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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.11.1893
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1893-11-13
- Erscheinungsdatum
- 13.11.1893
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- Deutsch
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6910 Nichtamtlicher Teil. 264, 13. November 1898. Cigarrengeschäste, ferner abgesehen von den Sonnabenden und den Vor- fcsttagen. Nach dieser Zeit soll kein Gehilfe oder Lehrling mehr mit geschäftlichen Arbeiten beschäftigt werden dürfen. Diese Bestimmung hätte gleichmäßig für das ganze Reich in Kraft zu treten; nur die Fest setzung des Schlusses der Cigarrengeschäste wäre den Ortsbehörden zu überlassen. Statthast wären auch Äusnabmen für die Weihnachtszeit Nur im Falle der Ablehnung dieser Vorschläge wäre eine gesetzliche Be schränkung der Arbeitszeit für Gehilfen und Lehrlinge in Ladengeschästen aus 12- 14 Stunden täglich wünschenswert, wobei den Lehrlingen unter 16 Jahren wöchentlich mindestens 4 Stunden zur kaufmännischen Aus bildung freizugeben wären. <Lpzgr. Ztg.) Der Kolportagebuchhandel und die Centrumsanträge. — Die Kolportage-Buchhändler Berlins waren am 6. November im Gebcrt- schen Restaurant an der Stralauer Brücke versammelt, um Stellung zu nehmen gegen die beim Reichstag auss neue eingebrachten Centrums- anträge, betreffend Abänderung der Gewerbeordnung, soweit sie den Kol portagebuchhandel betreffen. Man stellte sich ganz auf den Boden der Petition, die der Centralverein deutscher Kolportage-Buchhändler im Frühjahr dieses Jahres an den Reichstag gerichtet hat, und wird im Sinne dieser Petition weiter thälig sein. Ansichtssendungen derVerleger an dasPubliknm. — Im -Pädagogischen Wochenblatt- beklagt der Realschuldirektor Or. Voll hering in Bautzen die Gewohnheit einiger Verleger, dem Publikum direkte Ansichtssendungen zu machen. Wir entnehmen seinen Aus führungen das Folgende: -Sicher werden meine verehrten Amtsgenossen ebenso wie ich durch allerhand unerbetene Ansichtssendungen von Büchern, Karten und anderen Lehrmitteln, und zwar nicht seitens einer am Orte befindlichen Sorti mentsbuchhandlung, sondern seitens unzähliger auswärtiger Ver lagsbuchhandlungen recht häufig belästigt. Das möchte ja zu er tragen sein, da bekanntlich ein Papierkorb eine schier endlose Geduld und, wenn er öfters ausgcleert wird, auch eine gewaltige Fassungs kraft besitzt. Aber die meist drei bis vier Druckseiten langen Be gleitschreiben, deren genaue Lektüre nach Ansicht der Herren Absender durchaus unsere Pflicht ist, enthalten in 90 von 100 Fällen an einer möglichst vertrauten Stelle etwa folgende Worte: »Sollten Sie von der Sendung keinen Gebrauch machen können für sich oder für die von Ihnen geleitete Anstalt*), so bitten wir höflichst um gütige Rücksendung. - Sehr schön gesagt! Wer trögt aber die durch die Rücksendung entstehen den Kosten? Wollte ich alle mir oder der Schule, welcher ich vorstehe, unerbeten zugehenden Sendungen aus meine oder der Schule Kosten zurückschicken, so müßte ich eigens dazu jemand bezahlen, der die Adressen schriebe, die Sachen verpackte und zur Post beförderte, und könnte getrost jährlich mehr als 20 ^ Porto verausgaben. -Nun giebt es indessen auch anders verfahrende Verlagshandlungen. So erhielt ich vor etwa drei Jahren von einem Verlag aus Branden burg eine Sendung mit der Bemerkung: -Ihre Auslagen für Porto re. wollen Sie bei Rücksendung uns güligst mitteilen, damit wir diese be richtigen können.