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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.07.1871
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1871-07-28
- Erscheinungsdatum
- 28.07.1871
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18710728
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2280 Amtlicher Theil. 171, 28. Juli. Jnhaltslierzeichuiß. Die Zahlen beziehen sich auf die Artikel des Preußischen Vertrags in der 2. Rubrik, wenn nichts anders bemerkt ist. "Angabe der Quelle bei nachgcdrncktcn Jvurnalartikeln. 9. Anmeldung bei den Ministerien oder Gesandtschaften 3. — der Uebcr- sctzungcn. 6,4. — deren Frist. 3. — de« Eintrags schriftlich- 3. "Anmerkungen bei Auszügen. 2. ' Anordnungen wegen der bereits vorhandenen Nachdrucke und Nachbil dungen. 12. Arrangements, deren Schutz. 1. Artikel der Journale. 9. — periodischer Sammelwerke. 9. — politische, deren Nachdruck kann nicht untersagt werden. 9. Auf führung dramat. u. musikal. Werke. 4. AuS sch lieblichket des UebersctzungSrechts. 6. — Bedingungen ib. — Gren zen ib. — Formalitäten ib. — Frist ib. Auszüge aus Werken, inwieweit sic erlaubt sind. 2. Autor, dessen Borbehalt des Itcbersetzungsrechts. 6., 2. — dramatischer Werke. 6. in kne. — kann den Nachdruck seiner Artikel in Jour nalen verbieten. 9., jedoch nicht bei politischen Artikeln, ib. Bedingung des Rechtsschutzes. 3. Bescheinigung der Eintragung, Erfordernisse. 3. Wirkung dersel ben ib. — urkundliche, über die Eintragung. 3.; ist kostenfrei ib., ausschließlich Stcmpclabgabe ib. Beschlagnahme des Nachdrucks. 11. Beschränkung des Verlagsrechts auf bestimmte Länder. 7. Beweis des besseren Rechts gegen die Bescheinigung des Eintrags. 3. Bildhauerei, Werke der. I. Broschüren, deren Schutz. 1. Bücher, deren Schutz. 1. — zollfrei. 13. ElichöS für vorhandenen Nachdruck. 12. Darstellung dramatischer und musikalischer Werke. .4. Dauer des internationalen Schutzes. 1. Eigcnthum, getheiltcS. 7. Gin fuhr kann verboten werde». 16. Eintrag der autoris. Uebersetznng im andern Lande. 8, 4. — der in Frankreich erschienenen Werke. 3. — der in Preußen erschienenen Werke. 3. — des Vorbehalts der Uebersetznng. 6, 3. Eintragung, für dieselbe darf keine Gebühr erhoben werden. 3. — zu erfüllende Förmlichkeit. 3. Etiquctten, deren Schutz. S. — B. 16. Fabrikzeichen. S. — B. 16. Fcilbieten des Nachdrucks untersagt. 10. Förmlichkeit der Eintragung. 3. Förmlichkeiten, gesetzlich vorgeschricbcne, müssen erfüllt sein. 3. Frist der Ucbersctzung dramat. Werke. 6 in sine. — der Erscheinung der autoris. Ucbersctzung. 6, 3. — für Benutzung von Cliches, Holzstöcken, gestochenen Platten und lithographischen Steinen von Vorhand. Nach druck. 12. — zum Eintrag des Vorbehalts der Ucbersctzung 6, 3. — der Uebersctzung selbst. 6, 4. — zur Anmeldung. 3. Gerichte, deren Pflichten gegen Nachdruck. 11. G c san d sch aftc», Anmeldung des Eintrags bei denselben. 3. Gesetze zum Schutze gegen Nachdruck gegenseitig mitzuthcilen. H—F. 16. Gesetzgebung jedes Landes entscheidet über die Merkmale des Nachdruckes. 11 Holzstöcke von Vorhand. Nachdruck. 12. Pvurnalartikel, deren Nachdruck erlaubt. 9. Kunst, Erzeugnisse der. 1. Kupferstichs, Werke des. 1; — zollfrei. 13. Lieferungen, Anmeldefrist der Werke in 3., — in Bezug auf Vorbehalt de» Ucbersetzuilgsrechts ist jede ein besonderes Werk ib:6, 4. Literatur, Erzeugnisse der. 1. Lithographie, Werke der. 1; — zollfrei. 13. Malerei, Werke der. 1. Marken, deren Schutz. S—B- 16. Merkmale der unbefugten Nachbildung; darüber entscheidet die Gesetz gebung des betr. Landes. 11. Ministerien, Anmeldung des Eintrags bei denselben. 3. Mitthcilungcn der Gesetze, welche gegeben werden. H—F. 16. — auch der gegenwärtig geltenden. NB—Jt. 15. Musikalische Compositionc», deren Schutz. 1. 4. — zollfrei 13. Nachbildung, unbefugte, deren Merkmale. 11. Nachdruck der Journalartikel erlaubt. 9. — verboten, gleichviel in wel chem Lande er veranstaltet. 10. Nachdrücke, vor dem Vertrage vorhandene, deren Behandlung. 12. Ort des Vorbehalts der Ucbersctzung. 6, 2. Papier, Verbrauchsabgabe auf. 15. Platten, gestochene, von Vorhand. Nachdruck. 12. Quelle, soll beim Nachdruck von Journalartikeln angegeben werden. 9. Recht der Regierungen, den Vertrieb von Werken oder Erzeugnissen zu verbieten. 16. Recht snach solger der Autoren. 8. Rechtsschutz, wovon bedingt. 3. Schnlgebrauch, Werke zum. 2. Steine, lithographische, von vorhandenem Nachdruck. 12. Stempel-Abgabe für die Bescheinigung der Eintragung. 3. Strafen, die Gerichte sollen darauf erkennen. 11. Uebersetznng am Rand oder zwischen den Zeilen. 2. — autorisirte, Frist des Erscheinens. 6, 3., wo sic veröffentlicht sein muß. 6, 4., deren Ein trag ib. — daS Recht Vorbehalten bei Werken in Lieferungen. 3, 6. — — dramatischer Werke. 6. in sine. Ucbcrsetzungen den Originalwerken gleichgestellt. 5. Uebersetzungsrccht, dem ersten Uebersctzer gebührt kein ausschließliches. 5. — wie eö ausschließlich wird. 6. — muß Vorbehalten sein. 6, 2. Unterricht, Werke zum. 2. Untersagung des Nachdrucks von Journalartikeln durch den Autor. 9. Ursprungszeugnisse nicht nothwcndig. 13. Verbranchsabgabc auf Papier. 15. Verkauf bereits vorhandenen Nachdrucks. 12. — des Nachdrucks unter sagt. 10. Verlagsrecht, dessen Beschränkung auf bestimmte Länder. 7. Vertreter, gesetzliche, der Autoren. 8. Vervielfältigung, gleichviel wo sic entstanden ist. 10. Vorbehalt des UebersetzungSrcchts 6, 2. Werke, dramatische und musikalische, deren Aufführung und Darstellung. 4. Zeichnenkunst, Werke der 1 — zollfrei. 13. Zollämter, französische, für Einfuhr. 14. — preußische, überall ist die Einfuhr gestattet. 14. Zollfrei, Gegenstände, welche es sind. 13.
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