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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.10.1893
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- 1893-10-16
- Erscheinungsdatum
- 16.10.1893
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6154 Nichtamtlicher Teil. HS 241, 16. Oktober 1893. Die erste zur Beratung gestellte Frage lautete: »Müssen für den Fall einer gesetzliche» Beschränkung der Arbeitszeit für einzelne Geschäfts zweige vorübergehend (vor den großen Festen, bei sonstigen besonderen Gelegenheiten oder an einzelnen Tagen der Woche) Ueberschreitungen der regelmäßigen Arbeitszeit zugelassen werden?« -Wenn ja: für welche Geschäftszweige und bei jedem derselben für wie viel Tage der Woche und für wie viel Stunden täglich?« Die Versammlung beschloß, in Be rücksichtigung früher bereits gefaßter Beschlüsse, die Frage dahin zu beantworten, daß die Arbeitszeit analog der Ladenzeit verlängert, zur Weihnachtszeit aber die freie Mittagszeit um eine Stunde gekürzt werde. Eine weitere Frage (Nr. 14) lautete: »Ist auf eine Beschränkung der Arbeitszeit (Fragen 10—13) nur dann Bedacht zu nehmen, wenn eine Beschränkung der Ladenzeit (Fragen 7—9) nicht eintreten soll, oder bedarf es auch neben Beschränkung der Ladenzeit außerdem noch einer Beschränkung der Arbeitszeit?« Die Versammlung beantwortete diese Frage mit Nein. Frage 1b hat folgenden Wortlaut: -Wenn eine Beschränkung der Arbeitszeit eintreten soll, empfiehlt es sich dann, für die Arbeitszeit der Gehilfen und Lehrlinge unter sechzehn Jahren eine kürzere Dauer festzusetzen, als für die erwachsenen Gehilfen?« Die Versammlung beschloß, diese Frage dahin zu beantworten, daß für die Lehrlinge eine Arbeitszeit von zehn Stunden gefordert werde und daß in diese zehnstündige Arbeitszeit die Stunden für den Schulbesuch mit einzurechnen seien. Ein längerer und lebhafter Meinungsaustausch entspann sich um die Frage 19: »Ist die gesetzliche Einführung einer Mi nimal-Kündi- gungssrist für Handlungsgehilfen dahin erwünscht und durchführbar, daß a) die Kündigungsfrist für beide Teile gleich sein und im allgemeinen vier Wochen, oder wenn dies nicht für möglich gehalten wird, zwei Wochen betragen muß; b) ausnahmsweise kürzere Kündigungsfristen nur für Probecngagements und Aushilsestellen, die nicht über drei Monate dauern, vereinbart werden können? oder welche Bedenken sprechen gegen derartige Bestimmungen?« Hieraus wurde folgende Antwort erteilt: -Die Kündigungsfrist muß für beide Teile gleich sein; sie soll im allgemeinen mindestens drei Monate betrage». Ausnahmsweise kann jedoch eine kürzere Kündigungsfrist von mindestens vier Wochen bei Probeengagements und Aushilssstelleu, die nicht über drei Monate dauern, eintreten. Freie Vereinbarungen über kürzere Dauer sind ausgeschlossen. Aus einer acht Tage zuvor stattgehabten Verhandlung desselben VeremS ist hervorzuheben, daß die Versammlung beschloß, die Frage, ob die in Ladengeschäften gegenwärtig übliche Ladenzeit nachteilige Folgen für die Gesundheit habe, dahin zu beantworten, daß sich für Handlungs- Gehilfen und -Lehrlinge bei der gegenwärtig üblichen Ladenzeit schlimme Folgen für die Gesundheit nicht bemerkbar machen. Handelsvertrags-Verhandlungen mit Rußland. — Be züglich der Handelsvertrags-Verhandlungen mit Rußland sei an die Bekanntmachung der