Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.11.1893
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1893-11-02
- Erscheinungsdatum
- 02.11.1893
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18931102
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189311023
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18931102
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1893
- Monat1893-11
- Tag1893-11-02
- Monat1893-11
- Jahr1893
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Nichtamtlicher Teil. 6585 255. 2. November 1893. und schönsten Drucksachen; denn diese Arbeiten sind nicht nur charakteristisch durch die farbige Ausstattung der Außenseite; sondern sie sind auch noch reich illustriert mit durchweg vortreff lichen Autotypieen, die die bemerkenswertesten Punkte der betreffen den Route im Bilde zeigen — und man nimmt mit einer Sammlung dieser Fahrpläne halb Amerika in Wort und Bild mit nach Hause. Ich will dazu noch bemerken, daß, wenn auch der Amerikaner dieses »freie Spiel der Kräfte«, welches dadurch, daß die Eisen bahnen nicht staatlich sind, möglich ist, stets dem Fremden zu erst als einen großen Vorzug Preist, es sich doch in der Praxis ganz anders ansieht. Es ist namentlich unglaublich und sogar für unsere deutsche Langmut unverständlich, was sich der Amerikaner von seinen Eisenbahn- und Cabel Car-Gesell schaften gefallen läßt. Das oft citierte oberste Gesetz des Uankees: »Dims is wono^« scheint in dieser Beziehung nicht mehr aufrecht erhalten zu werden den Verspätungen der Züge und ewige» Verkehrsstörungen der Tramways in den Städten gegen über. Mit den ersteren hat jeder Fremde die schlimmsten Er fahrungen gemacht; ich selber verspätete mich auf der Baltimore- Ohio-Bahn auf der Rückfahrt von Chicago nach New Uork um volle 4 Stunden, ohne daß auch nur irgend etwas Vorgelegen hätte, was zu dieser Verspätung Anlaß gegeben hätte; das hängt eben ganz vom Kondukteur und Zugführer ab! Das Schlimmste war, daß der Zug dadurch auch noch den Anschluß in Baltimore ver säumte und ich das Vergnügen hatte, auch dort noch vier Stunden in der Nacht am Bahnhofe zu sitzen, — wobei von Erfrischung durch Speise und Trank nicht die Rede sein konnte, denn das giebt's nicht an amerikanischen Bahnhöfen zur Nachtzeit! Aber auch von einer Entschädigung für verlorene Zeit kann niemals die Rede sein, und eine Klage auf Schadenersatz hätte gar keinen Erfolg.... Die wenigen Millionäre, in deren Händen die Aktien des gesamten Eisenbahnbetriebes sind, machen eben mit dem Publikum, was sie wollen. Eine Erfahrung, die für deutsche Verleger und Druckereien von großer Bedeutung sein dürfte, habe ich in Bezug auf die Herstellung der Eisenbahnkarten zu den vorerwähnten Reklamen der Eiscnbahngesellschaften gemacht. Diese Karten, die nicht selten die beträchtliche Größe von 40:90 em haben, sind alle in Buch druck hergestellt und zwar vermittels eines außerordentlich prak tischen und billigen Verfahrens. Auf eine Kupferplatte, die mit einer, etwa 1 mm hohen, als Geheimnis behandelten Schicht, deren Hauptbestandteile wohl Wachs und Kreide sind, bedeckt ist, wird die Originalkarte, welche etwas vergrößert gezeichnet ist, photographisch übertragen. Die Umrisse, Eisenbahnlinien w. werden mit einer eigentümlichen Graviernadel, die an der Spitze eine längliche Höhlung besitzt, bis aufs Metall hinunter nach gezogen. Dan» nimmt der Arbeiter ein kleines Instrument, gewissermaßen einen Miniaturwinkelhaken, in welches jeder auf der Karte vorkommende Name, aus gewöhnlichen Lettern gesetzt, hineingeklcmmt wird. Dann erwärmt man das Instrument etwas und drückt daraus das Wort an dem Platz in der Wachsschicht ein, wohin es gehört. Von der fertigen Platte nimmt man sodann ein Galvano, nachdem vorher auf die freien Räume in der Gravierung noch Schichtmasse aufgelegt ist, damit dieselben im Galvano tiefer werden. Dieses, ganz vorzügliche Resultate er gebende Verfahren dürste gewiß auch bei uns nachgeahmt werden, und es kann ja nicht schwer sein, die richtige Zusammensetzung der Schicht zu finden. Vermischtes. Das amerikanische Gesetz über den Schutz der Urheber rechte. — Die nachfolgend wiedergcgebene Beurteilung des nordameri kanischen Verlagsrcchtsschutzes ließ Herr De. Paul Schmidt-Leipzig, Rcchtsbcistand des Börsenvereins, einem Interviewer der Uorv 'kork Tribuns gelegentlich seiner Ausstellungsreise zu teil werden: »Nicht nur in Deutschland, sondern in der ganzen civilisierten Welt wurde die Anerkennung des Prinzips des internationalen Verlagsrechts seitens der Vereinigten Staaten durch das Gesetz vom 3, März 1891 mit Genug- S«t»igster Jahrgang. thuung begrüßt. Aber es ist leider wahr, daß der durch das Gesetz gewährte Schutz mehr idealen als praktischen Wert hat, da die sogenannte -Herstellungsklausel- den Verlagsschutz ausländischer Werke von der mechanischen Vervielfältigung in Amerika abhängig macht. Der Ver lagsschutz kann also nur aus Kosten