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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.05.1888
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1888-05-09
- Erscheinungsdatum
- 09.05.1888
- Sprache
- Deutsch
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Amtlicher Teil. ^ 106, 9. Mai 1888. die Kollegen möchten sich nicht daran stoßen, daß in die einzelnen Bestimmungen häufig Definitionen von Worten und Erklärungen von Vorgängen, Motive re. eingeschoben sind. Die Kommission war sich wohl bewußt, daß mancher das befremdlich finden könnte und geneigt wäre, dergleichen Dinge in eine Einleitung oder Anmerkung zu verweisen, aber es war der Kommission anderseits keinen Augenblick zweifelhaft, daß die Verständlichkeit darunter gelitten haben würde nicht nur bei Buchhändlern, sondern auch bei Juristen, welche die Veikehrsordnnng zu Rate ziehen wollen und von welchen nicht zu verlangen ist, daß sie ohne den Zufall früherer Praxis in solchen Dingen auch nur wissen, was z. B. ein bnchhändlerischer Kommissionär ist, der dem Handelsgesetzbuch nach eigentlich Spediteur zu nennen wäre, während der Sortimenter im kaufmännischen Sinne als Kommissionär zu bezeichnen ist. Die Kommission sowohl wie der Vorstand wissen sehr gut, daß die Ihnen vorgelegte Berkehrsordnung weder absolut vollständig, noch ohne Mängel ist. Es wird aber für alle Zeiten unmöglich bleiben, eine Verkehrsordnung aufzustellen, in welcher jede Bestimmung jedem genehm ist. Was die Vollständigkeit angeht, so möchte ich erwähnen, daß das Antiquariats-Geschäft und das Engros-Geschäft, also z. B. Barsortiment und Import ausländischer Litteratur absichtlich in dieser Grundordnnng ebenso wenig berücksichtigt sind, wie Kolportage, Kunst- und Mnsikalienhandel. Der Antiquar ist in H 6 nur erwähnt, um festzustellen, daß derselbe für die Sortimentsgeschäfte, welche er macht, der Verkehrsordnnng unterworfen sein soll. — Diese erstmalige Verkehrs- ordnnng, welche Ihnen zur Beschlußfassung vorgelegt ist, hat sich mit vollem Bewußtsein auf den Buchhandel im eigentlichen Sinne beschränkt, immer aus der Anschauung heraus, daß dem Zustandekommen einer Verkehrsordnnng nichts mehr im Wege steht, als zuviel auf einmal zu wollen. Wollte man der Kommission entgegnen, daß es dann doch besser gewesen wäre, in nochmaliger Lesung und nochmaligen Debatten diesen Entwurf von neuem durchzuarbeiten und seinen Rahmen zu erweitern, so würde ich namens der Kommission antworten, daß es ihr viel richtiger erschienen ist, die Verkehrsordnnng in dieser Beschränkung der Hauptversammlung vorzulegen, und selbst gleichzeitig zu beantragen, in spätestens 2 Jahren eine erneute Prüfung eintreten zu lassen. Es hat dann der ganze Buchhandel Jahr und Tag die Bestimmungen der Verkehrsordnung an der Hand des lebendigen Verkehrs kontrolliert, es werden dann in Ergänzung ihrer Bestimmungen die Spezialgeschäfte, z. B. die Importeure ausländischer Litteratur sich vermutlich über Separat-Normen geeinigt haben, und aus der Praxis unserer Geschäfte wird für die Weiterausbildung der Berkehrsordnung ein so reiches Material herbeifließen, wie es in keiner andern Weise erhältlich ist. — Einen endgültigen Abschluß wird und kann die Verkehrsordnung, und Sie mögen dieselbe noch so vielen Kommissionsberatnngen unterziehen, weder in 2, noch in 4 Jahren, noch jemals finden und von Zeit zu Zeit wird immer eine Ergänzung eintreten müssen, je nach den Zeitbedürfnissen, neuen Gesetzen, veränderten Verkehrsmitteln :c. rc. Nun und nimmermehr kann eine Verkehrsordnnng für die gegenseitigen Beziehungen unserer Finnen drakonisches Gesetz werden. Es wird jeder Verleger z. B. entweder für seinen Verlag überhaupt oder ab und zu für diesen oder jenen Artikel sich von einzelnen