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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.05.1888
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1888-05-09
- Erscheinungsdatum
- 09.05.1888
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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2314 Amtlicher Teil. 106, 9. Mai 1888. Gebiet des Urheberrechts ist dabei natürlich ausgeschlossen — besteht um deswillen, weil unsere bnchhändlerischen Geschäfts gebräuche niemals gesammelt, scharf formuliert und dann durch das Votum irgend einer bnchhändlerischen Versammlung als tbat- sächliche Gepflogenheiten im Buchhandel sanktioniert worden sind. Der Mangel ist schon vor Begründung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler anerkannt worden und innerhalb des Börscnvereins ist schon zu den verschiedensten Zeiten die Anregung gegeben worden, ohne abzuhelfen. Es sind denn auch schon oft Buchhändler, namentlich Schürmann, mit sehr guten Vorarbeiten auf diesem Gebiete thätig gewesen, aber alle Versuche für einen auch nur vorläufigen Abschluß, sind bis jetzt im Sande ver laufen und zwar lediglich, weil mau immer zu weit ausgeholt, weil man immer zu viel gewollt hat Wiederholt hat man sich auch an Juristen mit der Bitte um Gutachten gewandt, aber dann bekam man zwar scharfsinnige Exposes, ohne jedoch eine För derung zu erfahren für den materiellen Inhalt der einzelnen Bestimmnogen einer Verkehrsordnung. Die Juristen vertieften sich zumeist in die Untersuchung der Frage, wer kompetent sei, ein solches Gewohnheitsrecht des deutschen Buchhandels zu kodifizieren und ob durch eine Verk hrsordnnng absolutes oder nur subsidiäres Recht zu schaffen sei. — Immer von neuem und auch in den Vorstcherperioden Enslin's des Vaters und Enslin's des Sohnes hat der Börsenvereins-Vorstand die Frage wieder aufgegriffen, weil er sich sagte, daß es von der größten geschäftlichen Wichtigkeit für uns sei, endlich einmal den Anfang damit zu machen, wenigstens die nicht strittigen Normen des bnchhändlerischen Verkehrs zu sammeln und zu formulieren. Anfang vorigen Jahres habe ich dann im Aufträge des Vorstandes einen ersten Entwurf hergestellt. Derselbe basiert weit weniger ans historischen und juristischen Studien, als auf rein praktischem aus dem buchhändlerischen Verkehr und Vereins leben entnommenen Material und ist folgendermaßen entstanden: Die Statuten buchhändlerischer Vereine, die in Verlagskatalogen und auf den Fakturen größerer Firmen abgedruckten Geschäftsbedingungen wurden gesammelt und verglichen und dann wurde das buchhäudlerische Geschäftsjahr mit allen seinen ziemlich regelmäßig wiederkehrenden Arbeiten für den Verkehr zwischen Verleger, Sortimenter und Kommissionär dnrchgegangen und Notiz genommen von allen vorkommenden Beziehungen, Erledigungen und den Grundsätzen, nach welchen im gegenseitigen Verkehr scharf aber auch koulant denkende Buchhandlungsfirmen verfahren, und zwar wurde dabei, immer abwechselnd jede einzelne Bestimmung erwogen vom Interesse-Standpunkt des Verlegers und dem des Sortimenters. Nachdem die einzelnen Bestimmungen so klar und knapp wie möglich formuliert waren, wurden sie systematisch nach ihrer Zusammengehörigkeit gruppiert und die sich dabei heransstelleuden Lücken ergänzt. Was beim Überblick des Ganzen jedem sofort entgegentrat, war die große Logik nicht der Arbeit selbst, sondern unserer thatsächlichen bnchhändlerischen Organisation, und der Vorstand schöpfte daraus die Hoffnung, daß es doch nicht so schwer sein könne, die Mehrzahl der Kollegen auf eine Verkehrsordnungsfassung zu vereinigen, wenn man nur nicht abermals zu viel wollte, das lediglich praktische Bedürfnis zurücktreten ließ, und wieder nach einem vollständigen Kompendium des Buchhändlerrechts strebte. Bald nach Veröffentlichung dieses ersten Entwurfes im Börsenblatt im April vorigen Jahres kritisierte ein Leipziger Kollege die Verkehrsordnung mit den Worten: Es stände gar nichts Neues darin. Meine Herren! Das war eine sehr willkommene Kritik; denn der betreffende Herr konnte doch an keiner Bestimmung absolut Anstoß genommen haben und hatte nicht gemerkt, daß hier und da