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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.11.1893
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1893-11-09
- Erscheinungsdatum
- 09.11.1893
- Sprache
- Deutsch
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6804 Nichtamtlicher Teil. 261, S. November 1893. der Erfolg der Preisverteilung wegen des von den Chicagoer Ausstellungsbe- hördcn anfangs gewählten eigenartigen Jurysystcms sehr zweifelhaft. Wenn die Reichsverlrelung gleichwohl sich entschloß, die deutschen Ausstellungs objekte der Beurteilung durch die Preisgerichte zu unterwerfen, so findet dieses Vorgehen gegenwärtig seine Rechtfertigung durch das für die deutsche Industrie erzielte günstige Ergebnis, wie auch in dem Umstand, daß seitens der von der Preisbewerbung zurückgetretenen (französischen, nor wegischen re.) Aussteller neuerdings mehrfach Kundgebungen des Be dauerns über das Fernbleiben ihrer Ausstellungsgegenstände von der Preisbewerbung laut werden. Vom Postwesen. — Kreuzbandsendungen nach Oesterreich müssen, wie von Wien aus in Erinnerung gebracht wird, nach postalischer Vorschrift so verpackt sein, daß sie leicht und ohne Beschädigung des Inhalts von dem österreichischen Beamten geprüft werden können. Das Rollen ist nicht verboten; aber der Beamte hat das Recht, die Rolle aufzuschneiden. Da nun die Post für Kreuzbänder keinen Ersatz leistet, so ist es geraten, von der Verwendung der Rolle nach Oesterreich überhaupt abzusehen und eine solche Verpackung zu wählen, die die Prüfung des Inhalts ohne weiteres ermöglicht. (Lpzgr. Tgbl.) Telephon. — Der Anschluß Weimars an die Kernsprechleitung Gotha, Erfurt, Halle, Leipzig soll noch in diesem Jahre zur Ausführung kommen. Die Gebühr wird bis 30 km Luftlinie und 3 Minuten Sprech zeit 50 <H, darüber hinaus 1 -^l betragen. Entscheidungen deS Reichsgerichts. — Hat ein Zeitungs- Redakteur in der Wahrnehmung seiner persönlichen berechtigte.« Interessen gegen einen vermeintlichen unbefugten Angriff ehrverletzende Veröffentlichungen gegen einen Beamten gerichtet, so steht ihm, nach einem Urteil des Reichsgerichts, IV. Strafsenats, vom 2. Juni 1893, der Schutz des Z 193 des Strafgesetzbuchs (ehrverletzende Aeußerungen zur Wahrnehmung berechtigter Interessen »sind nur insofern strafbar, als das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der Aeußerung oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah, hervorgehl-) zu, selbst wenn er anmhmen konnte, daß er durch Beschwerde bet der Vorgesetzten Dienstbehörde gleichfalls Genuglhuung erlangen würde. — Kaust jemand, ungeachtet seiner ihm bekannten Zahlungsuniähig- keit, unter Verschweigung dieser Zahlungsunsähigkcil Waren aus Kredit, so ist er, nach einem Urteil des Reichsgerichts, I. Slrassenats, vom 19. Juni 1893, nur dann wegen Betrugs zu bestrafen, wenn die Thalumstände ergeben, daß er beim Kauf auch nicht einmal die Hoffnung besessen hat, er werde binnen angemessener Frist die er forderlichen Mittel zur Befriedigung seiner Lieferanten erlangen. — Durch den Annahmeverzug des Gläubigers hinsichtlich einer an ihn zu zahlenden Schuld wird, nach einem Urteil des Reichsgerichts, VI. CivilsenatS, vom 26. Juni 1893, im Gebiet des Preußischen Allge meinen Landrechts