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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.05.1888
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1888-05-09
- Erscheinungsdatum
- 09.05.1888
- Sprache
- Deutsch
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Außerdem haben 4 5 Firmen die Rabattbestimmungen anerkannt, für welche der Verein auf Grund der Berlin-Leipziger Verein barung wirkt, Eintragungen in das Vereinsarchiv erfolgten 1687; das Vermögen betrug 1678 ^ 53 ^ bar und in Papieren. Bezüglich des Urheberrechtes wies der Vorsitzende auf die hohe Bedeutung des Berner Verbandes für die Einbürgerung eines allgemeinen litterarisch-artistischcn Rechtsbewußtseins hin, indem er bei dieser Gelegenheit zugleich betonte, daß die erste Anregung zu amtlicher Inangriffnahme des Weltlitteraturschutz- vcrcines in Weise des Weltpostvereines vom Vereine der Deutschen Musikalienhändler ausgegangen und in einer Eingabe an den Fürsten Reichskanzler vom November 1882 niedergelegt sei, daß sodann auf ausdrückliches Verlangen des Sekretärs der Musikalien händler derselbe Antrag in die mit dem Börseuverein und den Schriftstellervereiniguugen gemeinsam unternommene Eingabe vom April 1883 ausgenommen und im Monat darauf in dem Wort laute des Musikalienhäudlervereins vom Generalsekretär des Bör senvereins, vr, P, Schmidt, auf dem Litterarkongreß in Rom zwecks Beratung in Bern eingcbracht worden sei Zu dem im Dezember 1887 in Kraft getretenen Berner Vertrage seien bisher Aus führungsverordnungen nur seitens Belgiens bekannt geworden, das bezügliche deutsche Gesetz vom 4, April gebe der Krone das Recht, geeignete Maßregeln zu treffen, wie sie das Verhalten der einzelnen Länder namentlich in der Frage der Rückbezüglichkeit der Urheberrechte nötig machen würde; dies sei namentlich England gegenüber von Wichtigkeit, Auf eine Eingabe des Vereins an das Reichsjustizamt ist eine entgegenkommende Antwort des Herrn Staatssekretärs erfolgt; nach weiterer Klarlegung der englischen Gesetzesbestimmungen wird der Herr Vereinsanwalt vr, H, Mxsch durch einen besonder» Aussatz über diese Angelegenheit Mitteilung machen. Nach Darlegung der Aussichten in Bezug aus Urheber schutz in Amerika machte ein anwesender amerikanischer Kollege praktische Vorschläge, die er später durch schriftliche Vorlagen ergänzte. Von der früher seitens der Reichsregierung in Aussicht ge nommenen Revision des deutschen Urhebcrgesetzes habe in dem letzten Jahre! Näheres nicht verlautet; auf Vorschlag des Vor sitzenden wurde beschlossen, als weiteren Beitrag zur Revision des Gesetzes die Frage des Abschreibens von Musikalien näher erörtert vorzulegen. In einer Entscheidung des Reichsgerichtes wird, ent gegengesetzt früheren Entscheidungen, die einmalige Abschrift z, B, einer Gesamtheit von Stimmen nicht als Vervielfältigung an gesehen; hierdurch würde der gesamte Bedarf der Theater an hand schriftlichen Partituren, sowie der Militärmusiker an Stimmen material preisgegeben. Nach den Anschauungen der Mitglieder ist die zu gewerblichen Zwecken vorgenommene Herstellung eines zweiten Exemplares nach einem vorhandenen ersten eine Verviel fältigung, 2 ist der Multiplikator von 1, wenngleich er nur 1 zu 1 hinzusügt. Bei der hohen Wichtigkeit des Handschriftenhandels für das Musikgebiet, dessen schwerste, ernsteste Werke für Partituren und Stimmen desselben gar nicht entraten können, macht sich Abhilfe dringend nötig, wenn dies nicht durch die Rechtsprechung möglich sei, so durch schärfere Fassung der Gesetzgebung. Im Verfolg des vorjährigen Antrages des Herrn Con- stantin Sander wird der Ausschuß mit Zuziehung des Herrn A, Röthing, Herausgebers derMusikalischen Bibliographie,beauf tragt, die in der Bibliographie als neu erschienen verzeichneten Musikalien alle zwei bis vier Wochen zu regelmäßiger Kenntnis nahme der Mitglieder und ihrer Gehilfen nach Gruppen geordnet im Deutschen Buchhändlerhause auszulegen, Herr A, Röthing (Fr Hofmeister) erklärt sich gleich dem Ausschüsse sofort hierzu bereit Nächst den an den Geschäftsbericht sich anknüpfenden Ver handlungen ward auf Antrag des Ausschusses einstimmig beschlossen, je