu gestalte» und der nächsten Hauptversammlung (Kantate 1889) zur Beschlußfassung vorzulegen. Ein zweiter Antrag ist eingegangen von den Herren Voigt länder, Hartmann, Strauß, Jacobi und 1l Genossen: Die Verkehrsordnung nach den Kommissionsbeschlüsien zusätzlich der Abänderungsvorschläge des Vorstandes sn bloo anzunehmen. Der Vorsitzende stellt die Anträge zur Diskussion, welche durch Abstimmung mit großer Majorität zunächst abgelehnt werden. liefern sür den thatsächlich vorhandenen Mangel an Rechtsnormen im Buchhandel, für eine gewisse Rechtsunsicherheit, welche die Buchhändler in den meisten Fällen nötige, ihre Streitigkeiten außerhalb des Rechtsweges zu schlichten. Es seien wiederholt Ver suche gemacht worden, eine feste Regel aufzustellen, unter welchen namentlich Schürmanns Arbeiten mit Auszeichnung genannt Mehrfache lebhafte Einwürfe zur Geschäftsordnung seitens der Herren Or. Ed. Brockhaus und Grüner (Leipzig) veranlassen den Vorsitzenden, die Diskussion nochmals zu eröffnen, welche von den Herren Or.Ed. Brockhaus, Grüner, Prager(Berlin),Konegen (Wien) und Baer (Frankfurt) gegen die heutige unbedingte en bloo-Annahme und für die Vertagung, von den Herren Strauß (Bonn), Voigtländer (Kreuznach), Parey (welcher sich speziell gegen Herrn Konegen und dessen behauptete Vernachlässigung des 895*
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