der Schuldner von der vertragsmäßigen Verpflichtung zur Zrnsenzahlung bis zum Zahlungstage ohne weiteres nicht befreit; nur durch die Hinterlegung der Schuldsumme kann sich in einem solchen Fall der Schuldner Befreiung von weiterer Zinsenzahlung verschaffen. — Es widerspricht der öffentlichen Ordnung und dem Rcchtssystem, wie sie sich insbesondere auch im 6oäs civil ausgeprägt darstellen, daß unter vollständigem Ausschluß des Rechtsweges die völlige Entscheidung darüber, ob ein Anspruch aus einem Rechtsverhältnis besteht, der einen Partei anheimgegeben werde. Unzulässig ist also die vertragsmäßige Uebereinkunft, wonach sich der eine Kontrahent in streitigen Fällen der Entscheidung eines Ausschusses des Gegenkontrahenlen ihier des Vieh versicherungsvereins) unterwirft. U. R.-G. v. 12. April 1892. Umrechnungskurse der Wiener Korporation: 1 Mark — 61 Kreuzer; 1 Franc — 60 Kreuzer; — 1 Shilling --- 72 Kreuzer. Zölle. — Wie die Papierzeitung mitteilt, werden bei der Einfuhr von Waren nach Madeira (gemäß einer Verordnung vom 4. Mai 1893) neben den für Portugal geltenden Einfuhrzöllen noch besondere Gemeinde zuschläge erhoben. Ausgenommen hiervon sind Waren, die für die Ver waltung der Municipien bestimmt sind. Zoll und Zuschlag stellen sich pro Kilogramm demnach wie folgt: Portug. Zollsatz Zuschlag Lose Druckschriften, Stiche u. Druckbilder, mehr- Reis Reis farbige u Lithoqraphieen Mappen, Büchcreinbände, fertig oder nicht, mit oder ohne Pressungen oder Verzierungen, von 1000 60 beliebigem Stoff <1 Reis -- 0,45 -)). 2000 80 Dasselbe Fachblatt teilt über Columbiens Einfuhrzölle folgen des mit: Die ausländischen Waren unterliegen bei ihrer Einfuhr in das Nationalgebict für jedes Kilogramm den folgenden Zöllen; doch verringern sich diese nach alten Gesetzen in den Zollämtern Arauca und Meta um 40 Prozent, in Buenaventura um 20 Prozent und in Tumaco um 30 Prozent. Jede Zollabrechnung erleidet noch einen Aus schlag von 25 Prozent, welcher unter die Departements, ausgenommen Panama, zu verteilen ist. Gedruckte Bücher p. Ir x 0,10 Pesos Kupferstiche, Karten und Bilder jeder Art, geschriebene und gedruckte Bücher P. kx 0,40 Pesos (1 Peso 4 Aus China. — In China ist die Einfuhr von Maschinen jeder Art verboten worden. Als Grund wird angegeben, daß die Beschäftigung des Volkes durch ihre Verwendung leiden würde. Gothaische Verlagsanstalt, vormals Friedrich Andreas Perthes. — Der Allgemeinen Zeitung entnehmen wir als Ergänzung zu unserer Mitteilung in Nr. 258 d. Bl. die folgenden weiteren Angaben: Der Abschluß für 1892/93 verzeichnet den Bruttoertrag mit 144 728^, wovon die Unkosten 62 068 ^ und die Abschreibungen 39 548 V6 er forderten. Es ergiebt sich mithin ein Reingewinn von 42 092 ^ bei einem Aktienkapital von einer Million, welches in 500 000 ^ Stamm aktien und 500 000 ^ Prioritätsaktien entsällt. Aus letztere kommen 8 Prozent Dividende zur Verteilung. In der Bilanz figurieren unter den Passiven noch 70 000 ^ als Dividende aus Prioritätsaktien, den Hauptaktivposten bildet das Verlagskonto mit 593 015 ^!; die Verlags rechte stehen mit 91 320 .F, das Pachtrecht der Zeitungen mit '57 015 ./il zu Buch. Die Immobilien sind mit 116 485 V6 bewertet. Aktiengesellschaft Verlagsanstalt vormals G. I. Manz in Regensburg. — Zu