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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.05.1888
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1888-05-09
- Erscheinungsdatum
- 09.05.1888
- Sprache
- Deutsch
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2318 Amtlicher Teil. ^ 106, 9. Mai 1888. sehr schwierig ist, so daß man sie immer wieder verschob und nicht zu einer plötzlichen Entscheidung bringen wollte. Die einzelnen Vereine haben noch keine Veranlassung gehabt, sich mit der Sache zu beschäftigen, und heute übers Jahr wird man viel klarer über die Angelegenheit sein. Aus den Motiven, die von dem Herrn Berichterstatter angeführt worden sind, empfehle ich Ihnen, heute diese Vorlage als Grundlage anznnchmen und den Vorstand zu beauftragen, mit Hülfe des Vercinsausschusses uns im nächsten Jahre eine wirklich spruchreife Vorlage zu machen. Das ist keine Verschiebung der Sache aä oalonckg-s Zrasoas, sondern nur eine Behandlung der Angelegenheit, wie sie der Wichtigkeit derselben angemessen ist, und darum befürworte ich diesen Antrag. Meine Herren I Bei dieser Grnndordnung handelt es sich durchaus nicht, wie bei den Beratungen des letzten Jahres, etwa um einander widerstreitende Interessen der Verleger und Sortimenter, sondern um das bnchhändlerische Recht, um den Usanecncodex, und cs ist hier sehr richtig gesagt worden, daß die Gerichte sehr großes Gewicht auf diese Grundordnung legen werden. Darum ist das kein Gegenstand, den man on bloo hier annehmen kann,- ohne die wichtigen Bedenken dagegen hinreichend erwogen und überlegt zu haben, sondern es ist eine Angelegenheit, die man sich reiflich überlegen muß, und die mit Fug und Recht einer nochmaligen Beratung durch andere Herren vorgelegt werden kann. Ich empfehle dringend den Antrag, die Vor lage anznnchmen als Grundlage für eine Beratung für das nächste Jahr. (Vereinzeltes Bravo.) Herr Prager (Berlin): Meine Herren! Ich werde Ihre Zeit nicht lange in Anspruch nehmen. Ich sehe, die Stim mung ist für Annahme des Entwurfs, und, meine Herren! man muß ja dem Vorstand das Eine zngebcn, daß eine Beratung der einzelnen Paragraphen in einer so großen Versammlung sehr schwierig ist, und anderseits muß man zugeben, daß derartige Dinge erprobt werden wollen. Meine Herren! Das ist richtig, so lange eine solche Ordnung projektiert ist, so lange wird sie immerhin verbessert werden können, so lange wird immer der oder jener ein Novum hinzuzufügen geneigt sein. Ich möchte nur auf eines Hinweisen. Es ist von dem Herrn Berichterstatter gesagt, daß die Minorität nicht gezwungen werden solle, sondern daß jeder seine Bestimmungen hinstellen könne, wie er wolle. Ich möchte dazu bemerken, daß dazu doch nur Verleger im stände sind; die Sortimenter werden sich einfach den Bestimmungen fügen müssen. Weiterhin möchte ich auf ein Novum Hinweisen, welches mir wenigstens vorhanden zu sein scheint, als ob ausgedrückt sein sollte, daß die ä oonä.-Artikel Eigentum des Sortimenters sind. Meine Herren! Wenn das wirklich so verstanden ist, so wäre das eine Neuerung, die für den Verlagshandel recht verhängnisvoll sein könnte; denn dann würden die Sachen bei einem Konkurs einfach als Eigentum des Sortimenters in die Masse gehen, während sie heute dem Verleger, so weit sie noch vorhanden sind, znrückgegeben werden. Aber, meine Herren! das sind alles Sachen, die nicht so wichtig sind. Ich würde Ihnen die Annahme des Entwurfs empfehlen, allerdings mit dem Vorbehalt von drei Punkten, die ich dabei amendiert wissen möchte. Zunächst 8 12, wo es heißt: Der Sortimenter ist nicht berechtigt, ein Buch teurer als zu dem vom Verleger festgesetzten Ladenpreise an das Publikum zu ver kaufen. Das sollte nur dann gelten, so lange das Buch noch vom Originalverleger und insoweit dasselbe zu normalen Rabatt bedingungen zu beziehen ist. Ferner 8 t8: Der Verleger ist verpflichtet, die voransberechneten Teile eines Werkes auch