- Ich übertrug die Rücksendung dem Hausmann der Schule. Dieser verpackte, versiegelte und adressierte die Sendung und nahm Postvorschuß. Nach kaum 48 Stunden erhielt er das Paket zurück mit dem Vermerk: -Annahme verweigert.- -Noch andere Verlagshandlungen schicken einen halben Druckbogen des Inhalts: »Nächstens erscheint bei uns etc. Wir werden uns er lauben, Ihnen dieses vorzügliche Werk zuzusenden. Sollten Sie jedoch auf die Sendung verzichten, so wollen Sie uns dies gütigst binnen acht Tagen mitteilen.- Unterläßt man die Lektüre des zugesandten halben Druckbogens, so kommt unweigerlich das nicht erbetene -vorzügliche- Werk eines Tages an. — Zuweilen kommen auch Aufforderungen, man möge für dieses oder jenes Buch oder Bild cii^e Subskription im Kreise der Bekannten oder Fachgenossen veranstalten. -Bedenken denn Verlagshandlungen, die an vielbeschäftigte Männer solche Zumutungen stellen, gar nicht, daß die Sortimentsbuchhandlungen doch Gewerbesteuer zahlen und daß, wenn obiges Verfahren ganz allge mein würde und durchweg den von den Absendern gewünschten Erfolg hätte, die Sortimentsbuchhandlungen überhaupt nicht mehr bestehen könnten? Seit Jahren nun Pflege ich alle unerbetenen Sendungen in eine Rumpelkammer zu Wersen. Aus dieser mag die betreffende Ver lagshandlung, wenn es ihr und mir paßt, ihr Eigentum sich heraus suchen. Die inzwischen eingehenden Rechnungen, die zuweilen mit Drohungen versehen sind, oft sogar mit Erpressungsversuchen, wandern in den Papierkorb.- Verurteilung. — Den nachfolgenden Bericht über eine Gerichts verhandlung in Lüneburg entnehmen mir den -Lüneburgischen Anzeigen»: -Durch Urteil des Königlichen Schöffengerichts zu Lüneberg vom 17. August 1893 sind wegen Betrugs verurteilt der Geschäftsreisende Franz Peters aus Neulingen zu 6 Monaten Gefängnis und der *) -Wider unser Erwarten snatürlich, denn jeder Gebildete niuß sich ja glücklich schätzen, die Seltenheit zu besitzen).- Buchhändler Gustav Boelike aus Hamburg zu 60 Geldstrafe. Beide Angeklagte haben gegen das Urteil Berufung erhoben, und als ihr Ver teidiger ist ein Rechtsanwalt aus Hamburg erschienen. -Der Sachverhalt ist folgender: Peters war bei Boelike als Geschäfts reisender angestellt; er hat im Winter 1891/92 eine große Anzahl von Gemeindevorstehern im Regierungsbezirke Lüneburg ausgesucht, diesen zwei Bücher, betitelt -Der Rechtsbeistand im Geschäft und Haus- und -Bürgerliches und öffentliches Gesetzbuch für das Deutsche Reich-, vor gelegt und sie aufgesordert, aus diese beiden Bücher, die zusammen 27 H kosten, zu abonnieren. Dabei hat er den Gemeindevorstehern die unwahre Behauptung vorgespiegelt, sie müßten die von ihm angebotenen Bücher kaufen; sie bekämen die Gesetzsammlungen nicht mehr durch die Post, viel mehr habe die Neichsdruckerei eine Filiale in Hamburg errichtet, und von hier aus würden den Gemeindevorstehern die Bücher übermittelt; er wäre vom Bureau dieser Reichsdruckerei; die Gemeindevorsteher seien auch von denLand- räten und der Regierung aufgefordert, die Gesetzbücher von der Hamburger Filiale zu beziehen; später bekämen sie sie nicht mehr; auch hätte im Amtsblatts gestanden, wenn sie an der bisherigen Bezugsquelle für 1892 schon bezahlt hätten, so bekämen sie das Geld wieder. Die Ge meindevorsteher zu Deimern, Ahlften, Hützel, Wilsede, Volkwardingcn, Dehnsen, Quarrcndorf, Brackel, Thieshope, Lübberstedt, Egestorf, Döhle, Gahrendorf, Eyendorf, Putensen, Niendorf, Rolsseu, Tangendorf, Hörpel, Rettmer, Oerzen, Masel, Teschendorf, Gr.