der Versuch gemacht war, eine schwankende Usance zu entscheiden, und auch manches direkte Novum hinein gebracht war. In der vorigen Kantateversammlung haben Sie nun beschlossen, diesen so entstandenen Entwurf einer aus 7 Mit gliedern zusammeiizusctzenden Konimission, welche Vorstand und Wahlausschuß gemeinschaftlich zu wählen hatten, zur Beratung und Berichterstattung zu überweisen. Sie hatten damit Ihre Meinung zu erkennen gegeben, daß Sie mit einer Verkehrsordnung vor läufig in dieser Begrenzung den Anfang machen wollten. Die Kommission sollte bestehen aus drei Verlegern, deren einer Vor standsmitglied des Börsenvereins zu sein hatte, aus drei Sortimentern und einem Leipziger Kommissionär. Die Wahl fiel auf Herrn Siebeck-Freiburg als Vertreter des deutschen Verleger-Vereins, Herrn Werlitz als Vertreter des Stuttgarter Verleger- Vereins, Herrn Karl Voerster, als Vorsitzenden des Vereins Leipziger Kommissionäre und als Vertreter des Sortiments auf die Herren Alt-Frankfurt, Borstell-Berlin und Boysen-Hamburg. Seitens des Börsenvereins wurde ich deputiert und mit dem Vor sitz der Kommission beauftragt. In einer unmittelbar nach der Messe stattgehabten konstituierenden Versammlung der Kommis sion wurden die Mitglieder ersucht, schriftlich Referate resp. Änderungsvorschläge dem Vorsitzenden einzusenden, und nachdem die neuen Satzungen, an welche sich die Verkehrsordnung anzulehnen hatte, die Genehmigung der Aufsichtsbehörde gefunden hatte, trat die Kommission im November v. I. in wiederholten Sitzungen in Berlin zur Beratung zusammen. Das Kommissionsmitglied Herr K. Voerster reichte zu der Sitzung einen gedruckten Gegenentwnrf ein, die Kommission faßte aber unter Zustimmung auch des Herrn Voerster den Beschluß, dem Hauptversammlungs-Votum entsprechend, an dem Vorstandsentwurf als Basis seiner Be ratungen festzuhalten. Die Kommission hat mehrere Tage in znni Teil sehr lebhaften Debatten die Verkehrsordnung nach allgemeinen Gesichtspunkten und im Detail auf das gründlichste durchberaten, und nachdem jede einzelne Bestimmung zuletzt einstimmig be schlossen war, einigten sich die sieben Kommissionsmitglieder in derselben Weise auf die Verkehrsordnung im ganzen. Ans Grund eines Berichtes der Kommission an den Börsenvereinsvorstand beschloß derselbe in seiner Januar-Sitzung die Grundordnnng, wie die selbe im Börsenblatt vom 18. Januar veröffentlicht und auch in Sonderabdrücken in Ihre Hände gelangt ist, der Hauptversamm lung durch den Antrag, welcher uns heute beschäftigt, vorzulcgen. Zn diesem Antrag reichte der Vorstand des Leipziger Kom missionärvereins Anfang April einen Antrag auf Vertagung ein, wenn der Vorstand nicht beschlösse, die Grundordnungskonimission zu einer abermaligen Beratung nochmals einzuberufen. Diesem Verlangen hat der Vorstand Folge gegeben, die Kommission ist vorgestern wieder zusammengetreten, ist aber bei ihren Beschlüssen geblieben und ebenso auch der Vorstand. Betreffs zweier Bestimmungen des Entwurfes, Z 8 und tz 27, hat die Kommission und der Vorstand nachträglich geglaubt eine Änderung vornehmen und Ihnen zur Annahme empfehlen zu sollen. Sie entsinnen sich, meine Herren, daß die Hauptversammlung des Jahres 1886 ein Antrag des Herrn Credner be schäftigt hat, dahingehend, die jährliche Abrechnung möge auf einen, von dem wandelbaren Osterfeste unabhängigen, Termin ver legt werden Da dieser Antrag eine Statutenänderung involvierte, und der Vorstand in dieser Sitzung einen Statutenänderungs antrag für die nächste Hauptversammlung in Au-sicht stellte, so erklärte sich der Antragsteller damit einverstanden, daß diese Frage der Fixierung der Buchhändlermesse späterer Erwägung Vorbehalten bleiben solle. Die in Frankfurt beschlossenen neuen Satzungen haben durch die Fassung des tz 14 im Gegensatz zu demselben Paragraphen des alten Statuts, unter dessen Herrschaft wir heute noch tagen, die Frage offen gelassen, ob die Buchhändlermesse wie früher in die Woche nach Kantate fallen solle, oder ob das Datum zu fixieren sei. Der Vorstand hat die Frage am Tage vor der Frankfurter Hauptversammlung nochmals beraten und
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