wirklich laut Faktur zu liefern. Geschieht dies innerhalb Jahresfrist nicht, so ist der Sortimenter berechtigt, n. s. w. Hier möchte ich hinzugesetzt wissen: Geschieht dies nicht innerhalb der laufenden Jahresrechnung, mindestens bis dahin, wo der Betrag zur Zahlung fällig ist, so ist der Sortimenter berechtigt, den entsprechenden Betrag am Saldo zu kürzen. Der letzte Punkt betrifft 8 36. Da heißt es: Die Rücksendung (der Remittenden) hat so frühzeitig zu geschehen, daß die Remittenden spätestens in der Ostermesse in Leipzig eintreffen. Da wünsche ich hinzuzufügcn: Remittenden, welche nach dem 3t. Mai in Leipzig oder am Verlagsorte eintreffen, ist der Verleger anzunehmen nicht verpflichtet." Die Usance geht in letzterer Beziehung jetzt weiter, man nimmt den 15. Juni an, einzelne Herren sogar den 1. Juli. Ich möchte also, daß Sie diese Usance möglichst zum Gesetz machen. Was den ersten Punkt betrifft, daß der Sortimenter nicht berechtigt ist, ein Buch teurer als zu dem vom Verleger festgesetzten Ladenpreis zu verkaufen, so möchte ich daraus Hinweisen, daß es jetzt schon vorkommt, daß einzelne Verleger mit 10 liefern, so daß man nicht im stände ist, zum Ladenpreis zu liefern, sondern einen Aufschlag machen muß. Ferner wenn ein Buch vom Originalverleger nicht mehr zu beziehen ist, muß der Ladenpreis überhaupt erloschen sein; das muß aber ausgedrückt werden. Was dann die vorgeschlagene Änderung zu 8 18 betrifft, so werden Ihnen verschiedene Fälle aus der letzte» Zeit wohl im Gedächtnis sein, wo die Teile nicht in derselben Rechnung geliefert sind, und wo schließlich die Sortimenter wissen werden, daß ihre Abnehmer die Zahlung verweigern. Herr Kröner: Ich erlaube mir, den Herrn Redner doch darauf aufmerksam zu machen, daß wir in der General- disknssion begriffen sind, und daß das Details sind, die Sie hier Vorbringen. Herr Prager: Ich wollte dazu bemerken, daß mein Antrag eben geht auf 6n-b1oo-Annahme mit Hinzufügung dieser drei Punkte zu 88- 12, 18 und 36. Herr Strauß: Herr vr. Brockhaus hat vorhin mit einer gewissen scheinbar berechtigten Erregung sich dagegen aus gesprochen, daß wir eine so wichtige Vorlage wie die Grundordnung sn bloo annehmen sollten. Es klang fast so, als sei in unseren Kreisen noch gar nicht über die Sache gesprochen worden; als gingen wir darauf ans, auf das Wort des Herrn Referenten hin unbesehen die Sache anzunehmen. Das ist aber nicht der Fall. Wir haben gestern nachmittag in der Vorversammlung, der Delegiertenkonferenz, bereits zwei lange Stunden über diese Grundordnung gesprochen; es sind alle Bedenken, die gegen diese Grnndordnung zu erheben waren, zur Sprache gekommen. (Widerspruch.) Ich glaube, wenn wir auch noch sechs Stunden darüber debattieren und verhandeln, es werden immer wieder neue Anträge und Ansichten dazu kommen, denn eine solche Sache, die vollständig aus dem Nichts geschaffen wird und eine große praktische Bedeutung hat, wird nie vollständig fertig sein. Ich meine, es muß für uns alle höchst wünschenswert sein, daß wir endlich einmal ans dieser Unklarheit, wie sie bezüglich unserer Verkehrsverhältnisse besteht, heraus kommen, und der richtigste Weg dafür wird der sein, daß wir die gründliche und gewissenhafte Bearbeitung der Kommission, die wir selbst erwählt haben, einmal probeweise in die Praxis übersetzen. Da wird sich zeigen, was brauchbar und gut ist, was unbrauchbar. Soviel ich gestern den Verhandlungen folgen konnte, habe ich vernommen, daß man an dem Entwurf, wie er uns vorliegt, einiges vermißt, daß man sich aber nicht gegen eine prinzipiell falsche Auffassung der Verhältnisse in der Grundordnung gewendet hat Nun, Ergänzungen können wir ja stets im nächsten oder übernächsten Jahr durch neue Anträge machen. Es wurde geltend gemacht, daß der Entwurf dem Importgeschäft fremder Litteratur schädlich sei. Herr Albert Brockhaus hat betont, daß der Ladenpreis
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