-Oesingen, Eutzen, Wunder büttel, Fünsmühien, Hagen, Kakerbeck, Suderwittingen, Kühstorf, Batten dorf, Schweimke, Wiersdorf, Sülbeck und Wendhausen haben bei Peters die fraglichen Bücher bestellt und meistens 27 dafür bezahlt. Der Mitangeklagte Boelike hat bei den Gemeindevorstehern in Südergellersen und Westergellersen in ähnlicher Weise wie Peters dieselben Bücher ab gesetzt. Der Geschäftsbetrieb ist den beiden bald durch eine Bekannt machung der zuständigen Behörde gelegt worden. -Der Verteidiger ist der Ansicht, daß die Strafe des ersten Gerichts zu hoch bemessen sei; für Boelike beantragte er, da nicht nachgewiesen, daß er unwahre Behauptungen gemacht, principaliter Freisprechung, eventuell eine geringe Geldstrafe; für Peters hält er die Strafe um deswillen viel zu hoch, weil den Gemeindevorstehern ja Bücher geliefert seien, die doch, wenn auch nicht den Buchhändlerpreis von 27 immerhin einigen Wert hätten, und da nur eine fortgesetzte Handlung vorliege. Der Erste Staatsanwalt hält die erkannte Strafe für zutreffend und beantragt Ver werfung der Berufung der Angeklagten und auch Verwerfung der vom Amtsanwait erhobenen Berufung. Das Gericht schließt sich dem an und erkennt auf Verwerfung der Berufungen. - Vom Bolksbuchhandel. — Zu dem Aufsatze -Vereinsbildungen im Volksbuchhandel- in Nr. 250 d. Bl. bemerken wir nachtragsweise, daß die Mltgliederzahl des Centralvereins gegenwärtig 138 Einzel milglieder und 258 korporative Mitglieder, zusammen also 396 beträgt. Die Unterslützungskasse hat nur noch einen Fond von 3375 73 -H, während die Vereinskasse sich nach Ausweis des Geschäftsberichtes von 1892/93 in sehr solidem Zustande befindet. Da dieser Bericht leider in dem Vcreinsorgane nicht abgedruckt worden ist, so verdanken wir diese Notizen erst der Mitteilung des für die Mitglieder bestimmten gesonderten Druckes, den der Vorstand des Centralvereins der Redaktion d. Bl. als Berichtigung zukommen ließ. Es werden dem Aussatze noch mehrere andere unrichtige Darstellungen durch das Schreiben des Vorstandes vorgeworsen, ohne daß diese be zeichnet würden. Da es sich uns nur um den Bericht historischer Tat sachen gehandelt hat, so wären wir für nähere Mitteilung dankbar, be zweifeln aber, daß der Bericht Wesentliches falsch dargestellt hat, da er teils auf persönlicher Erfahrung, teils auf sorgfältigstem Quellenstudium beruht. v. 8. Ankauf von Radierungen. — Vom Rate der Stadt Leipzig ist für das Kupferstichkabinett des städtischen Museums das säst vollstän dige Radierwerk des bekannten Leipziger Künstlers Max Klinger er worben worden. Es fehlen nur einige Erstlingsarbeiten und die Blätter nach Böcklin; im übrigen umsaßt es gegen 150 Blatt. Wie die Leipziger Zeitung, der wir diese Mitteilung entnehmen, hört, soll demnächst eine Sonderausstellung von Klingers Werken, auch der plastischen, in Dresden veranstaltet werden. Kupferstich-Auktion. — Eine wertvolle Kupferstichsammlung, die aus über 3000 Nummern bestehende Sammlung des verstorbenen Königs Ferdinand von Portugal, wird am 29. November u. ff. Tage durch I. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne) in Köln versteigert werden. Jubiläum. — Die angesehene Baedeker'sche Buchhandlung (Buch- und Kunsthandlung und Buchdruckereil in Elberfeld konnte am 1. November aus zurückgelegte fünfzig Jahre seit ihrer Gründung zurück blicken. Sie wurde am 1. November 1843 von Julius Baedeker ge gründet, und ging am 1. April 1852 an August Martini und Otto Grültefien über. Nach dem am 17. Mai 1888 erfolgten Tode Otto Grüttefiens trat dessen Witwe, Frau Luise Grültefien, geb von Cölln, in die Teilhaberschaft ein. — Wir vereinigen unsere ausrichtigen Glück wünsche mit denen des Buchhandels zu diesem ehrenvollen Gedenktage,
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