einer zweiten Herstellung gesichert werden. Allein, wie viele Werke können eine solche Erhöhung der Kosten tragen? Doch nur sehr wenige. Der Schutz, den Amerika den aus ländischen Verfassern und Künstlern gewährt, ist also fast ganz illusorisch. Wir wissen, daß die fragliche Klausel dem Gesetz nach Einbringung beim Kongreß auf Wunsch der Arbeitcrvereinigungen nachträglich hinzugefügt ist, da diese durch den Arbeitszuwachs, der sich aus der Reproduktion in Amerika ergeben werde, zu gewinnen hofften; in der Praxis aber hat der Kostenpunkt die amerikanische Produktion ausländischer Werke beeinträch tigt, die Maßregel hat also weder den auswärtigen Schriftstellern und Künstlern, noch den amerikanischen Arbeitern Vorteile gebracht. In Er mangelung eines geeigneten Schutzes und bei dem offenbaren Widerspruch zum Prinzip des Gesetzes haben nur die räuberischen Nachdrucker Nutzen davon gehabt. -In scharfem Gegensatz zu dieser Sachlage steht der Schutz, den Deutschland und die anderen Vertragsmächte den amerikanischen Schrift stellern und Künstlern gewähren. In diesen Ländern genießt ein ameri kanisches Werk vollkommenen Schutz gegen Nachdruck, Nachahmung und llebersetzung von dem Augenblick des Erscheinens in Amerika an, und zwar nach amerikanischen Gesetzen, ohne daß sie in diesen Ländern an gefertigt werden müßten. Begreiflicherweise wird die Ungleichheit der gewährten Privilegien mehr und mehr von den zunächst Betroffenen ge fühlt. Es ist bekannt, daß das Berlagsgesetz vom 3. März 1891 ein Kompromiß war zwischen Bestrebungen, die bis zum Extrem des voll kommenen Widerspruchs auseinander gingen. Ich wundere mich darum nicht, daß ich in der Unterhaltung mit Männern verschiedener Parteien, bei amerikanischen Schriftstellern, Künstlern, Verlegern und Rechtsan wälten, sehr verschiedene Meinungen über den Sinn der Einzelheiten des Gesetzes vorgefunden habe. Das öffentliche Interesse verlangt aber, daß die Streitfragen, die das Gesetz hervorgerusen hat, sobald als möglich beseitigt werden. Mir scheint kein Gegenstand so wohl geeignet für ein mütige und gerechte gesetzliche Regelung in allen civilisierten Ländern Europas und Amerikas, als der Schutz der Schriftsteller und Künstler. Einerseits ist das Verlagsrecht gänzlich kosmopolitisch seinem Charakter nach; anderseits ist es nur wirksam, wenn es nicht durch Beschrän kungen eingeengt und nicht von unausführbaren Bedingungen abhängig ist. Die Idee der nationalen und internationalen Anerkennung deS geistigen Eigentums machte ihren Weg durch Europa nur langsam und mühevoll, hat aber mit der fortschreitenden intellektuellen Entwickelung der europäischen Völker Schritt gehalten. Ich zweifle deshalb nicht, daß Amerika, das so ungeheure wissenschaftliche Fortschritte in verhältnis mäßig kurzer Zeit gemacht und Europa in dem verwandten Gebiet der Erfindungen bereits überholt hat, den Schutz aus das geistige Eigentum in Litteratur und Kunst in demselben Maße ausdehnen wird, wie es auch in diesen Dingen wächst.- Unterstützung wissenschasftlicher Arbeiten. — Die philoso phisch-historische Klasse der Berliner Akademie der Wissenschaften hat in ihrer letzten Gesamtsitzung folgende Unterstützungen zu wissenschaftlichen Arbeiten bewilligt: 1000 zu den Kosten der Vorbereitung des Plans für einen »Tbesaurns lin^uae Uatiaae», 180 zur Herausgabe eines weiteren Heftes des -Etruskischen Spiegel- und 800 ^ für Or. Th. Siebs in Greifswald zur Untersuchung friesischer Handschriften in Oxford. Mitteldeutsches Vereinssortiment in Frankfurt a/M. — Die diesjährige ordentliche Generalversammlung des Mitteldeutschen Vereinssortiments in Frankfurt a/M. wird am Sonntag den 12. No vember vormittags 11 Uhr im Restaurant -Zum Fallstaff- in Frank furt a/M. stattfinden. Vom Post wesen. — Bekanntmachung. Vom 1. November ab können Postpakete ohne Wertangabe im Gewicht bis 3 ku nach Per sien aus dem Wege über Bremen—Aden—Buschir nach Maßgabe der Bestimmungen der Vereins - Postpaket - Uebereinkunft versandt werden. Die Postpakete müssen frankiert werden. Die Taxe beträgt einheitlich 6 ^ 80 H für jedes Paket. Ueber die Versendungsbedingungen erteilen die Postanstalten auf Verlangen Auskunft. Berlin IV., den 26. Ok tober 1893. Der Staatssekretär des Reichs-Postamts, von Stephan. Privatdrucke von Postkarten. — Zu unserer bezüglichen Mit teilung in Nr. 253 d. Bl. geben wir nachstehende Ergänzung auS der Papierzeitung, der wahrscheinlich auch unsere, der -Zeitschrift für Deutsch lands Buchdrucker- entnommene erste Mitteilung entstammt: -Eine Hamburger Druckerei hatte Postkarten auf der Rückseite mit einer Geschäfts-Empfehlung zu bedrucken. Die Karten sollten mit Marken versehen sein. Da der Druck der Einzelkarten zeitraubend und kostspielig gewesen wäre, so wandte sich die betreffende Druckerei an die Direktion der Reichsdruckerei in Berlin mit dem Ersuchen, ihr die Postkarten in 882
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder