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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.10.1893
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1893-10-30
- Erscheinungsdatum
- 30.10.1893
- Sprache
- Deutsch
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^253, 80. Oktober 1898. Nichtamtlicher Teil. 6513 ES wäre zu verwundern gewesen, wenn er bei so mächtigem Thätigkeitsdrnnge den gemeinnützigen Bestrebungen des eigenen Be rufes fern geblieben wäre, wiewohl die bereits aus ihm lastende Arbeit als hinreichend drückend für die Schultern eines Mannes an erkannt werden muß. Lampart kannte in dieser Richtung keine Beschränkung. Sein unbegrenztes Wohlwollen, sein begeisterter und sehr entschiedener Wille, mit Uebclständen auszuräumen, wo möglich allen Schwache» zu helfen, ohne Rücksicht aus die Be anspruchung der eigenen Person, ließ ihn fast mit Selbstverständ lichkeit auch hier mutig vorantreten. Mit Kraft trat er für das notleidende Sortiment in die Bewegung um die Wende der siebziger und achtziger Jahre ein. Am 2. Juni 1880 entstand auf seine Veranlassung der Lokalverein Augsburger Buchhändler, dessen Vorsitz ihm übertragen wurde; nicht lange danach war seine charakteristische und redegewandte Persönlichkeit eine der bekanntesten Erscheinungen in den jährlichen Delegierten-Ver- sammlungen, die er lange Jahre hindurch als Vorsitzender des Verbandes der Provinzial- und Lokalvereine mit hervorragendem Geschick geleitet hat. In beachtenswertem Grade trat seine Ge wandtheit bei Durchführung einer übernommenen schwierigen Aufgabe im Oktober 1883 in seinen Verhandlungen als Ver bandsvorsitzender mit dem Börsenvereinsvorstande hervor, der zu jener Zeit noch mit dem alten Börsenvereinsstatut zu arbeiten und sich daher des Eingriffs in das Schleuderunwesen grund sätzlich zu enthalten halte. Daß die Satzungen des Börsen vereins wenige Jahre darauf einer grundlegenden Aenderung unterzogen wurden, die die erfolgreiche Selbsthilfe schließlich doch ermöglicht hat, ist zum nicht geringen Teile Theodor Lamparts Verdienst. Auch an der Leitung des Börsenvereins beteiligte er sich mit seiner bekannten Freudigkeit und Unermüdlichkeit. Von 1886 bis 1892 war er im Rechnungsausschusse des Börsen vereins, zuletzt als dessen Vorsitzender, thätig, und im letzten Jahre auch im Ausschüsse für das Börsenblatt. Mit inniger Dankbarkeit verehren die Beamten des Börsenvereins und des Börsenblattes das Andenken des wohlwollenden und liebens würdigen Mannes. In seinen heimischen Berufsvereinen wirkte er bis zuletzt an leitender Stelle. Dem Bayerischen Buchhändlervereine gehörte er längere Jahre als Vorstandsmitglied an und schied als dessen Vorsitzender aus dem Leben; auch der Augsburger Buchhändler verein verlor in ihm seinen Vorsitzenden. Ueberall griff er im öffentlichen und im Berufsleben, sei es mit stiller, fleißiger Arbeit, sei es mit seiner das Hergebrachte weit überragenden rednerischen Begabung ein, und immer erntete er in größter persönlicher Bescheidenheit und Uneigennützigkeit Erfolge für die gute Sache, die er sich angelegen sein ließ. Seine große geistige Lebhaftigkeit gestattete ihm, vielerlei zugleich zu übersehen, und die hinzutretende Erfahrung und seine reichen Kenntnisse auf den verschiedensten Gebieten gaben ihm Sicherheit und äußerliche Ruhe. Aber seiner Natur gemäß war er eindringenden Einflüssen, angenehmen und widerwärtigen, leicht zugänglich; und so kam es bei einem unglücklichen Zu sammentreffen von Widerwärtigem bei ihm zu einer Nerven überreizung, die, ob nun Ursache oder Folge der mit Plötzlich keit ausbrechenden Gehirnkrankheit, die Katastrophe herbeiführte und seinem Leben ein unerwartetes Ende bereitete. Seine un gewöhnliche Begabung ließ ihn im Leben manche wohlverdiente Anerkennung ernten; mehr aber noch verdankte er diese der Entschiedenheit und Uneigennützigkeit seines Charakters, seinem Wohlwollen für jeden anderen und nicht zuletzt seiner gewinnen den Liebenswürdigkeit im Umgänge mit jedermann. Das Wohl und Wehe des anderen stand ihm höher als sein eigenes Er gehen, und das erhebt ihn hoch im Andenken seiner Mitbürger und Berufsgenossen. Theodor Lampart, dessen Familienleben das denkbar glück lichste war, hinterläßt einen zu schönen Hoffnungen berechtigenden tzrchtWrr Zrchrgang. Sohn, der im fünfzehnten Jahre steht, und dereinst das Erbe des Vaters und Großvaters, die Buchhandlung und Buchdruckerei, die unter der Leitung bewährter Geschäftsführer einstweilen von der Witwe weitergesührt werden, übernehmen wird. So ist zu hoffen, daß der Glanz des alten Hauses auch noch in späteren Zeiten leuchten und, wie bisher, dem deutschen Buchhandel zur Zierde gereichen wird. Das Bild aber des im Buchhandel so scharf hervorgetretenen Mannes, der dieses Haus dreißig Jahre lang geleitet hat, wird seinen Berussgenossen unauslöschlich sein und auch unter späteren Generationen ehrenvoll fortleben. Vermischtes. Litterarvertrag zwischen Oesterreich und England. — Die österreichische Regierung hat dem Herrenhause den Staatsvertrag mit England, betreffend den gegenseitigen Schutz der Rechte der Urheber von Werken der Litteratur oder Kunst und der Rechtsnachfolger der Urheber, zur Genehmigung vorgelegt. Dieser Vertrag sichert den beiderseitigen Staats angehörigen den gegenseitigen Schutz ihrer Urheberrechte nach den Ge setzen beider Länder. Insbesondere ist auch das Uebersetzungsrecht nach dem Hauptgrundsatze gewährleistet, daß, wenn zehn Jahre nach Ablaus des Jahres, in welchem ein auf Grund dieser Konvention in den Staats gebieten Ihrer Majestät zu schützendes Werk erschienen ist, eine Ucber- sctzung in die englische Sprache nicht herausgegeben worden ist, das Recht zur Uebersetzung des Werkes in die englische Sprache auch in den bezeichnten Staatsgebieten dem Urheber nicht mehr ausschließlich zu stehen soll. Rechtmäßige Uebersetzungen werden wie Originalwerke ge schützt Bet anonymen oder pseudonymen Werken ist der Verleger, dessen Name auf dem Werke angegeben ist, zur Wahrnehmung der dem Urheber zustchenden Rechte befugt. Ferner wird die Rückwirkung der Bestim mungen des Vertrages sowohl in der österreichisch-ungarischen Monarchie, als auch im Vereinigten Königreiche Großbritannien und Irland genau präzisiert und schließlich vereinbart, daß der Vertrag, der für zehn Jahre abgeschlossen wurde, auch für die englischen Kolonieen gelten soll. Mg. Ztg.) Reichstagspetitionen. — Zur Vermeidung vorzeitiger Absen dung von Petitionen an den Reichstag wird mit Rücksicht auf die zahl reich zur Zeit dem Reichstag eingegangenen und sofort wieder zurückge gebenen Petitionen bemerkt, daß Petitionen, welche vor Erlaß der kaiser lichen Verordnung über die Einberufung des Reichstages eingehen, durch das Reichstagsbureau den Einsendern zurückgesandt werden müssen. — Welcher Gebrauch von dem Petitionsrecht an den Reichstag gemacht wird, ergiebt die Zahl der während der zwöiftägigen Tagung des Reichs tags im letzten Sommer eingegangenen und geschäsisordnungsmäßig einzeln beantworteten 5236 Petitionen. Deutsches Buchgewerbe-Museum. — Neu ausgestellt sind die 60 Tafeln des soeben erschienenen Werkes von E. Mayer, Amoreltenstudien für das Kunstgewerbe (Leipzig, Verlag von G. Hedeler). Die auf braunes Papier gedruckten Tafeln enthalten eine Fülle von figürlichen Motiven, Einzeifiguren und Gruppen von flott gezeichneten Putten, ferner auch einzelne Körperteile, Hände, Füße, Köpfe u. s. w., die dem Zeichner und Maler als brauchbare Motive dienen können. — Ferner ist aus gestellt eine Auswahl von Probedrucken aus dem neugegründeten Kunst- institut »Graphos» in München, Lichtdrucke, Farbenlichtdrucke, Zink ätzungen und eine Heliogravüre Während die Lichtdrucke und auch ein Farbenlichtdruck -Flott genommen- gut ausgesührt sind, läßt die Aus führung der Heliogravüre noch etwas zu wünschen übrig. Bei der mit vier Platten hergestellten Farbenautolypie sind die Töne der blauen Platte etwas klecksig ausgefallen. Wir werden Gelegenheit haben, dem nächst noch weitere Proben der Kunstanstalt «Graphos- zur Ausstellung zu bringen. Post. — Berlin. — Bekanntmachung. — Am 31. Oktober werden Wegen der stattfindenden llrwahlen die Schalter bei den hiesigen Post anstalten in der Zeit von 8'/, bis 12 Uhr vormittags geschlossen; ebenso wird während dieser Zeit die Bestellung der Postsendungen und das Leeren der Briefkasten ausgesetzt bleiben. Dieselben Beschränkungen treten für die Postanstalten in Charlottenburg in der Zeit von 9>/, bis 12 Uhr vormittags ein. Eine bezügliche Bekanntmachung befindet sich in den Schaltervorräumen der Postanstalten. Berlin 6., den 25. Oktober 1893. Der Kaiserliche Ober-Postdireklor, Geheime Ober-Postrat Griesbach. Postanweisungen und Postaufträge. — Aus einen Antrag des Vorstandes des Vereins Berliner Kausleute und Industrieller an den Herrn Staatssekretär im Reichspostamt betreffend die Verbilligung der Postanweisungsgebühren und des Postaustragsportos hat das Reichs-Postamt wie folgt geantwortet: -Berlin V.. 21. Oktober 1893. »Dem Vorstand des Vereins Berliner Kausleute und Industrieller 872
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