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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.05.1888
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1888-05-09
- Erscheinungsdatum
- 09.05.1888
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
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106, S. Mai 1888. Mchtamlücher Teil. 2335 Vermischtes. Berichtigung und Nachtrag zum Kantatefestbericht. — In der Tischrede des Herrn Kommerzienrat Kröner (Nr. 104, Seite 2274) haben wir leider zwei Stellen unrichtig wiedergegeben, um deren nach trägliche Berichtigung wir bitten. Der Herr Redner verglich den Vorstand nicht mit einem Prächtig gebundenen Buch, sondern mit einem prächtig gebundenen Bouquet und gebrauchte hierbei etwa folgende Wendung: »Ter Vorstand tritt immer in erster Linie in die Erscheinung; auch bet unseren Festmahlen präsentiert er sich gewissermaßen wie ein prächtiges Bouquet, das Allen in die Augen fallen muß....« Am Schlüsse derselben Rede bitten wir für die Stelle »zur Rettung des deutschen Buchhandels« die Worte: »zu Nutz und Frommen des deutschen Buchhandels« einzusetzen. Zu unserem Bedauern wurden ferner am Schlüsse unseres Fest berichtes bei Gelegenheit der namentlichen Ausführung der Mitglieder des Festausschusses diese Namen nicht vollständig gegeben. Es fehlen die Namen der Herren Kommerzienrat Stadtrat Wagner, Or. Adols Geibel und Or. Eduard Brockhaus, welche mit der Bitte um Ent schuldigung hier nachgetragen seien. Zollerklärungen. — Die Leipziger Zeitung bringt folgende schätzenswerte Mitteilungen: Es genügt nicht, wenn die für die Einfuhr deutscher Waren nach Italien erforderlichen Ursprungszeugnisse von de» Versendern selbst ge schrieben und nur von den betreffenden Amtsstellen beglaubigt sind. Derartige Zeugnisse werden von den italienischen Zollämtern zurück- gewiesen. Die Ausfertigung der Ursprungszeugnisse hat vielmehr ledig lich von der zuständigen Behörde unter deren eigener Verantwortlichkeit nach folgendem Muster zu geschehen: Ursprungszeugnis. Der Osrtikisuko ck'ori^ino U Unterzeichnete Bürgermeister (oder soktosoritto Linckaoo (owsro krs- Präsident der Handelskammer) be- sicksnts ckslla. cammera. cki eom- scheinigt hiermit aus eigene Ver- inereio) osrtiLoa, sotto lg. sag antwortlichkeit hin, daß die nach- rssponsubilitü oks lg moros °ot- bezeichnete Ware (Nr. . . Zeichen toclosorittg (dlr. . . o Ugrvg <loi der Colli. ., Qualität der Ware, oolli, guglitg ckslla moros, peso) Getvichi) ein Produkt der Gemeinde s an prockotto cksl pgsss s cki und somit deutschen Ursprunges ist. oonssAusnLg ck'oriAins Zormg- Obiges beglaubigt: Der Bürger- niog. In kscks ll Linclgoo. (Ogtg meister: (Dalum der Ausstellung, cksl rilgsoio.) (öollo.) (Stempel.) Es ist nicht unbedingt notwendig, daß die Ausstellung dieser Ur sprungszeugnisse in italienischer Sprache erfolgt. Die Ausstellung der Ursprungszeugnisse für die nach Frankreich bestimmten deutschen Waren, welche von Orten herstammen, wo sich weder Zollbeamte, noch französische Konsuln befinden, kann von jetzt an durch den Produzenten, den Fabrikanten oder durch irgend eine andere gehörig bevollmächtigte Person erfolgen. Diese Zeugnisse müssen aber durch die kompetenten Lokalbehörden des Produktionsortes be glaubigt und mit dem amtlichen Stempel der genannten Behörden ver sehen sein. Sie sind der Regel nach in französischer Sprache auszu stellen. Wenn dies nicht geschehen, so ist ihnen eine Übersetzung in französischer Sprache beizugeben, die gleichfalls die Beglaubigung und den amtlichen Stempel der Ortsbehörde enthalten muß. Stempelsteuer. — Die Befreiung des Checks von der Wechsel stempel-Abgabe (Z 24 Z. l des Wechselstempelsteuergesetzes) erstreckt sich nach einem Urteil des Reichsgerichts, 1. Strafsenats, vom 6. Februar d. I. aus jede Urkunde, welche ihrem Inhalt und ihrer Form »ach keinen Zweifel läßt, daß es sich um eine aus Sicht zahlbare Anweisung aus das Guthaben des Ausstellers bei dem seine Zahlungen besorgenden Bankhause handelt; dagegen braucht in der Urkunde nicht das Wort »Check« selbst gebraucht zu sein, noch braucht sic die Worte zu enthalten daß sie eine Anweisung aus das »Guthaben« des Ausstellers bilde. Von