Leipziger Handelskammer erinnert, die sich in Nr. 238 d. Bl. an dieser Stelle abgedruckt findet. Der Papierzeitung ent nehmen wir heute folgende weitere Mitteilung zu diesem Gegenstände: »Der aus neun Mitgliedern bestehende Ausschuß des Beirates von Sachverständigen, der vom Reichskanzler zur Unterstützung der deutschen Unterhändler beim deutsch-russischen Handelsverträge berufen wurde, ersucht, etwaige besondere Wünsche für den Handelsvertrag dem Bureau des Ausschusses, zu Händen des Generalsekretärs deS Zenlralverbandcs Deutscher Industrieller, Herrn Bucck, mitzuteilen. Die Wünsche sind zu den betreffenden Positionen des russischen Zolltarifs, und zwar unter Beigabe der deutschen und, wenn irgend thunlich, französischen Be nennung des Gegenstandes einzureichen und mit möglichst eingehender Begründung und zissermäßigen Belegen zu versehen, aus denen die bis herige Ausfuhr und die Einwirkung der verschiedenen von Rußland vor» genommenen Zoll-Erhöhungen zu entnehmen sind.« Weltausstellung in Chicago. — Der Reichsanzeiger schreibt: -Es ist mehrfach die Frage erörtert worden, ob für diejenigen deutschen Güter, welche nach Schluß der Weltausstellung in Chicago noch aus der von privater Seite geplanten sogenannten Winter-Ausstellung in San Francisco zur Schau gebracht werden sollen, auch die für unmittelbar aus Chicago zurückgelangende Ausstellungsgegenstände von den deutschen Bahnen zugestandenen Frachtermäßigungen bewilligt würden. Diese Frage ist zu verneinen, da die Gewährung jener Vergünstigungen seitens der deutschen Eisenbahn-Verwaltungen von der Vorlage von Beschei. nigunaen abhängig gemacht ist, welche von dem Reichs-Kommissar un mittelbar vor der Rücksendung der Chtcagoer Ausstellungsgüter auszu fertigen sind.« Wechsclproteste durch die Post. — Aus eine Eingabe der Handelskammer zu Braunschweig an den Staatssekretär des Reichspost- amts, die von der Post eine Beachtung der üblichen Respekttage bei Ein- zichung von Wechselbeträgen im Postaustragsversahren erbat, ist, wie der Nationalzcitung mitgeteilt wird, folgender Bescheid ergangen: »Es ist nicht thunlich, mit dem Vermerk »sofort zum Protest« ver sehene Postaufträge von den Postanstaltcn erst am Tage nach Fällig keit des beigcfügte» Wechsels zur Protestaufnahme weitergeben zu lassen. Die Postanstalten können sich im Interesse der notwendigen Ein fachheit im Postauftragsverfahren mit einer Prüfung der Austragsanlagen dahin, an welchem Tage letztere fällig sind, nicht befassen, sie haben sich viel mehr grundsätzlich zu enthalten, von dem Inhalte der Austragsanlagen Kenntnis zu nehmen. Für die Behandlung der Postausträge können nur die Bestimmungen des Absenders auf der Austragskarte maßgebend sein. Ist auf der letzteren der Tag bezeichnet, an welchem die Vorzeigung des Auftrags erfolgen soll, so muß die Vorzeigung auch an diesem Tage bewirkt werden. Wünscht der Versender eines Postauftrags, daß die Vorzeigung nicht gleich am Tage der Fälligkeit des beigesügten Wechsels geschehen soll, so ist ihm unbenommen, im Austragssormular als Tag der Vorzeigung einen anderen Tag, als denjenigen der Fälligkeit des Wechsels zu bestimmen. Die Postanstalten etwa anzuweisen, mit dem Vermerk -sofort zum Protest« versehene Postausträge erst am Tage nach der vergeblichen Vorzeigung oder nach dem vergeblich gebliebenen Versuche