Bestimmungen der Grundordnung lossagen müssen und er kann es durch einen einfachen Vorbehalt auf der Faktur. Diese Erwägung, meine Herren, sollte Sie veranlassen, die Genehmigung der Verkehrsordnnng in der Fassung, wie sie vorliegt, auszusprechen, auch wenn Sie mit einzelnen Bestimmungen nicht einverstanden sein sollten und sich für Ihr Geschäft von denselben lossagen müßten. Der Ausschuß unseres Vereins, welcher fortan sich satzungsgemäß mit den Normen für den Verkehr der Buchhändler unter einander zu befassen und demgemäß Anträge bei dem Vorstande für die Hauptversammlung einzureichcn hat, ist nach H 35 der Vereins-Ausschuß und ihm wird es also obliegen — spätestens in der Hauptversammlung 1890 — wenn Sie nach dem Vorstands- Antrage beschließen, die abermals durchgearbeitete und ergänzte Verkehrsordnung vorzulegen. Der Vereins-Ausschuß ist dafür in der glücklichsten Weise zusammengesetzt; denn er hat zu bestehen aus 4 Vertretern der Orts- und Kreisvereine, je einem Vertreter des Berliner, Leipziger, Stuttgarter und Deutschen Verlegervereins und einem Vertreter des Leipziger Kommissionärvereins. Ich wiederhole, daß die Kommission und der Vorstand nicht nur glauben, daß es eine vollkommenere Verkehrsordnnng als die vorgelegte giebt, sondern fest überzeugt sind, wir werden in 2 Jahren schon einen guten Schritt vorwärts thun, aber auch nur dann, wenn die Hauptversammlung die jetzige Vorlage genehmigt und wir damit endlich nach langen Jahren aus dem Zustande des Projekts heraustreten und mit einer Verkehrsordnung Ernst machen. Ob es Ihnen angezeigt erscheinen wird, in dieser großen Versammlung in eine Durchberatung aller einzelnen tztz einzutreten, bitte ich Sie lediglich vom praktischen Gesichtspunkte zu entscheiden, aber gestatten Sie mir zu wiederholen, daß es ans jeden einzelnen Punkt gar nicht so sehr ankommt, sondern daß es vor allem gilt, die Thatsache einer Verkehrsordnnng zu schaffen, und mit der vorliegenden kann jeder bestehen, sowohl Verleger wie Sortimenter und Kommissionär. Lassen Sie also kleine Bedenken fallen, lassen Sie das Bessere nicht den Feind des Guten sein und genehmigen Sie die Vorlage mit der Maßgabe, daß spätestens in 2 Jahren eine abermalige Prüfung und Beschlußfassung herbeigeführt wird. Eines, meine Herren, ist aber ganz gewiß, daß die Verkehrsordnung, von Ihnen genehmigt, alsbald in einer Unzahl von Differenzfällen für deren Beilegung seitens wohldenkender Kollegen herangezogen werden wird, daß alsbald mancher Streit vermieden und daß mich die Verkehrsordnung beitragen wird zur Förderung des korporativen Geistes in unserem Stande, dessen wir so sehr bedürfen zur Lösung aller der schwierigen Aufgaben, welche in nächster Zeit an uns herantreten werden. (Leb hafter Beifall.) Herr Kröner: Ich stelle den Antrag des Vorstands zur Diskussion und teile mit, daß ein anderer Antrag eingegangen ist, welcher lautet: »Die außerordentliche Hauptversammlung beschließt die vom Vorstand des Börsenvereins vorgelegte Grund- rcsp. Verkehrsordnung als eine Vorlage anzunehmen, welche sämtlichen Ortsvereinen mit der Aufforderung zuzustellen ist, sich über dieselbe gutachtlich zu äußern und diese Äußerungen mit etwaigen Ergänznngs- und Verbesserungs vorschlägen bis spätestens Ende Dezember d. I. dem Börsenvereinsvorstand einzuscnden, welcher darauf den Vereinsausschuß oder eine aä lloo von ihm zu erwählende Kommission zu beauftragen hat, auf Grund dieser Gutachten den jetzigen Entwurf entsprechend zu ändern, oder neu zu gestalten und der nächsten Haupt versammlung Kantate 1889 zur Beschlußfassung vorzulegen.« I. Grunow. L. Staackmann. vr. Kirchhofs. Rich. Schulze. Otto Harrassowitz. vr. E. Brockhaus. Eugen Twietmeyer. Carl Konegen.
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