der Kolportage. — Der »Fachzeitung sür den Colporiagc- Bnchhandel« entnehmen wir solgendc Mitteilung der Deutschen Verlags- Anstalt in Stuttgart: Seitens der Fachpresse wurde vor einigen Monaten die Notiz gebracht, daß der Vertrieb unserer Illustrierten Romane aller Nationen« in Sachsen verboten sei. Wir haben sofort Erkundigungen über de» Sachverhalt eingezogen und in Erfahrung gebracht, daß sich dies Ver bot auf einen älteren, längst außer Vertrieb befindlichen Jahrgang bezog, bisher aber noch nicht aufgehoben worden war. Daraushin haben wir durch unseren Rechtsanwalt die nötigen Schritte einleitcn lassen, um die zuständige Behörde aus das llngcrecht- sertigle des Fortbestehens jenes Verbotes aufmerksam zu machen und haben nun auch Aufhebung des Verbotes erlangt. In der Anlage erlauben wir uns, Ihnen Abschrift des betreffenden Erlasses zu überreichen mit der Bitte, Ihren Abonnenten hiervon im redaktionellen Teile Ihres Blattes Kenntnis zu geben. Hochachtungsvoll Deutsche Verlags-Anstalt G. Bühl. R. Schaupp. »Inhalts Kollegialbeschlusscs vom 14. d. M. hat die Kgl. Kreishauplmannichast Dresden den von der Unterzeichneten Kgl. Amlshauptmannschast versügtcn Ausschluß des unter dem Namen: .Illustrierte Romane aller Nationen' von der Deutsche» Verlags- Anstalt (vormals Ed. Hallberger) zu Stuttgart und Leipzig heraus gegebenen Lieserungswerkes von der Kolportage wieder auszuhebe» beschlossen. Hiervon werden Sie bei Rückgabe der eingereichlen Druck schriften mit dem Hinzufügen benachrichtigt daß auf Ihre unmittel bar an die Kql.Kreisyauptmannschast gerichtete Eingabe vom 18. vor. M. seitens der genannten Behörde an die Kgl. Polizei-Direktion Dresden ebensalls Verordnung auf Wiederaushebung des von dort aus erlassenen bezüglichen Verbotes ergangen, sowie daß von hier aus auch die im Gensdarmerieblatte erlassene Bekanntmachung außer Wirksamkeit gesetzt worden ist. Kgl. Amtshouptmannschasl Dresden- Neustadt, am 22. März 1888.« Central-Verein Deutscher Kolportage-Buchhändler. Die diesjährige Generalversammlung des Ccntralvcreius Deutscher Kolportage-Buchhändler wird im Monat Juni in Breslau statlfinden. Eine ack lroo ernannte Kommission hat den Enlwurs einer Grund ordnung sür den Kolportage-Buchhandel sertiggestellt und an alle Ver einsmitglieder versandt. Berliner Kunstdruck- und Verlagsanstalt vorm. A. u. E. Kaufmann. — Die erste ordentliche General-Versammlung genehmigte die Bilanz pro 1887 und setzte die Dividende auf 8H^ Prozent fest. Dieselbe wird mit 8b Mk. pro Dividendenschein sofort bei E. Schlesinger- Trier u. Co. ausgezahlt. Zur Einweihung des Deutschen Buchhändlerhaujes hat Herr Medailleur Oskar Bergmann in Hamburg, Mönkedamm 2, hübsche Medaillen hergestellt, welche mir als würdiges Erinnerungszmcheu an die schöne Feier allen Teilnehmern und auch den daheimgebliebenen Berufsgenossen bestens empfehlen. Wir verweisen aus das heutige Inserat auf Seite 2352. Anzeigeblatt. (Inserate von Mitgliedern des Börsenvereins, sowie von den vom Vorstand deS vörsenvereinS anerkannten Vereinen und Korporationen werben für die dreigespaltene Petitleilc oder deren Raum mit 10 Pf., alle übrigen mit 20 Pf. berechnet.) Bekanntmachungen buchh. Vereine und Korporationen. Si'lunintmachung. s24403j Die Buchhändler-Bestellanstalt in Berlin ^., Linkstraße 29, läßt alle Pakete, welche ihr von auswärts franko für Berliner Buchhändler oder deren Kommittenten übersandt werden, regelmäßig täglich den Adres saten resp. deren Kommissionären zufahren. Die auswärtigen Herren Kollegen, welchen hierdurch keine weiteren Kosten entstehen, wollen diese neue Einrichtung auch im eigenen Interesse gef. beachten und möglichst viel benutzen. Den Sendungen ist ein Avis beizufügen, event. gleichzeitig per Post einzusenden. Berlin. Der Vorstand der Korporation der Berliner Buchhändler. Geschäftliche Einrichtungen und Veränderungen. s24404^ s> x Meine seit dem Jahre 1878 hier bestehende Schulbnchhandlung rc. bringe ich vom 1. Mai a. e. mit dem Buchhandel in direkten Verkehr, nnd hatte Herr Hilma r Ben new, tz in Leipzig die Güte meine Kommission zu übernehmen. Greiz, den 1. Mai 1888. Ernst Tischcildorj.
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