der Vorzeigung zur Protesterhebung weiter zu geben, würde dem Interesse des Publikums nicht entsprechen, zumal der Tag der An kunft bezw. der Vorzeigung eines Postaustrags nicht selten schon der auf den Fälligkeitstag des Wechsels folgende Tag, mitunter sogar der letzte Protesttag ist. Auch kommt in Betracht, daß der Protestbeamte häufig an einem anderen Orte wohnt, wohin der Postaustrag zunächst weiter gesandt werden muß, und daß u. a. die Jnnehaltung der Protestslist unthunlich sein würde, wenn die Weitersendung nicht mit der nach der vergeblichen Vorzeigung zunächst abgehenden Post stattsände.« NeueBücher, Zeitschriften, GelegenheitSschristen, Kataloge tc. für die Hand- u. Hausbibliothek des Buchhändlers. Allgemeines Bücherlexikon oder vollständiges alphabetisches Verzeichnis aller von 1700 bis Ende 1892 erschienenen Bücher, welche in Deutschland und in den durch Sprache und Litteratur damit ver wandten Ländern gedruckt worden sind w rc. Von Wilhelm Heinsius. 19. Band. 1889 bis Ende 1892. Hrsg, von Karl Bolhoevener. 5. Lsg. 4«. S. 321-400. ('Elcho-Fritz ) Leipzig 1893, F. A. Brockhaus. I-agor-Vsrrsiebuis van K. Volokmar fLarsortimontj in I-siprig. 15. Oktober 1893. KI. 4°. XVII, 335 8. Verreiobnisso kür ckas Kublikuw: I. Ideologie, Kbilosopbie, Krrisbungs- u. Onterriobtslsbre, Kbilo- logis, I-itteraturgesobiobto, Kunst u. Kunstgesebiobts, Llusik- litteratur, Kaexolopäckiso. 16°. 72 8. II. Reebts- u. 8taats>vissensebakt, Oesobiebts, Liogrs>>bieen, Lls- moiren, Lriekvscbsel, Kriegsrvisssnsobakt, Krckbesebrsikung, 1-äncksr- u. Völkorkuncke, Reisen, Xtlanten u. Karten, Knex- elopackisn. 16°. 52 8. III. Neckirun u. Kbarwarie, Katurrvissensodakton, ülatbowatik, Astronomie, Tecbnologio, Korst- n. llagckcvissensobalt, Kanck- rvirtsobalt, Kkerckekuncks, Oartsnbau, Knc^olopäckien, Vor- sobiecksnes. 16°. 52 8. I—III in einem Kokt vereinigt. 16". 72, 52, 52 8. u. 2 8. In- baltsvorLsiebvis. Topogragbis u. Touristik Oeutsoblaucks; Hacker u. Kurorts, ^utig. Katalog Ho 61 von ^.ntov Orsutror in Xaobsn. 8". 62 8. 1716 Krn. I-sipriger Ickttsratur-Lsriokts. Hrsg, von Oustav Kock. I. ckabrg. Ko. 10. 30. 8eptbr. 1893. 4°. 8. 202—239. 1-siprig, Verlag ckvr I-siprigor Inttoiaturbsriobts (Oustav Kook.) Traobtenkuncke. Xntig. Katalog Ko. 114 von Karl IV. Kioiseinauo in Keiprig. 8°. 8. 567—662. 1136 Krn. Kortraits. Xntig. Katalog Ko. 1 von Karl Krebs in Oiessen. 8°. 16 8. 648 Krn. Oentsebs Ickttsratur unck 8praobs. Xntig. Katalog Ko. 16 von Ll. 8pirgatis in Iwiprig. 8'. 54 8. 1104 Krn. Verschiedenes. Antig. Verzeichnisse No. 899 und 900 von P. Zipperer's Buchhandlung und Antiquariat (M. Thoma) in München. 4". Je 8 S. 482 u. 474 Nrn. Kxport-ckournal. Ko. 76. (Vol. VII, 4). Oktober 1893. I-oiprig, 6. Necksler. Inbalt: Ksus Krsebsinungen. — Kataloge. — ülittsiluvgon aus Melbourne (8ekluss). — Verrsioduis cker KrivatbibHotdokon in Amerika (Korts.) — Kirmonverreiobnis. — Kleins Mitteilungen. Straßburger Druckerei und Verlagsanstalt vorm. R. Schultz L Co. — Die Generalversammlung der Straßburger Druckerei und Verlagsanstalt, deren Jahresbericht unS leider nicht vorliegt, setzte, wie wir der Tagcspresse entnehmen, die Dividende für das Betriebsjahr 1892/93 aus 5 Prozent gleich 50 pro Aktie fest. Der Reingewinn beläuft sich auf 68774 ^ 67 4
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