nach Bedürfnis »Mittheilungen des Vereins der Deutschen Musi kalienhändler« auszugeben, welche außer den amtlichen Bekannt machungen des Vereins Berichte über die Hauptversammlungen und besondere Vorkommnisse innerhalb des Vereins und der Kreis- und Ortsvereine bringen und hierbei den Rechts- und Rabattverhält nissen besondere Beachtung schenken sollen. Die vorgelegte, bereits am 15. April versandte Probenummer enthält, außer der Ankün digung des Blattes und der Bekanntmachung der Hauptversamm lung, den Entwurf neuer Satzungen, die Rabattbestimmungen vom 10. Mai 1887, sowie einen Aussatz des verantwortlichen Schrift leiters Or, H, Mellh über »Die Berner Konvention«. Der statutengemäß ausreichend unterstützte einstimmige Antrag des Ausschusses auf Annahme der im Entwürfe vorgelegten, vom Ausschüsse gründlich durchberateuen neuen Satzungen Ivard nach Darlegung der Hauptgcsichtspunkte und nach Ablehnung eines Ver- tagnngsantrages unter Annahme zweier redaktioneller Änderungs vorschläge der Herren Lichtenberg-r und Constantin Sander mit allen gegen eine Stimme angenommen. Da die Genehmigung der Satzungen durch den Vorstand des Börsenvereins bereits erfolgte, ist der Verein der Deutschen Musikalienhändler Organ des Börsen vereins der Deutschen Buchhändler geworden. Die Versammlung beschloß noch, die »Rabattbestimmungen des Vereins der Deutschen Musikalienhändler auf Grund der zwischen dem Berliner und Leipziger Musikalienhändleroereine ver einbarten Höchstrabatte«, welche nach Beschluß vom 10, Mai 1887 »für den gesamte» deutschen Musikalienhandel fortgesetzt mittelst Agitation anzustreben« sind, dem Vorstande des Börsenvereins zur Anerkennung und zur Vorlage an den Vereinsausschuß ein zureichen. Das dringliche wiederholte Ersuchen des bisherigen Sekretärs, Herrn Or, Oskar von Hase, ihn nach zwölfjähriger Arbeit seines Amtes zu entbinden und eine Neuwahl auf eines der Ausschuß mitglieder Herrn Richard Lin nemann und Herrn Ur, Max Abraham zu lenken, wird auf Antrag der Herren Ludwig Gurckhaus und der beiden Ausschußmitglieder entschieden ab gelehnt; einstimmig als Vorsteher wiedergewählt, nahm derselbe gleich den ebenfalls einstimmig wiedergewählten Ausschuhmit gliedern Herren Richard Linnemann und 0r, Max Abraham die Wahl an, um bei Durchführung der neuen Satzungen sich der von ihm verlangten Arbeit nicht zu entziehen. Noch ward von dem Börsenvereine angehörenden Mitgliedern einstimmig beschlossen, daß dem Ausschüsse künftighin die Vorschläge für die Wahlen des Vorstandes und der Ausschüsse des Börsen vereins, sowie die Bestellung eines Wahlmanns zur Wahl für den Vereinsausschuß des Börsenvereins zu überlassen seien. An die Versammlung, in welcher die deutschen Musikalien händler ihre enge Zugehörigkeit zum deutschen Buchhandel und ins besondere zum Börsenvereine der Deutschen Buchhändler bekundet haben, schloß sich ein Vespertrunk im Gutenbergkeller, als letzter harmonischer Ausklang der großen Messe von 1888, Franz Schwann ch. Am 5. März dieses Jahres schied zu Düsseldorf ein Mann aus dem Leben, der dem deutschen Buchhandel und der Buchdrucker kunst zur hohen Zierde gereichte und auf beiden Gebieten Hervor ragendes geleistet hat, der aber auch als Mensch bei all seinen Be kannten wegen seines ehrenfesten Charakters und seines liebens würdigen Wesens hoher Achtung und großer Beliebtheit sich erfreute. Franz Schwann wurde zu Neuß am Rhein am 1, August 1815 als der vierte Sohn der Eheleute Leonard Schwann und Elisabeth Rottels geboren. Nachdem er einige Jahre die Volksschule seiner Vaterstadt besucht, trat er in das Progymnasium ein, war aber auch schon damals in Vorbereitung auf seinen später» Beruf in seinen Nebenstunden in der von seinem Vater im Jahre 1821 gegründeten Buchdruckerei thätig. Ja, um sich auch in der damals im Aufblühen begriffenen Steindruckerei auszubilden, wanderte er in den schulfreien Nachmittagen nach dem benachbarten Düsseldorf und erhielt in der lithographischen Anstalt von Arnz L Cie, die erste Unterweisung in der Kunst Senefelders, Nachdem Franz Schwann alle Klassen des Progymnasiums mit Glanz
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