der am 4. November in Regensburg statt gehabten Generalversammlung waren 36 Aktionäre mit 595 Aktien an- gemeldet. Die Durchberatung der neuen Statuten brachte bei allen Paragraphen von Z 1 bis 29, wie der -Bayer. Kurier» berichtet, ein stimmige Beschlüsse, und es wurden die Vorlagen deS AussichtSrats mit zwei Amendements ebenso einstimmig angenommen. Die Gesellschaft führt künftig die Firma: Nationale Verlagsanstalt, Buch- und Kunst druckerei Actiengesellschast München-Regensburg. Nach den gemachten Mitteilungen seitens des Aussichtsrats befindet sich das Geschäft in günstiger Entwicklung. Die bezüglichen Ausführungen wurden mit Befriedigung ausgenommen. (Allg. Zig.) Ausstellung von Amateur-Photographieen und photo graphischer Litteratur in Hamburg. — In der Hamburger Kunst halle ist gegenwärtig (1. Oktober bis 20. November) eine internationale Ausstellung von Amateur-Photographieen im Gange, deren Katalog uns vorliegt. Dem letzteren entnehmen wir, daß sich auch der Verlagsbuch handel und vorwiegend natürlich der deutsche, sehr lebhast und glücklich an dieser Ausstellung mit einschlägiger Fachlilteratur beteiligt hat Es sind im ganzen 34 Verlagsfirmen — zum Teil mit sehr reichen Aus stellungen — vertreten, deren Ausstellungsinteressen von Herrn Otto Meißner dort wahrgenommen werden. Der Hamburgische Correspondent berichtet hierüber sehr eingehend und lobend in folgendem: -In Verbindung mit der Amateur-Ausstellung hat die hiesige Buch-, Kunst- und Landkartenhandluug von Otto Meißner im Ausstellungs- Zimmer des Kupferstich-Kabinetts eine reichhaltige Sammlung photo graphischer Litteratur vorgesllhrt, die bei den Jüngern der Photo- graphickunst naturgemäß großes Interesse findet. Die deutschen Ver öffentlichungen, wenigstens die des letzten Jahrzehnts, sind in säst absoluter Vollständigkeit vorhanden und von den älteren Werken auch die bedeutendsten, soweit sie heute noch im Buchhandel zu haben sind. Die Franzosen sind ebenfalls mit einer umfangreichen Litteratur ver treten, die Italiener haben ihre Leistungen aus diesem Gebiet gesandt, die englische Litteratur zeigt aber leider nur einen einzigen Vertreter, was ebenso zu bedauern ist, wie die Zurückhaltung der englischen Ama teure in der Ausstellung selbst. -Ein Ueberblick des Gebotenen läßt erkennen, daß die deutschen Ver öffentlichungen an Qualität wie an Ausstattung den französischen über legen sind. Die großen wissenschaftlichen Werke von Eder und Stein aus dem Verlage von W. Knapp in Halle, die Sammelwerke aus Ed. Liesegang's Verlag in Düsseldorf, die Arbeiten Professor Vogels bei Robert Oppenheim in Berlin und so manche andere Erscheinungen, nicht minder aber die verhältnismäßig große Zahl von periodischen Werken und Zeitungen für Amateure und Fachphotographen lassen eine rege Unternehmungslust und eine wissenschastliche Solidität des deutschen Buch handels auch aus diesem Gebiete erkennen. An Zahl der Einzelerschei nungen kommt sreilicki kein deutscher Verleger dem Spezialverlag von Gauthiers-Villars in Paris gleich, aber selbst gegen das große vier bändige „Draitö enc/clopsäiqus äs kvoto^rapbis" von C. Fabre dürfen sich die ähnlichen deutschen Werke, was die Ausstattung, besonders aber
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